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   OLG Brandenburg, 24.10.2012 - 3 U 106/11   

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https://dejure.org/2012,36011
OLG Brandenburg, 24.10.2012 - 3 U 106/11 (https://dejure.org/2012,36011)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.10.2012 - 3 U 106/11 (https://dejure.org/2012,36011)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 3 U 106/11 (https://dejure.org/2012,36011)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Schadensersatzleistung bei verspäteter Herausgabe eines Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 281
    Rechtsfolgen des Übergangs von dem Herausgabe- auf den Schadensersatzanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt ein Missbrauch von Vollstreckungstiteln vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Im Wege der Schadensersatzverpflichtung zum "Abkauf" eines Grundstücks gezwungener Schuldner hat Übereignungsanspruch analog § 255 BGB

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsvollstreckung: Wann liegt Missbrauch eines Vollstreckungstitels vor? (IMR 2013, 79)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2013, 1253
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.07.1990 - XI ZR 302/89

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Titels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2012 - 3 U 106/11
    Sie können entweder darin liegen, dass eine Partei das Urteil oder seine Rechtskraft erschlichen, d.h. durch eine rechts- oder sittenwidrige Handlung im Bewusstsein der Unrichtigkeit herbeigeführt hat, oder darin, dass die Ausnutzung des zwar nicht erschlichenen, aber als (auch nachträglich) unrichtig erkannten Urteils in hohem Maße unbillig und geradezu unerträglich ist (BGHZ 26, 396; 112, 54).

    Die Rechtskraft muss nur dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, dass der Gläubiger seine formale Rechtsstellung unter Missachtung der materiellen Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt (BGH NJW 2005, 2991 ff, 2994), was noch nicht der Fall ist, wenn der Gläubiger mehr erhält, als ihm bei zutreffender Bewertung der Rechtslage zugestanden hätte (BGHZ 112, 54; BGH NJW 2002, 2940).

  • BGH, 27.03.1969 - VII ZR 165/66

    Stapellager - § 255 BGB regelt nicht nur ein Zurückbehaltungsrecht, sondern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2012 - 3 U 106/11
    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Kläger ihr Abtretungs- bzw. Übereignungsverlangen dem Herausgabe- bzw. Schadenersatzanspruch der Beklagten nicht in dem gegen sie gerichteten Vorprozess bei dem Landgericht Frankfurt (Oder), Az. 12 O 317/08, als Einrede entgegengehalten haben; die Rechtsprechung nimmt nämlich an, dass das Abtretungs-/ Übereignungsbegehren noch in einem Folgeprozess geltend gemacht werden kann (BGHZ 52, 39 ff).
  • BGH, 09.02.1999 - VI ZR 9/98

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2012 - 3 U 106/11
    Hinzu kommen müssen vielmehr besondere Umstände, die das Verhalten des Vollstreckungsgläubigers als sittenwidrig erscheinen lassen (BGH NJW 1999, 1257).
  • BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99

    Finanziell überforderte Bürgen können im allgemeinen nicht die Vollstreckung aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2012 - 3 U 106/11
    Die Rechtskraft muss nur dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, dass der Gläubiger seine formale Rechtsstellung unter Missachtung der materiellen Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt (BGH NJW 2005, 2991 ff, 2994), was noch nicht der Fall ist, wenn der Gläubiger mehr erhält, als ihm bei zutreffender Bewertung der Rechtslage zugestanden hätte (BGHZ 112, 54; BGH NJW 2002, 2940).
  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2012 - 3 U 106/11
    Die Rechtskraft muss nur dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, dass der Gläubiger seine formale Rechtsstellung unter Missachtung der materiellen Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt (BGH NJW 2005, 2991 ff, 2994), was noch nicht der Fall ist, wenn der Gläubiger mehr erhält, als ihm bei zutreffender Bewertung der Rechtslage zugestanden hätte (BGHZ 112, 54; BGH NJW 2002, 2940).
  • BGH, 13.09.2005 - VI ZR 137/04

    Schadensersatzklage der Bundesrepublik Deutschland über 70 Millionen DM vorerst

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2012 - 3 U 106/11
    Die Anwendung von § 826 BGB bei einem Missbrauch von Vollstreckungstiteln ist auf besonders schwerwiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt, da anderenfalls die Rechtskraft ausgehöhlt, die Rechtssicherheit beeinträchtigt und der Rechtsfriede in untragbarer Weise in Frage gestellt werden würde (BGH NJW 2006, 154 ff, 156).
  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 89/15

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers einer Sache bei Verweigerung der

    Hierin, nicht dagegen in der dann gegebenen Möglichkeit, die Sache nach dem Rechtsgedanken von § 281 Abs. 4 u. 5 sowie § 255 BGB im Gegenzug zu Eigentum zu erwerben (vgl. dazu BeckOK BGB/Fritzsche, 37. Edition, § 985 Rn. 30; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 985 Rn. 14; Gruber/Lösche, NJW 2007, 2815 Fn. 40; Gebauer/Huber, ZGS 2005, 103, 106 sowie Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 3 U 106/11, juris Rn. 25 ff. für einen schuldrechtlichen Herausgabeanspruch), besteht im Vergleich zur früheren Rechtslage die Verschlechterung der Rechtsstellung des Schuldners.
  • OLG Koblenz, 16.11.2016 - 10 U 374/16

    Vollstreckungsgegenklage gegen eine Herausgabevollstreckung: Zwangsvollstreckung

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts kann aus dem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 24.10.2002 - 3 U 106/11 - nichts für die hier gegebene Fallkonstellation hergeleitet werden.
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2015 - 7 U 189/14

    Schadensersatz statt der Leistung bei Verletzung der Herausgabepflicht aus dem

    Dies führt beim Besitzer zu einem "Zwangskauf", wobei er die Übertragung des Eigentums gemäß § 255 BGB analog verlangen können soll (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 3 U 106/11-, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2016 - 25 U 53/15

    Zum Werkunternehmerpfand- und Zurückbehaltungsrecht wegen werkvertraglichem

    Analog § 255 BGB sind die wechselseitigen Ansprüche auf Schadensersatz und auf Übereignung Zug um Zug zu erfüllen (OLG Brandenburg, NJOZ 2013, 1253, 1254 f.; BeckOK-BGB/Fritzsche, § 985 Rdn. 30; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 985 Rdn. 14).
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