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   OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 2 U 47/13   

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OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 2 U 47/13 (https://dejure.org/2013,35047)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.11.2013 - 2 U 47/13 (https://dejure.org/2013,35047)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. November 2013 - 2 U 47/13 (https://dejure.org/2013,35047)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für Rückforderung von schwiegerelterlichen Zuwendungen nach dem Scheitern der Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gescheiterte Ehe - Schwiegerelterliche Zuwendungen zurückzahlen?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen nach dem Scheitern der Ehe

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Rückforderung von schwiegerelterlichen Zuwendungen nach dem Scheitern der Ehe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Rückforderung von schwiegerelterlichen Zuwendungen nach dem Scheitern der Ehe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2014, 1930
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 2 U 47/13
    (1) Nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung erfüllen schwiegerelterliche Zuwendungen auch dann sämtliche tatbestandlichen Voraussetzungen des § 516 Abs. 1 BGB, wenn sie um der Ehe des eigenen Kindes willen erfolgen (vgl. BGHZ 184, 190, 195 f.; BGH, FamRZ 2012, 273; FamRZ 2010, 1626).

    Zwar kann ein Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung grundsätzlich auch in den Fällen einer schwiegerelterlichen Schenkung gegeben sein, in denen an sich eine Abwicklung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht kommt (vgl. BGHZ 184, 190, 205).

    Voraussetzung hierfür ist allerdings das Bestehen einer Zweckvereinbarung, die nur dann vorliegt, wenn die Beteiligten im Zeitpunkt der Schenkung die Möglichkeit eines späteren Scheiterns der Ehe ausdrücklich in ihre Überlegungen aufgenommen haben und das Schwiegerkind positive Kenntnis von der mit der Schenkung verbundenen Zweckvorstellung der Schwiegereltern hat (vgl. BGHZ 184, 190, 206 mwN).

  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97

    Eheliche oder ehebedingte Verfehlungen als grober Undank eines beschenkten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 2 U 47/13
    Von einer solchen Geschäftsgrundlage kann schon bei der Schenkung von Grund- oder Wohnungseigentum an ein verheiratetes Kind und dessen Ehegatten nicht schlechthin ausgegangen werden (vgl. BGH, NJW 1999, 1623, 1625).

    Da die Lehre vom Fehlen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage eine - nunmehr in § 313 BGB gesetzlich geregelte - Ausprägung des Satzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) darstellt, müssen vielmehr auch in einem solchen Fall alle Umstände des konkreten Falles gegeneinander abgewogen werden (vgl. BGHZ 61, 153, 160; BGH, NJW 1999, 1623, 1625).

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 2 U 47/13
    Denn soweit ein vorrangig auf ein Darlehen gestützter Zahlungsanspruch hilfsweise auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung gestützt wird, handelt es sich nicht um einen (verdeckten) Hilfsantrag (dazu allgemein BGHZ 26, 295 ff.; BGH, NJW 1985, 1841, 1842), dessen Zurückweisung der Anspruchsteller, will er vermeiden, dass das erstinstanzliche Urteil insoweit in Rechtskraft erwächst, seinerseits mit der Berufung angreifen muss, was die Kläger hinsichtlich des Darlehensrückzahlungsanspruchs nicht getan haben.

    Das Vorgehen der Kläger war auch prozessual zulässig, denn der Partei ist es nicht verwehrt, sich das Vorbringen der anderen Partei hilfsweise selbst dann zu eigen zu machen, wenn es mit dem eigenen Hauptvortrag nicht vereinbar ist, sofern sie dadurch nur ihre Wahrheitspflicht nicht verletzt (vgl. BGH, NJW 1985, 1841, 1842; Zöller/Greger, aaO, § 138 Rn. 4, jew. mwN), wofür hier keine Anhaltspunkte bestehen.

  • BGH, 28.01.1958 - VIII ZR 265/56

    Beschwer bei Obsiegen mit Hilfsanspruch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 2 U 47/13
    Denn soweit ein vorrangig auf ein Darlehen gestützter Zahlungsanspruch hilfsweise auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung gestützt wird, handelt es sich nicht um einen (verdeckten) Hilfsantrag (dazu allgemein BGHZ 26, 295 ff.; BGH, NJW 1985, 1841, 1842), dessen Zurückweisung der Anspruchsteller, will er vermeiden, dass das erstinstanzliche Urteil insoweit in Rechtskraft erwächst, seinerseits mit der Berufung angreifen muss, was die Kläger hinsichtlich des Darlehensrückzahlungsanspruchs nicht getan haben.

    Es handelt sich vielmehr lediglich um ein Hilfsvorbringen, weil der Anspruchsteller - anders als etwa in dem in BGHZ 26, 295 entschiedenen Fall, in dem ein vertraglicher Zahlungsanspruch hilfsweise auf einen anderen Vertrag gestützt wurde - die begehrte Leistung nur einmal fordern kann (vgl. zu diesem Abgrenzungskriterium Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht, 10. Aufl., S. 301 f.).

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 7 UF 185/12

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 2 U 47/13
    Ebenso wenig ist bei der schenkweisen Zuwendung von Geld ohne weiteres der Schluss gerechtfertigt, die Überlassung erfolge in der Erwartung des Fortbestands der ehelichen Lebensgemeinschaft zwischen dem eigenen Kind und dem Schwiegerkind (ebenso OLG Stuttgart, FamRZ 2012, 1595; aA wohl OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Februar 2013 - II-7 UF 185/12, juris).
  • BGH, 17.04.1973 - X ZR 59/69

    Vergütung für Arbeitnehmererfindung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 2 U 47/13
    Da die Lehre vom Fehlen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage eine - nunmehr in § 313 BGB gesetzlich geregelte - Ausprägung des Satzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) darstellt, müssen vielmehr auch in einem solchen Fall alle Umstände des konkreten Falles gegeneinander abgewogen werden (vgl. BGHZ 61, 153, 160; BGH, NJW 1999, 1623, 1625).
  • BGH, 08.11.2002 - V ZR 398/01

    Geschäftsgrundlage von Zuwendungen der Eltern an verheiratete Kinder

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 2 U 47/13
    Das geht zu Lasten der Kläger, die dafür darlegungs- und beweisbelastet sind, dass dem Vertragsschluss die Vorstellungen zugrunde gelegen haben, deren Wegfall sie geltend machen (vgl. BGHZ 128, 125, 134; BGH, NJW 2003, 510).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2012 - 16 UF 249/11

    Rückforderung von Schenkungen an ein Schwiegerkind: Vertragsanpassung wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 2 U 47/13
    Ebenso wenig ist bei der schenkweisen Zuwendung von Geld ohne weiteres der Schluss gerechtfertigt, die Überlassung erfolge in der Erwartung des Fortbestands der ehelichen Lebensgemeinschaft zwischen dem eigenen Kind und dem Schwiegerkind (ebenso OLG Stuttgart, FamRZ 2012, 1595; aA wohl OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Februar 2013 - II-7 UF 185/12, juris).
  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 290/93

    Erbrecht des überlebenden Ehegatten; Bezugsrecht aus einer vom Erblasser

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 2 U 47/13
    Das geht zu Lasten der Kläger, die dafür darlegungs- und beweisbelastet sind, dass dem Vertragsschluss die Vorstellungen zugrunde gelegen haben, deren Wegfall sie geltend machen (vgl. BGHZ 128, 125, 134; BGH, NJW 2003, 510).
  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 178/84

    Beweislast im Darlehensrückzahlungs-Prozeß; Ausstellung eines Schuldscheins

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 2 U 47/13
    Beweisbelastet für beide Voraussetzungen ist derjenige, der die Rückzahlung des Darlehens verlangt (vgl. BGH, NJW 1986, 2571; NJW 1983, 931; WM 1976, 974, 975), hier also die Kläger.
  • BGH, 28.10.1982 - III ZR 128/81

    Beweispflicht für einen auf Darlehensrückzahlung Klagenden über die Auszahlung

  • BGH, 22.09.2009 - Xa ZR 77/08

    Unterscheidung der Streitgegenstände bei einer Klage auf Rückzahlung eines

  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 180/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Scheitern

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe:

  • OLG Koblenz, 04.11.2010 - 5 U 549/10

    Zuwendung der Schwiegereltern an Schwiegerkinder als Darlehen oder Schenkung;

  • OLG Frankfurt, 21.01.2011 - 19 W 67/10

    Sachliche Zuständigkeit: Sonstige Familiensache bei einer Klage auf Rückzahlung

  • BGH, 24.05.1976 - III ZR 63/74

    Beweislast für das Vorliegen eines Darlehnsvertrages - Zur Beachtung von

  • BGH, 17.01.1975 - V ZR 105/73

    Minigolf-Anlage - § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB, condictio ob rem bei gegenseitigen

  • OLG Brandenburg, 26.10.2016 - 4 U 159/15

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Trennung eines Paares nach der Geldzuwendung

    Es gehört daher zur regelmäßig zulässigen Prozesstaktik, wenn eine Partei für den Fall der Nichterweislichkeit ihres Hauptvorbringens sich hilfsweise den Vortrag der Gegenseite zu eigen macht, wie es hier der Fall ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1956 - V ZR 190/54 - juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. November 2013 - 2 U 47/13 -, juris Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, § 138, Rn. 6; Beck"scher Online-Kommentar ZPO, § 138, Rn. 34).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Geschäftsgrundlage die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAG, Urteil vom 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. November 2013 - 2 U 47/13).

  • OLG Schleswig, 12.03.2020 - 7 U 53/19

    Schmiergeldzahlung oder Darlehensgewährung - Oberlandesgericht konnte sich von

    Wer die Rückzahlung eines Darlehens begehrt, hat nämlich auch die Hingabe des Geldes als Darlehen zu beweisen (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1985 - III ZR 178/84, juris Rn 21 = NJW 1986, 2571 - 2573; OLG Saarbrücken, Urteil v. 21.11.2013 - 2 U 47/13, NJOZ 2014, 1930).
  • OLG Schleswig, 07.12.2021 - 7 U 53/19

    Darlehensgewährung oder Schmiergeldzahlung

    Wer die Rückzahlung eines Darlehens begehrt, hat auch die Hingabe des Geldes als Darlehen zu beweisen (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1985 - III ZR 178/84, juris Rn 21 = NJW 1986, 2571-2573; OLG Saarbrücken, Urteil v. 21.11.2013 - 2 U 47/13, NJOZ 2014, 1930).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2014 - 3 UF 2/14

    Rückforderungen von Zuwendungen an ein Schwiegerkind nach Scheidung der Ehe

    In der Entscheidung des OLG Saarbrücken (NZFam 2014, 44) werden ebenfalls zusätzlich zu der Tatsache der Schwiegerkindzuwendung besondere Umstände des Einzelfalls gefordert, die bei der Gesamtwürdigung den Schluss erlauben, die einzelnen Zuwendungen erfolgten nicht lediglich aus einem sittlichen Anstand oder der Motivation heraus, dem eigenen Kind und dem Schwiegerkind einen finanziellen Gefallen zu erweisen.
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