Weitere Entscheidung unten: LG Koblenz, 23.04.2014

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 21.07.2014 - 10 W 34/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30656
OLG Naumburg, 21.07.2014 - 10 W 34/14 (https://dejure.org/2014,30656)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.07.2014 - 10 W 34/14 (https://dejure.org/2014,30656)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. Juli 2014 - 10 W 34/14 (https://dejure.org/2014,30656)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,30656) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsgebühren im Verfahren der Zwangsvollstreckung gem. § 888 ZPO

  • rechtsportal.de

    Anwaltsgebühren im Verfahren der Zwangsvollstreckung gem. § 888 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2014, 1943
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 06.09.2021 - 17 W 13/21

    Rechtsfolgen fehlender Signatur unter Beschwerdeschrift

    Maßgeblich ist nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG der Wert des Interesses, den die Löschung der Daten bei der SCHUFA Holding AG für den Gläubiger hatte (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 10 W 34/14, NJOZ 2014, 1943; OLG Köln, Beschluss vom 24. März 2005 - 25 WF 45/05, NJOZ 2005, 2277, 2278).
  • OLG München, 07.02.2018 - 13 W 101/18

    Beschwerde gegen die Gegenstandswertfestsetzung eines

    Es wird überwiegend vertreten, dass der Wert der Hauptsache maßgeblich ist (vgl. Gierl in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl. 2018, § 25 Rn. 23 m.w.N.; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.7.2014 - 10 W 34/14; OLG München, Beschluss vom 3.6.2015 - 29 W 885/15; OLG Hamm, Beschluss vom 21.5.2015 - 4 W 77/14; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.10.2011 - 5 W 211/11; aA z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.01.2013 - I-20 W 137/12; zitiert nach beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Koblenz, 23.04.2014 - 2 T 235/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9402
LG Koblenz, 23.04.2014 - 2 T 235/14 (https://dejure.org/2014,9402)
LG Koblenz, Entscheidung vom 23.04.2014 - 2 T 235/14 (https://dejure.org/2014,9402)
LG Koblenz, Entscheidung vom 23. April 2014 - 2 T 235/14 (https://dejure.org/2014,9402)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,9402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 Anlage Nr 205 GvKostG, § 9 Anlage Nr 604 GvKostG, § 882c Abs 1 Nr 2 ZPO
    Gerichtsvollzieherkosten: Entstehen der Gebühr für eine nicht erledigte Amtshandlung bei Pfändungsauftrag unter der aufschiebenden Bedingung des Vorhandenseins pfändbarer Gegenstände

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Stellen des Pfändungsauftrags eines Gläubigers unter der aufschiebenden Bedingung der zu erfolgenden Pfändung nur nach Abgabe der Vermögensauskunft; Entstehen der Gebühr bei Nichteintritt der Bedingung für eine nicht erledigte Amtshandlung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pfändung unter aufschiebender Bedingung der Abgabe einer Vermögensauskunft zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pfändung unter aufschiebender Bedingung der Abgabe einer Vermögensauskunft zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2014, 1943
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • AG Bad Segeberg, 17.11.2014 - 6 M 131/14

    Gerichtsvollzieherkosten: Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft und zur

    Kommt es nicht zur Pfändung, weil sich aus dem Vermögensverzeichnis kein pfändbares Vermögen ergibt, ist eine Gebühr für eine nicht erledigte Amtshandlung nach KV 604, 205 KV GvKostG anzusetzen (Anschluss an AG Limburg a.d. Lahn, Beschluss vom 6. Januar 2014, 1 AR 11/13, DGVZ 2014, 71; AG Linz, Beschluss vom 28. März 2014, 6 M 1888/13, DGVZ 2014, 177; AG Bingen, Beschluss vom 24. Februar 2014, 5 M 315/14, DGVZ 2014, 107; entgegen LG Koblenz, Beschluss vom 23. April 2014, 2 T 235/14, DGVZ 2014, 175).(Rn.12).

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, es falle keine sog. Nichterledigungsgebühr an, wenn der Gläubiger einen Pfändungsauftrag unter die aufschiebende Bedingung stelle, dass eine Pfändung nur nach Abgabe der Vermögensauskunft erfolgen soll und auch nur, soweit sich hieraus pfändbare Gegenstände ergeben sollten (so LG Koblenz, Beschl. v. 23.04.2014 - 2 T 235/14, DGVZ 2014, 175 ff.), vermag das Gericht dem nicht zu folgen.

    Hieraus folgt allerdings nicht, dass es der Gläubiger auch in der Hand hat, die Voraussetzungen für den Eintritt eines Gebührentatbestandes zu beeinflussen (nicht überzeugend daher LG Koblenz, Beschl. v. 23.04.2014 - 2 T 235/14, DGVZ 2014, 175, juris Rn. 15).

    Der Gläubiger kann einen Auftrag an den Gerichtsvollzieher nicht in der Weise unter eine Bedingung stellen, dass der Gerichtsvollzieher in einer Art "Vorprüfung" ermitteln soll, ob die Erteilung eines weiteren Auftrages - vorliegend zur Pfändung - für den Gläubiger hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht (in diesem Sinne aber LG Koblenz, Beschl. v. 23.04.2014 - 2 T 235/14, DGVZ 2014, 175, juris Rn. 10 f., 13 f.).

    Bei dieser Sachlage kann nicht zweifelhaft sein, dass die Gläubigerin den Gerichtsvollzieher mit der Durchführung des Pfändungsverfahrens bereits beauftragt hat (ohne nähere Begründung a.A. LG Koblenz, Beschl. v. 23.04.2014 - 2 T 235/14, DGVZ 2014, 175, juris Rn. 10).

    Soweit die Auffassung vertreten wird, die Prüfung der Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher nach pfändbaren Gegenständen sei nicht "bereits automatisch Teil des Pfändungsverfahrens" (so LG Koblenz, Beschl. v. 23.04.2014 - 2 T 235/14, DGVZ 2014, 175, juris Rn. 10), zwingt dies zu keiner abweichenden Beurteilung.

    Ebenso entspricht es nach dem Gesagten dem Antrag der Gläubigerin, dass der Gerichtsvollzieher bereits mit der Abgabe der Vermögensauskunft unabhängig vom Inhalt des Vermögensverzeichnisses sofort in das Pfändungsverfahren eintritt (nicht überzeugend daher LG Koblenz, Beschl. v. 23.04.2014 - 2 T 235/14, DGVZ 2014, 175, juris Rn. 11).

    Soweit die Auffassung vertreten wird, die "Prüfung des Vorhandenseins pfändbarer Gegenstände" sei bereits Teil der Amtspflichten eines Gerichtsvollziehers bei der durch diesen zu veranlassenden Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO (so LG Koblenz, Beschl. v. 23.04.2014 - 2 T 235/14, DGVZ 2014, 175, juris Rn. 12), zwingt auch dies nach Auffassung des Gerichts zu keiner abweichenden Beurteilung.

  • OLG Stuttgart, 27.10.2016 - 8 W 325/16

    Gerichtsvollzieherkosten: Entstehen der Gebühr für eine nicht erledigte

    Zum Meinungsstreit wird verwiesen auf die ausführliche Begründung des angefochtenen Beschlusses des Landgerichts mit den Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen, insbesondere LG ... JurBüro 2014, 434 (kein Gebührenansatz) und OLG ... DGVZ 2015, 228 (Gebührenansatz), je m.w.N.

    Der Senat schließt sich den Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart vom 1. September 2016 und des Landgerichts ... (JurBüro 2014, 434) aus folgenden Gründen an:.

  • OLG Schleswig, 11.09.2015 - 9 W 95/15

    Gebühren des Gerichtsvollziehers bei Nichterledigung eines bedingten Auftrags

    Der Gerichtsvollzieher habe also durch die Prüfung der Frage, ob die Bedingung eingetreten sei, keinen Mehraufwand, der das Entstehen der Gebühr gemäß KV Nr. 604 GvKostG rechtfertigen könnte (LG Koblenz, Beschluss vom 23. April 2004 - 2 T 235/14, DGVZ 2014, 175 ff; Rauch, DGVZ 2014, 7 ff).
  • AG Krefeld, 11.12.2015 - 113 M 1708/15

    Gebührenerhebung wegen Überprüfung des Vermögensverzeichnisses auf etwaige

    Soweit die Gläubigerin sich auf die Entscheidung des Landgerichts Koblenz vom 23.04.2014, 2 T 235/14, beruft, ist die dortige Entscheidung schon deshalb nicht einschlägig, weil im dort entschiedenen Fall die Gläubigerin in ihrem Zwangsvollstreckungsauftrag die Pfändung ausdrücklich nur unter der Bedingung beantragt hatte, dass sich aus der Vermögensauskunft pfändbare Gegenstände ergeben.

    Insbesondere überzeugt die von dem Amtsrichter eingehend einer Prüfung unterzogene Entscheidung des LG Koblenz (veröffentlicht in DGVZ 2014, 175 ff.) auch die Kammer nicht.

  • AG Düren, 14.03.2018 - 31 M 272/18

    Erheben der Gebühr eines Gerichtsvollziehers für eine nicht bewirkte Pfändung

    Nach einer Ansicht (OLG Stuttgart, DGVZ 2017, 42; LG Stuttgart BeckRS 2016, 125663, LG Koblenz, Beschluss vom 23. April 2004 - 2 T 235/14, DGVZ 2014, 175 ff.) ist ein unter einer aufschiebenden Bedingung gestellter Auftrag erst mit Bedingungseintritt erteilt, so dass es bei Ausfall der Bedingung an einem Auftrag fehle.
  • LG Bonn, 05.03.2015 - 4 T 61/15

    Ansetzen von Wegegeld für eine Amtshandlung des Gerichtsvollziehers i.R.e.

    Insbesondere überzeugt die von dem Amtsrichter eingehend einer Prüfung unterzogene Entscheidung des LG Koblenz (veröffentlicht in DGVZ 2014, 175 ff.) auch die Kammer nicht.
  • LG Bonn, 28.08.2017 - 4 T 274/17
    Die gegenteilige Entscheidung des LG Koblenz (Beschluss vom 23.04.2014, 2 T 235/14) überzeugt nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht