Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 24.04.2018

Rechtsprechung
   BGH, 15.08.2018 - XII ZB 32/18   

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https://dejure.org/2018,29385
BGH, 15.08.2018 - XII ZB 32/18 (https://dejure.org/2018,29385)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2018 - XII ZB 32/18 (https://dejure.org/2018,29385)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2018 - XII ZB 32/18 (https://dejure.org/2018,29385)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Sache und Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; Antrag auf Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe

  • rewis.io

    Zulassung der Rechtsbeschwerde in einer Familiensache: Grundsätzliche Bedeutung einer Sache; Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 113 Abs. 1 ; ZPO § 114
    Grundsätzliche Bedeutung einer Sache und Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; Antrag auf Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe

  • rechtsportal.de

    FamFG § 70 Abs. 2 ; ZPO § 114

  • datenbank.nwb.de

    Zulassung der Rechtsbeschwerde in einer Familiensache: Grundsätzliche Bedeutung einer Sache; Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann hat eine Sache grundsätzliche Bedeutung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abgaben an eine Freikirche bei der Unterhaltsberechnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung der Abgaben an eine Freikirche

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung? (IBR 2018, 721)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 55
  • FamRZ 2018, 1766
  • NJOZ 2019, 662
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - XII ZB 32/18
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage insbesondere dann, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden worden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn dazu in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (vgl. BGH Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 - NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3).
  • BGH, 24.04.2013 - XII ZR 159/12

    Mitverpflichtung des Ehegatten: Enthaftung des Ehegatten aus einem

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - XII ZB 32/18
    Ergeben sich somit keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen, die einer Klärung durch höchstrichterliche Entscheidung und einer Erörterung in der mündlichen Verhandlung bedürften, kommt es für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe allein auf die Erfolgsaussichten in der Sache an (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12 - FamRZ 2013, 1199 Rn. 9 mwN).
  • KG, 21.01.2019 - 22 U 67/17

    Dingliches Vorkaufsrecht: Bindung des Grundstückseigentümers an eine bestimmte

    Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil nicht erkennbar ist, dass die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der dinglichen Wirkung einer Vereinbarung über die Form der Mitteilung des Vorkaufsfalls sich über den Einzelfall hinaus in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellt und deshalb für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung ist (vgl. zu den Kriterien des § 543 Abs. 2 etwa Kessal-Wulf, BeckOK ZPO, 31. Ed. 1.12.2018, ZPO § 543 Rn. 19 ff.; s. in dem Zusammenhang auch BGH, Beschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 32/18 -, juris Rn. 3f).
  • BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22

    Kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde nachgeholt werden?

    Solche Unklarheiten können sich insbesondere daraus ergeben, dass die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden worden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn dazu in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (Senatsbeschlüsse vom 15. August 2018 - XII ZB 32/18 - FamRZ 2018, 1766 Rn. 3 und vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12 - FamRZ 2013, 1199 Rn. 4 mwN; BGH Beschlüsse vom 12. September 2023 - KVZ 73/20 - NZKart 2023, 680 Rn. 9 mwN und vom 31. Mai 2023 - IV ZR 299/22 - VersR 2023, 1156 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 18.10.2018 - V ZA 22/18

    Zuschlagserteilung an den Meistbietenden bei Anordnung der Zwangsversteigerung

    Derartige Unklarheiten bestehen u.a. dann, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 - NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3; Beschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 32/18, juris Rn. 3).

    Ergeben sich somit keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen, die einer Klärung durch höchstrichterliche Entscheidung bedürften, kommt es für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe allein auf die Erfolgsaussichten in der Sache an (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2002 - V ZB 40/02, NJW 2003, 1126 unter II. 1.; BGH, Beschluss vom 25. Juni 2003 - IV ZR 366/02, juris Rn. 7; Beschluss vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12, FamRZ 2013, 1199 Rn. 9; Beschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 32/18, juris Rn. 5).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 24.04.2018 - 13 WF 73/18   

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https://dejure.org/2018,41298
OLG Brandenburg, 24.04.2018 - 13 WF 73/18 (https://dejure.org/2018,41298)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.04.2018 - 13 WF 73/18 (https://dejure.org/2018,41298)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. April 2018 - 13 WF 73/18 (https://dejure.org/2018,41298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 49
  • NJOZ 2019, 662
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 22.01.1999 - 13 WF 32/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2018 - 13 WF 73/18
    Bei einer Entscheidung über die Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe sind die subjektiven Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfe auch dann nochmals zu prüfen, wenn die Bewilligungsentscheidung formell rechtskräftig geworden ist, weil der Antragsteller versäumt hat, Beschwerde einzulegen (vgl. OLG Brandenburg, Senat, MDR 2015, 420; OLG Koblenz, FuR 1999, 441; Musielak/Voit/Fischer, ZPO, 15. Aufl. 2018, § 124 Rdnr. 9; Zöller-Geimer, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 124 Rdnr. 18; BeckOK-ZPO/Kratz, Stand: März 2018, § 124 Rdnr. 25, alle m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 18.11.2021 - 10 WF 168/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Widerruf von Verfahrenskostenhilfe Nichtzahlung

    Die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe erwächst weder in ihren begünstigenden noch in ihren belastenden Bestandteilen.in materielle Rechtskraft, so dass - während der Rücknahme der Begünstigung der Vertrauensschutz entgegensteht - die Belastung durch Ratenanordnung ohne diese Beschränkung überprüfbar bleibt (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 22.12.2014 - 20 WF 1354/14, FamRZ 2015, 948; OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.04.2018 - 13 WF 73/18, FamRZ 2019, 49).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2021 - 9 WF 235/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Aufhebung von Verfahrenskostenhilfe; Überprüfung

    Bei einer Entscheidung über die Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe sind die subjektiven Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfe auch dann nochmals zu prüfen, wenn die Bewilligungsentscheidung formell rechtskräftig geworden ist, weil der Antragsteller versäumt hat, Beschwerde einzulegen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, 4. Familiensenat, Beschluss vom 24.04.2018 - 13 WF 73/18, FamRZ 2019, 49 m.w.N.).
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