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   OLG Hamburg, 03.07.2003 - 3 U 218/02   

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https://dejure.org/2003,7973
OLG Hamburg, 03.07.2003 - 3 U 218/02 (https://dejure.org/2003,7973)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.07.2003 - 3 U 218/02 (https://dejure.org/2003,7973)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 3 U 218/02 (https://dejure.org/2003,7973)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Zur Zulässigkeit von Werbung mit Studien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Beweislast bei gesundheitsbezogenen Aussagen; Irreführung einer auf Studien gestützten Werbeaussage; Umstrittenheit einer wissenschaftlichen Aussage

  • Judicialis

    UWG § 3; ; HWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; HWG § 3
    Arzneimittelwerbung: Irreführende Werbung mit einer Studie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 91 (Ls.)
  • NJOZ 2003, 2783
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Das gilt etwa, wenn die in Bezug genommenen Studien als Erkenntnisquelle nicht in Betracht kommen, weil die aus ihr gezogenen Schlüsse unvertretbar sind (Urt. v. 18.9.03, 3 U 70/02, PharmR 2004, 29, 31 f.; Urt. v. 3.7.03, 3 U 218/02, PharmR 2003, 330, 331), die in Bezug genommene Studie selbst abweichende Studienergebnisse nennt, ohne dass dies in der auf diese Studie bezugnehmenden Werbung zu Ausdruck kommt (Urt. v. 12.10.2006, 3 U 18/06) oder aber die in Bezug genommene Studie selbst die in der Werbung behaupteten Ergebnisse nicht für bewiesen hält bzw. lediglich eine vorsichtige Bewertung der Ergebnisse vornimmt, während die Werbung diese Einschränkungen der Studienaussage nicht mitteilt (Urt. v. 11.3.2004, 3 U 122/03).
  • OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11

    Überlegen wirksam, Proteaseinhibitor - Heilmittelwerbung: Darlegungs- und

    Eine auf einer Studie basierende Aussage ist in diesem Sinne "umstritten", wenn zumindest eine wissenschaftlich ernstzunehmende Gegenstimme das Ergebnis der Studie selbst in Frage stellt (OLG Hamburg NJOZ 2003, 2783; Urt. v. 12.10.2006, Az. 3 U 18/06).
  • LG Berlin, 18.02.2020 - 102 O 23/19

    Irreführung bei einer Bewerbung von Zirbenholzprodukten

    Soweit der Beklagte darauf verweist, dass bloße Zweifel des Anspruchstellers an der Richtigkeit einer bestimmten Werbebehauptung stützende Studien nicht geeignet sind, die Darlegungs- und Beweislast des Klägers für den irreführenden Charakter der Behauptungen zu modifizieren (unter Bezugnahme auf OLG Hamburg, NJOZ 2003, 2783, 2785), ist dies grundsätzlich zutreffend.
  • OLG Bamberg, 03.11.2017 - 3 U 118/17

    Unterlassungsanspruch in Bezug auf die gesundheitsbezogene Angabe, der

    Auch die in Bezug genommene Rechtsprechung des OLG Hamburg, NJOZ 2003, 2783, betraf Arzneimittel, die nach dem AMG nur zugelassen werden, wenn der Hersteller durch entsprechende Studien die Wirkungen nachgewiesen hat.
  • LG Hamburg, 06.11.2014 - 327 O 476/14

    Internationale Zuständigkeit des deutschen Gerichts, Unterlassungsanspruch bzgl.

    Irreführend ist in diesem Fall nicht die Unrichtigkeit der Werbeaussage, sondern der Umstand, dass sie jeder Grundlage entbehrt (OLG Hamburg NJOZ 2003, 2783).
  • LG Hamburg, 25.08.2005 - 327 O 30/05

    Heilmittelwerbung: Beworbene Wirkung aufgrund reiner „in-vitro"-Studien

    Im Heilmittelwerberecht ist von dem Grundsatz auszugehen, dass es irreführend ist, wenn eine Werbeaussage auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen (vgl. HansOLG NJOZ 2003, S. 2783 - "OTC-Analgetika).
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