Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02   

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OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02 (https://dejure.org/2003,3157)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.07.2003 - 6 U 209/02 (https://dejure.org/2003,3157)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 2003 - 6 U 209/02 (https://dejure.org/2003,3157)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerrechtliche Nachbildung eines geschmacksmusterrechtlich geschützten Kinderfahrradhelms; Maßstäbe zur Beurteilung der Eigentümlichkeit und Neuheit von Erzeugnissen; Schutzumfang des Sonderrechts bestimmt sich nach den bei der Musteranmeldung hinterlegten ...

  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    GeschmMG § 1 Abs. 2; ; GeschmMG § ... 5; ; GeschmMG § 10 Abs. 2 Satz 2; ; GeschmMG § 13; ; GeschmMG § 14 a; ; GeschmMG § 14 a Abs. 1 Satz 1; ; UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 2; ; MarkenG § 8; ; MarkenG 3 35

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GeschmMG § 14a; UWG § 3
    Bewerbung eines Fahrradhelms mit einem früheren Testergebnis; Geschmacksmusterrechtliche Eigentümlich des Dekors

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 57 (Ls.)
  • NJOZ 2003, 3311
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.05.1985 - I ZR 200/83

    Veralteter Test

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02
    In einem solchen Fall kann die Werbung mit einem Testergebnis der Stiftung Warentest, deren Veröffentlichung mehrere Jahre zurückliegt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH WRP 1985, 486 f. = GRUR 1985, 932) nämlich allenfalls dann zulässig sein, wenn - wie hier - nicht nur der Zeitpunkt der Testveröffentlichung erkennbar gemacht wird, sondern darüber hinaus die angebotenen Waren den seinerzeit geprüften gleich sind, technisch durch neuere Entwicklungen nicht überholt sind und für solche Waren keine neueren Prüfergebnisse vorliegen.

    Somit unterscheidet sich der Streitfall wesentlich von dem der Entscheidung "Veralteter Test" des Bundesgerichtshofs vom 02.05.1985 (WRP 1985, 486, 487) zugrundeliegenden Lebenssachverhalt, weil nämlich im Streitfall feststeht, dass es bei Kinderfahrradhelmen der vorliegenden Art fortschreitende technische Entwicklungen gegeben hat.

  • BGH, 19.12.1979 - I ZR 130/77

    Nachbildung zum Geschmacksmuster angemeldeter Spielzeugfiguren (Play-mobil) -

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02
    Eigentümlich im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG ist ein Muster, wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- oder farbschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets vertrauten Mustergestalters und über das rein Handwerksmäßige hinausgeht (vgl. BGH GRUR 1980, 235, 236 "Play family" m.w.N.; BGH GRUR 1977, 547, 549 "Kettenkerze"; BGH GRUR 1975, 81, 83 "Dreifachkombinationsschalter"; siehe auch Eichmann/von Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Auflage, § 1 Rdnr. 32).

    Als Nachbildung ist eine Gestaltung namentlich dann verboten, wenn sie Übereinstimmungen gerade in Bezug auf denjenigen Zusammenklang von konkreten ästhetischen Merkmalen aufweist, der den schutzfähigen Inhalt des Musters darstellt (BGH GRUR 1980, 235, 237 "Play family").

  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 219/98

    "3-Speichen-Felgenrad"; Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02
    Es ist ein Gesamtvergleich mit der auf dem betreffenden Gebiet geleisteten geschmacklichen Vorarbeit und dem vorhandenen Formenschatz vorzunehmen, um sodann zu ermitteln, ob das Muster eine gestalterische Schaffenskraft bzw. eine Gestaltungshöhe zum Ausdruck bringt, die das durchschnittliche Können eines Mustergestalters aus dem betroffenen Fach übersteigt (BGH GRUR 2001, 503, 505 "Sitz-Liegemö-bel"; BGH GRUR 2000, 1023, 1025 = WRP 2000, 1312 "3-Speichen-Felgen- rad"; BGH GRUR 1988, 369, 370 "Messergriff" und BGH GRUR 1961, 640, 641 "Straßenleuchte").

    Anders als die Prüfung der Neuheit ist die Prüfung der Eigentümlichkeit des Geschmacksmusters und ihres Grades nicht durch einen Einzelvergleich des Klagemusters mit Entgegenhaltungen, sondern durch einen Gesamtvergleich mit den vorbekannten Formengestaltungen vorzunehmen (BGH GRUR 2000, 1023, 1025 "3-Speichen-Felgenrad" und BGH GRUR 1996, 767, 769 "Holzstühle", jeweils m.w.N.).

  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 142/85

    Verletzung eines Geschmacksmusters

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02
    Es ist ein Gesamtvergleich mit der auf dem betreffenden Gebiet geleisteten geschmacklichen Vorarbeit und dem vorhandenen Formenschatz vorzunehmen, um sodann zu ermitteln, ob das Muster eine gestalterische Schaffenskraft bzw. eine Gestaltungshöhe zum Ausdruck bringt, die das durchschnittliche Können eines Mustergestalters aus dem betroffenen Fach übersteigt (BGH GRUR 2001, 503, 505 "Sitz-Liegemö-bel"; BGH GRUR 2000, 1023, 1025 = WRP 2000, 1312 "3-Speichen-Felgen- rad"; BGH GRUR 1988, 369, 370 "Messergriff" und BGH GRUR 1961, 640, 641 "Straßenleuchte").
  • BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59

    Strassenleuchte

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02
    Es ist ein Gesamtvergleich mit der auf dem betreffenden Gebiet geleisteten geschmacklichen Vorarbeit und dem vorhandenen Formenschatz vorzunehmen, um sodann zu ermitteln, ob das Muster eine gestalterische Schaffenskraft bzw. eine Gestaltungshöhe zum Ausdruck bringt, die das durchschnittliche Können eines Mustergestalters aus dem betroffenen Fach übersteigt (BGH GRUR 2001, 503, 505 "Sitz-Liegemö-bel"; BGH GRUR 2000, 1023, 1025 = WRP 2000, 1312 "3-Speichen-Felgen- rad"; BGH GRUR 1988, 369, 370 "Messergriff" und BGH GRUR 1961, 640, 641 "Straßenleuchte").
  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94

    "Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02
    Anders als die Prüfung der Neuheit ist die Prüfung der Eigentümlichkeit des Geschmacksmusters und ihres Grades nicht durch einen Einzelvergleich des Klagemusters mit Entgegenhaltungen, sondern durch einen Gesamtvergleich mit den vorbekannten Formengestaltungen vorzunehmen (BGH GRUR 2000, 1023, 1025 "3-Speichen-Felgenrad" und BGH GRUR 1996, 767, 769 "Holzstühle", jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.01.1977 - I ZR 68/75

    Kettenkerze

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02
    Eigentümlich im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG ist ein Muster, wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- oder farbschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets vertrauten Mustergestalters und über das rein Handwerksmäßige hinausgeht (vgl. BGH GRUR 1980, 235, 236 "Play family" m.w.N.; BGH GRUR 1977, 547, 549 "Kettenkerze"; BGH GRUR 1975, 81, 83 "Dreifachkombinationsschalter"; siehe auch Eichmann/von Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Auflage, § 1 Rdnr. 32).
  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72

    Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02
    Eigentümlich im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG ist ein Muster, wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- oder farbschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets vertrauten Mustergestalters und über das rein Handwerksmäßige hinausgeht (vgl. BGH GRUR 1980, 235, 236 "Play family" m.w.N.; BGH GRUR 1977, 547, 549 "Kettenkerze"; BGH GRUR 1975, 81, 83 "Dreifachkombinationsschalter"; siehe auch Eichmann/von Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Auflage, § 1 Rdnr. 32).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98

    Sitz-Liegemöbel; Anmeldung eines Geschmacksmusters mit mehreren Fotografien

    Auszug aus OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02
    Es ist ein Gesamtvergleich mit der auf dem betreffenden Gebiet geleisteten geschmacklichen Vorarbeit und dem vorhandenen Formenschatz vorzunehmen, um sodann zu ermitteln, ob das Muster eine gestalterische Schaffenskraft bzw. eine Gestaltungshöhe zum Ausdruck bringt, die das durchschnittliche Können eines Mustergestalters aus dem betroffenen Fach übersteigt (BGH GRUR 2001, 503, 505 "Sitz-Liegemö-bel"; BGH GRUR 2000, 1023, 1025 = WRP 2000, 1312 "3-Speichen-Felgen- rad"; BGH GRUR 1988, 369, 370 "Messergriff" und BGH GRUR 1961, 640, 641 "Straßenleuchte").
  • OLG Köln, 23.02.2011 - 6 U 159/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung von Untersuchungsergebnissen der "Stiftung

    Bei der Werbung mit Testergebnissen kommt es zwar regelmäßig nicht darauf an, ob ein fälschlich als getestet ausgegebenes anderes Produkt besser ist als das getestete Modell, so dass einem entsprechenden Beweisantritt des Werbenden keinesfalls nachgegangen werden muss (Senat, MD 2003, 1154 = OLGR 2003, 343 = NJOZ 2003, 3311; OLG Zweibrücken, WRP 2008, 1476 [1477]; Köhler / Bornkamm , a.a.O., § 5 Rn. 4.262; Götting / Nordemann , a.a.O., § 5 Rn. 1.176).
  • OLG Köln, 26.09.2008 - 6 U 39/08

    Unterlassungsansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters hinsichtlich

    bb) Neu und eigentümlich ist ein Muster, das eigenschöpferisch gestaltet ist, nämlich zum Prioritätszeitpunkt in seiner Gesamtwirkung - auch wenn es bekannte Elemente kombiniert - hinreichenden Abstand vom vorbekannten Formenschatz wahrt und eine Gestaltungshöhe aufweist, die über das Landläufige und Alltägliche, dem Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des Fachgebiets vertrauten Mustergestalters Entsprechende und rein Handwerksmäßige hinausgeht (BGH, GRUR 2001, 503 [505 f.] - Sitz-Liegemöbel; GRUR 2008, 153 = WRP 2008, 241 [Tz. 25 ff.] - Dacheindeckungsplatten; Senat, NJOZ 2003, 3311 [3312] - Kinderfahrradhelm m.w.N.).

    In den Schutzbereich eines Geschmacksmusters fällt damit nicht nur eine identische Nachbildung, sondern auch eine abhängige Bearbeitung, die mit dem geschützten Muster gerade in Bezug auf denjenigen Zusammenklang von konkreten ästhetischen Merkmalen übereinstimmt, der den schutzfähigen Inhalt des Musters darstellt (vgl. Senat, NJOZ 2003, 3311 [3314] - Kinderfahrradhelm; Eichmann / von Falckenstein, a.a.O., § 38 Rn. 26 und 38; jeweils m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07

    Unzulässige Zulässigkeitserklärung irreführender Werbung durch das Gericht mit

    Demzufolge ist eine Werbung, die ein Testergebnis der Stiftung Warentest für ein anderes, aber technisch baugleiches Modell verwendet, nur zulässig, wenn die Werbung deutlich macht, dass nicht das beworbene, sondern der baugleiche andere Artikel getestet wurde (OLG Köln GRUR 1988, 556; Urteil vom 11. Juli 2003 - 6 U 209/02 - bei Juris; Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rdnr. 4.240).
  • OLG Köln, 12.09.2008 - 6 U 59/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung des Vertriebs einer durch ein

    a) Zutreffend hat das Landgericht das Muster der Klägerin allerdings als schutzfähig, nämlich als neu und eigentümlich angesehen (§ 66 Abs. 2 S. 1 GeschmMG i.V.m. § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F.), was voraussetzt, dass das Muster - auch soweit es vorbekannte Gestaltungselemente kombiniert - eigenschöpferisch gestaltet ist, also in seiner Gesamtheit hinreichenden Abstand vom vorbekannten Formenschatz wahrt und eine Gestaltungshöhe aufweist, die über das Landläufige, Alltägliche, dem Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des Fachgebiets vertrauten Mustergestalters Entsprechende hinausgeht (BGH, GRUR 2001, 503 [505 f.] - Sitz-Liegemöbel; GRUR 2008, 153 [Tz. 25] - Dacheindeckungsplatten; Senat, NJOZ 2003, 3311 - Kinderfahrradhelm).

    Dieser Bereich ist aber verlassen, wenn das als Gegenstand für eine Weiterentwicklung genommene ältere Muster nur noch als Anregung zu neuer, selbständiger Ge-staltungstätigkeit erscheint, seine individuellen Erscheinungsmerkmale hingegen insgesamt hinter den Merkmalen des neuen Musters zurücktreten ( Eichmann / von Falckenstein, a.a.O., unter Hinweis auf die urheberrechtliche Entscheidung BGH, GRUR 2002, 799 [800 f.] - Stadtbahnfahrzeug) und dieses von dem älteren Muster gerade in Bezug auf die für dessen Eigentümlichkeit verantwortlichen Merkmale hinreichenden Abstand hält (vgl. Senat, NJOZ 2003, 3311 [3314] - Kinderfahrradhelm; Eichmann / von Falckenstein, a.a.O., § 38 Rn. 26 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 11.07.2013 - 2 U 186/12

    Wettbewerbsverstoß: Verantwortlichkeit des Herausgebers eines Werbeblattes bei

    Demzufolge ist eine Werbung, die ein Testergebnis der STIFTUNG WARENTEST für ein anderes - selbst für ein technisch baugleiches - Produkt verwendet, nur zulässig, wenn die Werbung deutlich macht, dass nicht das beworbene, sondern der andere Artikel getestet wurde (OLG Zweibrücken, OLG Zweibrücken, Urteil vom 18. September 2008 - 4 U 38/07, bei juris Rz. 18 f., u.H. auf OLG Köln, GRUR 1988, 556; OLG Köln, Urteil vom 11. Juli 2003 - 6 U 209/02, bei juris).
  • OLG Köln, 11.07.2014 - 6 U 214/13

    Anforderungen an die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung;

    Eine solche kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein Produkt mit dem Ergebnis eines Tests beworben worden ist, bei dem tatsächlich ein anderes (wenn auch vergleichbares) Produkt getestet worden ist (Senat, GRUR 1988, 556; OLGR Köln 2003, 343, 346).
  • LG Köln, 12.03.2014 - 84 O 261/13

    Streit um Dosendesign: Lock & Lock und Tchibo wehren einstweilige Verfügung ab

    In den Schutzbereich eines Geschmacksmusters fällt damit nicht nur seine identische Nachbildung, sondern auch ein Modell, das mit dem geschützten Muster gerade in Bezug auf den Zusammenklang ästhetischer Merkmale übereinstimmt, der den schutzfähigen Inhalt des Musters bildet; dieser Bereich ist dagegen verlassen, wenn das als Gegenstand für eine Weiterentwicklung genommene ältere Muster nur noch als Anregung zu einer neuen, selbständigen Gestaltung erscheint und seine individuelle Besonderheit hinter der des neuen Musters zurücktritt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22.10.2010 - 6 U 99/10; OLG Köln, NJOZ 2003, 3311 [3314] - Kinderfahrradhelm; Urt. v. 12.09.2008 - 6 U 59/08 - Plastiktaschen; Eichmann / von Falckenstein, a.a.O., § 38 Rn. 26 und 38).
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