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   BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 708/01   

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BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 708/01 (https://dejure.org/2003,5240)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2003 - 4 AZR 708/01 (https://dejure.org/2003,5240)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 (https://dejure.org/2003,5240)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Feststellungsinteresse ausschließlich für die Vergangenheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse ausschließlich für die Vergangenheit; Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Eingruppierung in eine Tarifgruppe im öffentlichen Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Eingruppierung öffentlicher Dienst; Prozeßrecht - Ausschließlich vergangenheitsbezogene Eingruppierungsfeststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 64 (Ls.)
  • NJOZ 2004, 236
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 708/01
    Für eine Feststellungsklage, die ursprünglich auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis gerichtet war, gilt nichts anderes (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201, 202 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 22 = EzA ZPO § 256 Nr. 38).

    Wird diese infolge Zeitablaufs und Änderung tatsächlicher Umstände nur für einen vergangenen Zeitraum fortgeführt, bedarf es der Ableitung konkreter gegenwärtiger oder zukünftiger Rechtsfolgen aus der erstrebten Feststellung (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - aaO).

  • BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95

    Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 708/01
    Dabei hat das Gericht den Sachverhalt nicht von Amts wegen zu untersuchen, sondern der Kläger hat die erforderlichen Tatsachen darzulegen und ggf. zu beweisen (ständige Rechtsprechung des BAG, zB 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347, 349, 350 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 40 = EzA ZPO § 256 Nr. 47).

    Fehlt es am hinreichenden Feststellungsinteresse, so ist die Klage als unzulässig abzuweisen; die Erstellung bloßer Gutachten ist nicht Aufgabe der Gerichte (BAG 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347, 350 = aaO).

  • BAG, 25.01.1984 - 4 AZR 628/82

    Arbeiter mit Beamtentätigkeit - Landzusteller mit Kraftwagen - Arbeiter der

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 708/01
    Insoweit kann ihr bei diesem Sachverhalt durch ein obsiegendes Urteil für ihre Vergütung im vorgenannten Zeitraum, um die es bei der Eingruppierungsfeststellungsklage geht, kein gegenwärtiger rechtlicher Vorteil erwachsen (vgl. Senat 25. Januar 1984 - 4 AZR 628/82 - BAGE 45, 57 = AP TVArb Bundespost § 10 Nr. 1).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.11.2001 - 3 Sa 318/01

    Eingruppierung eines "sonstigen Angestellten"; Erfordernis einer abgeschlossenen

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 708/01
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 6. November 2001 - 3 Sa 318/01 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Klage als unzulässig abgewiesen wird.
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 708/01
    Wird die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder die Zukunft ergeben (ständige Rechtsprechung des BAG, zB 19. Juni 2001 - 1 AZR 463/00 - BAGE 98, 76, 80, 81 = AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 73).
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    Der erforderliche Gegenwartsbezug (vgl. Senat 26. September 2002 - 6 AZR 523/00 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 73 = EzA ZPO § 256 Nr. 67) wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter Vergütungsansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit einen gegenwärtigen rechtlichen Vorteil anstrebt (vgl. BAG 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - BAGE 108, 224, 229; 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 - NJOZ 2004, 236, 238).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05

    Zuständigkeit für Sozialplan

    Wird ein Antrag auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist er nur zulässig, wenn sich aus der Entscheidung noch Rechtsfolgen für die Zukunft ergeben (vgl. BAG 20. April 1999 - 1 ABR 13/98 - BAGE 91, 253, zu B I 1 c aa der Gründe; 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Übung Nr. 27, zu B I 1 der Gründe; 19. Juni 2001 - 1 AZR 463/00 - BAGE 98, 76, zu I 1 a der Gründe; 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 -, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Wird die Klage infolge Zeitablaufs und Änderung der tatsächlichen Umstände nur für einen vergangenen Zeitraum fortgeführt, bedarf es der Ableitung konkreter gegenwärtiger oder zukünftiger Rechtsfolgen aus der erstrebten Feststellung (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - aaO; 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 -).
  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Für eine Feststellungsklage, die ursprünglich auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis gerichtet war, gilt nichts anderes (BAG 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 -, zu I 1 der Gründe mwN auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).
  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse -

    Wird ein zunächst gegenwärtiges Rechtsverhältnis während des Rechtsstreits durch Zeitablauf oder Änderung tatsächlicher Umstände zu einem vergangenen, bleibt die Feststellungsklage nur zulässig, wenn sich aus der erstrebten Feststellung konkrete gegenwärtige oder zukünftige Rechtsfolgen ableiten lassen (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 279/08 - Rn. 22 mwN; 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 - zu I 2 der Gründe mwN) .
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

    Wird ein Antrag auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, ist er nur zulässig, wenn sich aus der Entscheidung noch Rechtsfolgen für die Zukunft ergeben (vgl. ua. BAG 20. April 1999 - 1 ABR 13/98 - zu B I 1 c aa der Gründe, BAGE 91, 235; 19. Juni 2001 - 1 AZR 463/00 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 98, 76; 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 - zu I 1 der Gründe; weiterhin 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 108, 224) .
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 177/08

    Stufenaufstieg von Arbeitern des öffentlichen Dienstes

    Der erforderliche Gegenwartsbezug (vgl. Senat 26. September 2002 - 6 AZR 523/00 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 73 = EzA ZPO § 256 Nr. 67) wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter Vergütungsansprüche aus einem in der Vergangenheit liegendem Zeitraum und damit einen gegenwärtigen rechtlichen Vorteil anstrebt (vgl. BAG 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - BAGE 108, 224, 229; 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 - NJOZ 2004, 236, 238).
  • LAG Düsseldorf, 15.05.2013 - 4 Sa 1696/12

    Darlegungslast bei Anspruch auf den Gehaltsbestandteil Funktionsstufe 2 in TE IV

    Wird diese infolge Zeitablaufs und Änderung tatsächlicher Umstände nur für einen vergangenen Zeitraum fortgeführt, bedarf es der Ableitung konkreter gegenwärtiger oder zukünftiger Rechtsfolgen aus der erstrebten Feststellung (BAG 19.2.2003 - 4 AZR 708/01, Juris m.w.N.).

    Fehlt es am hinreichenden Feststellungsinteresse, so ist die Klage als unzulässig abzuweisen; die Erstellung bloßer Gutachten ist nicht Aufgabe der Gerichte (BAG 19.2.2003, a.a.O., m.w.N.).

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 839/09

    Feststellungsinteresse - Vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - fehlende

    Wird ein Antrag auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, ist er nur zulässig, wenn sich aus der Entscheidung noch Rechtsfolgen für die Zukunft ergeben (vgl. ua. BAG 20. April 1999 - 1 ABR 13/98 - zu B I 1 c aa der Gründe, BAGE 91, 235; 19. Juni 2001 - 1 AZR 463/00 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 98, 76; 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 - zu I 1 der Gründe; weiterhin 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 108, 224) .
  • LAG Niedersachsen, 12.01.2009 - 8 Sa 151/08

    Sonderurlaub zur Teilnahme an gewerkschaftlichen Veranstaltung für Sachbearbeiter

    Anderenfalls würde die klagende Partei lediglich ein Rechtsgutachten verlangen, zu dessen Erstellung die Gerichte für Arbeitssachen nicht befugt sind (vgl. BAG vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 - n.v; BAG, vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - AP Nr. 19 zu § 256 ZPO 1977 = NZA 1993, 475-476; BAG vom 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 - n.v.).

    Es ist nicht von einem anderen Streitgegenstand auszugehen (vgl. BAG vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 - n.v; BAG, vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - AP Nr. 19 zu § 256 ZPO 1977 = NZA 1993, 475-476; BAG vom 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 - n.v.).

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 580/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09

    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 873/09

    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06

    Auskunftsklage zum Liquidationsrecht eines Chefarztes für ambulante

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 872/09

    Vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - Feststellungsinteresse

  • LAG Hamburg, 21.02.2012 - 4 TaBV 7/10

    Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V. -

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 203/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

  • ArbG Stuttgart, 29.04.2008 - 12 BV 109/07

    Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding wirksam

  • LAG München, 31.01.2005 - 11 Sa 712/04

    Wirksamkeit eines Berufsausbildungsvertrages

  • LAG Hessen, 10.09.2012 - 17 Sa 56/12

    Tarifvertrag - Ablösung - Geltungsbereich

  • LAG Hessen, 10.09.2012 - 17 Sa 57/12

    Tarifvertrag - Ablösung - Geltungsbereich

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2015 - 3 TaBV 39/15

    Betriebsvereinbarung, Arbeitszeit, Außendienst, Verfahrensgegenstand,

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