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   OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6814
OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06 (https://dejure.org/2006,6814)
OLG München, Entscheidung vom 15.03.2006 - 33 Wx 30/06 (https://dejure.org/2006,6814)
OLG München, Entscheidung vom 15. März 2006 - 33 Wx 30/06 (https://dejure.org/2006,6814)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufhebung der Betreuung, Keine Beschwerdebefugnis des Betreues

  • Judicialis

    FGG § 20; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; FGG § 20
    Keine Beschwerdebefugnis des Betreuers bei Aufhebung der gesamten Betreuung - Anspruch auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Recht auf Fortbestand der Betreuung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdebefugnis des Betreuers, wenn die Betreuung insgesamt aufgehoben wird; Voraussetzungen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs eines ehemaligen Betreuers i.S. einer Beschwerdeberechtigung nach § 20 Abs. 1 des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG); ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1301 (Ls.)
  • NJOZ 2006, 2148
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 06.11.1997 - 25 Wx 80/97
    Auszug aus OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06
    Eine behauptete Verletzung seines rechtlichen Gehörs führt jedenfalls dann nicht zu einer Beschwerdeberechtigung, wenn die nicht auf eine Anregung des Betreuers zurückgehende Betreuung unangefochten seit längerer Zeit besteht, auf Antrag des Betroffenen aufgehoben wird und aus dem Aufhebungsbeschluss keine Anhaltspunkte für eine materielle Rechtsbeeinträchtigung - z.B. durch Vorwürfe bzgl. der Amtsführung des Betreuers - zu erkennen sind (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1244).

    Eine Fallkonstellation wie im Beschluss des OLG Düsseldorf vom 6.11.1997 (FamRZ 1998, 1244) sei hier nicht gegeben.

    Insoweit greift die Aufhebung der Betreuung nicht in die eigene Rechtssphäre des Betreuers ein (OLG Köln NJW-RR 1997, 708; OLG Düsseldorf BtPrax 1998, 80 = FamRZ 1998, 1244).

  • OLG Köln, 07.10.1996 - 16 Wx 202/96

    Beschwerderecht eines Betreuers gegen Beschluss zur Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06
    Der Betreuer hat grundsätzlich keine Beschwerdebefugnis, wenn die Betreuung insgesamt aufgehoben wird (vgl. OLG Köln NJW-RR 1997, 708).

    Insoweit greift die Aufhebung der Betreuung nicht in die eigene Rechtssphäre des Betreuers ein (OLG Köln NJW-RR 1997, 708; OLG Düsseldorf BtPrax 1998, 80 = FamRZ 1998, 1244).

  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 29/88

    Gerichtsstand bei Klage; Befreiung von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen eines

    Auszug aus OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06
    Die Beschwerdeberechtigung folgt hier bereits daraus, dass die Erstbeschwerde verworfen wurde (vgl. BGH FamRZ 1989, 603; BayObLGZ 1986, 118/120, 1996, 192/194; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 10).
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96

    Betreuerentlassung und Verfahrenspflegerbestellung

    Auszug aus OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06
    Soweit er sich hierzu auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 9.10.1996 (FamRZ 1997, 1358) beruft, ist festzustellen, dass diese Entscheidung sich nicht auf eine Aufhebung der Betreuung, sondern auf die Entlassung des Betreuers bezog.
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85

    Beschwerde des Nachlasßgerichts

    Auszug aus OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06
    Die Beschwerdeberechtigung folgt hier bereits daraus, dass die Erstbeschwerde verworfen wurde (vgl. BGH FamRZ 1989, 603; BayObLGZ 1986, 118/120, 1996, 192/194; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 10).
  • OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05

    Beschwerdebefugnis des Betreuers gegen Aufhebung der Betreuung wegen mangelnder

    Ein Betreuer - und bei einem Vereinsbetreuer auch ein Betreuungsverein - haben grundsätzlich keine Beschwerdebefugnis, wenn die Betreuung insgesamt aufgehoben wird (vgl. Senatsbeschluss OLG-Report 2006, 344; OLG Köln NJW-RR 1997, 708).
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