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   OLG Celle, 25.08.2006 - 1 Ws 423/06   

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https://dejure.org/2006,4422
OLG Celle, 25.08.2006 - 1 Ws 423/06 (https://dejure.org/2006,4422)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.08.2006 - 1 Ws 423/06 (https://dejure.org/2006,4422)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. August 2006 - 1 Ws 423/06 (https://dejure.org/2006,4422)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Nr. 4104 VV RVG
    Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts anstelle eines an diesem Tage verhinderten Rechtsanwalts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 4100 RVG VV; Nr. 4102 RVG VV; Nr. 4103 RVG VV; Nr. 4104 RVG VV
    Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts anstelle eines an diesem Tage verhinderten, bereits und auch weiterhin beigeordneten Verteidigers; Beschränkung des Vergütungsanspruchs auf die Teilnahme an diesem Termin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts anstelle eines an diesem Tage verhinderten, bereits und auch weiterhin beigeordneten Verteidigers; Beschränkung des Vergütungsanspruchs auf die Teilnahme an diesem Termin

  • Burhoff online

    Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts anstelle eines an diesem Tage verhinderten Rechtsanwalts

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 4100; ; RVG VV Nr. 4102; ; RVG VV Nr. 4103; ; RVG VV Nr. 4104

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 669
  • Rpfleger 2006, 669 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJOZ 2006, 3706
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 13.07.1998 - 5 WF 60/98

    Vergütung eines auswärtigen Rechtsanwalts nach den Vergütungsvorschriften eines

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2006 - 1 Ws 423/06
    Die vom Antragsteller bemühte Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 13.7.1999 (5 WF 60-98, NJW-RR 1999, 436) steht der vorliegenden nicht entgegen, denn dort wurde - anders als im vorliegenden Verfahren - die Beiordnung des zunächst tätigen Rechtsanwalts aufgehoben und an dessen Stelle ein neuer Prozessbevollmächtigter für das gesamte weitere Verfahren beigeordnet.
  • KG, 29.06.2005 - 5 Ws 164/05

    Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren: Gebühren des anwaltlichen Vertreters des

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2006 - 1 Ws 423/06
    Das Landgericht hat zutreffend dargelegt, dass ein Rechtsanwalt, der wie der Antragsteller vertretungsweise für den bereits und weiterhin beigeordneten Verteidiger an einem Termin teilnimmt und nur insoweit vom Gericht beigeordnet wird, eine Grund- sowie eine Verfahrensgebühr nach Nrn. 4100 und 4104 VV nicht beanspruchen kann (vgl. ausführlich KG, NStZ-RR 2005, 327; sowie Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., VV 4100 Rn. 2).
  • OLG Celle, 19.09.2018 - 3 Ws 221/18

    Nur Terminsgebühr bei Haftbefehlsverkündung

    Während teilweise davon ausgegangen wird, ein Terminsvertreter könne die vollständigen Gebühren eines Verteidigers oder aber zumindest neben der Terminsgebühr auch die Grundgebühr geltend machen (vgl. etwa OLG Hamm [AGS 2007, 37], OLG Karlsruhe [NJW 2008, 2935], OLG München [NStZ-RR 2009, 32], Burhoff, in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., VV 4100, 4101 Rn. 5), wird andererseits hiervon abweichend angenommen, einem Terminsvertreter stehe neben einem bereits und weiterhin beigeordneten Verteidiger für seine Teilnahme an nur einem Termin lediglich die Terminsgebühr nach Nr. 4103 VV RVG zu (KG, NStZ-RR 2005, 327; OLG Celle, StraFO 2006, 471; RVGreport 2009, 226; differenzierend OLG - Stuttgart, StraFO 2011, 198).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ws 281/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters

    Nach der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung soll indes dem wegen der Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin bestellten Verteidiger als Vergütung für seine Tätigkeit als sogenannter "Terminsvertreter" nur die Terminsgebühren zustehen, weil er lediglich als Vertreter des die Verteidigung insgesamt führenden Pflichtverteidigers beigeordnet worden sei und der Vertreter für die Wahrnehmung des Hauptverhandlungstermins keine höhere Vergütung beanspruchen könne als in der Person des vertretenen Pflichtverteidigers angefallen wäre (vgl. KG NStZ-RR 2005, 327; RGVreport 2007, 108 (Ls); OLG Celle StraFo 2006, 471; RGVreport 2007, 71 (Ls); OLG Hamm RGVreport 2007, 108 (Ls); Hartmann Kostengesetze 38. Aufl. RGV VV 4100, 4101 Rdnr. 2; a. A. OLG Hamm AGS 2007, 37; Burhoff in Gerold/Schmidt RVG 18. Aufl. VV 4100, 4101 Rdnr. 5 u. VV 4106, 4107 Rdnr. 6; Burhoff in Burhoff RVG Straf- und Bußgeldsachen 2. Aufl. Nr. 4100 VV Rdnr. 8).
  • OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 4 Ws 195/10

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Abgrenzung zwischen der Bestellung eines

    Deshalb sei nur die Terminsgebühr zuzubilligen (ebenso OLG Brandenburg vom 25. August 2009, 2 Ws 111/09, juris; OLG Celle vom 25. August 2006, 1 Ws 423/06, juris - und in NdsRpfl 2009, 141 = NStZ-RR 2009, 158 [LS]).
  • OLG Celle, 19.12.2008 - 2 Ws 365/08

    Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch des tageweise als Vertreter des

    Unter Berufung u. a. auf die Entscheidung des 1. Strafsenates dieses Gerichts vom 25. August 2006 (1 Ws 423/06, Nds.Rpfl. 2006, 375) führte er aus, dass es dem erkennenden Gericht vor dem Hintergrund der Zulässigkeit einer Vertretung des bestellten Pflichtverteidigers im Falle von dessen vorübergehender Verhinderung auch möglich sein müsse, den Vertreter nur unter Beschränkung auf den Zeitraum der Abwesenheit des Pflichtverteidigers beizuordnen.
  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 3 Ws 68/09

    Zuständigkeit des Einzelrichters; fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers;

    In den Fällen der vertretungsweisen Beiordnung hat der Senat bislang die Auffassung vertreten, dass dem eingeschränkt beigeordneten Pflichtverteidiger lediglich die Terminsgebühr zusteht, nicht dagegen die - bereits in der Person des ordentlichen Pflichtverteidigers angefallenen - Grund- und Verfahrensgebühren (zu vgl. Senatsbeschl. v. 28. November 2006 - 3 Ws 569/06; ebenso OLG Celle Beschl. v. 25. August 2006 - 1 Ws 423/06; KG Berlin Beschl. v. 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05; OLG Dresden Beschl. v. 5. September 2007 - 1 Ws 155/07).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2014 - 1 Ws 148/14

    Vergütung des Strafverteidigers: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters für den

    a) Nach einer Ansicht kann ein solcher "Terminsvertreter" die Grundgebühr, die Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren sowie die Post- und Telekommunikationspauschale nicht verlangen, sondern nur die Terminsgebühren (vgl. OLG Celle StraFo 2006, 471 f. und NdsRpfl 2009, 141 f. - Rn. 10 ff. nach juris; KG NStZ-RR 2005, 327 f. - Rn. 11 ff. nach juris und NStZ-RR 2011, 295 f. - Rn. 4 f. nach juris; OLG Hamm, Beschl. v. 28.11.2006 - 3 Ws 569/06, Rn. 4 nach juris für den Fall einer ausdrücklichen Beiordnung als Vertreter des bestellten Pflichtverteidigers; OLG Stuttgart Justiz 2011, 108 ff. - Rn. 9 ff. nach juris sowie OLG Rostock, Beschl. v. 15.09.2011 - 1 Ws 201/11, Rn. 26 ff. nach juris, die allerdings neben einer Bestellung zum bloßen Vertreter aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls auch eine Bestellung zum weiteren Verteidiger für möglich halten; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., 4100, 4101 VV Rn. 2; vgl. auch Senatsbeschluss vom 29.07.2010 - 1 Ws 82/10 für den Fall der Bestellung eines Vertreters des Nebenklägerbeistands).
  • OLG Köln, 26.03.2010 - 2 Ws 129/10

    Terminsvertreter, Abrechnung

    Die Problemstellung geht im wesentlichen dahin, ob dem "Terminsvertreter" lediglich die Terminsgebühr zusteht ( so - sämtlich zitiert bei juris - : OLG Hamm 28.11.2006 - 3 Ws 569/06 - KG 29.06.2005 - 5 Ws 164/05 - = NStZ-RR 05, 327 und 08.12.2006 - 3 Ws 353/06 - OLG Celle 25.08.2006 - 1 Ws 423/06-; 10.10.2006 - 2 Ws 258/06 - = StraFo 06, 471; 19.12.2008 - 2 Ws 365/08 - = NStZ-RR 09, 158; LG Düsseldorf 04.10.2007 - 14 Qs 106/07-; im Schrifttum : Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., VV 4100, 4101 Randnr. 2; Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., VV 4100, 4101 Randnr. 10).
  • OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12

    Pflichtverteidigervergütung: Vergütungsanspruch eines zweiten Pflichtverteidigers

    Dieser kann grundsätzlich wegen der von ihm allein eingenommenen Vertreterrolle nur die Terminsgebühr nebst anteiliger Umsatzsteuer verlangen; sein Anspruch geht nicht über das hinaus, was in der Person des bestellten Verteidigers im Falle dessen Erscheinens angefallen wäre (vgl. etwa KG, BeckRS 2008, 10345; NStZ-RR 2005, 327; OLG Celle, NJOZ 2006, 3706; a.A. OLG Karlsruhe, NJW 2008, 2935).
  • OLG Celle, 21.05.2007 - 1 Ws 195/07

    Bestimmung der Vergütung für einen Zeugenbeistand; Erhöhung der Vergütung bei

    Auch ein Verteidiger, dessen Tätigkeit sich nicht auf das gesamte Strafverfahren erstreckt, kann für seine - vorübergehende - Teilnahme an einem einzelnen Verhandlungstermin nicht Grund-, Verfahrens- und Terminsgebühr beanspruchen (KG vom 29.6.2005, 5 Ws 164/05 und OLG Celle vom 25.8.2006, 1 Ws 423/06).
  • OLG Hamm, 28.11.2006 - 3 Ws 569/06

    Pflichtverteidiger; Vertreter; Gebührenanspruch; grundgebühr; Verfahrensgebühr;

    Der Beschwerdeführer ist im Rahmen dieses Vertretungsverhältnisses - als Vertreter des beigeordneten Verteidigers - tätig geworden und kann die Grundgebühr im Rahmen dieses Vertretungsverhältnisses neben dem beigeordneten Verteidiger kein zweites Mal beanspruchen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.10.2006, 2 Ws 158/06 und Beschluss vom 25.08.2006 - 1 Ws 422/06 [richtig: 1 Ws 423/06 - d. Red.] -, veröffentlicht bei www.burhoff.de/RVG-Entscheidungen; KG NStZ-RR 2005, 227; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., VV 4100 Rdnr. 2).
  • KG, 18.02.2011 - 1 Ws 38/09

    Pflichtverteidigerkosten: Gebühr des Terminvertreters

  • OLG Celle, 10.10.2006 - 2 Ws 258/06

    Beanspruchung der Grundgebühr für das erneute Einarbeiten in den Rechtsfall durch

  • OLG Dresden, 05.09.2007 - 1 Ws 155/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch des beigeordneten Terminsvertreters,

  • OLG Bremen, 14.12.2009 - Ws 119/09

    Vergütung des beigeordneten Terminsvertreters

  • OLG Celle, 10.10.2006 - 2 Ws 241/06

    Beanspruchung der Grundgebühr für das erneute Einarbeiten in den Rechtsfall durch

  • LG Koblenz, 21.08.2012 - 2 Qs 77/12

    Anspruch eines "Terminsvertreters" des Pflichtverteidigers auf Grundgebühr und

  • LG Düsseldorf, 14.10.2007 - 14 Qs 107/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters

  • LG Braunschweig, 02.04.2015 - 9 Ks 11/14

    Pflichtverteidigung im Strafverfahren: Gebührenanspruch des für einen Sitzungstag

  • LG Düsseldorf, 04.10.2007 - 14 Qs 106/07

    Strafrecht - Vergütung des Terminsvertreters

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