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   OLG Köln, 27.11.2007 - 9 U 196/06   

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OLG Köln, 27.11.2007 - 9 U 196/06 (https://dejure.org/2007,5440)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.11.2007 - 9 U 196/06 (https://dejure.org/2007,5440)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. November 2007 - 9 U 196/06 (https://dejure.org/2007,5440)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen eine Brandversicherung auf Zahlung der Neuwertspitze; Voraussetzungen für die Bejahung einer Wiederherstellung des zerstörten Gebäudes in gleicher Art und Zweckbestimmung; Voraussetzungen für die erforderliche Feststellung der Verwendungssicherstellung ...

  • Judicialis

    VGB 88 § 15 Nr. 1; ; VGB 88 § 15 Nr. 4; ; VGB 88 § 15 Nr. 4 Satz 2; ; VGB 88 § 15 Ziff. 4; ; VGB 88 § 22; ; VGB 88 § 22 Nr. 6; ; VVG § ... 64; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 533; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB 88 § 15
    Voraussetzungen für Anspruch auf Neuwertspitze

  • RA Kotz

    Wohngebäudeversicherung - Gebäudebrand - Ersatzansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Ausführliche Zusammenfassung)

    Gebäudeversicherung - Brandschaden: Anspruch auf Neuwertspitze und Planung von Ersatzobjekten an anderer Stelle?

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein Nachweis einer bedingungsgemäßen Wiederherstellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 962
  • NJOZ 2008, 1542
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.02.1990 - IV ZR 298/88

    Gebäudeversicherung: Wann besteht Anspruch auf Neuwertentschädigung?

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 9 U 196/06
    Auf technischen, wirtschaftlichen oder sozialen Änderungen beruhende Modernisierungen stehen der Bejahung einer Wiederherstellung in gleicher Art und Zweckbestimmung nicht entgegen (BGH VersR 1990, 488; OLG Köln VersR 2006, 1357 f., juris-Rz. 22).

    Ob im Einzelfall eine Wiederherstellung in gleicher Art und Zweckbestimmung gegeben ist, ist am Zweck der Wiederherstellungsklausel zu messen (BGH VersR 1990, 488; OLG Köln VersR 2006, 1357, juris-Rz. 22).

    Durch die Beschränkung der Neuwertentschädigung soll auch das Interesse am Abbrennen eines Gebäudes gemindert werden und so eine subjektive Risikobegrenzung erfolgen (BGH VersR 1990, 488; OLG Köln VersR 2006, 1357, juris-Rz. 22; OLG Hamm VersR 1981, 270).

    Deshalb kann eine Wiederherstellung nur dann angenommen werden, wenn das neu errichtete Gebäude etwa dieselbe Größe wie das zerstörte aufweist und gleichartigen Zwecken dient (BGH VersR 1990, 488; OLG Köln VersR 2006, 1357, juris-Rz. 22; OLG Frankfurt RuS 2006, 112, juris-Rz. 15; Kollhosser, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 97 Rz. 8).

  • OLG Köln, 10.01.2006 - 9 U 92/05

    Wiederherstellung des versicherten Gebäudes - keine Modernisierung bei

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 9 U 196/06
    Auf technischen, wirtschaftlichen oder sozialen Änderungen beruhende Modernisierungen stehen der Bejahung einer Wiederherstellung in gleicher Art und Zweckbestimmung nicht entgegen (BGH VersR 1990, 488; OLG Köln VersR 2006, 1357 f., juris-Rz. 22).

    Ob im Einzelfall eine Wiederherstellung in gleicher Art und Zweckbestimmung gegeben ist, ist am Zweck der Wiederherstellungsklausel zu messen (BGH VersR 1990, 488; OLG Köln VersR 2006, 1357, juris-Rz. 22).

    Durch die Beschränkung der Neuwertentschädigung soll auch das Interesse am Abbrennen eines Gebäudes gemindert werden und so eine subjektive Risikobegrenzung erfolgen (BGH VersR 1990, 488; OLG Köln VersR 2006, 1357, juris-Rz. 22; OLG Hamm VersR 1981, 270).

    Deshalb kann eine Wiederherstellung nur dann angenommen werden, wenn das neu errichtete Gebäude etwa dieselbe Größe wie das zerstörte aufweist und gleichartigen Zwecken dient (BGH VersR 1990, 488; OLG Köln VersR 2006, 1357, juris-Rz. 22; OLG Frankfurt RuS 2006, 112, juris-Rz. 15; Kollhosser, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 97 Rz. 8).

  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 94/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Neuwertanteil in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 9 U 196/06
    Die Feststellung der Verwendungssicherstellung (Sicherstellung) erfordert eine Prognose in dem Sinne, dass bei vorausschauend-wertender Betrachtungsweise eine bestimmungsgemäße Verwendung hinreichend sicher angenommen werden kann (BGH VersR 2004, 512 ff., juris-Rz. 12).

    Dabei können die im Bereich der Kaskoversicherung entwickelten Grundsätze, nach denen die Sicherstellung bei einem verbindlich geschlossenen Reparatur- oder Kaufvertrag anerkannt wird (vgl. BGHZ 103, 228, 235), auf die Wohngebäudeversicherung übertragen werden (BGH VersR 2004, 512 ff., juris-Rz. 13).

    Diese Voraussetzungen sind insbesondere erfüllt nach Abschluss eines Bauvertrages oder Fertighauskaufvertrages mit einem leistungsfähigen Unternehmer, wenn die Möglichkeit der Rückgängigmachung des Vertrages nur eine fernliegende ist bzw. wenn von der Durchführung des Vertrages nicht ohne erhebliche wirtschaftliche Einbußen Abstand genommen werden kann (BGH, VersR 2004, 512 ff., juris-Rz. 13; OLG Hamm, VersR 1984, 175 f.; Kollhosser in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 97 Rz. 14; Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 97 Rz. 20; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., R IV Rz. 35).

  • OLG Frankfurt, 08.07.2004 - 3 U 130/03

    Keine Neuwertentschädigung für verbranntes gewerbliches Gebäude bei

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 9 U 196/06
    Deshalb kann eine Wiederherstellung nur dann angenommen werden, wenn das neu errichtete Gebäude etwa dieselbe Größe wie das zerstörte aufweist und gleichartigen Zwecken dient (BGH VersR 1990, 488; OLG Köln VersR 2006, 1357, juris-Rz. 22; OLG Frankfurt RuS 2006, 112, juris-Rz. 15; Kollhosser, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 97 Rz. 8).

    Als nicht erfüllt hat das OLG Frankfurt (RuS 2006, 112, juris-Rz. 16) diese Voraussetzungen bei einem Neubau angesehen, dessen Nutzfläche die frühere Nutzfläche um 53% und dessen umbauter Raum den früheren umbauten Raum um 60% überstieg.

    Der Begriff der gleichen Art und Zweckbestimmung umfasst nicht nur den Sortenbegriff "gewerbliches Gebäude" bzw. "Wohngebäude", sondern auch dessen konkrete Ausgestaltung nach Fläche und umbautem Raum (OLG Frankfurt, RuS 2006, 112, juris-Rz. 16).

  • OLG Köln, 21.11.2000 - 9 U 180/98

    Anspruch auf Zahlung der Neuwertspitze auf Grund einer fehelenden Rückübertragung

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 9 U 196/06
    Durch die erheblichen Veränderungen (hier: Vergrößerungen) der nutzbaren Flächen und/oder durch eine Veränderung des Nutzzweckes als solchem weiche der Charakter des Ersatzobjektes von dem des abgebrannten Objektes ab (OLG Köln RuS 2001, 156, juris-Rz. 42).

    Allerdings handelte es sich jeweils um Fälle, in denen der Versicherer rechtsmissbräuchlich handelte, indem er sich auf den Fristablauf berief (siehe OLG Köln RuS 2001, 156 f., juris-Rz. 39).

  • LG Köln, 28.09.2006 - 24 O 531/05
    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 9 U 196/06
    Die Berufung des Klägers gegen das am 28.09.2006 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 531/05 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 28. September 2006 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln - 24 O 531/05 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn EUR 274.168,51 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 62/01

    Ausschluß der Einrede des Versicherers auf Leistungsfreiheit, wenn er selbst den

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 9 U 196/06
    Ein solcher Rechtsmissbrauch kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Versicherer zunächst seine Einstandspflicht auch für eine Entschädigung nach dem Zeitwert schon dem Grunde nach bestreitet und den Versicherungsnehmer dadurch zu einem langwierigen Prozess zwingt, vor dessen Ende der Versicherungsnehmer wegen beschränkter finanzieller Mittel die Wiedererrichtung nicht in Angriff nehmen kann (Hans. OLG Bremen VersR 2002, 1372 f., juris-Rz. 16; OLG Hamm VersR 1993, 1352 f., juris-Rz. 12; OLG Hamm VersR 1989, 1082 f., juris-Rz. 55).
  • OLG Hamm, 16.12.1988 - 20 U 123/88

    Fristablauf; Neuwert; Neuwertanteil; Feuerversicherung; Versicherungssumme;

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 9 U 196/06
    Ein solcher Rechtsmissbrauch kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Versicherer zunächst seine Einstandspflicht auch für eine Entschädigung nach dem Zeitwert schon dem Grunde nach bestreitet und den Versicherungsnehmer dadurch zu einem langwierigen Prozess zwingt, vor dessen Ende der Versicherungsnehmer wegen beschränkter finanzieller Mittel die Wiedererrichtung nicht in Angriff nehmen kann (Hans. OLG Bremen VersR 2002, 1372 f., juris-Rz. 16; OLG Hamm VersR 1993, 1352 f., juris-Rz. 12; OLG Hamm VersR 1989, 1082 f., juris-Rz. 55).
  • BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 138/84

    Verbindlichkeit der Feststellungen von Sachverständigen für das Gericht -

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 9 U 196/06
    Maßgeblich ist, ob es für einen fachkundigen Dritten, der sachgerecht vorgeht, offenbare Unrichtigkeiten enthält (BGH VersR 1986, 482).
  • OLG Hamm, 10.03.1993 - 20 U 269/92

    Neuwertversicherung; Wiederherstellungsklausel; Vertragsauslegung;

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2007 - 9 U 196/06
    Ein solcher Rechtsmissbrauch kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Versicherer zunächst seine Einstandspflicht auch für eine Entschädigung nach dem Zeitwert schon dem Grunde nach bestreitet und den Versicherungsnehmer dadurch zu einem langwierigen Prozess zwingt, vor dessen Ende der Versicherungsnehmer wegen beschränkter finanzieller Mittel die Wiedererrichtung nicht in Angriff nehmen kann (Hans. OLG Bremen VersR 2002, 1372 f., juris-Rz. 16; OLG Hamm VersR 1993, 1352 f., juris-Rz. 12; OLG Hamm VersR 1989, 1082 f., juris-Rz. 55).
  • OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97

    Gefahrerhöhung durch Lehrstehenlassen eines Gebäudes in der

  • BGH, 08.02.1988 - II ZR 210/87

    Zulässigkeit einer Neuwertversicherung für Yachten

  • BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77

    Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines

  • LG Köln, 02.02.2005 - 20 O 298/04

    Versicherungsansprüche aus einem Brandschaden; Anspruch auf Neuwertentschädigung;

  • BGH, 06.06.1984 - IVa ZR 149/82

    Begriff der Verwendbarkeit zu Wohnzwecken in der Feuerversicherung; Begriff der

  • OLG Karlsruhe, 28.11.2006 - 8 U 314/05

    Ausschluss des Gesellschafter-Geschäftsführers von der Abstimmung über seine

  • OLG Dresden, 29.05.2018 - 4 U 1779/17

    Voraussetzungen für die Auszahlung der Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung

    Im Urteil vom 27.11.2007 (9 U 196/06) hat es eine Vergleichbarkeit verneint, weil die Grundfläche sich nahezu verdoppelt und der Rauminhalt das Zweieinhalbfache des versicherten Gebäudes betragen habe.
  • OLG Zweibrücken, 24.11.2020 - 1 U 181/19

    Entschädigungsleistung aus Wohngebäudeversicherung bei Sturmschäden am Gartenzaun

    Diese Voraussetzungen sieht die Rechtsprechung als erfüllt nach Abschluss eines Bau- oder Werkvertrages mit einem leistungsfähigen Unternehmer, wenn die Möglichkeit einer Rückgängigmachung des Vertrages nur eine fernliegende ist bzw. wenn von der Durchführung des Vertrages nicht ohne erhebliche wirtschaftliche Einbußen Abstand genommen werden kann (BGH, Urteil vom 18.02.2004, Az. IV ZR 94/03, Juris; OLG Köln, Urteil vom 27.11.2007, Az. 9 U 196/06, Juris).
  • OLG Köln, 29.06.2010 - 9 U 136/08

    Anforderungen an die Verwendungssicherstellung i.S. von § 15 Nr. 4 H.A. VGB 2000

    Dabei handelt es sich um eine sogenannte strenge Wiederherstellungsklausel (vgl. BGH NJW-RR 2007, 608; BGH NJW-RR 2004, 753 ff; Senat NJOZ 2008, 1542 ff).

    Das Vorhandensein einer Baugenehmigung ist eine notwendige Bedingung für die Annahme einer Verwendungssicherstellung (Senat NJOZ 2008, 1542 ff; OLG Hamm, VersR 1998, 1152 f.).

  • OLG Hamm, 08.05.2019 - 20 U 109/18

    Anspruch gegen eine Versicherung auf eine Neuwertspitze für die Wiederbeschaffung

    Eine Baugenehmigung soll nach einer Ansicht notwendige Voraussetzung für die Sicherstellung sein (vgl. OLG Zweibrücken Beschl. v. 16.7.2018 - 1 U 174/16, VersR 2018, 1508 unter 1.; OLG Köln Urt. v. 29.6.2010 - 9 U 136/08, BeckRS 2011, 25785 = juris Rn. 35; OLG Köln Urt. v. 27.11.2007 - 9 U 196/06, VersR 2008, 962 = juris Rn. 64; so offenbar auch Johannsen in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2012, § 8 AFB Rn. 27, nach dem ihr Fehlen die Frist nicht verlängert, unklar in Rn. 29) .
  • OLG Köln, 07.02.2012 - 9 U 61/11

    Begriff der Arglist i.S. des § 16 Nr. 2 S. 1 AFB 2008

    Völlige Identität des zerstörten bzw. beschädigten mit dem neu erstellten Gebäude ist nicht erforderlich (vgl. BGH VersR 1990, 488; Senat VersR 2008, 962; VersR 2006, 1357; Rüffer in Rüffer/Halbach/Schimikowski, a.a.O., A § 8 AFB 2008/2010 Rn 6 ).
  • OLG Köln, 03.04.2012 - 9 U 153/11

    Schadensersatz gegen Anwalt wegen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einem

    Eine Sicherstellung erfordert eine Prognose derart, dass hinreichend sicher eine bestimmungsgemäße Verwendung der Entschädigung angenommen werden kann, also z.B. bei verbindlichem Bauvertrag mit leistungsfähigem Unternehmer (vgl. BGH VersR 2011, 1180, Senat VersR 2008, 962; Armbrüster In Prölss/Martin, VVG, 28 Aufl., § 93 Rn 13 ff; Halbach in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG. 2. Aufl, § 93 Rn 4 ff)).
  • LG Stuttgart, 21.12.2018 - 3 O 257/15

    Deckungsklage gegen die Firmen- und Gebäudeversicherung für ein Küchenstudio:

    Für die Frage, ob das Gutachten offenbar unrichtig ist, kann es nur darauf ankommen, ob den Gutachtern bei der Beurteilung des ihnen vorgelegten Materials offenbare Fehler unterlaufen sind OLG Köln, Urteil vom 27.11.2007 - 9 U 196/06, juris-Rn. 4 = r + s 2008, 111).
  • LG Köln, 28.11.2018 - 20 O 180/18

    Wohngebäudeversicherung: Entschädigung für Neuwertschaden

    Durch die Beschränkung der Neuwertentschädigung soll auch das Interesse am Abbrennen eines Gebäudes gemindert werden und so eine subjektive Risikobegrenzung erfolgen OLG Köln, Urteil vom 27.11.2007 - 9 U 196/06).
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