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   BGH, 25.02.2009 - IV ZR 27/08   

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https://dejure.org/2009,4735
BGH, 25.02.2009 - IV ZR 27/08 (https://dejure.org/2009,4735)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2009 - IV ZR 27/08 (https://dejure.org/2009,4735)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - IV ZR 27/08 (https://dejure.org/2009,4735)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Facharztes für Allgemeinmedizin und Psychotherapie auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Berufsunfähigkeit eines Arztes wegen häufigen Kontakts mit Chemikalien; Ausgeprägte Erschöpfungszustände, Schlafstörungen, ständige Müdigkeit, ...

  • Judicialis

    ZPO § 412

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; ZPO § 412
    Pflicht des Tatrichters zur Aufklärung von Widersprüchen zwischen mehreren Sachverständigen gilt auch bei Privatgutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 412; BB-BUZ
    Anforderungen an die Darlegung der Berufungsunfähigkeit eines Facharztes für Allgemeinmedizin und Psychotherapie in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Anforderungen an die Beweiswürdigung bei widerstreitenden medizinischen Gutachten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 817
  • NJOZ 2009, 1690
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 25.02.2009 - IV ZR 27/08
    Er darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (Senatsurteile vom 24. September 2008 - IV ZR 250/06 - veröff. bei [...] Tz. 11 und vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03 - VersR 2005, 676 unter II 2 b, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1962 - V ZR 179/60
    Auszug aus BGH, 25.02.2009 - IV ZR 27/08
    Dies gilt insbesondere bei der Beurteilung besonders schwieriger wissenschaftlicher Fragen (vgl. dazu schon BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - V ZR 179/60 -NJW 1962, 676 unter 1).
  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 250/06

    Umfang der Beweisaufnahme bei widersprechenden Gutachten

    Auszug aus BGH, 25.02.2009 - IV ZR 27/08
    Er darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (Senatsurteile vom 24. September 2008 - IV ZR 250/06 - veröff. bei [...] Tz. 11 und vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03 - VersR 2005, 676 unter II 2 b, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren bei Geltendmachung von

    Auszug aus BGH, 25.02.2009 - IV ZR 27/08
    Wegen des für die Beurteilung von Berufsunfähigkeit maßgebenden Zeitpunktes verweist der Senat auf sein Urteil vom 7. Februar 2007 - IV ZR 232/03 -VersR 2007, 631 unter Tz. 11.
  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 354/95

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers;

    Auszug aus BGH, 25.02.2009 - IV ZR 27/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tatrichter Äußerungen medizinischer Sachverständiger kritisch auf ihre Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und insbesondere auf die Aufklärung von Widersprüchen hinwirken, die sich innerhalb der Begutachtung eines Sachverständigen wie auch zwischen den Äußerungen mehrerer Sachverständiger ergeben (BGH, Urteil vom 4. März 1997 - VI ZR 354/95 - NJW 1997, 1638 unter II 1 b).
  • BGH, 26.04.2023 - VIII ZR 420/21

    Vertragliche Nebenpflicht des Wohnraummieters zur Gewährung des Zutritts zu

    Soweit die vorgenannten Ausführungen des Sachverständigen zu den Auswirkungen einer Vertretung in (scheinbarem) Widerspruch zu den Feststellungen des Sachverständigen stehen, wonach eine der Klage stattgebende Entscheidung ein hohes Risiko einer erheblichen Gesundheitsgefährdung mit sich bringe, wäre es die Aufgabe des Berufungsgerichts als Tatgericht gewesen, auf eine Aufklärung dieses möglichen Widerspruchs - etwa mittels einer Erläuterung durch den Sachverständigen gemäß § 411 Abs. 3 ZPO - hinzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2009 - IV ZR 27/08, juris Rn. 9 mwN; Beschluss vom 10. Juli 2018 - VI ZR 580/15, NJW 2018, 3097 Rn. 10).
  • BGH, 19.07.2017 - IV ZR 535/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit

    Er darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (Senatsurteil vom 25. Februar 2009 - IV ZR 27/08, VersR 2009, 817 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2009 - IV ZR 181/07

    Herbeiführung der Neubemessung der Invalidität als Pflicht einees

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tatrichter Äußerungen medizinischer Sachverständiger kritisch auf ihre Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und insbesondere auf die Aufklärung von Widersprüchen hinwirken, die sich innerhalb der Begutachtung eines Sachverständigen wie auch zwischen den Äußerungen mehrerer Sachverständiger ergeben (Senatsurteil vom 25. Februar 2009 - IV ZR 27/08 - VersR 2009, 817 Tz. 9; BGH, Urteil vom 4. März 1997 - VI ZR 354/95 - NJW 1997, 1638 unter II 1 b, jeweils m. w. N.).

    Dies gilt insbesondere bei der Beurteilung besonders schwieriger wissenschaftlicher Fragen (Senatsurteil vom 25. Februar 2009 aaO; vgl. dazu schon BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - V ZR 179/60 - NJW 1962, 676 unter 1).

    Er darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (Senatsurteile vom 25. Februar 2009 aaO; vom 24. September 2008 - IV ZR 250/06 - VersR 2008, 1676 unter Tz. 11 und vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03 - VersR 2005, 676 unter II 2 b, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 49/11

    Berufung im streitigen Verfahren auf Feststellung eines Miterbenrechts:

    Er darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (Senatsurteile vom 25. Februar 2009 - IV ZR 27/08, VersR 2009, 817 Rn. 9; vom 24. September 2008 - IV ZR 250/06, VersR 2008, 1676 Rn. 11; vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03, VersR 2005, 676 unter II 2 b aa).
  • OLG Hamm, 24.11.2017 - 20 U 194/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachprüfung, Beweisanforderungen bei psychischer

    Er darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (vgl. BGH, Urteil vom 19.07.2017 - IV 535/15, bei juris Langtext Rn. 25 m.w.N.; BGH, Urteil vom 25.02.2009 - IV ZR 27/08, VersR 2009, 817 f., bei juris Langtext Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 14 U 13/17

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufungsunfähigkeit trotz

    Im Rechtsstreit muss sich ein Gericht mit ihnen, ggf. nach Erläuterung, Ergänzung oder Gegenüberstellung mit privaten Gutachtern, auseinandersetzen und sich selbst eine Auffassung bilden (vgl. BGH, Urt. v. 25.02.2009 - IV ZR 27/08, Rn. 13 ff.; Urt. v. 24.09.2008, - IV ZR 250/06, Rn. 11).
  • OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 56/21

    Gefährdungshaftung; bei dem Betrieb; Betriebsgefahr; Erstschädiger;

    Den Anforderungen des Bundesgerichtshofs, Äußerungen medizinischer Sachverständiger kritisch auf ihre Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit zu prüfen und insbesondere auf die Aufklärung von Widersprüchen hinzuwirken, die sich innerhalb der Begutachtung eines Sachverständigen wie auch zwischen den Äußerungen mehrerer Sachverständiger ergeben ( BGH, Urteil vom 25. Februar 2009 - IV ZR 27/08 , Rn. 9, juris), sind im vorliegenden Fall hinreichend Genüge getan.
  • OLG München, 11.09.2015 - 10 U 1455/13

    Sturz eines Rollerfahrers aufgrund Abbiegens eines vor ihm fahrenden Pedelecs

    Insoweit ist die Beweiswürdigung des Ersturteils denkgesetzlich möglich (BGH NJW 2012, 3439 [3442]), widerspruchsfrei (BGH Betrieb 1968, 2270) und nachvollziehbar begründet (BGH NJOZ 2009, 1690), und somit nicht zu beanstanden.
  • OLG München, 13.10.2017 - 10 U 3415/15

    Zurückverweisung durch Berufungsgericht wegen unvollständiger Beweiserhebung und

    Sie ist zwar denkgesetzlich möglich (BAG NJW 2015, 651; BGH NJW 2012, 3439; NJW-RR 2011, 270; WM 1967, 367 ff.), jedoch weder widerspruchsfrei (BGH Betrieb 1968, 2270), noch nachvollziehbar begründet (BGH NJOZ 2009, 1690).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

    Die Äußerungen des Sachverständigen sind insgesamt auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit sowie Widerspruchsfreiheit (in sich - gerade auch bei mehreren Äußerungen - und zu anderen), auch außergerichtlichen Gutachten nachzuvollziehen und zu überprüfen (BGH 21.01.2009 VI ZR 170/08, NJOZ 2009, 1998; 03.12.2008 - IV ZR 20/06, NJW-RR 2009, 387; 25.02.2009 - IV ZR 27/08, NJOZ 2009, 1690; 02.07.2013 - VI ZR 110/13, NJW 2014, 74; 16.06.2015 - VI ZR 332/14, BeckRS 2015, 12554).
  • OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14

    Verwertung beigezogener Strafakten

  • OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 14 U 8/12

    Arzthaftung: Entfallen des Honoraranspruchs des Zahnarztes wegen Unbrauchbarkeit

  • OLG München, 23.10.2015 - 10 U 2580/14

    Arbeitsverhältnis im, Gesamtschuldner, Anstellungsvertrag, Arbeitnehmer,

  • OLG München, 11.08.2017 - 10 U 2683/14

    Zu den Anforderungen an die Tatsachenfeststellung bei Schadensersatzansprüchen

  • OLG München, 30.01.2020 - 28 U 3980/18

    Leistungen, Berufung, Auslegung, Beschaffenheit, Verletzung, Technik,

  • LG Bielefeld, 18.11.2011 - 3 O 121/10
  • OLG München, 12.02.2018 - 28 U 293/17
  • OVG Sachsen, 16.12.2011 - 2 A 628/09

    Dienstunfall, Anerkennung weiterer Körperschäden, Verfahrensrüge: mangelhaftes

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