Rechtsprechung
LG Köln, 13.07.2010 - 27 O 239/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung von Nachbarn zur Beseitigung von grenznahen Blaufichten und überhängendem Strauchwerk und zur Verhinderung zukünftigen Überwuchses; Über eine Grundstücksgrenze ragende Zweige von Blaufichten und von diesen auf das Dach eines Wohnhauses und in die Regenrinne ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 910; BGB § 1004; NachbarRG § 47 Abs. 1 S. 1
Verpflichtung von Nachbarn zur Beseitigung von grenznahen Blaufichten und überhängendem Strauchwerk und zur Verhinderung zukünftigen Überwuchses; Über eine Grundstücksgrenze ragende Zweige von Blaufichten und von diesen auf das Dach eines Wohnhauses und in die Regenrinne ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 13.07.2010 - 27 O 239/09
- OLG Köln, 12.07.2011 - 4 U 18/10
Papierfundstellen
- NJOZ 2010, 2558
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 22.05.1996 - 11 U 6/96
Geltendmachung eines Zahlungsanspruches durch einen Miteigentümer bei Zustimmung …
Auszug aus LG Köln, 13.07.2010 - 27 O 239/09
Ein Abschneiderecht gem. § 910 Abs. 2 BGB ist danach ausgeschlossen, wenn die Grundstücksbenutzung im Vergleich zum Zustand ohne Überwuchs nach objektiven Maßstäben nicht oder nur ganz unerheblich beeinträchtigt ist (so schon mehrfach OLG Köln NJW-RR 1989, 1177; NJW-RR 1997, 656;… vgl. MüKo- Säcker § 910, Rn. 6;… Palandt- Bassenge § 910, Rn. 3). - OLG Köln, 17.05.1989 - 13 U 113/88
Auszug aus LG Köln, 13.07.2010 - 27 O 239/09
Ein Abschneiderecht gem. § 910 Abs. 2 BGB ist danach ausgeschlossen, wenn die Grundstücksbenutzung im Vergleich zum Zustand ohne Überwuchs nach objektiven Maßstäben nicht oder nur ganz unerheblich beeinträchtigt ist (so schon mehrfach OLG Köln NJW-RR 1989, 1177; NJW-RR 1997, 656;… vgl. MüKo- Säcker § 910, Rn. 6;… Palandt- Bassenge § 910, Rn. 3). - BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08
Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen
Auszug aus LG Köln, 13.07.2010 - 27 O 239/09
Dies kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn die Inanspruchnahme schon bei einer einfachen Plausibilitätsprüfung als die Rücksichtsnahmepflicht verletzend erkannt werden muss bzw. evident unberechtigt ist (vgl. BGH NJW 2009, 1262;… Palandt-Grüneberg, § 280 BGB Rn. 27). - BGH, 13.01.2005 - V ZR 83/04
Berichtigung eines Senatsurteils wegen offenbarer Unrichtigkeit
- OLG Köln, 12.07.2011 - 4 U 18/10
Anspruch des Grundstückseigentümers auf Rückschnitt überhängender …
Die Berufung der Kläger gegen das am 13.07.2010 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 239/09 - wird unter entsprechender Klageabweisung der weitergehenden Klage mit der Klarstellung zurückgewiesen, dass die Beklagten weiter verurteilt werden, neben dem Überhang der Zweige der auf der Grundstücksgrenze stehenden Eberesche (Sorbus aucuparia) über die Dachrinne des Wohnhauses der Kläger bis zur Grundstücksgrenze auch überhängende Strauchbewachsungen zur Hausseite der Kläger hin bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.07.2010 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 239/09 - dahin abgeändert, dass die Klage der Kläger auch insoweit abgewiesen wird, als sie gemäß Ziffer 1 des Urteilstenors verurteilt worden sind, die beiden in einem Abstand von 0, 65 m und 1, 10 m zur Grundstücksgrenze mit den Klägern auf ihrem Grundstück gepflanzten Fichten und das Wurzelwerk dieser Bäume, soweit es in den Boden des Grundstücks der Kläger eingedrungen ist, zu beseitigen und gemäß Ziffer 3 die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, an die Kläger als Gesamtgläubiger 89, 64 EUR vorgerichtliche Rechtsanwalts- und Schlichtungskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.03.2008 zu zahlen.