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   BGH, 19.07.2011 - VI ZR 179/10   

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https://dejure.org/2011,7057
BGH, 19.07.2011 - VI ZR 179/10 (https://dejure.org/2011,7057)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2011 - VI ZR 179/10 (https://dejure.org/2011,7057)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - VI ZR 179/10 (https://dejure.org/2011,7057)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, § 544 Abs 7 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Arzthaftungsprozess: Abweichung des Berufungsgerichts von der Beweiswürdigung des Landgerichts zur Aufklärungspflicht ohne weitere Beweiserhebung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens wegen unzureichender Aufklärung im Zusammenhang mit einer Wirbelsäulenoperation

  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Arzthaftungsprozess: Abweichung des Berufungsgerichts von der Beweiswürdigung des Landgerichts zur Aufklärungspflicht ohne weitere Beweiserhebung

  • ra.de
  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Arzthaftungsprozess: Abweichung des Berufungsgerichts von der Beweiswürdigung des Landgerichts zur Aufklärungspflicht ohne weitere Beweiserhebung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103
    Gebotene Aufklärung über mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Anspruch auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens wegen unzureichender Aufklärung im Zusammenhang mit einer Wirbelsäulenoperation

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ärztlicher Beratungsfehler / Behandlungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1450
  • NJOZ 2012, 986
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - VI ZR 179/10
    Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert aber eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn für eine medizinische sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (vgl. Senatsurteile vom 13. Juni 2006 - VI ZR 323/04, BGHZ 168, 103 Rn. 13; vom 15. März 2005 - VI ZR 313/03, VersR 2004, 836 mwN).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - VI ZR 179/10
    Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert aber eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn für eine medizinische sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (vgl. Senatsurteile vom 13. Juni 2006 - VI ZR 323/04, BGHZ 168, 103 Rn. 13; vom 15. März 2005 - VI ZR 313/03, VersR 2004, 836 mwN).
  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 235/92

    Abweichende Beurteilung eines Sachverständigengutachtens durch Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - VI ZR 179/10
    Vor dem Hintergrund, dass der Sachverständige im Rahmen der mündlichen Anhörung vor der Kammer am 7. Mai 2008 die Aufklärung des Patienten über die Behandlungsalternativen für erforderlich gehalten und ausgeführt hatte, dass bei der Laminektomie unter Einbringung sog. Cages die Gefahr einer Migration der Implantate bestehe, und sich das Landgericht dieser Beurteilung angeschlossen hatte, hätte das Berufungsgericht nicht ohne jede Auseinandersetzung mit dem Vortrag des Klägers und ohne erneute Anhörung des Sachverständigen isoliert auf dessen Ausführungen im schriftlichen Gutachten vom 3. März 2008 abstellen und eine Aufklärungspflicht über die Behandlungsalternative der Laminoplastie verneinen dürfen (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 235/92, VersR 1993, 1550).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 230/12

    Rechtliches Gehör im Arzthaftungsprozess: Feststellung der bestrittenen

    Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert aber eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (Urteil vom 13. Juni 2006 - VI ZR 323/04, BGHZ 168, 103 Rn. 13 mwN; Beschluss vom 19. Juli 2011 - VI ZR 179/10, VersR 2011, 1450 Rn. 6).
  • KG, 13.03.2017 - 20 U 238/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichtverletzung bezüglich alternativer

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Wahl der Behandlungsmethode zwar primär Sache des Arztes, sofern diese dem medizinischen Standard entspricht; die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert aber eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - VI ZR 179/10, VersR 2010, 1450; Urteil vom 13.06.2006 - VI ZR 323/04 -, VersR 2006, 1073; Urteil vom 10. März 1987 - VI ZR 88/86, NJW 1987, 2291).
  • OLG Dresden, 20.07.2021 - 4 U 2901/19

    1. Bei einer Leistenbruchoperation ist die Patient darüber aufzuklären, dass

    Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (vgl. BGH, VersR 2011, 1450).
  • OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über das

    Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert aber eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschanchen bieten (BGH VersR 2011, 1450; VersR 2011, 1146; VersR 2006, 1073, 1074).
  • OLG Oldenburg, 19.12.2018 - 5 U 114/18

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichtversäumnis bei Nichtaufklärung

    Nur wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden existieren, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, muss dem Patienten nach entsprechend vollständiger Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. BGH, NJW 1988, S. 763, 764; NJW 2005, S. 1718; BGH, Beschluss vom 19.07.2011, Az.: VI ZR 179/10, Tz. 6, jeweils m. w. N.).

    Die Pflicht des Arztes, einen Patienten über Behandlungsalternativen zu informieren, schützt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten (vgl. BGH, NJOZ 2012, S. 986, 987 Tz. 6; NJW 2005, S. 1718).

  • OLG Brandenburg, 29.08.2019 - 12 U 217/17

    Schadensersatzansprüche aus Arzthaftung

    Dabei sind ihr auch Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - VI ZR 179/10 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Jena, 19.06.2012 - 4 U 797/09

    Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden bei

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19.07.2011 - VI ZR 179/10 - dieses Urteil des Senats aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde - an den Senat zurückverwiesen.
  • OLG Braunschweig, 06.12.2018 - 9 U 75/17

    Schadensersatzanspruch wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Wirksamkeit

    Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert aber eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (BGH, Urteil vom 13.6.2006 - VI ZR 323/04, BGHZ 168, 103Rn. 13 mwN; Beschluss vom 19.7.2011 - VI ZR 179/10, VersR 2011, 1450Rn. 6).
  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 26 U 166/18

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da Behandlungsfehler bei der Behandlung von

    Nach der Rechtsprechung ist eine Aufklärung über Behandlungsalternativen geboten, wenn es für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere Behandlungsmethoden gibt, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken haben und/oder unterschiedliche Erfolgschancen bieten (BGH VersR 2011, 1450 Rz.6,8).
  • OLG München, 17.11.2011 - 24 U 374/11

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Schmerzensgeldanspruch wegen fehlender Aufklärung

    Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erfordert aber eine Unterrichtung über eine alternative Behandlungsmöglichkeit, wenn für eine medizinische sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (zuletzt BGH, Beschluss vom 19.07.2011, VI ZR 179/10 mit Rechtsprechungshinweisen, abzurufen bei Juris).
  • OLG Dresden, 14.02.2018 - 4 U 82/18

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht über alternative Behandlungsmethoden

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