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   OLG Hamm, 04.07.2012 - II-8 UF 37/12   

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OLG Hamm, 04.07.2012 - II-8 UF 37/12 (https://dejure.org/2012,48327)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.07.2012 - II-8 UF 37/12 (https://dejure.org/2012,48327)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - II-8 UF 37/12 (https://dejure.org/2012,48327)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Iranische Morgengabe, ehevertragliche Vereinbarung, religiöser Brauch, Scheingeschäft, Sittenwidrigkeit, treuwidrig, Änderung der Geschäftsgrundlage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Iranische Morgengabe, ehevertragliche Vereinbarung, religiöser Brauch, Scheingeschäft, Sittenwidrigkeit, treuwidrig, Änderung der Geschäftsgrundlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Einordnung der Vereinbarung von Verlobten iranischer Staatsangehörigkeit über die Leistung einer Morgengabe

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch ein sehr hohes Brautgeldversprechen nach iranischem Recht muss nicht sittenwidrig sein; §§ 138, 242 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art. 5, 14 EGBGB; §§ 109, 110 FamFG
    Rechtliche Einordnung einer Vereinbarung von Verlobten iranischer Staatsangehörigkeit über die Leistung einer Morgengabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Morgengabe in Dortmund

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Morgengabe: Iraner schuldet Ehefrau Goldmünzen im Wert von über 200.000 EUR

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eheverträge - Iraner schuldet seiner Frau Goldschatz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aus dem Iran stammender Ehemann schuldet seiner Ehefrau Goldmünzen im Wert von über 200.000 EUR als Morgengabe

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Morgengabe nach iranischem Brauch kann vor deutschen Gerichten eingeklagt werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Goldmünzen als Morgengabe - Aus dem Iran stammendes Paar hatte dieses Geschenk bei der Heirat vereinbart

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Iranischer Ehemann schuldet seiner Ehefrau eine Morgengabe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aus dem Iran stammender Ehemann schuldet seiner Ehefrau nach Scheidung Goldmünzen als Morgengabe - Verpflichtungen aus notariellem iranischem Ehevertrag bestehen auch in Deutschland

Besprechungen u.ä.

  • taz.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 18.04.2013)

    "Die Brautgabe ist ein Vertrag"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2013, 1006
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZR 107/08

    Zahlung einer vereinbarten und nach Maßgabe des iranischen Rechts an die

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2012 - 8 UF 37/12
    Bei dem Rechtsinstitut der Morgengabe handelt es sich nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.12.2009 (FamRZ 2010, 533 ff.) um eine ehevertragliche Zusage des Ehemannes, die diesen verpflichtet, der Ehefrau den in der Zusage genannten Geldbetrag zu zahlen.
  • OLG Frankfurt, 26.04.2019 - 8 UF 192/17

    Morgengabe nach deutschem Recht nicht einklagbar

    Da die Frage der Formbedürftigkeit einer Braut- bzw. Morgengabevereinbarung, für deren Zustandekommen deutsches Sachrecht gilt, bisher nicht höchstrichterlich geklärt ist (nur angedeutet in BGH, Urteil vom 28.01.1987 - IVb ZR 10/86, FamRZ 1987, 463; offen gelassen im Beschluss vom OLG Hamm vom 04.07.2012 - 8 UF 37/12, NJOZ 2013, 1006, weil dort die notarielle Form gewahrt war), die Sache aber grundsätzliche Bedeutung hat, war die Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 FamFG zuzulassen.
  • OLG Köln, 05.11.2015 - 21 UF 32/15

    Sittenwidrigkeit eines Morgengabeversprechens nach iranischem Recht

    a) Das tief im islamischen Recht verwurzelte Rechtsinstitut der Morgen- oder Brautgabe ist kollisionsrechtlich als allgemeine Wirkung der Ehe gemäß Art. 14 EGBGB zu qualifizieren (vgl. BGHZ 183, 287 = FamRZ 2010, 533 [Rn. 14 ff.]; ebenso Senat, FamRZ 2006, 1380; OLG Zweibrücken, FamRZ 2007, 1555; OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 1580; OLG Hamm, NJOZ 2013, 1006; OLG Köln, FamRZ 2015, 1605; KG, FamRZ 2015; Johannsen / Henrich, Familienrecht, 6. Aufl., EGBGB Art. 14 Rn. 6; Palandt / Thorn, BGB, 74. Aufl., EGBGB Art. 13 Rn. 9).

    Soweit sie daneben auch weiteren Zwecken dienen, begründet dies nicht das Verdikt der Sittenwidrigkeit: Weder wird die Frau zur bloßen Ware herabgewürdigt (zu dem an die Familie der Braut zu entrichtenden Brautgeld nach yezidischem Brauch vgl. dagegen OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1197 [1199]) noch ist es mit deutschen rechtsethischen Prinzipien schlechthin unvereinbar, dass mit der Morgengabe auch die verminderte Wiederverheiratungschance der verstoßenen Frau abgegolten und ihre sexuelle Hingabe in der Ehe gewürdigt wird (vgl. OLG Hamm, NJOZ 2013, 1006 [1009]; OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 1580; gegen OLG Hamburg, FamRZ 2004, 459 [460], das die Brautgabe vorwiegend als Preis für die Sexualität der Frau versteht, vgl. Wurmnest, a.a.O. [1879]; Yassari, a.a.O., S. 330).

  • AG Köln, 14.01.2015 - 301 F 14/14

    Leistung der Morgengabe als ehevertragliche Zusage des Ehemanns hinsichtlich

    Denn das Abkommen ist nur auf solche Fälle anwendbar, in denen alle Beteiligten ausschließlich die gleiche Staatsangehörigkeit besitzen (OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2012, Az: 8 UF 37/12; OLG Köln, Urteil vom 23.03.2006, Az: 21 UF 144/05, veröffentlicht bei juris; KG FamRZ 1998, 296; Schotten, FamRZ 1995, 264, 265).

    Das trifft auf die Regelungen des deutschen internationalen Privatrechts zu (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2012, Az: 8 UF 37/12).

    Wie sich den besonderen Regelungen des iranischen Rechts entnehmen lässt, dient die Morgengabe nicht nur der finanziellen Absicherung der Frau, sondern stellt gewissermaßen auch eine Gegengabe für die Erfüllung der ehelichen Pflichten durch die Ehefrau dar, da die Auszahlung des Mahr in vielfältiger Hinsicht von dieser abhängig ist (siehe auch OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2012, Az: 8 UF 37/12).

    Vielmehr muss diese Situation des Schuldners in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt werden (siehe auch OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2012, Az: 8 UF 37/12.

  • AG Ingolstadt, 11.01.2017 - 2 F 808/15

    Keine Ansprüche aus einer Brautgeldabrede (Morgengabe) nach türkischem Recht ohne

    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass die Realität auch heute oft noch so aussieht, dass der "Preis" des Mädchens zwischen den Familien ausgehandelt wird und für dieses nach Vollzug des Geschlechtsverkehrs und Beendigung der Verbindung, ggf. auch durch "Verstoßung" die Aussichten auf eine spätere Heirat deutlich verringert sind .Insofern soll die Zubilligung der Morgengabe offenbar in manchen Entscheidungen den Schutz derartiger Frauen bewirken - vgl. in OLG Hamm, 04.07.2012, 8 UF 37/12: "Morgengabe dient nicht nur der finanziellen Absicherung der Frau sondern stellt gewissermaßen auch eine Gegengabe für die Erfüllung der ehelichen Pflichten durch die Ehefrau dar" - wobei das Gericht sogar selbst auf die "ethische Bedenklichkeit" hinweist, sowie OLG Stuttgart, 29.01.2008, 17 UF 239/07: Morgengabe schütze, insbesondere wenn sie besonders hoch bemessen ist, die Frau vor leichtfertiger einseitiger Verstoßung durch den Ehemann.
  • AG Lüdenscheid, 13.01.2016 - 5 F 1442/14

    Zahlung der restlichen Brautgabe als ehevertragliche Zusage des Ehemannes

    Mit dieser Entscheidung hat der BGH die bis dahin in der Rechtsprechung und Literatur bestehende Unsicherheit über die Rechtsnatur der islamischen Morgengabe mit überzeugenden Gründen beseitigt, so dass dieser Ansicht auch mit der übrigen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm NJOZ 2013, 1006f; s. a. Henrich FamRZ 2010, 537) zu folgen ist.
  • OLG Köln, 19.02.2015 - 12 UF 98/14

    Begründetheit des Anspruchs einer geschiedenen iranischen Ehefrau aus dem

    Denn der Anwendungsbereich des Abkommens ist nur eröffnet, wenn die am familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten ausschließlich und gemeinsam entweder die iranische oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2012 - 8 UF 37/12 - zitiert nach beck = NJOZ 2013, 1006; OLG Köln, Urteil vom 23.03.2006 - 21 UF 16/05 - zitiert nach juris; Bergmann/Ferid - Eyanat, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Teil Iran (Stand 01.10.2002) S. 22; Schotten/Wittkowski, Das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen im Familien- und Erbrecht, Farm 1995, 264).
  • AG Brühl, 18.06.2014 - 31 F 19/13

    Auslegung der Vereinbarung einer Morgengabe unter in Deutschland lebenden

    Der Antrag vom 08.01.2013, der mit Blick auf die Entscheidung des OLG Hamm v. 04.07.2012, AZ: 8 UF 37/12, im aus dem Tenor ersichtlichen Sinne auszulegen ist, ist im zugesprochenen Umfang begründet.
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