Rechtsprechung
   OLG München, 11.02.2015 - 7 U 3170/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3734
OLG München, 11.02.2015 - 7 U 3170/14 (https://dejure.org/2015,3734)
OLG München, Entscheidung vom 11.02.2015 - 7 U 3170/14 (https://dejure.org/2015,3734)
OLG München, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 7 U 3170/14 (https://dejure.org/2015,3734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,3734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • rewis.io

    In AGB geregelte Vertragslaufzeiten bei Fernüberwachungsverträgen im kaufmännischen Rechtsverkehr

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Fernüberwachung, Laufzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GNotK § 47 S. 1 und 3; GNotK § 46 Abs. 1
    Ermittlung des Geschäftswertes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2015, 886
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG München, 11.02.2015 - 7 U 3170/14
    ee) Da die Klägerin sich also nicht zu Gegenleistungen verpflichtet, die nicht in wesentlich kürzerer Zeit als in den vertraglich vereinbarten 54 Monaten amortisiert werden können, da andererseits die Beklagte durch die Vertragslaufzeit in ihrer wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit und Selbstständigkeit unvertretbar eingeengt wird (vgl. hierzu schon BGH v. 03.11.1999 - VIII ZR 269/98, Rn. 34 ff), erachtet der Senat die hier vereinbarte Vertragslaufzeit für unangemessen und daher gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam.
  • BGH, 08.12.2011 - VII ZR 111/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Mastküken-Brüterei: Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG München, 11.02.2015 - 7 U 3170/14
    § 309 Nr. 9 lit. a BGB enthält auch kein Indiz dafür, dass den dort niedergelegten Klauselverboten widersprechende formularmäßige Vereinbarungen im kaufmännischen Rechtsverkehr unwirksam seien (BGH v. 08.12.2011 - VII ZR 111/11 Rn. 13 ff).
  • BGH, 15.03.2018 - III ZR 126/17

    Einordnung eines Fernüberwachungsvertrags als Dienstvertrag; Unwirksamkeit einer

    Dieser mietvertragliche Aspekt tritt jedoch hinter das dienstvertragliche Element der eigentlichen Überwachung der Geschäftsräume des Kunden zurück; die Überwachungstätigkeit bildet nach dem Zweck des Vertrags und dem Inbegriff des darin festgelegten Leistungsbilds den Schwerpunkt der Verträge mit der Folge, dass diese nicht dem Mietvertragsrecht, sondern insgesamt dem Dienstvertragsrecht zu unterstellen sind (so auch OLG München, NJOZ 2015, 886, 888 Rn. 53, 57 für einen Fall, in dem die Fernüberwachungsgeräte mit Ablauf der Vertragslaufzeit in das Eigentum des Kunden fielen; OLG Stuttgart, NZM 2017, 598, 599 Rn. 19 ff; LG Freiburg, Urteil vom 10. Juni 2016 - 1 O 396/15, BeckRS 2016, 109967; LG Mannheim, MMR 2017, 274, 275 Rn. 29; BeckOGK/Weiler, BGB, § 309 Nr. 9 Rn. 38 [Stand: 1. Oktober 2017]; wohl auch LG Bochum, NJW-RR 2002, 1713, 1714; aA OLG Koblenz, Beschluss vom 14. September 2016 - 2 U 223/16, BeckRS 2016, 123654 Rn. 11 f; LG Karlsruhe, Urteile vom 6. August 2015 - 20 S 59/13, BeckRS 2015, 121380 Rn. 19 und vom 16. Oktober 2015 - 8 O 100/15, juris Rn. 25, 29; LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 29. Januar 2016 - 2 O 217/15, BeckRS 2016, 123656 Rn. 16; LG Mannheim, Urteil vom 3. November 2016 - 9 O 23/16, juris Rn. 28 ff).

    b) Die Laufzeitregelung von 72 Monaten benachteiligt den Beklagten als Vertragspartner der Klägerin unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (so für ähnliche Verträge auch OLG München, NJOZ 2015, 886, 887 f Rn. 43 ff [54 Monate Laufzeit]; OLG Stuttgart, NZM 2017, 598, 600 f Rn. 28 ff [72 Monate Laufzeit]; LG Bochum, NJW-RR 2002, 1713, 1714 f [48 Monate Laufzeit]; LG Freiburg, Urteil vom 10. Juni 2016 - 1 O 396/15, BeckRS 2016, 109967 [72 Monate Laufzeit]; LG Mannheim, MMR 2017, 274, 275 f Rn 27 ff [72 Monate Laufzeit]).

  • LG Mannheim, 18.10.2016 - 1 O 31/16

    Fernüberwachungsvertrag: Überwiegen dienstvertraglicher Elemente; Wirksamkeit

    (1) Das Gericht schließt sich der zutreffenden Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 11. Februar 2015 - 7 U 3170/14 -, juris) zur Unwirksamkeit der Verwendung einer vergleichbaren Klausel an und folgt ausdrücklich nicht den von der Klägerin vorgelegten Entscheidungen des Landgerichts Karlsruhe vom 06.08.2015 (Anlage K 14) und 16.10.2015 (Anlage K 15) sowie des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 29.01.2016 (Anlage K 17).

    Da die Klägerin sich also nicht zu Gegenleistungen verpflichten, die nicht in wesentlich kürzerer Zeit als in den vertraglich vereinbarten 72 Monaten amortisiert werden können, da andererseits der Beklagte durch die Vertragslaufzeit in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit und Selbstständigkeit unvertretbar eingeengt wird, erachtet das Gericht die hier vereinbarte Vertragslaufzeit für unangemessen und daher gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (vgl. OLG München, Urteil vom 11. Februar 2015 - 7 U 3170/14 -, Rn. 63 f., juris).

    Die Frage der Kündigungsmöglichkeit regelt sich daher nach § 621 BGB, weil auf den zwischen den Parteien abgeschlossenen streitgegenständlichen Vertrag Dienstvertragsrecht anzuwenden ist (vgl. OLG München, Urteil vom 11. Februar 2015 - 7 U 3170/14 -, Rn. 65, juris; AG Brandenburg, Urteil vom 23. Juni 2003 - 32 C 139/02 -, Rn. 19, juris; LG Bochum, Urteil vom 04. Dezember 2001 - 9 S 196/01 -, NJW-RR 2002, 1713, 1714).

  • OLG Karlsruhe, 24.03.2017 - 4 U 88/16

    Fernüberwachungsvertrag: Anwendbarkeit von Dienstvertragsrecht; Wirksamkeit einer

    Ein solcher Fall liege auch der Entscheidung des OLG München 7 U 3170/14 zu Grunde.

    a) Auf den streitgegenständlichen Vertrag ist - jedenfalls soweit es um die Frage der Kündigungsrechte geht - Dienstvertragsrecht anzuwenden, denn die dienstvertraglichen Elemente des Vertrages überwiegen ganz entscheidend (so auch OLG München, Urt. v. 11.02.2015 - 7 U 3170/14 -, NJOZ 2015, 886; LG Bochum, Urt. v. 04.12.2001 - 9 S 196/01 -, NJW-RR 2002, 1713; LG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 10.06.2016 - 1 O 396/15 -, juris; LG Mannheim, Urt. v. 18.10.2016 - 1 O 31/16 -, juris; a.A. OLG Koblenz, Beschl. v. 14.09.2016 - 2 U 223/16 -, juris; LG Karlsruhe, Urt. v. 06.08.2015 - 20 S 59/13 -, juris; LG Mannheim, Urt. v. 03.11.2016 - 9 O 23/16 -, juris).

    Die danach vorzunehmenden Gesamtabwägung der Interessen führt dazu, der umstrittenen Klausel hier die Wirksamkeit zu versagen, denn sie stellt bei umfassender Abwägung der schützenswerten Interessen beider Parteien eine unangemessene Benachteiligung des Beklagten dar (vgl. OLG München, Urt. v. 11.02.2015 a.a.O.; LG Bochum, Urt. v. 04.12.2001 a.a.O.; LG Mannheim, Urt. v. 18.10.2016 a.a.O.; LG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 10.06.2016 a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 07.12.2016 - 3 U 105/16

    Formularvertrag zur Fernüberwachung von Geschäftsräumlichkeiten durch

    bb) Im vorliegenden Fall gibt die als Dienstleistung zu bewertende, von der Klägerin vertraglich übernommene Überwachung des Betriebs der Beklagten und seiner Räumlichkeiten durch eine rund um die Uhr besetzte Notruf- und Serviceleitstelle, die im Alarmfall weitere, stufenweise Gefahrenmeldemaßnahmen ergreift, dem Vertrag das wesentliche Gepräge (im Ergebnis ebenso OLG München NJOZ 2015, 886 LG Mannheim BeckRS 2016, 18259 LG Bochum NJW-RR 2002, 1713, 1714; AG Brandenburg WuM 2003, 469 BeckOGK/Weiler, BGB, Stand: 04.07.2016, § 309 Nr. 9 Rn. 38; aA OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 14. September 2016 - Az. 2 U 223/16; LG Karlsruhe, Urteil vom 6. August 2015 - Az. 20 S 59/13; LG Karlsruhe, Urteil vom 16. Oktober 2015 - 8 O 100/15; LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 26. Januar 2016 - 2 O 217/15).

    Für den Kunden hat der Verbleib der Alarmtechnik in den eigenen Räumen weder eine selbständige funktionale Bedeutung noch ist der Besitz daran ohne vertraglich übernommene Überwachungsleistung für ihn von Wert (vgl. OLG München NJOZ 2015, 886, 888).

  • LG Freiburg, 10.06.2016 - 1 O 396/15

    Fernüberwachungsvertrag: Anwendbarkeit von Dienstvertragsrecht; Kündigungsfrist

    Deshalb sei insbesondere das Urteil des OLG München vom 11.02.2015 - 7 U 3170/14 - nicht einschlägig, weil es dort um eine Fernüberwachung bis zu 24 Stunden täglich gegangen sei, während die Klägerin nur eine Fernüberwachung im Alarmfalle anbiete.

    Ohne die Serviceleistung der Klägerin ist die Überwachungstechnologie für die Beklagten ohne Wert (vgl. OLG München, Urteil vom 11.02.2015 - 7 U 3170/14 -, Rn. 61, juris).

    Im Gegenteil: Die Beklagten haben gerade erst den Schritt in die Selbständigkeit gemacht, es ist unklar, ob ihr Unternehmen erfolgreich sein wird oder scheitert (vgl. OLG München, Urteil vom 11.02.2015 - 7 U 3170/14 -, Rn. 63, juris).

  • LG Freiburg, 20.10.2016 - 3 S 79/16

    Werkvertrag über die Erstellung und Verteilung sog. Notruftafeln: Unwirksamkeit

    Der Vortrag der Klägerin, dass das von ihr betriebene Gewerbe, das Anzeigengeschäft im Bereich der Printmedien, generell sehr schwierig geworden sei (AS II 33) lässt vielmehr den Rückschluss zu, dass einer begrenzten Kundenanzahl ein größeres Angebot von Werbeanbietern gegenübersteht, weshalb der Beklagten als Nachfragerin eines auf dem Markt frei verfügbaren Wirtschaftsgutes an einer langen Vertragsbindung nicht gelegen sein kann, sondern sie hierdurch in ihrer wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt wird (zu diesem Arg. s. OLG München, Urt. v. 11.02.2015 - 7 U 3170/14 -, juris; BGH, Urt. v. 08.12.2011 - VII ZR 111/11 -, Rn. 17, juris).

    So hat das OLG München (Urt. v. 11.02.2015 - 7 U 3170/14 -, juris) eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB - auch im kaufmännischen Rechtsverkehr - bei einem Fernüberwachungsvertrag mit einer Laufzeit von 54 Monaten angenommen und dies u.a. damit begründet, dass sich die Investitionen der Klägerin bereits nach 14 Monaten amortisiert hatten.

  • LG München I, 23.06.2021 - 15 O 1499/20

    Versuchte Kündigung eines Beratervertrags für ein Fitness-Studio

    Bei dieser Abwägung sind nicht nur die auf Seiten des Verwenders getätigten Investitionen, sondern es ist der gesamte Vertragsinhalt zu berücksichtigen; notwendig ist eine Gegenüberstellung der insgesamt begründeten gegenseitigen Rechte und Pflichten (OLG München, Urteil vom 11. Februar 2015 - 7 U 3170/14 -, Rn. 54-63, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht