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   BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99   

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https://dejure.org/1999,1523
BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99 (https://dejure.org/1999,1523)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1999 - VI ZR 20/99 (https://dejure.org/1999,1523)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 20/99 (https://dejure.org/1999,1523)
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Betrunkener Fußgänger auf der Bundesstraße

§ 823 BGB, § 3 Abs. 2a StVO

Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrsrechtsforum.de
  • rabüro.de

    Fußgänger, der erkennbar alkoholisiert auf die Fahrbahn läuft, ist hilfsbedürtig im Sinne der StVO

  • Judicialis

    StVO § 3 Abs. 2 Buchst. a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 3 Abs. 2 a
    Ein erkennbar alkoholisierter Fußgänger ist hilfsbedürftig i. S. v. § 3 Abs. 2 a StVO

  • RA Kotz

    Wann ist ein Fußgänger hilfsbedürftig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3 Abs. 2 lit. a
    Hilfsbedürftigkeit eines Fußgängers wegen Alkoholisierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1040
  • MDR 2000, 155
  • NZV 2000, 120
  • VersR 2000, 199
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93

    Anforderungen auf Rücksichtnahme auf ältere Menschen

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
    Diese durch die Verordnung zur Änderung der StVO vom 21. Juli 1980 (BGBl. I S. 1060) eingefügte und am 1. August 1980 in Kraft getretene Vorschrift soll den Schutz der darin genannten Verkehrsteilnehmer verbessern (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1994 - VI ZR 219/93 - VersR 1994, 739).

    Insoweit kann es mithin für den Streitfall nur darauf ankommen, ob für den Erstbeklagten der verkehrsuntüchtige Zustand des Klägers und seine sich hieraus ergebende Hilfsbedürftigkeit erkennbar war (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1994 - aaO - sowie OLG Schleswig, VersR 1987, 825 und OLG Hamm NZV 1991, 466, 467).

  • OLG München, 08.05.1987 - 10 U 5721/86

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem 11 Jahre alten Radfahrer des

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
    Nach dem Schutzzweck der Vorschrift sind nämlich die Verpflichtungen des § 3 Abs. 2 a StVO zu erfüllen, wenn nicht ihre Voraussetzungen - hier die Hilfsbedürftigkeit - ausgeschlossen werden können (OLG München NZV 1988, 66, 67).
  • OLG Hamm, 22.01.1991 - 27 U 164/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Radfahrers mit einem

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
    Insoweit kann es mithin für den Streitfall nur darauf ankommen, ob für den Erstbeklagten der verkehrsuntüchtige Zustand des Klägers und seine sich hieraus ergebende Hilfsbedürftigkeit erkennbar war (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1994 - aaO - sowie OLG Schleswig, VersR 1987, 825 und OLG Hamm NZV 1991, 466, 467).
  • OLG Schleswig, 16.01.1986 - 7 U 82/84
    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
    Insoweit kann es mithin für den Streitfall nur darauf ankommen, ob für den Erstbeklagten der verkehrsuntüchtige Zustand des Klägers und seine sich hieraus ergebende Hilfsbedürftigkeit erkennbar war (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1994 - aaO - sowie OLG Schleswig, VersR 1987, 825 und OLG Hamm NZV 1991, 466, 467).
  • BGH, 10.01.1989 - VI ZR 99/88

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers auf Straßen außerorts; Einhaltung eines

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
    So ist von der Rechtsprechung bei einem vergleichbaren, auf Alkoholisierung hinweisenden Verhalten des Fußgängers eine Geschwindigkeit von 47-50 km/h (Senatsurteil vom 10. Januar 1989 - VI ZR 99/88 - NZV 1989, 265), von 30-35 km/h (OLG Celle VersR 1953, 290 und DAR 1957, 73) und selbst von 20-25 km/h (Senatsurteil vom 21. Mai 1968 - VI ZR 128/67 - VM 1968 Nr. 126) noch für zu schnell erachtet worden.
  • BGH, 15.03.1960 - VI ZR 28/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
    Das vom Erstbeklagten bei seiner Anhörung vor dem Berufungsgericht geschilderte Verhalten des Klägers, der taumelnd und winkend auf die Straße gerannt sei, wies den Kläger als erkennbar verkehrsuntauglich aus und ließ eine geordnete Reaktion auf ein schnell herannahendes Kraftfahrzeug nicht erwarten (vgl. Senatsurteil vom 15. März 1960 - VI ZR 28/59 - VersR 1960, 429 sowie OLG Köln VRS 75, 87, 88).
  • BGH, 28.03.1961 - VI ZR 173/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 28. März 1961 - VI ZR 173/60 - VersR 1961, 592 f. ausgeführt, ein solcher Grundsatz, wie er dort wegen des unauffälligen Verhaltens des Fußgängers zur Anwendung gelangt ist, könne nicht eingreifen, wenn der Beklagte Anlaß hätte haben müssen, an dem verkehrsgerechten Verhalten des Verletzten zu zweifeln, vor allem also, wenn er hätte erkennen können, daß der Verletzte betrunken und verkehrsuntüchtig war.
  • BGH, 23.10.1959 - 4 StR 409/59

    Kraftfahrer - Fußgänger - Überqueren einer Straße - Straßenbahngleise -

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
    verursacht war, in jedem Fall auf einen hilfsbedürftigen Zustand schließen, der erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme im Sinne des § 3 Abs. 2 a StVO gebot (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Oktober 1959 - 4 StR 409/59 - VRS 18, 52 f.).
  • BGH, 21.05.1968 - VI ZR 128/67

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers in der Silvesternacht

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
    So ist von der Rechtsprechung bei einem vergleichbaren, auf Alkoholisierung hinweisenden Verhalten des Fußgängers eine Geschwindigkeit von 47-50 km/h (Senatsurteil vom 10. Januar 1989 - VI ZR 99/88 - NZV 1989, 265), von 30-35 km/h (OLG Celle VersR 1953, 290 und DAR 1957, 73) und selbst von 20-25 km/h (Senatsurteil vom 21. Mai 1968 - VI ZR 128/67 - VM 1968 Nr. 126) noch für zu schnell erachtet worden.
  • KG, 18.04.1974 - 12 U 2207/73

    Geltendmachung von übergegangenen Ersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall;

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99
    War bei dieser Sachlage ein Ausweichen nach links in Fahrtrichtung des Fußgängers schon objektiv zur Vermeidung eines Zusammenstoßes nicht geeignet (vgl. KG, VersR 1975, 140), so mußte der Erstbeklagte erst recht wegen des von ihm wahrgenommenen Verhaltens des Klägers, der sich bereits auf der Fahrbahn befand und sich taumelnd und winkend zur Fahrbahnmitte fortbewegte, mit einer Fortsetzung dieses verkehrswidrigen Verhaltens rechnen und deshalb seine Geschwindigkeit in wesentlich stärkerem Maß reduzieren, um eine Gefährdung des Fußgängers zu vermeiden.
  • OLG Köln, 13.05.1987 - 27 U 97/86
  • OLG Köln, 06.04.1984 - 3 Ss 54/84
  • AG Köln, 07.01.1983 - 266 C 461/82
  • LG Köln, 15.02.1984 - 19 S 295/83

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem alkoholisierten Fußgänger

  • OLG München, 11.04.2014 - 10 U 4757/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem nach Aussteigen aus dem Bus

    Für § 3 II a StVO ist im Übrigen maßgeblich, dass die Person aufgrund äußerer Merkmale erkennbar einer der in der Norm genannten verkehrsschwachen Gruppe angehört (BGH VersR 2000, 199 ; OLG Schleswig VersR 1987, 825 [826]; Hentschel/König/Dauer- König , Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 3 StVO Rz. 29 a).
  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 - VersR 2000, 1294, 1296 und vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 20/99 - VersR 2000, 199, 200) begründet ein unfallursächliches Verschulden des Fahrzeugführers eine Erhöhung der Betriebsgefahr, die im Rahmen der Abwägung nach §§ 254 BGB, 9 StVG zu Gunsten des Verletzten zu berücksichtigen ist, denn eine völlige Haftungsfreistellung des Kfz-Halters von der Gefährdungshaftung im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG a.F. kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn ein unabwendbares Ereignis im Sinne des § 7 Abs. 2 StVG a.F. vorliegt.
  • OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

    Er muss nicht noch erkennbar hilfebedürftig sein, um den besonderen Schutz des § 3 Abs. 2a StVO zu erfahren (vgl. BGH, NJW 1994, 2829 (2830); NJW 2000, 1040 (1041); Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 3 StVO, Rdn. 29 a)).
  • LAG Niedersachsen, 03.12.2001 - 17 Sa 310/01

    Unfall im Rahmen einer Beförderung der Arbeitnehmer auf Veranlassung des

    So etwa beim organisierten Transport Versicherter in einem Betriebsfahrzeug von der Wohnung zum Betrieb (BGH v. 22.10.1968, a.a.O. und BGH v. 05.11.1991 - VI ZR 20/99 - NJW 1992, 572), oder auch wenn der Unternehmer Arbeitnehmer wegen späten Arbeitsendes (BGH v. 13.01.1976, a.a.O.) oder wegen auswärtigen Arbeitseinsatzes (BGH v. 08.05.1973, a.a.O. und BGH v. 19.12.1967 - VI ZR 6/66 - AP Nr. 2 zu § 637 RVO) mit einem Betriebsfahrzeug nach Hause bringen lässt.

    Aus der Sicht der beteiligten Arbeitnehmer diente die Unglücksfahrt nicht nur betrieblichen Zwecken, sondern ihre Durchführung war Teil der betrieblichen Organisation (vgl. BGH v. 05.11.1991, a.a.O.).

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