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   OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 105/97   

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https://dejure.org/1998,5030
OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 105/97 (https://dejure.org/1998,5030)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.02.1998 - 4 U 105/97 (https://dejure.org/1998,5030)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 4 U 105/97 (https://dejure.org/1998,5030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426 Abs. 1 § 745 Abs. 2
    Ausgleichsansprüche unter Ehegatten wegen der Kosten eines im Miteigentum stehenden Hauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Verden - 4 O 49/96
  • OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 105/97

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1425
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 07.02.1996 - 6 UF 510/94
    Auszug aus OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 105/97
    Von diesem Zeitpunkt an lebt der aus § 426 Abs. 1 BGB resultierende Ausgleichsanspruch wieder auf, ohne dass es irgend eines Handels des die Unkosten tragenden Ehegatten bedarf (BGH NJW-RR 1993, 386 ; NJW 1995, 652 ; Senat, OLG-Report 1996, 93).
  • BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 105/97
    Nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 65, 320 = NJW 1976, 328; BGHZ 82, 227 = NJW 1982, 1093 ; FamRZ f 982, 778) hat bis zum endgültigen Scheitern einer Ehe regelmäßig der- alleinverdienende Ehegatte auch die finanziellen Belastungen allein zu tragen.
  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 59/93

    Ausgleichsansprüche des die gemeinsamen Schulden der Ehepartner allein

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 105/97
    Von diesem Zeitpunkt an lebt der aus § 426 Abs. 1 BGB resultierende Ausgleichsanspruch wieder auf, ohne dass es irgend eines Handels des die Unkosten tragenden Ehegatten bedarf (BGH NJW-RR 1993, 386 ; NJW 1995, 652 ; Senat, OLG-Report 1996, 93).
  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 105/97
    Von diesem Zeitpunkt an lebt der aus § 426 Abs. 1 BGB resultierende Ausgleichsanspruch wieder auf, ohne dass es irgend eines Handels des die Unkosten tragenden Ehegatten bedarf (BGH NJW-RR 1993, 386 ; NJW 1995, 652 ; Senat, OLG-Report 1996, 93).
  • BGH, 03.12.1975 - IV ZR 110/74

    Zugewinnausgleich, Bereicherung, Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 105/97
    Nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 65, 320 = NJW 1976, 328; BGHZ 82, 227 = NJW 1982, 1093 ; FamRZ f 982, 778) hat bis zum endgültigen Scheitern einer Ehe regelmäßig der- alleinverdienende Ehegatte auch die finanziellen Belastungen allein zu tragen.
  • BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82

    Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 105/97
    Andererseits kommt nach einhelliger Rechtsprechung (BGH 87, 265 = NJW 1983, 1845 ) bei einer endgültigen Trennung der Ehegatten, und einem Auszug eines der Ehepartner aus dem gemeinsamen Haus eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung gemäß § 745 Abs. 2 BGB in Betracht, so dass dem die gemeinsame Wohnung verlassenden Ehegatten gegen den in der Wohnung verbleibenden Teil ein Nutzungsentschädigungsanspruch zusteht, der mit den Ausgleichsansprüchen auf Übernahme der anteiligen Lasten zu verrechnen ist.
  • OLG Koblenz, 08.09.2009 - 2 W 402/09

    Ausgleichsansprüche unter den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Spätestens von diesem Zeitpunkt an lebt der aus § 426 Abs. 1 BGB resultierende Ausgleichsanspruch wieder auf, ohne dass es irgendeines Handelns des die Unkosten tragenden Ehegatten bedarf (BGH NJW-RR 1993, 386; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.03.2008 - 13 U 68/07 - ; OLG Celle NJW 2000, 1425).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2002 - 9 W 7/02

    Trennung von Ehegatten: Ausgleich von Lasten für das gemeinsame Wohneigentum

    Spätestens von diesem Zeitpunkt an lebt der aus § 426 Abs. 1 BGB resultierende Ausgleichsanspruch wieder auf, ohne dass es irgendeines Handelns des die Unkosten tragenden Ehegatten bedarf (BGH NJW-RR 1993, 386; OLG Celle NJW 2000, 1425).

    Kapitel Rn. 101; s. auch Brandenburgisches OLG OLG-Report 2001, 467, 469 sowie OLG Celle, NJW 2000, 1425, 1426).

  • LG Frankfurt/Oder, 12.06.2007 - 6a S 167/06

    Entschädigung gegen den allein das gemeinschaftliche Hausgrundstück nutzenden

    Insbesondere wenn Ehegatten sich voneinander trennen, kann eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung einer ihnen gemeinschaftliche gehörenden und bisher gemeinschaftlich genutzten Ehewohnung verlangt werden (BGH NJW 1983, 1845 [1847]; NJW-RR 1993, 386 [387]; OLG Celle, NJW 2000, 1425; OLG Koblenz, NJW 2000, 3791 [3792]; OLG Bbg, NJW-RR 2003, 1009; MünchKomm/Schmidt, § 745 BGB Rn. 35).

    3) Der Höhe nach kann der Kläger die Hälfte des monatlichen Mietwertes des Grundstücks verlangen (vgl. zur Berechnung des Nutzungsentgelts BGH NJW 1998, 372 [373]; OLG Jena aaO.; OLG Celle, NJW 2000, 1425 [1426]).

  • OLG Brandenburg, 12.03.2008 - 13 U 68/07

    Gesamtschuldnerausgleich für gemeinsame Verbindlichkeiten von geschiedenen

    Spätestens von diesem Zeitpunkt an lebt der aus § 426 Abs. 1 BGB resultierende Ausgleichsanspruch wieder auf, ohne dass es irgendeines Handels des die Unkosten tragenden Ehegatten bedarf (BGH NJW-RR 1993, 386; OLG Celle NJW 2000, 1425).
  • KG, 05.01.2006 - 28 AR 116/05

    Gerichtsstand: Gerichtsstandsbestimmung bei vorhandenen gemeinsamen besonderem

    Sämtliche Tatbestände des § 36 ZPO dienen dazu, langwierigen Streitigkeiten der Gerichte über die Grenzen ihrer Zuständigkeiten ein schnelles Ende zu setzen und in dieser Frage unverzüglich für Klarheit zu sorgen (BGHZ 17, 168 [170]; BGH, NJW 2000, 1425 [1426]).
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