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   OLG Hamm, 16.01.2001 - 14 W 129/99   

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https://dejure.org/2001,19913
OLG Hamm, 16.01.2001 - 14 W 129/99 (https://dejure.org/2001,19913)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.01.2001 - 14 W 129/99 (https://dejure.org/2001,19913)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 2001 - 14 W 129/99 (https://dejure.org/2001,19913)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Die Bekanntgabe des Vaters kann erzwungen werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäßes Vollstreckungsverfahren; Möglichkeit des Festsetzung eine Zwangsgeldes hinsichtlich der Auskunftserteilung über den leiblichen Vater; Ausschluss der zwangsweisen Durchsetzung eines titulierten Anspruchs; Auskunftsverweigerungsrecht ...

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Familienrecht, Zivilprozessrecht, Bestehen und Vollstreckbarkeit eines Auskunftsanspruchs auf Benennung der möglichen Erzeuger

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1870
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98

    Vollstreckung des Anspruchs gegen die Mutter auf Namensnennung des Erzeugers;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2001 - 14 W 129/99
    Bei der zweiten in § 888 III ZPO erwähnten Fallgruppe (Herstellung des ehelichen Lebens) wie auch bei der dritten Variante (Verurteilung zur Leistung von Diensten) ist anerkannt, dass sie sich ihrem Wesen nach nicht mit Zwang vertragen, eine zwangsweise Durchsetzung der jeweiligen Ansprüche das angestrebte Ziel demnach nicht nur nicht erreichen lässt, sondern sogar konterkariert (vgl. Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 21. Aufl., § 888 Rdnr. 41; OLG Bremen, NJW 2000, 963).
  • LG Münster, 26.08.1998 - 1 S 414/89

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2001 - 14 W 129/99
    Zunächst wird auf die zutreffenden Erwägungen des LG Münster im Urteil vom 26.8.1998 (NJW 1999, 726) Bezug genommen, denen sich der Senat auch für das Vollstreckungsverfahren ohne Einschränkung anschließt.
  • BGH, 03.07.2008 - I ZB 87/06

    Vollstreckung des Anspruchs auf Nennung des Vaters eines nichtehelichen Kindes

    Führt die Abwägung unter Beachtung der grundrechtlich geschützten Interessen der Schuldnerin zu deren Verurteilung im Erkenntnisverfahren, ist der titulierte Anspruch in der Regel auch vollstreckbar, weil durch die Vollstreckung der Eingriff in die Grundrechte der Schuldnerin nicht über das Maß hinaus vertieft wird, in dem ihre grundrechtlich geschützten Interessen bereits durch die Verurteilung berührt sind (vgl. OLG Bremen NJW 2000, 963, 964; OLG Hamm NJW 2001, 1870, 1871; Staudinger/Rauscher, BGB [2004], Einl. zu §§ 1589 ff. Rdn. 105; Musielak/Lackmann aaO § 888 Rdn. 3; Walker, JZ 2000, 316 f.).
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