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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.04.2001 - 2 U 1/00   

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https://dejure.org/2001,3568
OLG Karlsruhe, 26.04.2001 - 2 U 1/00 (https://dejure.org/2001,3568)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.04.2001 - 2 U 1/00 (https://dejure.org/2001,3568)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. April 2001 - 2 U 1/00 (https://dejure.org/2001,3568)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltsmediator; Honorarrückzahlung; Nichtigkeit eines Anwaltsvertrages; Tätigkeitsverbot; Interessenkonflikt; Scheidungsverfahren; Rechtssache

  • Judicialis

    BRAO § 43 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43 Abs. 4
    Anwaltsmediator; widerstreitende Interessen; dieselbe Rechtssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3197
  • FamRZ 2002, 37
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 70/86

    Begriff der Schenkung oder Ausstattung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2001 - 2 U 1/00
    Dies ist unter Berücksichtigung des Anlasses der Zuwendung, der Willensrichtung des Schenkers und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschenkten zu entscheiden (BGHZ 101, 229, 234 = NJW 1987, 2816 = FamRZ 1987, 910, 911).

    Die nach allem jedenfalls in Höhe von 111.000 DM anzurechnenden Geldzuwendungen des Vaters des geschiedenen Ehemanns der Klägerin sind bei der auch hier zur Heraushaltung eines Geldentwertungsgewinns gebotenen Umrechnung (BGHZ 101, 229, 230) mit den maßgebenden Indexzahlen (vgl. hierzu Brudermüller/Klattenhof, Tabellen zum Familienrecht, 20. Aufl., S. 265 ff.) auf einen Betrag von 137.604,55 DM hochzurechnen.

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2001 - 2 U 1/00
    Hier gilt nichts anderes als in dem vergleichbaren Fall eines Verstoßes des Rechtsanwalts gegen das Tätigkeitsverbot des § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO, der ebenfalls zur Nichtigkeit führt (vgl. hierzu BGHZ 141, 69, 79).
  • BGH, 14.11.1973 - IV ZR 147/72

    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2001 - 2 U 1/00
    Der Wert des Anfangsvermögens mit 420.000 DM wurde vom Landgericht zutreffend mit den maßgebenden Indexzahlen auf einen Betrag von 666.022,87 DM hochgerechnet (BGHZ 61, 385, 389).
  • BGH, 12.05.2016 - IX ZR 241/14

    Anwaltsvertrag: Nichtigkeit bei Verstoß gegen das Verbot der Vertretung

    a) Ob § 43a Abs. 4 BRAO ein Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB ist, ein Verstoß also zur Nichtigkeit des jeweiligen Vertrages führt, ist in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur umstritten (ein Verbotsgesetz nehmen an OLG Karlsruhe NJW 2001, 3197, 3199; KG NJW 2008, 1458; Vill in G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl., § 2 Rn. 353; Henssler in Henssler/Prütting, BRAO, 4. Aufl., § 43a Rn. 210; Zuck in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 43a BRAO/§ 3 BORA Rn. 36; Kleine-Cosack, BRAO, 7. Aufl., § 43a Rn. 202; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 4. Aufl., § 3 Rn. 18; Deckenbrock, Strafrechtlicher Parteiverrat und berufsrechtliches Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, 2009, Rn. 785 ff, 791; MünchKomm-BGB/Armbrüster, 7. Aufl., § 134 Rn. 100; Staudinger/Sack/Seibl, BGB, 2011, § 134 Rn. 220 zu § 43a Abs. 4 BRAO; aA etwa Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, 5. Aufl., § 12 Rn. 56; Knöfel, AP BRAO § 43a Nr. 1 unter II. 2.; Kilian, RdA 2006, 120, 123) und höchstrichterlich noch nicht entschieden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 - IX ZR 60/08, WM 2009, 1296 Rn. 7 mwN; vom 19. September 2013 - IX ZR 322/12, WM 2014, 87 Rn. 7).
  • LG Karlsruhe, 06.10.2016 - 10 O 219/16

    Nichtigkeit eines Rechtsanwaltsvertrages: Verstoß gegen das Verbot der Vertretung

    Es war allerdings schon zuvor in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass bei einem Verstoß des Anwalts gegen § 43a Abs. 4 BRAO eine Nichtigkeit des Anwaltsvertrages anzunehmen ist, vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2001, Az. 2 O 1/00 (NJW 2001, 3197, Rn. 44 und 54).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2002 - 3 Ss 143/01

    Parteiverrat: Vertretung eines Ehepartners nach Beratung beider Eheleute über die

    Die Besprechung kann mithin auch nicht als Vergleichsbemühung des Angeklagten zur Beilegung eines Streites zwischen den Eheleuten (vgl. hierzu etwa RGSt 62, 289, 292; 66, 103, 105; BGHSt 4, 80, 82; 15, 332, 336, 337; NStZ 1982, 331, 332; Schönke/Schröder-Cramer a.a.O. § 356 Rdnr. 19, 8 a.E.) eingeordnet werden oder als Mediation zur Schlichtung und Vermittlung, deren Scheitern bzw. Beendigung der weiteren Beratung oder Vertretung einer der Parteien in derselben Angelegenheit entgegenstünde (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2001, 3197; Feuerich/Braun a.a.O § 43 a Rdnr. 65, Henssler AnwBl 1997, 129 f.).
  • OLG München, 29.10.2014 - 7 U 4279/13

    Vertretung widerstreitender Interessen durch eine Rechtsanwalts-GmbH:

    Der Senat teilt die in der Literatur und in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach richtigerweise die Frage im Hinblick auf eine effektive Durchsetzung des Verbots zu bejahen ist (vgl. Münchener Kommentar BGB a.a.O.; Henssler/Prütting, BRAO a.a.O. § 43 a Rdnr. 210 m.w.N.; OLG Karlsruhe, NJW 2001, 3197).
  • LG Köln, 21.11.2012 - 9 S 69/12

    Bei gleichzeitiger Beratung eines scheidungswilligen Ehepaares kann der

    Auch sofern die anwaltliche Tätigkeit als Mediator in Ehesachen als zulässig angesehen wird (OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.04.2001 - 2 U 1/00 = NJW 2001, 3197), verhilft dies der Berufung nicht zum Erfolg.

    Die Kammer folgt in dieser vom BGH bislang offen gelassenen Frage (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2003 - IX ZR 270/02 = NJW 2004, 1169; Urt. v. 23.04.2009 - IX ZR 167/07 = NJW 2009, 3297) der wohl überwiegenden Meinung (so auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.04.2001 - 2 U 1/00 = NJW 2001, 3197; LAG Köln, Beschl. v. 15.11.2000 - 3 TaBV 55/00 = NZA-RR 2001, 253; KG Berlin, Urt. v. 12.07.2007 - 16 U 62/06 = NJW 2008, 1458; OLG Hamm, Urt. v. 13.09.2007 - 28 U 33/05; ebenso mit umfassender Argumentation: Deckenbrock, AnwBl. 2010, 221 m.w.N.; Henssler/Prütting, a.a.O., § 43a Rn. 210).

  • KG, 12.07.2007 - 16 U 62/06

    Rechtsanwaltsvertrag: Vergütungsanspruch bei gemeinsamer anwaltlicher Beratung

    In gleicher oder ähnlicher Weise haben sich das OLG Karlsruhe (2. Zivilsenat, NJW 2001, 3197) und das Landgericht Hildesheim (FF 2006, 272) geäußert.

    Der zumindest fahrlässige Pflichtverstoß gegen die Vorschrift des § 43 a Abs. 4 BRAO, die ein gesetzliches Verbot iSd. § 134 BGB darstellt, führt zur Nichtigkeit des anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages gemäß § 134 BGB (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2001, 3197, 3199; LAG Köln, NZA-RR 2001, 253, 254; Sieg in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 776; Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 134 Rn. 20).

  • LG Karlsruhe, 31.01.2007 - 3 O 465/06

    Zeitpunkt des wirksamen Vertragsschlusses bei im Vertragsentwurf vorgesehener

    Der Beratungsvertrag über die nähere Ausgestaltung der Veräußerung bzw. des Erwerbs des Praxisanteils der Klägerin hätte auch dann gegen § 43a Abs. 4 BRAO verstoßen, wenn die Vertragsparteien deutlich gemacht hätten, dass sie sich in allen Punkten einig gewesen wären und widerstreitende Interessen bei der Beratung nicht deutlich geworden wären (vgl. zum Fall der einverständlichen Ehescheidung: LG Hildesheim, AGS 2005, 143, 144; OLG Karlsruhe, NJW 2001, 3197, 3198/3199).
  • AG Lübeck, 29.09.2006 - 24 C 1853/06

    Anwaltsmediation: Haftung des Anwaltsmediators; Honoraranspruch bei Kündigung des

    Weiter folgerichtig darf ein Rechtsanwalt, der als Mediator tätig war, nicht für eine der Parteien als Rechtsanwalt auftreten, § 45 Abs. 1 Nr. 3 BRAO (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2001, 3197 - 3199).
  • AG Gummersbach, 06.02.2012 - 19 C 76/11

    Beratungsgebühr für einen Rechtsanwalt bei Beratung beider Eheleute im

    Zwar ist eine Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Einverständnis beider Parteien mit dem Ziel der Vermittlung und Schlichtung - etwa als sog. "Anwaltsmediator" - zulässig, und dass ein "Anwaltsmediator" nicht von einer Partei, sondern von zwei Parteien mit unterschiedlicher Zielvorstellung zur gemeinsamen Beratung und Vermittlung beauftragt wird, führt noch nicht automatisch zur Annahme eines Verstoßes gegen die Vorschrift des § 43a BRAA, denn selbst bei divergierenden Interessen ist die Einschaltung eines gemeinsamen Rechtsanwalts nicht prinzipiell verboten (zu vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2001, Aktenzeichen 2 U 1/00), nachdem sich jedoch zeigt, dass eine Vermittlung nicht möglich ist, darf der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin eine Partei in derselben Angelegenheit (und um eine solche handelt es sich vorliegend) nicht weiter beraten und vertreten.
  • LG Hildesheim, 26.03.2004 - 7 S 364/03
    Ein Beratungsvertrag zwischen einem Rechtsanwalt auf der einen Seite und scheidungswilligen Ehegatten auf der anderen Seite verstößt auch dann gegen § 43 a Abs. 4 BRAO , wenn die Ehegatten deutlich machen, dass sie sich in allen Punkten einig sind und widerstreitende Interessen bei der Beratung nicht deutlich werden, also eine vermeintlich einverständliche Scheidung vorliegt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2001, Az.: 2 U 1/00 , Hartung, Die einverständliche Scheidung aus berufsrechtlicher Sicht in FF 2003, 156, Hartung/Holl-Hartung, Anwaltliche Berufsordnung, 2. Aufl., § 3 BerufsO Rn. 19.
  • LG Hildesheim, 12.03.2004 - 7 S 364/03
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.10.2010 - 8 O 1965/08

    Zur Begründetheit des Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.03.2001 - 3 U 297/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9004
OLG Hamburg, 15.03.2001 - 3 U 297/00 (https://dejure.org/2001,9004)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.2001 - 3 U 297/00 (https://dejure.org/2001,9004)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 2001 - 3 U 297/00 (https://dejure.org/2001,9004)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines geforderten Preises ; Risikotragung bezüglich der Richtigkeit telefonischer Auskünfte

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzutreffender Preisvergleich

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 406 O 190/00
  • OLG Hamburg, 15.03.2001 - 3 U 297/00

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3197
  • GRUR-RR 2002, 39
 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Bayern, 29.03.2006 - L 3 U 167/04

    Begründetheit einer Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts zur Anerkennung

    Die Berufung gegen das Urteil vom 14.06.2000 des SG wurde zurückgenommen, wobei die Beklagte eine Überprüfung der Frage zusagte, ob der Einsatz der Bodendurchschlagsrakete am 27.03.1997 einen Hörschaden im Sinne eines Arbeitsunfalles bewirkt habe (L 3 U 297/00).

    Wegen des Vorbringens der Beteiligten im Einzelnen und zur Ergänzung des Tatbestands wird im Übrigen auf den Inhalt der beigezogenen Akten der Beklagten und des Sozialgerichts Augsburg, der Akten des Bayer. Landessozialgerichts L 3 U 297/00 und zu diesem Verfahren sowie auf den Inhalt der vorbereitenden Schriftsätze Bezug genommen.

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