Rechtsprechung
KG, 11.05.2001 - 5 U 9586/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JurPC
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundstücksversteigerung; Internetauktion; Versteigerung im Rechtssinne; Versteigerungsordnung; Wettbewerbsvorsprung; Auktionsbegriff; Versteigerungsbegriff
- online-und-recht.de
- Judicialis
GewO § 34 b; ; UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; BGB § 156; ; BGB § 313; ; FernAbsG § 3 Abs. 2 Nr. 5; ; FernAbsG § 3 Abs. 1
- haerting.de
Internet-Auktion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Bezeichnung einer Verkaufsaktion als "Internet-Auktion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Verwendung des Begriffes "Auktion" für Versteigerungen im Internet verstößt nicht gegen Vorschriften des UWG
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Zulässige "Internetauktion" für Grundstücke
- beck.de (Leitsatz)
Internetauktion
Besprechungen u.ä.
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
§§ 1, 3 UWG; § 34 b GewO
Eine Internet-Auktion ist keine Versteigerung im rechtlichen Sinne. Deshalb braucht der Betreiber auch keine Genehmigung nach der Gewerbeordnung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.09.2000 - 15 O 433/00
- KG, 11.05.2001 - 5 U 9586/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3272
- MMR 2001, 764
- K&R 2001, 519
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- LG Hamburg, 14.04.1999 - 315 O 144/99
Versteigerung im Internet - § 1 UWG, § 34b Abs. 5 Nr. 5b GewO
Auszug aus KG, 11.05.2001 - 5 U 9586/00
Dem Erfordernis der zeitlichen und örtlichen Begrenztheit der Versteigerung ist nicht nur eine rein funktionale Bedeutung beizumessen (so aber LG Hamburg MMR 1999, 678, 679; Heckmann, NJW 2000, 1370, 1374).Der in diesem Sinne vom LG Hamburg (MMR 1999, 678) angesprochene "virtuelle Raum" des PC-Benutzers ist mit dem Versteigerungssaal im klassischen Sinne jedoch nicht in der Weise vergleichbar, dass die Anwendung der Schutzvorschrift des § 34 b GewO und damit der VerstV nach Sinn und Zweck der Vorschriften zwingend geboten wäre (a.A. Huppertz MMR 2000, 65, 66 ohne Begründung), weil der erwähnte psychologisch-situative Zugriff auf den Bieter nicht, wenigstens aber nicht in hier relevantem Umfang stattfindet.
- BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97
Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit …
Auszug aus KG, 11.05.2001 - 5 U 9586/00
Es kann aber auch nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Interessent (vgl. hierzu BGH GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster) angesichts der Neuartigkeit und der revolutionären Andersartigkeit des Mediums Internet Vorstellungen, die er sich richtigerweise über den Ablauf traditioneller Versteigerungen gebildet hat, auf im Internet stattfindende Auktionen ohne Weiteres und insbesondere ohne Einschränkungen, die sich vernünftigerweise aufdrängen, überträgt (…in diesem Sinne auch Hollerbach, aaO S. 2004). - BGH, 09.11.1973 - I ZR 126/72
Bewußter und planmäßiger Verstoß gegen wertneutrale Ordnungsvorschriften im …
Auszug aus KG, 11.05.2001 - 5 U 9586/00
Verstößt ein Handeln zum Zwecke des Wettbewerbs gegen gesetzliche Vorschriften außerhalb des UWG, die Ausdruck ordnender Zweckmäßigkeit sind und die deswegen als solche wertneutral sind, kommt eine Untersagung dieses Handeln in Betracht, wenn der Handelnde bewusst und planmäßig vorgeht, obwohl für ihn erkennbar ist, dass er dadurch einen sachlich ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung vor seinen Mitbewerbern erlangen kann (ständige Rspr., BGH GRUR 1974, 281, 282 - Clipper; GRUR 1995, 427 - Zollangaben;… Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl. § 1 Rn. 611, 623, 659;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., UWG, Einl. Rn. 118, jeweils m.w.N.).
- BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97
Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß
Auszug aus KG, 11.05.2001 - 5 U 9586/00
Eine Versteigerung (Auktion) im Rechtssinne setzt eine zeitlich und örtlich begrenzte Veranstaltung voraus, im Rahmen derer der Versteigerer eine Mehrzahl von Personen zum Erwerb von Sachen dergestalt auffordert, dass diese im gegenseitigen Wettbewerb dem Versteigerer gegenüber Preisangebote, ausgehend von einem Mindestgebot, in Form des Überbietens abgeben und der Versteigerer das höchste Gebot im eigenen oder fremden Namen annimmt (vgl. BGHZ 138, 339, 342; OLG Oldenburg GewArch 1990, 171;… Landmann/Rohmer/Bleutge, Gewerbeordnung, 1999, § 34 b Rn. 6 a;… Marx/Arens, Der Auktionator, 1992, § 34 b Rn. 12). - OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 6 U 64/00
Irreführung durch Verwendung der Bezeichnung "Auktion" oder "Versteigerung" im …
Auszug aus KG, 11.05.2001 - 5 U 9586/00
Diese Frage ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten; nach Auffassung des erkennenden Senats ist sie im Ergebnis zu verneinen (ebenso mit unterschiedlichen Begründungen OLG Frankfurt WRP 2001, 557 - Internet- "Auktion"; LG Münster DB 2000, 663; LG Wiesbaden NJW-CoR 2000, 171; Vehslage, Anm. zum Urteil des LG Hamburg vom 14.4.1999, MMR 1999, 680, 681; Bullinger, WRP 2000, 253, 255; Willmer, NJW-CoR 2000, 94, 102; Stögmüller, K & R 1999, 391, 392; Bund-Länder-Ausschuss "Gewerberecht", GewArch 1997, 60, 63). - BGH, 20.10.1982 - VIII ZR 186/81
Ersteigerungsauftrag als Auftrag an den Versteigerer, als Vertreter des Käufers …
Auszug aus KG, 11.05.2001 - 5 U 9586/00
Damit findet schon kein auf augenblicks- und situationsbedingten Entschlüssen der Bieter beruhendes direktes Überbieten statt, das aber den praktischen Ablauf von Versteigerungen charakterisiert (vgl. BGH NJW 1983, 1186). - BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 7.97
Gewerberecht - Versteiegerungen, Anwendungsumfang des § 34b Abs. 10 Nr. 3 GewO
Auszug aus KG, 11.05.2001 - 5 U 9586/00
Zum Schutz der Teilnehmer an Versteigerungen vor Übervorteilung und Übereilung (BVerwG NVwZ-RR 1998, 425) wurde das der Vorschrift des § 34 b GewO vorausgegangene Gesetz zur Beseitigung der Missstände im Versteigerergewerbe vom 7.8.1933 (RGBl. I, 974) eingeführt. - LG Münster, 21.01.2000 - 4 O 424/99
Internetauktionen
Auszug aus KG, 11.05.2001 - 5 U 9586/00
Diese Frage ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten; nach Auffassung des erkennenden Senats ist sie im Ergebnis zu verneinen (ebenso mit unterschiedlichen Begründungen OLG Frankfurt WRP 2001, 557 - Internet- "Auktion"; LG Münster DB 2000, 663; LG Wiesbaden NJW-CoR 2000, 171; Vehslage, Anm. zum Urteil des LG Hamburg vom 14.4.1999, MMR 1999, 680, 681; Bullinger, WRP 2000, 253, 255; Willmer, NJW-CoR 2000, 94, 102; Stögmüller, K & R 1999, 391, 392; Bund-Länder-Ausschuss "Gewerberecht", GewArch 1997, 60, 63).
- OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02
Markenrechtsverletzung bei einer Onlineauktion: Haftungsprivilegierung für den …
Die Bezeichnung "Auktion" oder "Versteigerung" für Verkäufe gegen Höchstgebot im Internet, die keine Versteigerungen im Sinne von § 34 b) GewO sind, ist in der Rechtsprechung nicht als irreführend bezeichnet worden, weil es inzwischen eine Vielzahl unterschiedlicher auktionsähnlicher Verkaufsveranstaltungen gebe, die als "Online"- oder "Internet-Auktionen" bezeichnet würden (OLG Frankfurt NJW 01, 1434; KG NJW 01, 3272). - OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
Zur Anwendung des Haftungsprivilegs gem. § 11 Satz 1 TDG
Es fehlt nicht nur an der für die Versteigerung im Rechtssinne wesentlichen örtlichen Begrenzung, sondern auch an einer Einlieferung der Artikel an die Beklagte sowie der Erteilung eines Zuschlages durch die Beklagte (vgl. KG, NJW 2001, 3272; OLG Frankfurt a.M., NJW 2001, 1434). - AG Kehl, 19.04.2002 - 4 C 716/01
Fernabsatzgeschäft: Widerrufsrecht des Käufers bei Erwerb anlässlich einer …
Das Widerrufsrecht ist nicht gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 5 Fernabsatzgesetz (jetzt: § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB) ausgeschlossen, da eine Versteigerung im Sinne von § 156 BGB nicht vorliegt (Anschluss an KG, NJW 2001, 3272).Eine solche Vertragsgestaltung bestand zwischen den Parteien - wie ausgeführt - aufgrund der vereinbarten AGB der Firma eBay gerade nicht (…offen gelassen auch vom BGH a.a.O.; vgl. zu den Unterschieden auch KG, NJW 2001, 3272).
- LG Düsseldorf, 29.10.2002 - 4a O 464/01
Gefälschte Markenartikel bei Onlineauktionshäusern
Es fehlt nicht nur an der für die Versteigerung im Rechtssinne wesentlichen örtlichen Begrenzung, sondern auch an einer Einlieferung der Artikel an die Beklagten sowie der Erteilung eines Zuschlages durch die Beklagten (vgl. KG, NJW 2001, 3272; OLG Frankfurt a.M., NJW 2001, 1434).