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   BGH, 08.01.2002 - VI ZR 364/00   

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https://dejure.org/2002,1371
BGH, 08.01.2002 - VI ZR 364/00 (https://dejure.org/2002,1371)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2002 - VI ZR 364/00 (https://dejure.org/2002,1371)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - VI ZR 364/00 (https://dejure.org/2002,1371)
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Warnsignal "RO1"

§ 823 Abs. 1 BGB, zur Verkehrssicherungspflicht der Bahn AG gegenüber Bauarbeitern in einem nicht gesperrten Streckenbereich

Volltextveröffentlichungen (10)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bahnarbeiten: Welche Verkehrssicherungspflicht hat die Bahn AG? (IBR 2002, 135)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1263
  • MDR 2002, 578
  • NZV 2002, 314
  • VersR 2002, 321
  • VersR 2002, 330
  • BauR 2002, 833 (Ls.)
  • BauR 2002, 951
  • ZfBR 2002, 353
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13

    Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und

    Sie sollen die Versicherten vor den typischen Gefährdungen des jeweiligen Gewerbes schützen (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 2001 - VI ZR 49/00, VersR 2001, 985, 986; vom 8. Januar 2002 - VI ZR 364/00, VersR 2002, 330, 331).

    Trotz des dadurch bewirkten Gefahrbewusstseins auf Seiten der Streithelferin lag es nahe, dass sich ein Arbeiter in die Nähe der Gefahrenstelle begibt und aufgrund kurzfristiger Unaufmerksamkeit durch ein unbedachtes Verhalten zu Schaden kommt (vgl. Senatsurteile vom 6. November 1973 - VI ZR 76/72, VersR 1974, 263, 264; vom 15. April 1975 - VI ZR 19/74, VersR 1975, 812 f.; vom 8. Januar 2002 - VI ZR 364/00, VersR 2002, 330; OLG Hamm, VersR 1993, 491 f.; Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 E Rn. 383).

  • BGH, 03.05.2005 - VI ZR 238/04

    Nutztiereigenschaft von Hunden auf einem Reiterhof

    Eine Nachprüfung ist dem Revisionsgericht aber dahin möglich, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senatsurteil vom 8. Januar 2002 - VI ZR 364/00 - VersR 2002, 330, 331 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14

    Haftungsverteilung bei Straßenbahnunfall mit Personenschaden: Beweislast zur

    Dabei hat eine Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile stattzufinden, wobei nur die bewiesenen oder unstreitigen Umstände in die Abwägung miteinbezogen werden können (vgl. BGH, NJW 2002, 1263; Kaufmann in Geigel-Kaufmann, aaO., 26. Kap. 26, Rdn. 45).
  • OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07

    Darlegungs- und Beweislast für grobe Fahrlässigkeit eines auf Bahngleisen

    Nach diesen Normen hat eine Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile stattzufinden, wobei nur die bewiesenen oder unstreitigen Umstände in die Abwägung miteinbezogen werden können (BGH NJW 2002, 1263 ).

    Bleibt der Grund für einen schweren objektiven Sorgfaltsverstoß offen, kann das subjektive Element der groben Fahrlässigkeit nicht angenommen werden (vgl. BGH NJW 2002, 1263 ).

  • OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 17 U 270/05

    Körperverletzung eines leichtfertig handelnden Aufzugmonteurs: Gewichtung des

    Dem entsprechend wird in der Rechtsprechung auch bei vergleichbaren Fallgestaltungen ein Mitverschulden des Geschädigten Arbeitnehmers auch im Hinblick auf fahrlässiges Verhalten geprüft (vgl. BAG, NJW 71, 957; BGH NJW 02, 1263; OLG Hamm, VersR 86, 974; vgl. Kühne, VersR 73, 207 f.).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10

    Haftung des Bahnbetreibers: Überwiegendes Mitverschulden des Fahrgasts bei

    Bei Abwägung des Verschuldens und der Betriebsgefahr sind jedoch nur unstreitige oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH, NJW 2002, 1263 Rn. 10 nach juris; Geigel, aaO., § 26 Rn. 50).
  • OLG München, 09.11.2015 - 34 Sch 27/14

    Überprüfung eines inländischen Schiedsspruchs

    Ein Revisionsgericht kann die Würdigung des Mitverschuldens begrenzt darauf überprüfen, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen hat sowie ob er der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt hat (BGH NJW 2011, 1442/1445; NJW-RR 2009, 173/175; NJW 2003, 1929/1931; 2002, 1643/1646; 2002, 1263/1264).
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2013 - 4 U 445/11

    Haftungsverteilung bei Kollision einer in der Mitte einer innerstädtischen

    Nach §§ 4 HaftPflG , 254 BGB hat allerdings eine Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile stattzufinden, wobei nur die bewiesenen oder unstreitigen Umstände in die Abwägung miteinbezogen werden können (BGH NJW 2002, 1263 ; Kaufmann in Geigel, aaO. Kap. 26 Rn. 45).Fällt zu Lasten des Bahnbetriebsunternehmers nur die allgemeine Betriebsgefahr, die sich aus der Schienengebundenheit, dem längeren Bremsweg und der größeren Aufprallwucht einer Eisenbahn ergibt, ins Gewicht, so tritt diese gegenüber dem erheblichen Verschulden eines Fußgängers, der ohne auf die Bahn zu achten verbotswidrig die Gleise betreten hat, regelmäßig vollständig zurück (OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 449, 450; Filthaut, 6. Aufl. § 4 HaftPflG Rn. 44).
  • OLG Hamburg, 20.02.2015 - 1 U 245/13

    Arbeitsunfall: Haftung eines Unternehmers gegenüber dem Unfallversicherungsträger

    Sie sollen die Versicherten vor den typischen Gefährdungen des jeweiligen Gewerbes schützen (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 2001 - VI ZR 49/00, VersR 2001, 985, 986; vom 8. Januar 2002 - VI ZR 364/00, VersR 2002, 330, 331).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2003 - 15 U 188/02

    Anforderungen an die Darlegung eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen

    Auch derjenige der es gewohnt ist, in Gefahrensituationen zu arbeiten, soll so weit wie möglich davor geschützt werden, dass er durch ein unbedachtes, jedoch naheliegendes Verhalten zu Schaden kommt (BGH Urt. v. 08.01.2002, VI ZR 364/00, www.jurisweb.de S. 2 = NJW 2002, 1263).
  • LG Frankfurt/Main, 23.02.2022 - 1 S 168/17

    Anteilige Haftung der Betreiberin einer Schienenbahn nach tödlichem Unfall an

  • BGH, 21.12.2010 - VI ZR 193/09

    Möglichkeit der Montage eines Paneels an der Außenfassade eines Bauvorhabens

  • OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 1 U 31/20

    1. Macht der Kläger sich widersprechenden Vortrag des Beklagten zur

  • VG Berlin, 28.04.2017 - 27 L 36.17

    Ausstellung einer Presseakkreditierung 2017

  • OLG Schleswig, 11.02.2021 - 7 U 147/20

    Haftung einer Eisenbahngesellschaft bei Bahnhofsunfall eines alkoholkranken

  • LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 84/18
  • OLG Köln, 19.10.2004 - 8 Ss 425/04
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