Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.10.2001 - 16 UF 105/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3875
OLG Stuttgart, 19.10.2001 - 16 UF 105/01 (https://dejure.org/2001,3875)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.10.2001 - 16 UF 105/01 (https://dejure.org/2001,3875)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - 16 UF 105/01 (https://dejure.org/2001,3875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit; Unterhaltstitelanpassungsgesetz; Vereinfachtes Verfahren; Regelbedarf; Regelbetrag

  • Judicialis

    BGB § 1612 b Abs. 5; ; BGB § ... 1612 b; ; BGB § 1612 b Abs. 1; ; UTAG § 2; ; ZPO § 655; ; ZPO § 655 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3; ; ZPO § 656; ; Regelbetragsverordnung § 1; ; EStG § 31 S. 1; ; EStG § 32 Abs. 6; ; GKG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 973 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 146
  • FamRZ 2002, 177
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2001 - 16 UF 105/01
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Unterhalt in bar oder durch persönliche Betreuung geleistet wird (BVerfG, FamRZ 1999, 285, 287 f.); das Bundesverfassungsgericht erklärt die persönliche Betreuung ausdrücklich als einen dem Barunterhalt gleichwertigen Beitrag zum Unterhalt eines Kindes.

    d) Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zum anderen, betreuenden Elternteil ergibt sich ebenfalls nicht, denn dieser leistet mit der Betreuung einen Beitrag zum Unterhalt, der dem Barunterhalt gleichwertig ist (BVerfG, FamRZ 1999, 285, 287 f.).

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2001 - 8 UF 46/01

    Anrechnung des Kindergeldes bei der Bemessung des Unterhalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2001 - 16 UF 105/01
    Auf jeden Fall wäre die Ungleichbehandlung durch das gesetzgeberische Ziel, das Existenzminimum eines Kindes durch Unterhaltszahlungen nach Möglichkeit zu gewährleisten, ohne dass der Unterhaltspflichtige selbst hierdurch in wirtschaftliche Not gerät, gerechtfertigt (ebenso OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 1096).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 29/81

    Unzulässigkeit der Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG durch den Rechtspfleger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2001 - 16 UF 105/01
    Dieser ist, selbst wenn er die anzuwendenden Vorschriften für verfassungswidrig hält, nicht zur Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG befugt (vgl. BVerfGE 61, 75, 77; FamRZ 2000, 731, 732 f.).
  • OLG Zweibrücken, 21.12.1999 - 5 UF 21/99

    Kindestunterhalt - Haftung, verschärfte - Regelbetrag - Mindestunterhalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2001 - 16 UF 105/01
    Einzelne Obergerichte haben jedoch stattdessen das sozialhilferechtliche Existenzminimum eines Kindes (jeweils zwischen 125 und 135 % des seinerzeit maßgeblichen Regelbetrages) als Mindestbedarf angesehen (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 376; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 765).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2001 - 16 UF 105/01
    Der Rechtsweg darf danach nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 88, 118, 123 f.).
  • BGH, 02.05.1990 - XII ZR 72/89

    Sozialhilfebedürftigkeit als Folge der Unterhaltspflicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2001 - 16 UF 105/01
    Eine verfassungswidrige Überforderung könnte damit nur verbunden sein, wenn er durch die Zahlung des Unterhalts selbst in wirtschaftliche Not gerät (vgl. BGH, FamRZ 1990, 849, 850).
  • OLG Stuttgart, 16.06.1999 - 18 WF 155/99

    Möglichkeit die Höhe des Kindesunterhalts abweichend von der Düsseldorfer Tabelle

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2001 - 16 UF 105/01
    Einzelne Obergerichte haben jedoch stattdessen das sozialhilferechtliche Existenzminimum eines Kindes (jeweils zwischen 125 und 135 % des seinerzeit maßgeblichen Regelbetrages) als Mindestbedarf angesehen (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 376; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 765).
  • AG Kamenz, 30.01.2001 - 1 F 210/00

    Feststellung der Vaterschaft und Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2001 - 16 UF 105/01
    e) Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Beziehern höherer Einkommen, die durch die Vorschrift des § 1612 b Abs. 5 BGB n.F. von vornherein nicht tangiert werden, weil sie auch ohne Einsatz des staatlichen Kindergeldes das Existenzminimum des Kindes aus ihrem sonstigen Einkommen bestreiten können (bejaht von AG Kamenz, FamRZ 2001, 1090), ergibt sich nur auf den ersten Blick.
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2001 - 16 UF 105/01
    Dieser ist, selbst wenn er die anzuwendenden Vorschriften für verfassungswidrig hält, nicht zur Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG befugt (vgl. BVerfGE 61, 75, 77; FamRZ 2000, 731, 732 f.).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2001 - 16 UF 105/01
    Die durch das Kindergeld bezweckte steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes, für das der Steuerpflichtige Unterhaltsleistungen erbringt, ist verfassungsrechtlich geboten; dies folgt aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsgrundsatz des Art. 20 Abs. 1 GG sowie aus Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfG, FamRZ 1990, 955, 959 ff.).
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 289/01

    Familienrecht - Kindergeld und Barunterhalt

    Der Senat sieht mit der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Brandenburg - 10. Senat - NJ 2002 320, 321; OLG Brandenburg - 9. Senat - RPfleger 2002, 204, 205; OLG München - 2. Senat - NJW-RR 2001, 1664, 1665; OLG München - 26. Senat - MDR 2001, 1354, 1355; OLG Celle JAmt 2001, 368; OLG Hamm JAmt 2001, 368; OLG Stuttgart - 16. Senat - FamRZ 2002, 177, 179; OLG Stuttgart - 17. Senat - FamRZ 2002, 901, 903; OLG München - 12. Senat - FamRZ 2002, 903, 904; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 904, 905; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1096, 1097) und mit der überwiegend in der Literatur vertretenen Meinung (vgl. Graba NJW 2001, 249, 252; Heger, FamRZ 2001, 1409, 1413; Schwonberg JAmt 2001, 309 ff. und 392 ff.) in der geschilderten Ungleichbehandlung aber keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
  • BGH, 28.02.2017 - I ZR 46/16

    Anspruch des Filmurhebers auf Fairnessausgleich: Wert der Beschwer des im Wege

    Ist ein Auskunftsurteil (teilweise) nicht vollstreckungsfähig, bemisst sich der Wert der Beschwer allerdings (auch) nach den mit der Abwehr einer ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2001 - XII ZR 14/00, NJW-RR 2002, 146).
  • OLG Stuttgart, 20.11.2001 - 16 WF 492/01

    § 2 des Unterhaltstitelanpassungsgesetzes ist mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 2

    Die Vorfrage, ob § 1612 b Abs. 5 BGB in der Fassung des Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 2.11.2000 gegen das Grundgesetz verstößt (auch dann müßte eine Beschwerde ungeachtet einfach-rechtlicher Beschränkungen der Beschwerdebefugnis als zulässig behandelt werden, weil Verfahrensrecht, das seiner Zwecksetzung nach zur Durchsetzung einer verfassungswidrigen materiellen Rechtslage dient, ebenfalls gegen die Verfassung verstößt und insoweit nicht verbindlich sein kann), hat der Senat im Anschluss an OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 1096, bereits verneint (Beschluß vom 19.10.2001, 16 UF 105/01, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Stuttgart, 03.09.2001 - 16 WF 395/01

    Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls

    Die Vorfrage, ob § 1612 b Abs. 5 BGB in der Fassung des Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 2.11.2000 gegen das Grundgesetz verstößt (auch dann müßte eine Beschwerde ungeachtet einfach-rechtlicher Beschränkungen der Beschwerdebefugnis als zulässig behandelt werden, weil Verfahrensrecht, das seiner Zwecksetzung nach zur Durchsetzung einer verfassungswidrigen materiellen Rechtslage dient, ebenfalls gegen die Verfassung verstößt und insoweit nicht verbindlich sein kann), hat der Senat im Anschluss an OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 1096, bereits verneint (Beschluß vom 19.10.2001, 16 UF 105/01, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 16 UF 458/01

    Bemessung des Unterhalts im Mangelfall: Mindestbedarf des geschiedenen Ehegatten

    Der Senat bejaht die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung in mittlerweile ständiger Rechtsprechung und nimmt hierzu auf seinen Beschluss vom 19.10.2001, FamRZ 2002, 177, Bezug (ebenso OLG Stuttgart - 17. Zivilsenat - im Beschluss vom 27.07.2001, FamRZ 2002, 901).
  • OLG Stuttgart, 06.11.2001 - 16 WF 405/01

    Zur Zulässigkeit der Änderung von Unterhaltstiteln im vereinfachten Verfahren

    In Übereinstimmung mit OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 1096 hält der Senat diese Vorschrift für verfassungsgemäß und hat dies auch bereits entschieden (Beschluss vom 19.10.2001, 16 UF 105/01, zur Veröffentlichung bestimmt; a.M. AG Kamenz, FamRZ 2001, 1090).
  • KG, 04.06.2002 - 19 UF 289/01

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch

    Der Senat geht in Übereinstimmung mit der einheitlichen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte davon aus, daß § 1612 b Abs. 5 BGB im Einklang mit der Verfassung steht (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1096 ff; OLG Stuttgart JAmt 2001, 552 ff. - OLG München NJW-RR 2001, 1664 f, OLG Celle JAmt 2001, 368; OLG Hamm, JAmt 2001, 368, OLG Stuttgart FamRZ 2002, 177 ff., OLG Nürnberg OLGR 2002, 46 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Landau/Pfalz, 31.01.2002 - 1 S 308/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2538
LG Landau/Pfalz, 31.01.2002 - 1 S 308/01 (https://dejure.org/2002,2538)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 31.01.2002 - 1 S 308/01 (https://dejure.org/2002,2538)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 1 S 308/01 (https://dejure.org/2002,2538)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der vorläufigen Vollstreckbarkeit von Berufungsurteilen

  • rechtsportal.de

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer; Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 50 %

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 973
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)

  • LG Berlin, 23.10.2003 - 57 S 4/03

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines stehenden Fahrzeugs durch ein

    Dieser eindeutige Befund rechtfertigt es, das vorliegende Urteil in analoger Anwendung der §§ 708 Nr. 10, 713 ZPO ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, da die Anordnung einer Sicherheitsleistung keinen Sinn ergeben würde und der Gesetzgeber bei der Neufassung der ZPO die dargelegte Problematik nicht berücksichtigt hat (LG Landau, NJW 2002, 973).
  • LG Kleve, 21.11.2003 - 5 S 99/03

    Nacherfüllung beim Tierkauf. Minderung, Erbschaden. Nacherfüllen beim Stückkauf

    Die beide Instanzen betreffende Kostenentscheidung beruht auf § 92 Abs. 1 ZPO, die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit auf §§ 708 Nr. 11, 713 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO und einer entsprechenden Anwendung des § 708 Nr. 10 ZPO (vgl. LG Landau NJW 2002, 973; Rimmelspacher in Münchener Kommentar zur ZPO, Aktualisierungsband 2002, § 540 Rn. 10 f.; Gehrlein MDR 2003, 421, 430).
  • LG Osnabrück, 05.09.2003 - 12 S 475/03

    Wohnraummiete: Mietminderung bei Abweichung der vereinbarten von der

    Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 708 Ziffer 10 analog, 713 ZPO (vgl. LG Landau, NJW 2002, S. 973).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2001 - 15 S 10945/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,25212
LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2001 - 15 S 10945/00 (https://dejure.org/2001,25212)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 30.03.2001 - 15 S 10945/00 (https://dejure.org/2001,25212)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 30. März 2001 - 15 S 10945/00 (https://dejure.org/2001,25212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,25212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Pfändung des Guthabens auf einem Gemeinschaftskonto; Unterscheidung zwischen einem so genannten Und-Konto und einem Oder-Konto hinsichtlich der Erforderlichkeit eines gegen sämtliche Kontoinhaber gerichteten Titels; Darlegungslast und Beweislast für ...

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 973
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG Karlsruhe, 02.10.2002 - 5 T 47/02

    Pfändung des auf das Konto des Ehegatten überwiesenen Arbeitseinkommens

    Diesbezüglich hat das Landgericht Nürnberg-Fürth (NJW 2002, 973 (974)) ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht