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   BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02   

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BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02 (https://dejure.org/2003,783)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2003 - IV ZB 31/02 (https://dejure.org/2003,783)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - IV ZB 31/02 (https://dejure.org/2003,783)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte - Zuständigkeit bei Anwendung internationalen Rechts - Begründung einer neuen Zuständigkeit für Sachen mit Auslandsberührung - Klage gegen Versicherung mit Hauptsitz ...

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b
    Zuständigkeit des OLG für Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile bei Klagen gegen ausländische Versicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1b
    Voraussetzungen der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufungszuständigkeit des OLG gegen Urteil des AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1672
  • MDR 2003, 707
  • FamRZ 2003, 924 (Ls.)
  • VersR 2004, 355
  • VersR 2004, 355 256
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99

    Fristwahrende Berufung gegen Urteil einer Kammer für Baulandsachen in

    Auszug aus BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02
    Eine spätere Weiterleitung (oder eine Verweisung analog § 17 a Abs. 2 GVG, für die sich MünchKomm/Wolf, aaO GVG § 119 Nr. 7 ausspricht,) hätte dem Kläger nicht mehr geholfen, weil durch den rechtzeitigen Eingang der Berufungsschrift bei einem unzuständigen Gericht auch bei Weiterverweisung an das zuständige Gericht die inzwischen abgelaufene Berufungsfrist nicht gewahrt wird (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1999 - III ZR 73/99 - NJW 2000, 1574 unter 3 a).

    Die insoweit für das Kartellverfahren geltenden Sonderregeln (BGHZ 71, 367 ff.) können nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden, weil die Bestimmung der Zuständigkeit für das Berufungsverfahren nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG nicht mit vergleichbaren Unsicherheiten wie das Kartellverfahren belastet ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1999 aaO unter 3 b).

  • BGH, 04.09.2002 - VIII ZB 23/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung durch

    Auszug aus BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02
    Auf die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO kommt es nicht an (BGH, Beschluß vom 4. September 2002 - VIII ZB 23/02 - NJW 2002, 3783 unter II 1 b).
  • BGH, 13.01.1998 - X ARZ 1298/97

    Örtliche Zuständigkeit des Mahngerichts

    Auszug aus BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02
    Deren Eintragung im Handelsregister besagt für sich genommen nichts über ihre rechtliche Selbständigkeit (§ 13 HGB; vgl. BGH, Beschluß vom 13. Januar 1998 - X ARZ 1298/97 - NJW 1998, 1322).
  • BGH, 06.04.1979 - I ARZ 403/78

    Bestimmung des allgemeinen Gerichtsstandes einer ausländischen

    Auszug aus BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02
    c) Der Bundesgerichtshof hat zwar in einem Beschluß vom 6. April 1979 angenommen, daß eine ausländische Versicherungsgesellschaft, die im Inland eine selbständige Niederlassung unterhält, im Hinblick auf deren weitgehende Angleichung an eine juristisch selbständige Rechtspersönlichkeit durch das Versicherungsaufsichtsrecht ihren allgemeinen Gerichtsstand im Inland am Ort der Niederlassung habe; dies gelte jedenfalls für die Zuständigkeit im Mahnverfahren gemäß § 689 Abs. 2 ZPO (I ARZ 403/78 - VersR 1979, 561 unter II).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02
    Das mit der Sache zuvor nicht befaßte Landgericht war nicht verpflichtet, die Berufung etwa noch am Tage ihres Eingangs an das zuständige Oberlandesgericht weiterzuleiten, um die am Montag, dem 17. Juni 2002, ablaufende Berufungsfrist zu wahren (vgl. BVerfG NJW 1995, 3173 unter C II 2).
  • BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77

    Berufung in Kartellsachen

    Auszug aus BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02
    Die insoweit für das Kartellverfahren geltenden Sonderregeln (BGHZ 71, 367 ff.) können nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden, weil die Bestimmung der Zuständigkeit für das Berufungsverfahren nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG nicht mit vergleichbaren Unsicherheiten wie das Kartellverfahren belastet ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1999 aaO unter 3 b).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05

    Namensschutz im Internet: Störerhaftung des Betreibers einer

    Eine einschränkende Auslegung der Norm dahin, dass nur Fälle, bei denen es im Einzelfall auf die Anwendung internationalen Rechts ankommt, von der Sonderzuständigkeit erfasst werden, ist im Interesse der Rechtsmittelklarheit nicht geboten (vgl. BGH NJW 2003, 1672 (1673).
  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZB 88/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte

    Eine Verweisung auf Antrag in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO scheidet aus, weil die Vorschrift für die funktionelle Zuständigkeit nicht gilt (BGHZ 155, 46, 50; BGH, Beschluss vom 10. Juli 1996 - XII ZB 90/95, NJW-RR 1997, 55 unter II 2) und die Berufungsfrist bei Antragstellung ohnehin abgelaufen war (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2003 - IV ZB 31/02, NJW 2003, 1672 unter II 4).

    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde kam auch eine Abgabe des Verfahrens durch das angerufene Gericht an das funktionell zuständige Gericht entsprechend den für das Kartellverfahren geltenden Sonderregeln (dazu BGHZ 71, 367, 371 ff.) nicht in Betracht, weil die Bestimmung des § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG nicht mit vergleichbaren Unsicherheiten wie das Kartellverfahren belastet ist (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2003 aaO).

  • BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03

    Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren

    Aufgrund dieser rein formalen Anknüpfung der Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts kommt es daher nicht darauf an, ob sich - wie auch im vorliegenden Fall - im Einzelfall keine besonderen Fragen des internationalen Privatrechts stellen (BGH, Beschluß vom 19. Februar 2003 - IV ZB 31/02, NJW 2003, 1672 unter II 3 b; Senatsbeschluß vom 15. Juli 2003 - VIII ZB 30/03, NJW 2003, 3278 unter II 2 a; siehe auch Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl., § 119 GVG Rdnr. 15; MünchKommZPO/Aktualisierungsband - Wolf, § 119 GVG Rdnr. 4).

    In Anbetracht dieser klaren Zuständigkeitsregelung kommt auch entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde eine Abgabe des Verfahrens durch das angerufene Gericht an das funktionell zuständige Gericht entsprechend den für das Kartellverfahren geltenden Sonderregeln (BGHZ 71, 367 ff.) nicht in Betracht (BGH, Beschluß vom 19. Februar 2003 aaO).

  • BGH, 13.05.2003 - VI ZR 430/02

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Zurücknahme der Berufung des einzigen

    Diese Regelung, die aufgrund einer Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses neu gefaßt worden ist, trägt dem Umstand Rechnung, daß infolge der Internationalisierung des Rechts und des zunehmenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs ein großes Bedürfnis nach Rechtssicherheit durch eine obergerichtliche Rechtsprechung besteht (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Februar 2003 - IV ZB 31/02 - zur Veröffentlichung bestimmt; BT-Drs. 14/6036 S.118 f.; Hannich/Meyer-Seitz/Engers, ZPO-Reform, S. 518).
  • BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07

    Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte bei fehlendem Gerichtsstand im

    b) Der Senat sieht keine Veranlassung, im Streitfall vom Beschluss des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 19. Februar 2003 - IV ZB 31/02 - VersR 2004, 355 f. abzuweichen.
  • OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 3 U 272/05

    Haftung des Luftfrachtführers nach dem Montrealer Übereinkommen: Rechtzeitigkeit

    Das Oberlandesgericht ist nach § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG zuständig, weil die Beklagte im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit in erster Instanz ihren Sitz in Frankreich und damit ihren allgemeinen Gerichtsstand außerhalb des Geltungsbereichs des GVG hatte (dazu BGH, NJW 2003, 1672 ff).
  • BGH, 15.07.2003 - VIII ZB 30/03

    Instanzenzug in Mietstreitigkeiten bei Wohnsitz einer Partei im Ausland

    Aus dem genannten Grund hängt die Berufungszuständigkeit des Oberlandesgerichts nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG auch nicht davon ab, ob im Einzelfall internationales Recht Anwendung findet (BGH, Beschluß vom 19. Februar 2003 - IV ZB 31/02, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 3).
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.03.2009 - 14 S 6781/08
    Die Entscheidung des BGH (Vers 1979, 561), wonach inländische Niederlassungen von ausländischen Versicherungsunternehmen für die Anwendung des § 689 Abs. 2 ZPO wie selbständige Rechtspersönlichkeiten zu behandeln seien und dementsprechend der Sitz der Niederlassung unabhängig von der Gründung einer eigenständigen Tochtergesellschaft als maßgebend für die Zuständigkeit des Amtsgericht anzusehen sei, kann gerade auf den hier in Frage stehenden § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG nicht übertragen werden ( BGH, Beschluss vom 19.02.2003, Az. IV ZB 31/02 = NJW 2003, 1672).

    Solange es sich um eine unselbständige Zweigniederlassung und nicht um eine selbständige Tochtergesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt, ist spätestens seit der Entscheidung des BGH ( NJW 2003, 1672) klar, dass die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts gegeben ist.

    Insbesondere entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass es insoweit nicht darauf ankomme, ob sich besondere Fragen des Internationalen Privatrechts stellen ( BGH NJW 2003, 1672; Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 119 ZPO, Rn. 19 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 21.08.2003 - 4 U 28/03

    Berufungsverfahren: Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Streit über den

    Diese Regelung, die aufgrund einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses neu gefasst worden ist, trägt dem Umstand Rechnung, dass infolge der Internationalisierung des Rechts und des zunehmenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs ein großes Bedürfnis nach Rechtssicherheit durch eine obergerichtliche Rechtsprechung besteht (vgl. BGH, NJW 2003, 1672; BT-Drs. 14/6036 S.118 f.; Hannich/Meyer-Seitz/Engers, ZPO-Reform, S. 518).

    Ob eine gegebenenfalls sogar fristwahrende Verweisung an das zuständige Landgericht allerdings noch mit der neueren Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 19.2.2003 - IV ZB 31/02, NJW 2003, 1672 und Urt. v. 13.5.2003 - VI ZR 430/02, EBE/BGH 2003, BGH-Ls 493/03) in Einklang zu bringen ist, erscheint fraglich.

  • LG Nürnberg-Fürth, 03.03.2009 - 14 S 6718/08

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Berufung gegen eine Entscheidung des

    Die Entscheidung des BGH (Vers 1979, 561), wonach inländische Niederlassungen von ausländischen Versicherungsunternehmen für die Anwendung des § 689 Abs. 2 ZPO wie selbständige Rechtspersönlichkeiten zu behandeln seien und dementsprechend der Sitz der Niederlassung unabhängig von der Gründung einer eigenständigen Tochtergesellschaft als maßgebend für die Zuständigkeit des Amtsgericht anzusehen sei, kann gerade auf den hier in Frage stehenden § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG nicht übertragen werden (BGH, Beschluss vom 19.02.2003, Az. IV ZB 31/02 = NJW 2003, 1672).

    12 a) Solange es sich um eine unselbständige Zweigniederlassung und nicht um eine selbständige Tochtergesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt, ist spätestens seit der Entscheidung des BGH (NJW 2003, 1672) klar, dass die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts gegeben ist.

    Insbesondere entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass es insoweit nicht darauf ankomme, ob sich besondere Fragen des Internationalen Privatrechts stellen (BGH NJW 2003, 1672; Musielak , ZPO, 6. Aufl. 2008, § 119 ZPO, Rn. 19 m.w.N.).

  • BGH, 27.03.2008 - VII ZR 76/07

    Berufungszuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Erlass eines Teilurteils gegen

  • OLG Frankfurt, 11.10.2010 - 21 U 56/08

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung der Versicherungsleistung eines

  • OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 26 U 70/03

    Berufungszuständigkeit des Oberlandesgerichts: Versäumung der Berufungsfrist

  • OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07

    Reparatur eines Fahrzeugs, dessen Wiederbeschaffung günstiger ist als die

  • OLG Dresden, 11.12.2006 - 8 U 1940/06

    Zuständiges Berufungsgericht bei Streitigkeit mit Auslandsbezug - Verweisung bei

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2006 - 5 U 2/06

    Voraussetzungen der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen gegen

  • OLG Frankfurt, 17.12.2004 - 21 W 42/04

    Kosten eines Aufhebungsantrages für eine einstweilige Verfügung wegen Versäumung

  • LG Potsdam, 13.04.2007 - 10 S 3/06

    Streitigkeiten mit Auslandsberührung: Oberlandesgericht als zuständiges

  • OLG Düsseldorf, 24.07.2007 - 5 U 2/06

    Arrestverfahren als ein besonderes summarisches Erkenntnisverfahren; Regelung von

  • OLG Brandenburg, 18.04.2007 - 3 U 188/06

    Zurückbehaltungsrecht des Mieters bezüglich des zu leistenden Mietzinses wegen

  • BGH, 21.04.2011 - III ZB 84/10

    Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Auslandsbezug:

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - 3 Wx 133/06

    Zuständiges Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssache - hier:

  • OLG Karlsruhe, 16.04.2008 - 12 U 231/07

    Zuständiges Rechtsmittelgericht bei fehlendem Inlandswohnsitz der beklagten

  • BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 111/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

  • OLG Köln, 17.03.2004 - 16 U 22/04

    Zur Berufungszuständigkeit des OLG

  • OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 1 U 209/03

    Versäumung der Berufungsfrist durch Berufungseinlegung beim unzuständigen

  • OLG Celle, 10.02.2004 - 3 U 15/04

    Zulässigkeit einer Berufung; Versäumung der Einlegungsfrist; Zuständiges

  • LG Düsseldorf, 24.07.2008 - 21 S 367/07

    Anforderungen an die Vortragslast und Beweislast des Berufungsbeklagten im

  • LG Düsseldorf, 24.07.2008 - 21 S 369/07

    Zahlung rückständiger Mieten und Schadensersatz aus einem Wohnraummietverhältnis;

  • LG Mannheim, 05.11.2008 - 2 S 3/08

    Urheberrechtsstreitigkeit: Anforderungen an eine fristwahrende Berufungseinlegung

  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 16 U 39/09

    Ansprüche aus einer den Lizenzverlust infolge fliegerärztlich festgestellter

  • LG Berlin, 11.11.2006 - 24 S 106/06
  • OLG Frankfurt, 24.03.2004 - 26 W 13/04
  • LG Saarbrücken, 25.06.2008 - 13 T 5/08

    Zuständigkeit: Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte gegen

  • OLG Frankfurt, 05.11.2004 - 26 W 13/04
  • LG Landau/Pfalz, 01.08.2003 - 1 S 158/03

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Verantwortlichkeit

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