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BGH, 09.05.2003 - IXa ZB 73/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (13)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
ZPO § 850d Abs. 2; BGB § 1603 Abs. 2, § 1609
Kindesunterhalt: Vollstreckungsrechtlicher Nachrangig volljähriger nach minderjährigen Kindern - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rangstellung bei volljährigen in der allgemeinen Schulausbildung befindlichen Kindern im Verhältnis zu minderjährigen Kindern; Voraussetzungen für die Gleichstellung von volljährigen unverheirateten Kindern mit minderjährigen unverheirateten Kindern; Pfändbarkeit von ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 850d Abs. 2; BGB § 1603 Abs. 2 § 1609
Rangfolge von unterhaltsberechtigten Kindern in der Vollstreckung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Volljährige unverheiratete Kinder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Minderjährige Kinder haben bei Unterhalts-Zwangsvollstreckung gegen die Eltern Vorrang
Besprechungen u.ä. (2)
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2832
- MDR 2003, 1199
- FamRZ 2003, 1176
- Rpfleger 2003, 514