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   OLG Celle, 25.02.2004 - 15 UF 178/03   

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OLG Celle, 25.02.2004 - 15 UF 178/03 (https://dejure.org/2004,2160)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.02.2004 - 15 UF 178/03 (https://dejure.org/2004,2160)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 15 UF 178/03 (https://dejure.org/2004,2160)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Notare Bayern PDF, S. 55

    BGB §§ 138, 242
    Inhaltskontrolle von Eheverträgen

  • openjur.de

    Wirksamkeit eines Ehevertrages: Verzicht der Ehefrau auf Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich gegen Zahlung eines Zugewinnausgleichs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1379 Abs. 1 BGB; § 1414 BGB; § 138 BGB; § 242 BGB
    Notarielle Scheidungsvereinbarung; Anspruch auf Zugewinnausgleich; Wirksamkeitskontrolle nach §138 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Eheverträgen; Einseitige Lastenverteilung im Scheidungsfall; Ausschluss des Ehegattenunterhalts und des Versorgungsausgleichs; Kernbereich ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138, 242
    Inhaltskontrolle von Eheverträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notarielle Scheidungsvereinbarung; Anspruch auf Zugewinnausgleich; Wirksamkeitskontrolle nach §138 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Eheverträgen; Einseitige Lastenverteilung im Scheidungsfall; Ausschluss des Ehegattenunterhalts und des Versorgungsausgleichs; Kernbereich ...

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138; BGB § 242
    Wirksamkeit eines Ehevertrages, in dem die Ehefrau gegen Zahlung eines Ausgleichsbetrages auf Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich verzichtet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1408, 138, 242, 1585c
    Inhalts- und Ausübungskontrolle bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Benachteiligender Ehevertrag ist nicht immer unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1961
  • FamRZ 2004, 1202
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2004 - 15 UF 178/03
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 2004 - XII ZR 265/02 - zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2001, 343 ff., 985 f.) zunächst eine Wirksamkeitskontrolle nach § 138 BGB, bei der zu prüfen ist, ob die Vereinbarung schon im Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lastenverteilung für den Scheidungsfall führt, das ihr - und zwar losgelöst von der künftigen Entwicklung der Ehegatten und ihrer Lebensverhältnisse - wegen Verstoßes gegen die guten Sitten die Anerkennung der Rechtsordnung ganz oder teilweise mit der Folge zu versagen ist, dass an ihre Stelle die gesetzlichen Regelungen treten (unter III. 3 a der Gründe).

    Besondere Gründe, wie eine erkennbar einseitige Lastenverteilung zuungunsten der Frau oder der Zusammenhang der Vereinbarung mit einer bestehenden Schwangerschaft (vergl. BVerfG FamRZ 2001, 343, 346; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 764; OLG Hamm FamRZ 2004, 201 f.; OLG München FamRZ 2003, 35), auf die auch die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des OLG Oldenburg vom 28. August 2003 - 14 UF 70/03 - (OLGR 2004, 93) entscheidend abstellt, sind vorliegend nicht ersichtlich.

  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 142/00

    Wirksamkeit von Grundstücksgeschäften unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2004 - 15 UF 178/03
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2003, 846, 848), die auch auf den vorliegenden Rechtsstreit Anwendung findet, sind die Rechtsgrundsätze zum auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung auf familienrechtliche Verträge nicht ohne weiteres zu übertragen, weil die vereinbarte Leistung Teil einer umfassenderen Vermögensauseinandersetzung sein und ein die Leistung überschießender Wert durch andere Zugeständnisse seine Entsprechung finden kann.

    Darüber hinaus sind strenge Anforderungen an die verwerfliche Gesinnung bzw. das Ausnutzen einer bedrängten Situation zu stellen, da mit der Scheidungssituation für beide Eheleute eine Neuorientierung ihrer Lebensverhältnisse erforderlich ist (FamRZ 2003, 846, 848).

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2004 - 15 UF 178/03
    Danach müssten Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen und der eine Vertragspartner die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt haben (BGH NJW 2002, 55, 56 f.; Palandt/ Heinrichs, 62. Aufl., Rn. 25 ff. zu § 138 BGB).
  • OLG Celle, 03.03.1995 - 15 UF 222/94
    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2004 - 15 UF 178/03
    Die Klägerin kann vom Beklagten im Rahmen ihrer Stufenklage Auskunft über sein Endvermögen gemäß § 1379 Abs. 1 BGB nicht verlangen, weil unabhängig vom Ergebnis der Auskunft feststeht, dass der Klägerin einen Anspruch auf Zugewinnausgleich nicht zusteht (vergl. BGH FamRZ 1983, 157, 158; 1995, 597; Senatsurteil vom 3. März 1995 - 15 UF 222/94 - NJW-RR 1995, 1411; Johannsen/Henrich/ Jaeger, Eherecht, 4. Aufl., Rn 15 zu § 1379 BGB).
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2004 - 15 UF 178/03
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 2004 - XII ZR 265/02 - zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2001, 343 ff., 985 f.) zunächst eine Wirksamkeitskontrolle nach § 138 BGB, bei der zu prüfen ist, ob die Vereinbarung schon im Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lastenverteilung für den Scheidungsfall führt, das ihr - und zwar losgelöst von der künftigen Entwicklung der Ehegatten und ihrer Lebensverhältnisse - wegen Verstoßes gegen die guten Sitten die Anerkennung der Rechtsordnung ganz oder teilweise mit der Folge zu versagen ist, dass an ihre Stelle die gesetzlichen Regelungen treten (unter III. 3 a der Gründe).
  • OLG Oldenburg, 28.08.2003 - 14 UF 70/03

    Unwirksamkeit des vertraglichen Ausschlusses des Zugewinnausgleichs wegen

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2004 - 15 UF 178/03
    Besondere Gründe, wie eine erkennbar einseitige Lastenverteilung zuungunsten der Frau oder der Zusammenhang der Vereinbarung mit einer bestehenden Schwangerschaft (vergl. BVerfG FamRZ 2001, 343, 346; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 764; OLG Hamm FamRZ 2004, 201 f.; OLG München FamRZ 2003, 35), auf die auch die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des OLG Oldenburg vom 28. August 2003 - 14 UF 70/03 - (OLGR 2004, 93) entscheidend abstellt, sind vorliegend nicht ersichtlich.
  • OLG Brandenburg, 28.07.2002 - 9 WF 25/02

    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Gewährung nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2004 - 15 UF 178/03
    Besondere Gründe, wie eine erkennbar einseitige Lastenverteilung zuungunsten der Frau oder der Zusammenhang der Vereinbarung mit einer bestehenden Schwangerschaft (vergl. BVerfG FamRZ 2001, 343, 346; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 764; OLG Hamm FamRZ 2004, 201 f.; OLG München FamRZ 2003, 35), auf die auch die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des OLG Oldenburg vom 28. August 2003 - 14 UF 70/03 - (OLGR 2004, 93) entscheidend abstellt, sind vorliegend nicht ersichtlich.
  • BGH, 08.03.1995 - XII ZR 54/94

    Vererblichkeit einer Zugewinnausgleichsforderung

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2004 - 15 UF 178/03
    Die Klägerin kann vom Beklagten im Rahmen ihrer Stufenklage Auskunft über sein Endvermögen gemäß § 1379 Abs. 1 BGB nicht verlangen, weil unabhängig vom Ergebnis der Auskunft feststeht, dass der Klägerin einen Anspruch auf Zugewinnausgleich nicht zusteht (vergl. BGH FamRZ 1983, 157, 158; 1995, 597; Senatsurteil vom 3. März 1995 - 15 UF 222/94 - NJW-RR 1995, 1411; Johannsen/Henrich/ Jaeger, Eherecht, 4. Aufl., Rn 15 zu § 1379 BGB).
  • OLG München, 01.10.2002 - 4 UF 7/02

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2004 - 15 UF 178/03
    Besondere Gründe, wie eine erkennbar einseitige Lastenverteilung zuungunsten der Frau oder der Zusammenhang der Vereinbarung mit einer bestehenden Schwangerschaft (vergl. BVerfG FamRZ 2001, 343, 346; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 764; OLG Hamm FamRZ 2004, 201 f.; OLG München FamRZ 2003, 35), auf die auch die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des OLG Oldenburg vom 28. August 2003 - 14 UF 70/03 - (OLGR 2004, 93) entscheidend abstellt, sind vorliegend nicht ersichtlich.
  • OLG Hamm, 02.07.2003 - 10 UF 62/02

    Vereinbarung eines Unterhaltsverzichts in einem Ehevertrag

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2004 - 15 UF 178/03
    Besondere Gründe, wie eine erkennbar einseitige Lastenverteilung zuungunsten der Frau oder der Zusammenhang der Vereinbarung mit einer bestehenden Schwangerschaft (vergl. BVerfG FamRZ 2001, 343, 346; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 764; OLG Hamm FamRZ 2004, 201 f.; OLG München FamRZ 2003, 35), auf die auch die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des OLG Oldenburg vom 28. August 2003 - 14 UF 70/03 - (OLGR 2004, 93) entscheidend abstellt, sind vorliegend nicht ersichtlich.
  • BGH, 01.04.1992 - XII ZR 146/91

    Wertermittlung eines Grundstücks bei Zugewinnausgleich

  • BGH, 16.12.1982 - IX ZR 90/81

    Wirksamkeit von Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich vor Beendigung des

  • OLG Celle, 08.09.2004 - 15 WF 214/04

    Ehegattenunterhalt: Wirksamkeit der Vereinbarung eines Mindestunterhalts

    Ob dies im Hinblick auf die hier zu beurteilende Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, für deren Inhaltskontrolle die vorgenannten Kriterien gleichermaßen gelten (vgl. Senat NJW 2004, 1961; Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, Eherecht, 4. Aufl., § 630 ZPO Rn 10 m.w.N.), der Fall ist, wird das Amtsgericht im Hauptsacheverfahren zu prüfen haben, und zwar nach ergänzendem Sachvortrag der Parteien zu ihrer der Vereinbarung im einzelnen zugrunde liegenden und die jeweilige Verhandlungsposition bestimmenden Lebenssituation sowie nach einer eventuell zum Zustandekommen der Vereinbarung durchzuführenden Beweisaufnahme.
  • OLG Hamm, 13.10.2005 - 2 WF 333/05

    Zur Wirksamkeit eines mit einer Schwangeren abgeschlossenen Ehevertrags

    Über ihr Vermögen können Eheleute Regelungen von einer großen Bandbreite treffen, ohne dass dies zu einem unzulässigen Eingriff in den durch die §§ 138, 242 BGB und Art. 3 GG geschützten Bereich führt (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 64. Auflage, § 138 Rdnr. 47; BGH, NJW 2004, 930; OLG Celle, NJW 2004, 1961).
  • LG München II, 11.03.2004 - 6 T 4956/03

    Zuweisungsbefugnis des Bauträgers auch nach Veräußerung sämtlicher Einheiten

    OLG Celle, Urteil vom 25.2.2004, 15 UF 178/03 Die Parteien streiten im Wege der Stufenklage um Auskunft über das Endvermögen des Beklagten.
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