Rechtsprechung
BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 631 Abs. 1, 133 B, 157 B
Bauträger muß sich Wohnflächenangabe durch den als Verhandlungsgehilfen eingeschalteten Makler als Vertragsbestandteil zurechnen lassen, auch wenn der Vertrag keine ausdrückliche Wohnflächenangabe enthältWechselbezüglichkeit bei nacheinander errichteten - Wolters Kluwer
Berechnung des Minderungsbetrages bei Differenzen in der Wohnflächenberechnung; Zurechnung der einseitigen Vorstellungen eines Erwerbers bei Einschaltung eines selbstständigen Vermittlers durch den Bauträger; Wohnflächen als zentrales Beschaffenheitsmerkmal einer auf ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Käufervorstellung über Wohnungsgröße als Vereinbarung
- Judicialis
BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 133 B; ; BGB § 157 B; ; BGB § 166 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631 Abs. 1 §§ 133 157 166 Abs. 1
Haftung des Bauträgers bei zu geringer Wohnfläche; Zurechnung der Kenntnis eines selbständigen Vermittlers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Folgen des Fehlens der Wohnflächenangaben im Erwerbervertrag
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Einseitige Vorstellung des Erwerbers einer Eigentumswohnung über die Größe der Wohnflächen als Vertragsinhalt bei Kenntnis des Bauträgers: Haftung des Bauträgers wegen zu geringer Wohnfläche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Notare Bayern , S. 41 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
§§ 631 Abs. 1, 133, 157, 166 Abs. 1 BGB
Wohnfläche als zentrales Beschaffenheitsmerkmal - Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 631 Abs. 1, 133, 157; BGB § 468 a. F.
Bauträger muss sich Wohnflächenangabe durch den als Verhandlungsgehilfen eingeschalteten Makler als Vertragsbestandteil zurechnen lassen, auch wenn der Vertrag keine ausdrückliche Wohnflächenangabe enthält - bau-gewerbe.de (Kurzinformation)
Zurechnung der Kenntnisse eines Maklers oder dessen Vertreters zu Lasten des Bauträgers
Besprechungen u.ä. (4)
- Notare Bayern , S. 41 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
§§ 631 Abs. 1, 133, 157, 166 Abs. 1 BGB
Wohnfläche als zentrales Beschaffenheitsmerkmal - nomos.de , S. 33 (Entscheidungsbesprechung)
§§ 133, 157, 166, 631 BGB
Wohnfläche als zentrales Beschaffenheitsmerkmal der von einem Bauträger errichteten Eigentumswohnung (RA Prof. Dr. Horst Zank; Neue Justiz 6/2004, S. 265-266) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fehlende Wohnflächenangaben im Bauträgervertrag: Welche Folgen? (IBR 2004, 255)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Bauträger muss sich die Kenntnisse seines Maklers und dessen Untervermittlers zurechnen lassen! (IBR 2004, 256)
Verfahrensgang
- BGH, 04.04.2002 - VII ZR 181/02
- BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2156
- ZIP 2004, 2060 (Ls.)
- MDR 2004, 683
- DNotZ 2004, 709
- NZBau 2004, 269
- NZM 2004, 393
- NJ 2004, 265
- WM 2004, 1240
- DB 2004, 1496
- BauR 2004, 847
- ZfBR 2004, 359
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95
Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von …
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02
Die Selbständigkeit eines Maklers steht dessen Einordnung als Erfüllungsgehilfe nicht grundsätzlich entgegen (BGH, Urteil vom 24. September 1996 - XI ZR 318/95, NJW-RR 1997, 116).Ein Makler ist als Hilfsperson anzusehen, wenn er mit Wissen und Wollen einer Vertragspartei Aufgaben übernimmt, die typischerweise dieser obliegen und damit in deren Pflichtenkreis tätig wird (BGH, Urteil vom 24. September 1996 - XI ZR 318/95, NJW-RR 1997, 116).
Mit vergleichbarer Begründung hat er eine Bausparkasse verantwortlich gemacht, die die Anwerbung von Kunden für spezielle Finanzierungsmodelle einem selbständigen Vermittler überlassen hatte (BGH, Urteil vom 24. September 1996 - XI ZR 318/95, aaO; Urteil vom 14. November 2000 - XI ZR 336/99, NJW 2001, 358).
- BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99
Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02
Vereinbarte Wohnflächen sind Beschaffenheitsmerkmale einer aufgrund des Erwerbervertrages vom Bauträger geschuldeten Wohnung (BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97, ZfBR 1999, 194 = BauR 1999, 648; Urteil vom 7. September 2000 - VII ZR 443/99, BGHZ 145, 121, 129; Urteil vom 22. Dezember 2000 - VII ZR 310/99, BGHZ 146, 250, 256 m.w.N.).Die Wohnfläche ist ein maßgebliches Kriterium für den Verkehrswert der Wohnung und damit für die Möglichkeit der Finanzierung durch Fremdmittel sowie für die Prognose über die zukünftige Wertentwicklung der Immobilie, deren Vermietbarkeit und die Höhe des zukünftig erzielbaren Mietertrages (BGH, Urteil vom 7. September 2000 - VII ZR 443/99, BGHZ 145, 121, 129).
- BGH, 11.07.1997 - V ZR 246/96
Begriff der Wohnfläche; Minderung der Vergütung wegen Abweichung von der …
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02
Eine einseitige Vorstellung einer Vertragspartei ist für die Bestimmung des Vertragsinhalts von Bedeutung, wenn der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkennt und in Kenntnis dieses Willens den Vertrag abschließt (BGH, Urteil vom 11. Juli 1997 - V ZR 246/96, BauR 1997, 1030 = ZfBR 1998, 23).a) Der Kläger kann den Minderwert in der Weise berechnen, daß er den Erwerbspreis der Wohnungen in dem Verhältnis herabsetzt, in dem die tatsächlichen Wohnflächen zu den vereinbarten stehen (BGH, Urteil vom 11. Juli 1997 - V ZR 246/96, ZfBR 1998, 23 = BauR 1997, 1030).
- BGH, 21.01.1999 - VII ZR 398/97
Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02
Vereinbarte Wohnflächen sind Beschaffenheitsmerkmale einer aufgrund des Erwerbervertrages vom Bauträger geschuldeten Wohnung (BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97, ZfBR 1999, 194 = BauR 1999, 648; Urteil vom 7. September 2000 - VII ZR 443/99, BGHZ 145, 121, 129; Urteil vom 22. Dezember 2000 - VII ZR 310/99, BGHZ 146, 250, 256 m.w.N.).Weicht die tatsächlich ausgeführte Fläche zu Ungunsten des Erwerbers von der vereinbarten Fläche ab, ist die Wohnung mangelhaft (Urteil vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97, ZfBR 1999, 194 = BauR 1999, 648; Urteil vom 22. Dezember 2000 - VII ZR 310/99, BGHZ 146, 250, 256 m.w.N.).
- BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99
Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem …
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02
Vereinbarte Wohnflächen sind Beschaffenheitsmerkmale einer aufgrund des Erwerbervertrages vom Bauträger geschuldeten Wohnung (BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97, ZfBR 1999, 194 = BauR 1999, 648; Urteil vom 7. September 2000 - VII ZR 443/99, BGHZ 145, 121, 129; Urteil vom 22. Dezember 2000 - VII ZR 310/99, BGHZ 146, 250, 256 m.w.N.).Weicht die tatsächlich ausgeführte Fläche zu Ungunsten des Erwerbers von der vereinbarten Fläche ab, ist die Wohnung mangelhaft (Urteil vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97, ZfBR 1999, 194 = BauR 1999, 648; Urteil vom 22. Dezember 2000 - VII ZR 310/99, BGHZ 146, 250, 256 m.w.N.).
- BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90
Erstattung von Aufwendungen des Käufers im Rahmen des Schadensersatzes wegen …
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02
Auch die auf der Basis des vereinbarten Erwerbspreises gezahlte Maklerprovision und die Grunderwerbssteuer können als frustierte Aufwendungen nach § 635 BGB anteilig erstattungsfähig sein, wenn der Kläger die entsprechenden Leistungen im Vertrauen darauf erbracht hat, daß der Bauträger die Wohnungen in der als vereinbart geltenden Größe erstellen werde und die Rentabilitätsvermutung nicht widerlegt wird (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 1991 - V ZR 22/90, BGHZ 114, 193). - BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00
Wegfall des Anspruchs auf Zahlung von Maklerlohn nach Aufhebung des Kaufvertrages …
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02
Wegen des Maklerlohns wird allerdings, da dieser von Leistungsstörungen im Hauptvertrag unbeeinflußt bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00, NJW 2001, 966 = ZfIR 2001, 188), ein Mitverschulden nicht wegen der Möglichkeit in Betracht kommen, die Courtage teilweise von der Maklerin zurückzufordern. - BGH, 11.07.1991 - VII ZR 301/90
Umfang des "kleinen" Schadensersatzes
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02
Der Erwerber kann im Rahmen des kleinen Schadensersatzes gemäß § 635 BGB den mangelbedingten Minderwert geltend machen oder die zur Mangelbeseitigung erforderlichen Kosten (BGH, Urteil vom 11. Juli 1991 - VII ZR 301/90, ZfBR 1991, 265 = BauR 1991, 744 m.w.N.). - BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99
Bausparkasse haftet für Untervermittler
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02
Mit vergleichbarer Begründung hat er eine Bausparkasse verantwortlich gemacht, die die Anwerbung von Kunden für spezielle Finanzierungsmodelle einem selbständigen Vermittler überlassen hatte (BGH…, Urteil vom 24. September 1996 - XI ZR 318/95, aaO; Urteil vom 14. November 2000 - XI ZR 336/99, NJW 2001, 358). - BGH, 22.10.1999 - V ZR 398/98
Herabsetzung des Kaufpreises bei nicht nur geringfügiger Änderung der berechneten …
Auszug aus BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02
Wird die vereinbarte geringfügige Änderung der Wohnfläche von 3 % zu Lasten des Erwerbers überschritten, dann haftet der Veräußerer uneingeschränkt, die berechtigte Kürzung des Erwerbspreises kann nicht um einen Geringfügigkeitsabschlag von 3 % gekürzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1999 - V ZR 398/98, NJW-RR 2000, 202). - BGH, 02.06.1995 - V ZR 52/94
Haftung des Verkäufers für ein Verschulden in die Verkaufsverhandlungen …
- BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97
Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender …
- BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17
Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur …
aa) Der Besteller hat die Möglichkeit, den Schaden nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen in der Weise zu bemessen, dass er im Wege einer Vermögensbilanz die Differenz zwischen dem hypothetischen Wert der durch das Werk geschaffenen oder bearbeiteten, im Eigentum des Bestellers stehenden Sache ohne Mangel und dem tatsächlichen Wert der Sache mit Mangel ermittelt (…vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2012 - VII ZR 179/11, BauR 2013, 81 Rn. 10 = NZBau 2013, 99 m.w.N.; vom 8. Januar 2004 - VII ZR 181/02, BauR 2004, 847, 850, juris Rn. 29 = NZBau 2004, 269 …und vom 16. November 2007 - V ZR 45/07, NJW 2008, 436 Rn. 11 f. m.w.N.). - BGH, 02.07.2014 - VIII ZR 316/13
Zum stillschweigenden Vertragsschluss durch Energieverbrauch
b) Selbst wenn, wie von der Klägerin vorgetragen, in diesem Zeitraum Strom in geringfügigem Umfang - etwa zum Zweck einer Besichtigung - ausschließlich von dem Eigentümer entnommen worden wäre, führte dies bei einer Auslegung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Beteiligten (vgl. zu diesem Kriterium: BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 181/02, NJW 2004, 2156 unter II 2;… Staudinger/Singer, aaO Rn. 2, 52 ff.) nicht dazu, dass der Eigentümer hiermit eine an ihn gerichtete Realofferte zum Abschluss eines unbefristeten Grundversorgungsvertrags angenommen hätte, der mangels Kündigung auch den späteren Verbrauch durch den Pächter erfasst und einem Vertragsschluss mit dem Pächter entgegen gestanden hätte. - BGH, 25.01.2019 - V ZR 38/18
Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für ein Grundstück aufgrund …
Zwar ist ein Makler in der Regel kein Vertreter des Verkäufers (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 181/02, WM 2004, 1240, 1241 f.).Ist der Makler aber zugleich Verhandlungsführer oder -gehilfe, muss der Vertretene sich dessen Wissen zurechnen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 181/02, aaO;… MüKoBGB/Schubert, 8. Aufl., § 166 Rn 73).
- BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 295/03
Minderung der Miete wegen Abweichung der angegebenen Wohnfläche
Ein zur Minderung berechtigender Sachmangel wird auch bei einem Vertrag über den Kauf oder die Errichtung eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung im Falle einer Unterschreitung der vereinbarten Wohnfläche von mehr als 10 % anerkannt (BGH, Urteil vom 11. Juli 1997 - V ZR 246/96, NJW 1997, 2874 unter II 2; vgl. auch Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 181/02, EBE/BGH 2004, 111 unter II 1 und III 1 b). - OLG Celle, 18.09.2007 - 16 U 38/07
Ein Hauskäufer kann den Vertrag anfechten, wenn falsche Angaben darüber gemacht …
Ein Makler ist dann als Hilfsperson anzusehen, wenn er mit Wissen und Wollen einer Vertragspartei Aufgaben übernimmt, die typischerweise dieser obliegen und damit in deren Pflichtenkreis tätig wird ( BGH, Urteil vom 24. September 1996 - XI ZR 318/95 , NJW-RR 1997, 116; NJW 2004, 2156 [BGH 08.01.2004 - VII ZR 181/02] ). - BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12
Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer …
Das Verschulden von Untervermittlern ist schon dann zuzurechnen, wenn mit ihrem Einsatz gerechnet werden musste (BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 181/02, NJW 2004, 2156, 2157; Urteil vom 9. Juli 1998 - III ZR 158/97, ZIP 1998, 1389, 1390; Urteil vom 24. September 1996 - XI ZR 318/95, ZIP 1996, 1950, 1951). - BGH, 25.10.2007 - VII ZR 205/06
Umfang der werkvertraglichen Verpflichtung eines Bauträgers; Berechnung der …
a) Richtig und von der Revision auch nicht angegriffen ist die Ansicht des Berufungsgerichts, dass bei Fehlen von Angaben über Wohnflächen in Erwerberverträgen die einseitigen Vorstellungen des Erwerbers für den Inhalt des Vertrags maßgeblich sind, wenn der Bauträger in eigener oder ihm zurechenbarer Kenntnis des Willens des Erwerbers den Vertrag abschließt (BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 181/02, BauR 2004, 847 = ZfBR 2004, 359 = NZBau 2004, 269). - OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 450/10
Grundstückskaufvertrag: Konkludente Beschaffenheitsvereinbarung über die Größe …
Ausreichend ist nämlich auch die einseitige Vorstellung einer Vertragspartei, wenn der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkennt und in Kenntnis dieses Willens den Vertrag abschließt (BGH NJW 2004, 2156, 2157; NJW 1997, 2874, 2875).Bei der Wohnfläche einer zu erwerbenden Wohnung handelt es sich aus Sicht des Käufers um ein zentrales Beschaffenheitsmerkmal des Objekts, denn diese Angabe ist für den Verkehrswert der Wohnung, die Finanzierung, ihre künftige Wertentwicklung, ihre Vermietbarkeit und die Höhe der erzielbaren Miete von entscheidender Bedeutung (BGH NJW 2004, 2156, 2157; NJW 2001, 436, 437/438).
- BGH, 30.03.2011 - VIII ZR 94/10
Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit …
Die Frage der Erkennbarkeit des Tätigwerdens weiterer Personen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 181/02, NJW 2004, 2156 unter II 2 d (5) mwN) stellt sich damit nicht. - LG Nürnberg-Fürth, 11.06.2010 - 12 O 4999/09
Bauträgervertrag: Flächenmangel einer Eigentumswohnung
Die Wohnfläche gehört zu den zentralen Beschaffenheitsmerkmalen des vom Bauträger geschuldeten Objekts ( BGH , NJW 2004, S. 2156).Eine Vertragsauslegung dahin, die vor Abschluss des Vertrages von der Beklagten gegenüber der Klägerin in der Preisliste zu einem Preis von 115.000,- Euro angegebene Wohnfläche von " ca. 53, 76 " qm sei nicht Vertragsbestandteil geworden, widerspräche dem Gebot, dass vertragliche Vereinbarungen als sinnvolles Ganzes unter Berücksichtigung der beiderseitigen Parteiinteressen auszulegen sind (… BGH , NJW 1997, S. 2874; BGH , NJW 2004, S. 2156 ff (2156)).
Eine einseitige Vorstellung einer Vertragspartei ist für die Bestimmung des Vertragsinhalts nämlich immer dann von Bedeutung, wenn der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkennt und in Kenntnis dieses Willens den Vertrag abschließt ( BGH , NJW 2004, S. 2156 ff (2157)).
Die Wohnfläche ist also insbesondere ein maßgebliches Kriterium für den Verkehrswert der Wohnung und damit für die Möglichkeit der Finanzierung durch Fremdmittel sowie für eine Prognose über die zukünftige Wertentwicklung der Immobilie, deren Vermietbarkeit und die Höhe des zukünftig erzielbaren Mietertrags ( BGH , NJW 2004, S. 2156 ff (2157)).
Hierzu ist der Minderwert der von der Klägerin erworbenen Wohnung in der Weise zu berechnen, dass der Erwerbspreis der Wohnung in dem Verhältnis herabgesetzt wird, in dem die tatsächliche Wohnfläche zu der vereinbarten Wohnfläche steht (… BGH , NJW 1997, S. 2874; BGH , NJW 2004, S. 2156 ff (2157)).
- OLG Frankfurt, 09.08.2018 - 2 U 9/18
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen ungenehmigter Errichtung eines …
- BFH, 19.02.2020 - II R 4/18
Aufhebung der Grunderwerbsteuer - Anspruch auf Rückgängigmachung eines …
- OLG Koblenz, 05.01.2006 - 5 U 239/04
Inanspruchnahme des Bürgen wegen Flächenunterschreitung einer Eigentumswohnung; …
- OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 52/10
Erfüllung/ Nacherfüllung eines Kaufvertrags über eine zu erstellende …
- OLG Karlsruhe, 15.05.2007 - 8 U 107/06
Minderung wegen Abweichung der Wohnfläche im Bauträgervertrag
- OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 53/10
Kauf einer Eigentumswohnung: Anspruch auf Zahlung von Kaufpreisraten; …
- FG Düsseldorf, 12.04.2011 - 13 K 3413/07
Voraussetzungen für die Notwendigkeit des Ausweisens von Gewinn durch …
- LG Saarbrücken, 03.08.2010 - 4 O 196/10
Minderungsansprüche im Zusammenhang mit einem Eigentumswohnungskauf wegen …
- LG Mannheim, 13.05.2020 - 14 O 32/19
Verbot der Hassrede auf Facebook: Beschränkung des vertraglichen Nutzungsrechts …
- LG Koblenz, 15.06.2012 - 8 O 353/06
Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Immobilienkauf?
- BGH, 30.03.2011 - VIII ZR 99/10
Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit …
- OLG Düsseldorf, 28.09.2006 - 5 U 17/06
Schadensersatz aus einem Bauträgervertrag wegen eines arglistigen Verschweigens; …
- LAG München, 30.01.2019 - 4 Sa 336/18
Konkludente Aufhebung eines Arbeitsvertrages, Geschäftsführer-Dienstvertrag, …
- OLG Hamm, 28.04.2009 - 19 U 168/08
Feststellung des Leistungsumfangs bei einem Pauschalvertrag
- OLG Düsseldorf, 09.08.2004 - 9 U 31/04
Schadenersatzanspruch wegen bauordnungsrechtlich mangelnder Nutzbarkeit einer …
- LAG München, 23.09.2014 - 6 Sa 230/14
Ersatz eines Steuerschadens
- OLG Düsseldorf, 13.01.2005 - 10 U 86/04
Mietminderung wegen zu geringer Nutzungsfläche
- KG, 25.06.2007 - 8 U 208/06
Gewerberaummiete: Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über die Höhe der …
- OLG Brandenburg, 09.03.2005 - 4 U 148/04
Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde
- OLG Karlsruhe, 15.11.2018 - 9 U 145/16
Verbraucherkreditvertrag zur Finanzierung einer Photovoltaiklanlage: Beginn der …
- OLG Karlsruhe, 28.07.2014 - 19 U 27/13
Erwerber weist auf Schwerbehinderung hin: Wohnung ist schwellenfrei auszuführen!
- OLG Brandenburg, 14.06.2006 - 4 U 148/05
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft: Anforderungen an die Annahme einer …
- OLG Brandenburg, 23.03.2016 - 7 U 182/13
Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter: Schadenersatz wegen fehlerhafter …
- OLG Hamm, 20.05.2014 - 21 U 40/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2011 - 9 Sa 380/11
Vereinbarung einer Aufstiegsprämie - Vertragsauslegung - Vorrang des wirklichen …
- OLG Karlsruhe, 05.12.2023 - 19 U 123/22
Beschaffenheitsvereinbarung von 98% der Wohnfläche ist Maßstab einer Minderung
- OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 22 U 94/14
Zusicherung einer Baukostensumme ist keine Kostengarantie!
- OLG Brandenburg, 16.11.2016 - 7 U 167/13
Rückabwicklung einer atypischen stillen Beteiligung und Schadenersatz: …
- OLG Brandenburg, 22.07.2015 - 7 U 48/14
Kapitalanlage: Rückabwicklung einer atypisch stillen Beteiligung und …
- LG Berlin, 07.10.2014 - 36 O 176/13
Vertragspartner des Gasgrundversorgers bei Untervermietung
- LG Dresden, 07.03.2008 - 6 O 2370/07
Zu geringe Wohnfläche: Schadensersatz?
- LG Dortmund, 15.02.2008 - 3 O 170/05
- LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 799/04
Badenia, CIC und unerlaubte Handlung
- LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 159/05
Badenia, CIC und unerlaubter Handlung, Vorprozess, Klage rechtzeitig, Zahlung
- OLG Brandenburg, 22.07.2015 - 7 U 97/14
Kapitalanlage: Rückabwicklung einer atypischen stillen Beteiligung wegen …
- LG Dortmund, 30.03.2007 - 3 O 889/04
Rechtliche Ausgestaltung eines erleichterten Berufens von Anlegern auf einen die …
- LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 149/05
Badenia, CIC, Zahlung
- LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 180/05
Badenia Haustürwiderruf Rückgewähr
- OLG Karlsruhe, 05.12.2023 - 19 U 150/22
Extensive Dachbegrünungen zählen anteilig zur Wohnfläche