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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 14.01.2005 - 2 WF 156/04   

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https://dejure.org/2005,3675
OLG Bamberg, 14.01.2005 - 2 WF 156/04 (https://dejure.org/2005,3675)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14.01.2005 - 2 WF 156/04 (https://dejure.org/2005,3675)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 2 WF 156/04 (https://dejure.org/2005,3675)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe bei Geltendmachung des Kindesunterhalts im Wege der Prozessstandschaft; Maßgeblichkeit der Vermögensverhältnisse der Eltern als Partei; Nachträgliche Korrektur einer falschen Prozesskostenhilfeentscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 115; ; ZPO § 120 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 115; ZPO § 120 Abs. 4
    Zur Möglichkeit, eine im Nachhinein betrachtet falsche Prozesskostenhilfeentscheidung zu korrigieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1286
  • MDR 2005, 1056
  • FamRZ 2005, 1101
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Dresden, 05.03.1997 - 20 WF 11/97

    Vermögensverhältnisse für eine Prozeßkostenhilfebewilligung

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.01.2005 - 2 WF 156/04
    Gerade weil es Sinn und Zweck der Regelung des § 1629 Abs. 3 BGB ist, das Kind in Krisenzeiten verheirateter aber nicht geschiedener Eltern aus gerichtlichen Streitigkeiten herauszuhalten und dies nur erreicht werden kann, wenn das Kind auch im Prozesskostenhilfeverfahren nicht dadurch involviert wird, dass seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft werden müssen, ist der Gegenmeinung, die u. a. vom OLG Karlsruhe, FamRZ 87; OLG Stuttgart, MDR 99, Seite 41; OLG Dresden, FamRZ 97, Seite 1287; vertreten wird, nicht zu folgen.
  • OLG München, 12.02.1996 - 12 WF 570/96
    Auszug aus OLG Bamberg, 14.01.2005 - 2 WF 156/04
    Der Senat folgt damit der zwischenzeitlich herrschenden Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 636; OLG Köln, FamRZ 84, Seite 304; OLG Koblenz, FamRZ 88, Seite 637; OLG Nürnberg, Juristisches Büro 1998, 754; OLG Köln, MDR 93, 805; OLG München, FamRZ 96, 1021; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 924; OLG Dresden, OLG-NL 2001, Seite 261 f.).
  • OLG Koblenz, 12.02.1988 - 13 WF 1404/87

    Unterhalt; Prozeßstandschaft; Wirtschaftliche Verhältnisse

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.01.2005 - 2 WF 156/04
    Der Senat folgt damit der zwischenzeitlich herrschenden Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 636; OLG Köln, FamRZ 84, Seite 304; OLG Koblenz, FamRZ 88, Seite 637; OLG Nürnberg, Juristisches Büro 1998, 754; OLG Köln, MDR 93, 805; OLG München, FamRZ 96, 1021; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 924; OLG Dresden, OLG-NL 2001, Seite 261 f.).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.1988 - 16 UF 294/87
    Auszug aus OLG Bamberg, 14.01.2005 - 2 WF 156/04
    Der Senat folgt damit der zwischenzeitlich herrschenden Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 636; OLG Köln, FamRZ 84, Seite 304; OLG Koblenz, FamRZ 88, Seite 637; OLG Nürnberg, Juristisches Büro 1998, 754; OLG Köln, MDR 93, 805; OLG München, FamRZ 96, 1021; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 924; OLG Dresden, OLG-NL 2001, Seite 261 f.).
  • OLG Stuttgart, 08.07.1998 - 15 WF 160/98
    Auszug aus OLG Bamberg, 14.01.2005 - 2 WF 156/04
    Gerade weil es Sinn und Zweck der Regelung des § 1629 Abs. 3 BGB ist, das Kind in Krisenzeiten verheirateter aber nicht geschiedener Eltern aus gerichtlichen Streitigkeiten herauszuhalten und dies nur erreicht werden kann, wenn das Kind auch im Prozesskostenhilfeverfahren nicht dadurch involviert wird, dass seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft werden müssen, ist der Gegenmeinung, die u. a. vom OLG Karlsruhe, FamRZ 87; OLG Stuttgart, MDR 99, Seite 41; OLG Dresden, FamRZ 97, Seite 1287; vertreten wird, nicht zu folgen.
  • OLG Bamberg, 13.12.1993 - 2 WF 133/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.01.2005 - 2 WF 156/04
    Der Senat gibt insoweit seine frühere Rechtsprechung (OLG Bamberg, FamRZ 94, Seite 635) auf.
  • OLG Celle, 08.10.1990 - 10 WF 196/90
    Auszug aus OLG Bamberg, 14.01.2005 - 2 WF 156/04
    § 120 Abs. 4 ZPO bietet keine Möglichkeit, bei gleich bleibenden Vermögensverhältnissen der Partei die ursprüngliche Entscheidung deshalb zu ändern, weil die tatsächlichen Vermögensverhältnisse nicht berücksichtigt und fälschlich nicht in die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch eingestellt worden waren (vgl. OLG Celle, FamRZ 91, Seite 207 f.).
  • OLG Hamm, 15.11.2000 - 10 WF 176/00

    Zur Frage der wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung von

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.01.2005 - 2 WF 156/04
    Der Senat folgt damit der zwischenzeitlich herrschenden Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 636; OLG Köln, FamRZ 84, Seite 304; OLG Koblenz, FamRZ 88, Seite 637; OLG Nürnberg, Juristisches Büro 1998, 754; OLG Köln, MDR 93, 805; OLG München, FamRZ 96, 1021; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 924; OLG Dresden, OLG-NL 2001, Seite 261 f.).
  • KG, 26.09.1988 - 18 WF 5938/88

    Unterhalt; Kind; Prozeßstandschaft; Elternteil; Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Bamberg, 14.01.2005 - 2 WF 156/04
    Sinn und Zweck des § 1629 Abs. 3 BGB steht damit auch einer analogen Anwendung des § 116 ZPO und eines daraus abgeleiteten allgemeinen Rechtsgedankens, wonach es sachgerecht sei, überall dort wo eine Partei die Interessen eines Dritten wahrnehme, zumindest auch auf die Hilfsbedürftigkeit des Dritten abzustellen (so Kammergericht, FamRZ 1989, Seite 82) entgegen.
  • OLG Nürnberg, 12.02.2015 - 11 WF 172/15

    Verfahrenskostenhilfe: Korrektur fehlerhafter Ratenfestsetzung

    Vielmehr darf die ursprüngliche Entscheidung nicht geändert werden, wenn die Einkommensverhältnisse der Beteiligten unverändert geblieben, aber zuvor fehlerhaft beurteilt worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2006, 1551; OLG Bamberg, FamRZ 2005, 1101; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Auflage, § 120a ZPO Rn 10; BeckOK-ZPO/Reichling, Stand 01.01.2015, § 120a ZPO, Rn. 8; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 7. Auflage, Rn. 387).
  • LAG Köln, 08.07.2013 - 1 Ta 153/13

    Änderung der Entscheidung über Prozesskostenhilfe - Begriff der wesentlichen

    Ergibt sich bei dieser Berechnung keine nennenswerte Veränderung der Vermögensverhältnisse, darf eine nachträgliche Korrektur auch dann nicht erfolgen, wenn die ursprünglichen Vermögensverhältnisse eine andere Entscheidung - etwa eine Ratenzahlungsverpflichtung - gerechtfertigt hätte, die Ausgangsentscheidung mithin fehlerhaft war (OLG Köln v. 06.10.2006 - WF 142/06 - FamRZ 2007, 296; OLG Bamberg - 2 WF 156/04 - NJW 2005, 1286; Zöller/Geimer, ZPO,29. Aufl. § 120 Rn. 19 a).
  • OLG Koblenz, 09.03.2007 - 8 W 133/07

    Rechtsfolgen der Nichtzahlung der Raten im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Demnach bietet die Vorschrift aber keine Möglichkeit, bei gleich bleibenden Vermögensverhältnissen der Partei die ursprüngliche Entscheidung deshalb zu ändern, weil die tatsächlichen Vermögensverhältnisse nicht berücksichtigt und fälschlich nicht in die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch eingestellt worden sind (OLG Bamberg NJW 2005, 1286 ; Zöller/Philippi, ZPO 26. Aufl., § 120 Rn. 20).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - I-10 W 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6713
OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - I-10 W 3/04 (https://dejure.org/2004,6713)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2004 - I-10 W 3/04 (https://dejure.org/2004,6713)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - I-10 W 3/04 (https://dejure.org/2004,6713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Änderung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Verlagerung des Kostenrisikos bei Ausfall eines Streitgenossen auf den obsiegenden Streitgenossen zu Gunsten der im Rechtsstreit unterlegenen Partei; Beschränkung des Anspruchs eines obsiegenden Streitgenossen auf ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 104 Abs. 3; BGB § 426
    Umfang der Kostenerstattung zu Gunsten des obsiegenden Streitgenossen

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 6 O 478/00
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - I-10 W 3/04

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1286 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 509
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2002 - 10 W 107/02

    Zum Kostenerstattungsanspruch des obsiegenden Streitgenossen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 W 3/04
    Der Senat hält nicht mehr an seiner zuletzt im Beschluss vom 26.11.2002 - 10 W 107/02 bestätigten Rechtssprechung fest, wonach der gemäß der Kostengrundentscheidung erstattungsberechtigte Streitgenosse unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung der Kostenschuld Erstattung der vollen Anwaltskosten verlangen kann.

    Vor diesem Hintergrund hält der Senat nicht mehr an seiner zuletzt im Beschluss vom 26.11.2002 Az.:10 W 107/02 bestätigten Rechtssprechung fest, wonach der gemäß der Kostengrundentscheidung erstattungsberechtigte Streitgenosse unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung der Kostenschuld Erstattung der vollen Anwaltskosten verlangen kann.

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZB 100/02

    Kostenerstattung bei Vertretung von Streitgenossen durch einen gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 W 3/04
    Der Senat folgt nunmehr der Entscheidung des Bundesgerichtshofes gemäß Beschluss vom 30.04.2003 - VIII ZB 100/02 (MDR 2003, 1140 ff), wonach der obsiegende Streitgenosse grundsätzlich nur den seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteil der Anwaltskosten von dem Prozessgegner erstattet verlangen kann.

    Die hier maßgebliche Frage, wie die Konfliktlage zwischen dem Anspruch des obsiegenden Streitgenossen auf völlige Freistellung von seiner Kostenschuld einerseits und der Beteiligungspflicht des unterlegenen Streitgenossen an den Kosten andererseits zu lösen ist, hat der Bundesgerichtshof nunmehr in seinem Beschluss vom 30.04.2003 - VIII ZB 100/02 (MDR 2003, 1140 ff) zugunsten des Prozessgegners gelöst.

  • OLG Oldenburg, 21.12.2010 - 10 W 37/09

    Voraussetzungen und Prüfung der Wirtschaftsfähigkeit i.S.d. § 6 Abs. 7 HöfeO bei

    An die Wirtschaftsfähigkeit ist unter Berücksichtigung des Zwecks des Landwirtschaftserbrechts der HöfeO ein strenger, objektiver Maßstab anzulegen (vgl. BGH RdL 1951, 216. RdL 1952, 270. st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 13.5.2004, 10 W 3/04. Wöhrmann, Das Landwirtschaftserbrecht, 9.Aufl., § 6 HöfeO, Rdnr. 109 ff.), von dem im Einzelfall auch nicht in extensiver Beurteilung abgewichen werden darf.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2006 - 10 W 39/06
    Dieser Rechtssprechung hat sich der Senat bereits im Beschluss vom 22.01.2004 ? I-10 W 3/04 angeschlossen.
  • LAG München, 15.09.2005 - 10 Ta 388/03

    Kostenfestsetzung bei teils obsiegenden, teils unterliegenden Streitgenossen, die

    Der obsiegende Streitgenosse kann grundsätzlich nur den seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteil der Anwaltskosten von dem Prozessgegner erstattet verlangen (vgl. auch: OLG Düsseldorf JurBüro 2005, 90).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2007 - 10 W 85/07

    Kostentragung bei einem obsiegendem und einem unterliegenden Streitgenossen mit

    Dieser Rechtssprechung hat sich der Senat bereits im Beschluss vom 22.01.2004 - I-10 W 3/04 angeschlossen.
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 10 W 91/11

    Umfang der Kostenerstattung im Streitgenossenprozess

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat bereits im Beschluss vom 22.01.2004, I-10 W 3/04 angeschlossen und vertritt diese seither in ständiger Rechtsprechung.
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2010 - 10 W 13/10

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten eines von mehreren Streitgenossen

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat bereits im Beschluss vom 22.01.2004, I-10 W 3/04 angeschlossen und vertritt diese seither in ständiger Rechtsprechung.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2005 - 10 W 64/05

    Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten eines obsiegenden Streitgenossen anhand

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 30.04.2003 - VIII ZB 100/02, NJW-RR 2003, 1217 = MDR 2003, 1140) und ihm folgend des erkennenden Senats (Beschluss vom 22.01.2004 - 10 W 3/04, OLGR 2004, 266 = JurBüro 2005, 90 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung) kann der obsiegende Streitgenosse grundsätzlich nur den seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteil der Anwaltskosten von dem Prozessgegner erstattet verlangen.
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