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   BGH, 06.10.2004 - XII ZB 57/03   

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BGH, 06.10.2004 - XII ZB 57/03 (https://dejure.org/2004,558)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2004 - XII ZB 57/03 (https://dejure.org/2004,558)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - XII ZB 57/03 (https://dejure.org/2004,558)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138, 242, 313, 1408 Abs. 2, 1414, 1587o
    Ausübungskontrolle bei Ehevertrag mit Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • Wolters Kluwer

    Scheidung der Ehe; Gegenseitiger Verzicht auf Versorgungsausgleich; Anpassung eines ehevertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs an geänderte Verhältnisse; Beschränkung eines Versorgungsausgleichs auf die ehebedingt entstandenen Versorgungsnachteile eines ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Aa; ; BGB § 242 D; ; BGB § 313; ; BGB § 1408 Abs. 2; ; BGB § 1414; ; BGB § 1587 o

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 § 242 § 313 § 1408 Abs. 2 § 1414 § 1587o
    Anpassung des ehevertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Ehevertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versorgungsausgleich - Ausschluss des Versorgungsausgleichs und geänderte Verhältnisse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 139
  • MDR 2005, 399
  • DNotZ 2005, 226
  • FamRZ 2005, 185
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus BGH, 06.10.2004 - XII ZB 57/03
    Zur Anpassung des ehevertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs an geänderte Verhältnisse und zur Beschränkung des im Rahmen der Ausübungskontrolle durchzuführenden Versorgungsausgleichs auf die ehebedingt entstandenen Versorgungsnachteile eines Ehegatten (Fortführung des Senatsurteils vom 11. Februar 2004 - XII ZR 265/02 - FamRZ 2004, 601).

    Wie der Senat in seinem - nach Erlaß der hier angefochtenen Entscheidung - ergangenen Urteil vom 11. Februar 2004 (- XII ZR 265/02 - FamRZ 2004, 601, vorgesehen für BGHZ 158, 81) dargelegt hat, darf die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen nicht dazu führen, daß der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann.

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    c) Ein angeblich in dem Verlangen nach Erhöhung der Sparrate auf 2.500 EUR liegendes rechtsmissbräuchliches Verhalten unterläge, wie jedes Gebrauchmachen von einer vertraglich wirksam eingeräumten Rechtsposition, jedenfalls zunächst einer Ausübungskontrolle (§ 242 BGB; BGH, Beschluss v. 6. Oktober 2004 - XII ZB 57/03 NJW 2005, 139), was die erste Instanz zutreffend ausführt.
  • BGH, 31.10.2012 - XII ZR 129/10

    Unterhaltsklage des geschiedenen Ehegatten: Notwendige Feststellungen zur Annahme

    Zur Anpassung des ehevertraglichen Ausschlusses von Unterhalt und Versorgungsausgleich an geänderte Verhältnisse im Rahmen der Ausübungskontrolle, wenn ein Ehegatte eine Erwerbsminderungsrente bezieht und ehebedingt entstandene Nachteile beim Aufbau seiner Versorgungsanwartschaften erlitten hat (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 6. Oktober 2004, XII ZB 57/03, FamRZ 2005, 185).

    cc) Aus den letztgenannten Gründen hält auch der von den Parteien im Ehevertrag vereinbarte Ausschluss des - nach seiner Zielrichtung als vorweggenommener Altersunterhalt zu verstehenden - Versorgungsausgleiches für sich genommen einer Wirksamkeitskontrolle am Maßstab des § 138 Abs. 1 BGB stand (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185, 186).

    a) Eine grundlegende Abweichung der tatsächlichen Lebenssituation von den beim Vertragsschluss zugrunde gelegten Lebensumständen hat das Berufungsgericht im Hinblick auf die dem Ehevertrag nachfolgende Geburt der beiden Kinder und die mit deren Betreuung einhergehende eingeschränkte Erwerbstätigkeit der Ehefrau mit Recht bejaht (vgl. auch Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185, 187).

    Zwar hat der Senat bereits ausgesprochen, dass sich der Tatrichter im Rahmen der Bemessung von Versorgungsnachteilen bei der Entwicklung einer hypothetischen Erwerbsbiographie und einem darauf beruhenden Versicherungsverlauf der überschlägigen Schätzung nach § 287 ZPO bedienen darf (vgl. Senatsbeschluss von 6. Oktober 2004 - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185, 187) und dies in vielen Fällen auch muss.

    Soweit es die Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung betrifft, werden die fiktiven Versorgungsanwartschaften in der Regel dadurch zu ermitteln sein, dass die gegebenenfalls gemäß § 287 ZPO zu schätzenden Entgelte, die der berechtigte Ehegatte bei gedachter (vollschichtiger) Erwerbstätigkeit in den Jahren der ehebedingten Aufgabe oder Einschränkung seiner Erwerbstätigkeit hätte erzielen können, in das Verhältnis zum jeweils gegebenen Durchschnittsentgelt aller Versicherten gesetzt und die sich hieraus ergebende Summe an Entgeltpunkten ermittelt wird (Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185, 188).

  • BGH, 21.11.2012 - XII ZR 48/11

    Ehevertrag: Wirksamkeit der Vereinbarung einer Gütertrennung; Bedeutung

    Als vorweggenommener Altersunterhalt steht der Versorgungsausgleich einer vertraglichen Gestaltung nur begrenzt offen, so dass Vereinbarungen über ihn nach denselben Kriterien geprüft werden müssen wie ein vollständiger oder teilweiser Unterhaltsverzicht (Senatsurteil BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601, 605 und Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185, 187).

    Selbst wenn der vereinbarte Verzicht auf den Versorgungsausgleich der ehevertraglichen Wirksamkeitskontrolle standhalten sollte, könnte sich der Ehemann - in Ansehung der dem Ehevertrag nachfolgenden Geburt der drei gemeinsamen Kinder und die mit deren Betreuung einhergehende eingeschränkte Erwerbstätigkeit der Ehefrau - nach Treu und Glauben auf diesen Verzicht nicht berufen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185, 187 und Senatsurteil vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 129/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 6/07

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines kompensationslosen Ausschlusses des

    Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich müssen deshalb nach denselben Kriterien geprüft werden wie ein vollständiger oder teilweiser Unterhaltsverzicht (Senatsurteil BGHZ 158, 81, 98 = FamRZ 2004, 601, 605; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185, 187; Senatsurteil vom 28. November 2007 - XII ZR 132/05 - FamRZ 2008, 582, 585).

    Das in diesem Verzicht liegende Risiko verdichtet sich zu einem Nachteil, den der Versorgungsausgleich gerade auf beide Ehegatten gleichmäßig verteilen will und der ohne Kompensation nicht einem Ehegatten allein angelastet werden kann, wenn die Ehe scheitert (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185, 187).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 6 S 3069/07

    Untersagung von Sportwetten

    Die Auffassung des Generalanwalts (vgl. dessen Schlussanträge v. 16.05.2006 - Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04 ), wonach Gemeinschaftsrecht einer nationalen Regelung entgegenstehe, die u. a. die Übermittlung von Wetten ohne die hierfür erforderliche Konzession des jeweiligen Mitgliedstaats für Rechnung eines Unternehmers verbiete, der lediglich eine in dem Mitgliedstaat seiner Niederlassung erteilte Zulassung besitzt, lässt sich mit den dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.11.2003 (NJW 2005, 139 ) zugrunde liegenden Annahmen nicht vereinbaren, wo den einzelnen Mitgliedstaaten gerade ein Ermessensspielraum bei der Gestaltung ihrer Glücksspielpolitik eingeräumt wird; hierauf ist zu Recht auch in der angefochtenen Verfügung hingewiesen worden.

    Zwar stellt auch die nunmehrige Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols eine Beschränkung der Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit nach Art. 43 bzw. 49 des EG-Vertrages - EG - dar, doch spricht aufgrund der vom Senat zu prüfenden Gründe einiges dafür, dass jene aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls als gerechtfertigt anzusehen sein werden (vgl. EuGH, Urt. v. 30.11.1995 - Rs. C-55/94 -, NVwZ 1996, 356 ), nachdem viel dafür spricht, dass auch die Anforderungen, die der Europäische Gerichtshof insbesondere im Urteil vom 06.11.2003 (a.a.O.) konkretisiert hat, erfüllt sind.

    Auch wenn aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht eine "kohärente und systematische Begrenzung der Wetttätigkeiten" (vgl. EuGH, Urt. v. 06.11.2003, a.a.O., Rn. 67) auch Regelungen im Bereich des gewerblichen Spielrechts erfordern sollte, können diese vom zuständigen Gesetz- bzw. Verordnungsgeber auch außerhalb des Glücksspielstaatsvertrags getroffen werden.

    Ob mit den vom Antragsgegner unter Bezugnahme auf die Begründung zur 5. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung (vgl. BR-Drucks. 655/05, S. 10 ff.) angeführten Änderungen allerdings zumindest so weit der Bekämpfung von Suchtgefahren entgegengewirkt wird, dass dadurch nicht der ggf. umfassend (unter Einbeziehung auch der ein vergleichbares oder höheres Suchtpotential aufweisenden - nicht monopolisierten - Glücksspiele) zu verstehende (vgl. hierzu EFTA-Gerichtshof, Urt. v. 14.03.2007 - Case E-1/06 -, Rdnr. 43 ff.) "kohärente und systematische Beitrag zur Begrenzung der Wetttätigkeiten" (vgl. EuGH, Urt. v. 06.11.2003, a.a.O., Rn. 67) wegen widersprüchlichen Verhaltens in Frage gestellt wird, wird unter Berücksichtigung des Aufforderungsschreibens der Europäischen Kommission vom 31.01.2008 (im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/4866) im Hauptsacheverfahren zu klären sein (vgl. hierzu die Antwort der BReg v. 25.04.2007, BT-Drucks. 16/5166, S. 20 f. sowie das Schreiben des Senats v. 21.02.2008 - 6 S 1512/07 -).

    Dies um so weniger, als jene im Verfahren Case E-3/06 ( ) vor dem EFTA-Gerichtshof noch selbst die Auffassung vertreten hatte (vgl. Written Observations v. 03.11.2006, Rn. 38, 40), dass die Konsistenz einer nationalen Regelung für jeden Glücksspielsektor getrennt zu untersuchen und hierbei lediglich noch die Produkt-, Markt- und Vetriebsstrategien gerade des entsprechenden nationalen (Monopol-)Veranstalters zu berücksichtigen seien (vgl. insofern auch EuGH, Urt. v. 06.11.2003, a.a.O., Rn. 69 "die Behörden eines Mitgliedstaats" sowie EFTA-Gerichtshof, Urt. v. 30.05.2007, a.a.O., Rn. 54); insofern käme es auf die über Konzessionen geregelten Glücksspiele überhaupt nicht entscheidend an (in diesem Sinne bereits OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 02.05.2007, a.a.O., Rn. 18).

  • BGH, 18.03.2009 - XII ZB 94/06

    Wirksamkeit eines kompensationslos vereinbarten Ausschlusses des

    Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich müssen deshalb nach denselben Kriterien geprüft werden wie ein vollständiger oder teilweiser Unterhaltsverzicht (Senatsurteil BGHZ 158, 81, 98 = FamRZ 2004, 601, 605 ; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185, 187 ; Senatsurteil vom 28. November 2007 - XII ZR 132/05 - FamRZ 2008, 582, 584).

    Das in diesem Verzicht liegende Risiko verdichtet sich zu einem Nachteil, den der Versorgungsausgleich gerade auf beide Ehegatten gleichmäßig verteilen will und der ohne Kompensation nicht einem Ehegatten allein angelastet werden kann, wenn die Ehe scheitert (vgl. Senatsurteil vom 9. Juli 2008 - XII ZR 6/07 - FamRZ 2008, 2001, 2013 und Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185, 187) .

  • BGH, 17.05.2006 - XII ZB 250/03

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages

    a) Wie der Senat in seinem - nach Erlass der hier angefochtenen Entscheidung ergangenen - Urteil vom 11. Februar 2004 (BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 110/99 - FamRZ 2005, 26 und - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185; Senatsurteile vom 12. Januar 2005 - XII ZR 238/03 - FamRZ 2005, 691 und vom 25. Mai 2005 - XII ZR 296/01 - FamRZ 2005, 1444 sowie - XII ZR 221/02 - FamRZ 2005, 1449) dargelegt hat, darf die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann.
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15

    Sparvertrag: Einbeziehung von Angaben aus einem Werbeflyer in die vertragliche

    c) Ein angeblich in dem Verlangen nach Erhöhung der Sparrate auf 2.500 EUR liegendes rechtsmissbräuchliches Verhalten unterläge, wie jedes Gebrauchmachen von einer vertraglich wirksam eingeräumten Rechtsposition, jedenfalls zunächst einer Ausübungskontrolle (§ 242 BGB; BGH, Beschluss v. 6. Oktober 2004 - XII ZB 57/03 NJW 2005, 139), was die erste Instanz zutreffend ausführt.
  • BGH, 27.02.2013 - XII ZB 90/11

    Anpassung eines ehevertraglichen Verzichts auf den Versorgungsausgleich an

    Ein zunächst wirksam vereinbarter - völliger oder teilweiser - Ausschluss des Versorgungsausgleichs hält einer Ausübungskontrolle nicht stand, wenn er dazu führt, dass ein Ehegatte aufgrund einvernehmlicher Änderung der gemeinsamen Lebensumstände über keine hinreichende Alterssicherung verfügt und dieses Ergebnis mit dem Gebot ehelicher Solidarität schlechthin unvereinbar erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185, 187).

    Obere Grenze des Versorgungsausgleichs ist dabei allerdings immer dasjenige, was die Ehefrau bei Durchführung des Ausgleichs nach den gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung des Halbteilungsgrundsatzes erhalten hätte, wenn der Ausgleich nicht ehevertraglich ausgeschlossen worden wäre (Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185, 187).

    b) Fiktive Versorgungsanrechte der gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel auf die Weise zu ermitteln sein, dass die gegebenenfalls gemäß § 287 ZPO zu schätzenden Entgelte, die der berechtigte Ehegatte bei gedachter (vollschichtiger) Erwerbstätigkeit in den Jahren der ehebedingten Aufgabe oder Einschränkung seiner Erwerbstätigkeit hätte erzielen können, in das Verhältnis zum jeweils gegebenen Durchschnittsentgelt aller Versicherten gesetzt und die sich hieraus ergebende Summe an Entgeltpunkten ermittelt wird (Senatsurteil vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 129/10 - FamRZ 2013, 195 Rn. 50 und Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185, 188).

  • BGH, 08.10.2014 - XII ZB 318/11

    Ehevertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Ausübungskontrolle in

    a) Ein zunächst wirksam vereinbarter - völliger oder teilweiser - Ausschluss des Versorgungsausgleichs hält nach diesen Maßstäben einer Ausübungskontrolle nicht stand, wenn er dazu führt, dass ein Ehegatte aufgrund einvernehmlicher Änderung der gemeinsamen Lebensumstände über keine hinreichende Alterssicherung verfügt und dieses Ergebnis mit dem Gebot ehelicher Solidarität schlechthin unvereinbar erscheint (Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2013 - XII ZB 90/11 - FamRZ 2013, 770 Rn. 20 und vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185, 187).
  • BGH, 22.11.2006 - XII ZR 119/04

    Wirksamkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts durch einen aus dem

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07

    Sportwettenvermittlung; DDR-Konzession; Internetzugang; Zumutbarkeit der

  • OLG Brandenburg, 30.06.2016 - 9 UF 133/14

    Ehevertrag: Wirksamkeit von Unterhalts- und Versorgungsausgleichsausschluss;

  • BGH, 28.11.2007 - XII ZR 132/05

    Wirksamkeit des ehevertraglichen Ausschlusses von nachehelichem Unterhalt und

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2007 - 6 S 1972/06

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit

  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 238/03

    Zur Wirksamkeit von Eheverträgen bei kinderloser Ehe

  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 110/99

    Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle eines notariellen Ehevertrages

  • BFH, 22.08.2012 - X R 36/09

    Abzug von Leistungen im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2006 - 6 S 1987/05

    Einstweiliger Rechtsschutz - Untersagung der Vermittlung privater Oddset-Wetten

  • OLG Hamm, 27.03.2014 - 4 UF 222/13

    Inhaltskontrolle eines in einem Ehevertrag enthaltenen Ausschlusses des

  • BGH, 25.05.2005 - XII ZR 221/02

    Wirksamkeit des ehevertraglichen Verzichts auf Krankenvorsorge- und

  • OLG Hamm, 27.01.2017 - 3 UF 264/15
  • OLG Hamm, 01.02.2016 - 4 UF 136/15

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Unbilligkeit aufgrund atypischer

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2006 - 6 S 1765/06

    Rechtmäßige Untersagung der Vermittlung von Oddsetwetten an Anbieter, die nicht

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2005 - 6 UF 169/03

    Wirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs

  • OLG Koblenz, 26.05.2011 - 11 UF 138/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Anwendbares Recht bei einer vor dem 1. September

  • OLG Jena, 28.01.2010 - 1 UF 150/09

    Inhaltskontrolle für einen Ehevertrag: Ausschluss von Betreuungsunterhalt;

  • OLG Köln, 30.06.2009 - 25 UF 44/08

    Sittenwidrigkeit des Ausschlusses des Zugewinnausgleichsanspruchs in einem

  • VG Stuttgart, 06.11.2006 - 18 K 3417/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen das Verbot der Vermittlung von Sportwetten

  • OLG Brandenburg, 30.01.2012 - 9 UF 227/11

    Vorliegen der Obliegenheit i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bildung

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2007 - 6 S 1590/06

    Entgegennahmepflicht der Gemeinde für Gewerbeanzeige; Sportwettenvermittlung

  • KG, 16.01.2017 - 25 UF 30/16

    Versorgungsausgleichsverfahren: Wirksamkeit eines ehevertraglich vereinbarten

  • OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 3 UF 238/03

    Ehevertrag: Wirksamkeit eines Ehevertrages, der Gütertrennung ebenso wie den

  • KG, 12.04.2019 - 13 UF 124/17

    Abänderung nachehelichen Unterhalts: Bindung des Gerichts an die Feststellungen

  • OLG Bremen, 08.05.2014 - 5 UF 110/13

    Grenzen der Zulässigkeit einer Vereinbarung über den Zugewinnausgleich

  • OLG Saarbrücken, 05.10.2007 - 9 UF 67/07

    Wirksamkeit eines notariell beurkundeten Ausschlusses des Versorgungsausgleichs

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2006 - 6 S 1988/05

    Verbot der Vermittlung von Oddset-Sportwetten bestätigt

  • KG, 19.03.2013 - 13 UF 229/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Kontrolle für eine ehevertragliche

  • OLG Köln, 01.02.2005 - 4 UF 138/04

    Begründungszwang im befristeten Beschwerdeverfahren betreffend einer Entscheidung

  • OLG Hamm, 25.09.2015 - 3 UF 232/14

    Wirksamkeit eines den Versorgungsausgleich nur bezüglich eines Ehegatten

  • LG Duisburg, 06.12.2010 - 2 O 177/10

    Pflichtverletzung eines Notars durch die Nichtaufnahme einer salvatorischen

  • OLG Schleswig, 28.02.2007 - 12 UF 50/06

    Ehevertraglicher Ausschluss eines Versorgungsausgleichs bei erwartungsgemäß

  • OLG Koblenz, 10.03.2009 - 11 UF 520/08

    Sittenwidrigkeit und Anpassungsbedürftigkeit eines Ehevertrags

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - 6 S 2020/06

    Werbeverbot für private Sportwetten

  • OLG Köln, 02.04.2019 - 10 UF 26/19

    Wirksamkeit einer ursprünglich genehmigungsbedürftigen Vereinbarung zum

  • OLG Hamm, 05.09.2006 - 9 UF 24/06

    Teilurteil bei Folgesache im Scheidungsverbund nur hinsichtlich der

  • OLG Koblenz, 17.02.2005 - 7 UF 889/04

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts

  • OLG Hamm, 20.12.2012 - 11 UF 180/12

    Inhaltskontrolle eines Ehevertrages

  • OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 10 UF 387/11

    Wirksamkeit eines Ehevertrages über den Ausschluss von nachehelichem Unterhalt

  • OLG Köln, 02.10.2009 - 4 WF 110/09

    Inhaltskontrolle der Unterhaltsregelung in einem Ehevertrag

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2007 - 7 UF 36/07

    Differenzierung zwischen Betreuungs- und Aufstockungsunterhalt

  • OLG Stuttgart, 18.10.2006 - 15 UF 166/06

    Versorgungsausgleich: Wirksamkeit des Ausschlusses zu Lasten der Ehefrau in einem

  • VG Trier, 28.04.2008 - 1 L 240/08

    Zu privaten Sportwettenvermittlern: Generelles Verbot derzeit nicht rechtmäßig

  • KG, 19.02.2016 - 19 UF 79/15

    Ehevertrag: Inhaltskontrolle des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs bei

  • VG Cottbus, 22.04.2008 - 3 L 343/07
  • OLG Koblenz, 17.11.2009 - 11 UF 242/09

    Wirksamkeit von Eheverträgen

  • OLG München, 01.02.2006 - 12 UF 1844/04

    Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts für den Fall der Eingehung einer

  • AG Hanau, 18.04.2019 - 64 F 1304/17

    Auskunftsanspruch bei modifiziertem Ausschluss des Zugewinnausgleichs

  • AG Lemgo, 14.08.2020 - 9 F 201/19

    Scheidungsfolgenvereinbarung; Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • VG Bremen, 18.12.2008 - 5 K 3235/07
  • AG Stralsund, 01.11.2010 - 5 C 515/10
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