Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - I-3 U 12/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1090
OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - I-3 U 12/04 (https://dejure.org/2005,1090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.06.2005 - I-3 U 12/04 (https://dejure.org/2005,1090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - I-3 U 12/04 (https://dejure.org/2005,1090)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • verkehrsrechtsforum.de

    Die Tatsache, dass Seitentüren nicht bündig schliessen führt beim Neuwagenkauf nicht ohne weiteres zu einem Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Neuwagenkauf: Rücktritt weil Seitentüren nicht bündig schliessen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht- Rückabwicklung eines Kaufvertrages über Neuwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auto-Vordertüren stehen minimal aus der Karosserie heraus - Wegen so einer Bagatelle kann der Käufer einen Neuwagen nicht zurückgeben

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugmangel: Erheblichkeit entscheidet

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Auf die Erheblichkeit kommt es an

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kleinlicher Neuwagenkäufer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Geringfügiger Versatz der Türen eines Kleinwagens als Mangel

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktrittsrecht vom Neuwagenkauf bei nicht bündigem Türanschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2235
  • MDR 2006, 442
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 19.04.1991 - 19 O 205/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04
    Maßgebend ist vielmehr der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Kraftfahrzeuge (OLG Oldenburg DAR 2000, 219; OLG Düsseldorf -22. ZS.- NJW-RR 1997, 1211; OLG Köln NJW-RR 1991, 1340, 1341).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 3 W 21/04

    Zum Rücktrittsrecht des Käufers vom Kaufvertrag über Gebrauchtfahrzeug bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04
    Denn auch wenn relativ geringe Reparaturkosten dafür sprechen, dass ein Mangel unerheblich ist (Senat NJW-RR 2004, 1060), so ist dies nicht das einzige Kriterium.
  • OLG Oldenburg, 10.02.2000 - 8 U 211/99

    Abgetretenes Wandlungsrecht des Leasingnehmers bei Vorliegen von erheblichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04
    Maßgebend ist vielmehr der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Kraftfahrzeuge (OLG Oldenburg DAR 2000, 219; OLG Düsseldorf -22. ZS.- NJW-RR 1997, 1211; OLG Köln NJW-RR 1991, 1340, 1341).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.1996 - 22 U 202/95

    Begriff des Standes der Technik; Kurzfristige Veränderung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04
    Maßgebend ist vielmehr der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Kraftfahrzeuge (OLG Oldenburg DAR 2000, 219; OLG Düsseldorf -22. ZS.- NJW-RR 1997, 1211; OLG Köln NJW-RR 1991, 1340, 1341).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler

    Mit der obergerichtlichen Judikatur, der in diesem Punkt durch die Neubestimmung des Sachmangelbegriffs im Rahmen der Schuldrechtsreform nicht der Boden entzogen ist, ist ein Vergleich mit anderen, typgleichen Fahrzeugen oder sonst vergleichbaren Fahrzeugen unter Berücksichtigung des jeweiligen allgemeinen Standes der Technik vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).
  • AG Halle/Saale, 08.12.2011 - 93 C 2126/10

    Gebrauchtwagenkauf: Übermäßiger Ölverbrauch als Sachmangel

    (OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juni 2005, Az. 3 U 12/04, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06

    Rücktritt des Gebrauchtwagenkäufers: Abgrenzung zwischen Sachmangel und normaler

    Es ist daher ein Vergleich mit anderen typgleichen oder sonst vergleichbaren Fahrzeugen unter Berücksichtigung des jeweiligen allgemeinen Standes der Technik vorzunehmen (OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).
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