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   OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 UF 555/01   

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OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 UF 555/01 (https://dejure.org/2004,3555)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.11.2004 - 3 UF 555/01 (https://dejure.org/2004,3555)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. November 2004 - 3 UF 555/01 (https://dejure.org/2004,3555)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater eines nichtehelichen Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bedarf der Mutter eines nichtehelichen und eines ehelichen Kindes; Haftung des nichtehelichen und des ehelichen Vaters für den Unterhalt der betreuenden Mutter; Anspruch einer nichtehelichen Mutter auf Altersvorsorgeunterhalt und Krankenvorsorgeunterhalt ; Nachhaltige ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 297
  • FamRZ 2005, 1276 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96

    Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 UF 555/01
    Da die Klägerin sowohl das eheliche Kind Pia als auch das nichteheliche Kind Lea betreut, haften für den Unterhalt der Klägerin deren geschiedener Ehemann T und der Beklagte anteilig entsprechend § 1606 Abs. 3 BGB (vgl. BGH FamRZ 1998, 541, 544).

    Bei der Bestimmung der beiderseitigen Haftungsquoten des geschiedenen Ehemanns und des Beklagten ist jedoch nicht schematisch auf die beiderseitigen Erwerbsverhältnisse abzustellen; ausschlaggebend ist insoweit vielmehr der besondere Betreuungsbedarf für die Tochter Lea (vgl. BGH FamRZ 1998, 541, 544).

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 UF 555/01
    Auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Ansatzes eines unterschiedlichen Selbstbehalts im Verhältnis zwischen ehelichen bzw. unehelichen Kindern kommt es daher nicht an (vergl. BVerfG, FamRZ 2004, 1013).
  • BGH, 25.10.1990 - III ZR 62/90

    Amtspflicht des Standesbeamten zur Ermöglichung der unverzüglichen Eheschließung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 UF 555/01
    Da die Klägerin mit ihrem Streithelfer Paulo T verheiratet war Rechtskraft der Scheidung am 21.12.2000 - ist diese geprägt durch die - fortgeschriebenen - ehelichen Lebensverhältnisse der Klägerin gemäß § 1578 BGB, die daher auch den Maßstab für den Unterhaltsanspruch aus § 1615 l BGB gegen den Vater des nichtehelichen Kindes bilden (vgl. BGH FamRZ 1991, 541, 544; Palandt-Diederichsen, BGB, § 1615 l Rdnr. 13; MünchKomm/Born, BGB, 4. Aufl., § 1615 l Rn. 30).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und

    d) Mittlerweile hat sich in der Rechtsprechung zu der Frage, wann eine grobe Unbilligkeit im Sinne von § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB vorliegt, eine Kasuistik herausgebildet, die zwischen "kindbezogenen" und "elternbezogenen" Gründen unterscheidet (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Oktober 1999 - 2 UF 335/98 -, FamRZ 2000, S. 1522 ; OLG Celle, Urteil vom 21. November 2001 - 21 UF 96/01 -, FamRZ 2002, S. 636; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. September 2003 - 2 UF 6/03 -, NJW 2004, S. 523 ; OLG Hamm, Urteil vom 4. November 2004 - 3 UF 555/01 -, NJW 2005, S. 297 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Mai 2005 - II-2 UF 125/04 -, FamRZ 2005, S. 1772).
  • OLG Celle, 06.08.2009 - 17 UF 210/08

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils; Pflicht des

    insoweit liegt die Sache anders als bei dem ebenfalls am Ersatzmaßstab orientierten Anspruch nach § 16151 Abs. 2 BGB, da die für den Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter in Bezug genommenen Vorschriften des Verwandtenunterhalts eine dem § 1578 Abs. 3 BGB vergleichbare Regelung nicht kennen (vgl. dazu OLG Düsseldorf EzFamR 2000, 359. OLG Hamm NJW 2005, 297, 298. MünchKomm/Born 5. Auflage § 16151 Rn. 41).
  • OLG München, 12.01.2006 - 16 UF 1643/05

    Anrechnung von Einkommen der nichtverheirateten Kindesmutter

    Der Auffassung von Palandt/Diederichsen, 65. Aufl., § 1615 l Rdn. 16 sowie des OLG Hamm (NJW 2005, 297 ohne Begründung und mit falscher Zitierung von MünchKomm/Born und Göppinger/Wax), dass auch Krankheitsvorsorgeunterhalt nicht geschuldet sei, schließt sich der Senat nicht an (so auch FA-FamR/Gerhardt, Kap. 6, Rdn. 16, Wendl/Pauling, § 6 Rdn. 764 m.w.N.).
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