Rechtsprechung
   LG Kiel, 27.04.2006 - 4 O 251/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3291
LG Kiel, 27.04.2006 - 4 O 251/05 (https://dejure.org/2006,3291)
LG Kiel, Entscheidung vom 27.04.2006 - 4 O 251/05 (https://dejure.org/2006,3291)
LG Kiel, Entscheidung vom 27. April 2006 - 4 O 251/05 (https://dejure.org/2006,3291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • aufrecht.de

    25.000 EUR Schmerzensgeld für Nacktfotos der Ex-Freundin im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Unberechtigte Veröffentlichung und Verbreitung erotischer Fotos über das Internet; Berücksichtigung der Art und Intention der Tatausführung sowie der Folgen der Handlung bei der Bemessung ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 823, 826 BGB

  • kanzleischroeder-kiel.de

    25.000 EUR Schadensersatz wegen Veröffentlichung von Nacktfotos im Internet

  • czarnetzki.eu PDF

    Veröffentlichung fremder Photos im Internet "Nacktfotos"

  • online-und-recht.de
  • internetrechtsiegen.de

    Veröffentlichung privater Nacktfotos der Ex-Freundin im Internet - Schmerzensgeld

  • ra.de
  • presserecht-aktuell.de

    25.000 Schmerzensgeld für das Einstellen von 3 Nacktfotos der Ex-Freundin ins Internet

  • presserecht-aktuell.de

    25.000 Schmerzensgeld für das Einstellen von 3 Nacktfotos der Ex-Freundin ins Internet

  • kanzlei-rader.de

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Nacktfotos im Internet - Schmerzensgeld 25.000,- Euro

  • lg-kiel-4-o-251-05-schadensersatz

    Das unberechtigte Teilen oder Versenden von intimen Nacktfotos kann 23.000 Schadensersatz kosten!

  • recht.help (Kurzinformation und Volltext)

    Recht am eigenen Bild: 23.000 EUR Schadensersatz bei Verbreitung von Nacktfotos auf Sex-Portaleim Internet

  • recht.help (Kurzinformation und Volltext)

    Recht am eigenen Bild

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Unberechtigte Veröffentlichung und Verbreitung erotischer Fotos über das Internet; Berücksichtigung der Art und Intention der Tatausführung sowie der Folgen der Handlung bei der Bemessung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 823 BGB; Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG; § 826 BGB
    Schmerzensgeld für Nacktfotos im Internet

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Die unberechtigte Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 EUR

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Die unberechtigte Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 EUR

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Widerrechtliche Veröffentlichung von privaten Nacktfotos / Sex-Bilder / Videos im Internet

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung privater Nacktfotos im Internet durch den Ex-Freund

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bittere Rache eines verlassenen Liebhabers: - Nacktfotos von der Ex-Freundin ins Internet gestellt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weitergabe intimer Fotos nach dem Ende einer Beziehung - und deren Folgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung privater Nacktfotos im Internet durch den Ex-Freund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unberechtigtes Veröffentlichen von Nacktfotos im Internet rechtfertigt Schmerzensgeldanspruch von 25.000 € - Allgemeines Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten wird verletzt

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1002
  • ZUM 2008, 447
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 29.07.2020 - 4 StR 49/20

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

    Insbesondere hinsichtlich der als strafwürdig angesehenen Weitergabe von Aktaufnahmen nach Beendigung einer Beziehung (vgl. etwa den Fall des LG Kiel, NJW 2007, 1002) hinge in solchen Fällen bei einschränkender Auslegung der Vorschrift der strafrechtliche Schutz von dem zum Zeitpunkt der Entstehung der Aufnahme eher zufälligen Umstand ab, ob die abgebildete Person oder ihr ehemaliger Partner die Aufnahme angefertigt oder gegebenenfalls den Selbstauslösemechanismus der Kamera in Gang gesetzt hatte.
  • LG Düsseldorf, 14.06.2023 - 12 O 55/22

    Rachepornografie: Rekordschmerzensgeld von 120.000 Euro

    Abzustellen ist insoweit insbesondere darauf, unter welchen Umständen und zu welchem Zweck die Bilder bzw. Videos gefertigt wurden, wie der Schädiger an die Bilder bzw. Videos gelangt ist, was auf diesen genau zu erkennen ist, ob die betreffende Person darauf zu erkennen ist bzw. ob Hinweise auf deren Identität gegeben sind, wer von den Bildern bzw. Videos Kenntnis erlangt hat, welche Folgen privater, beruflicher und/oder finanzieller Art die Bekanntgabe der Fotos hatten und aus welchen Motiven heraus (z.B. aus Rache nach einer beendeten Liebesbeziehung) die Veröffentlichung im Internet erfolgte (vgl. LG Düsseldorf Urt. v. 16.11.2011, 12 O 438/11: 5.000,00 EUR für ein Nacktfoto eines Nacktmodells bei einer Malaktion; LG Kiel, Urt. v. 27.04.2006, Az. 4 O 251/05, NJW 2007, 1002: 25.000,00 EUR für drei Nacktfotos im Internet, die die Geschädigte zum Teil vollständig nackt zeigten, wobei zudem deren vollständiger Name und ihre Anschrift genannt wurde; LG Berlin, Urt. v. 07.10.2014, Az. 27 O 166/14: 15.000,00 EUR für die Veröffentlichung eines Privatpornos im Internet; AG Neukölln, Urt. v. 25.03.2021, Az. 8 C 212/20: 3.000,00 EUR für die Versendung eines Fotos und eines kürzeren Sexvideos über einen Messenger-Dienst an eine Verwandte der betroffenen Person nach dem Ende der Liebesbeziehung; OLG Hamm, Urt. v. 20.02.2017, Az.: 3 U 138/15, NJW-RR 2017, 1124: 7.000,00 EUR für ein Foto einer 16-Jährigen, das diese beim Oralverkehr zeigt und OLG Hamm, Urt. v. 03.03.1997, Az. 3 U 132/96, NJW-RR 1997, 1044: 20.000 DM für ungenehmigte Veröffentlichung von Aktfotos auf dem Titelblatt einer Zeitschrift; vgl. hierzu auch die Übersicht bei Krumm, FamRB 2019, 124, 127).
  • OLG Hamm, 20.02.2017 - 3 U 138/15

    Intimes Foto unerlaubt im Internet veröffentlicht - 7.000 Euro Schmerzensgeld

    Im Unterschied zu der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des Landgerichts Kiel (vgl. Urteil vom 27. April 2006 - 4 O 251/05 -, juris), welches für eine intime Bildveröffentlichung ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 EUR für angemessen erachtet hat, hat der Beklagte die Klägerin im Zuge der Veröffentlichung im Internet nicht namentlich oder sonst für unbekannte dritte Personen identifizierbar bezeichnet und sie auch nicht über den Bildinhalt hinaus diffamiert.
  • OLG Köln, 14.03.2018 - 15 U 190/17

    Höhe der Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Zwar waren - anders als im Fall LG Kiel v. 27.04.2006 - 4 O 251/05, ZUM 2008, 447, wo eine Geldentschädigung von 25.000 EUR zugesprochen worden war - vorliegend nicht zugleich auch die Anschrift und die Telefonnummern der Klägerin verbreitet worden und es kam auch jedenfalls nicht zu einer Vielzahl von Anrufen und erheblichen Nachstellungen, doch sind - anders als im Fall OLG Oldenburg v. 11.08.2015 - 13 U 25/15, ZUM-RD 2016, 143 - negative Auswirkungen vor allem auf die Gefühlslage der Klägerin und deren Belastung nicht ausreichend bestritten und liegen im Übrigen angesichts des Ausmaßes der Verletzungshandlungen und der nicht bestrittenen hohen "Anklickzahlen" auf der Hand.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht