Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.02.2007

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   BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06   

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BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06 (https://dejure.org/2007,894)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2007 - VII ZB 89/06 (https://dejure.org/2007,894)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - VII ZB 89/06 (https://dejure.org/2007,894)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beauftragung eines Rechtsanwalts mit einer Klageerhebung durch Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Klageerhebung vor Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur fehlenden Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Erstattungsfähigkeit ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erhöhungsgebühr bei Auftrag durch Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Judicialis

    BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhöhungsgebühr für Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenerstattung: Gebührenerhöhung bei Vertretung einer WEG-Gemeinschaft? (IMR 2007, 168)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1464
  • MDR 2007, 683
  • NZBau 2007, 305
  • NZM 2007, 333
  • ZMR 2007, 468
  • Rpfleger 2007, 345
  • BauR 2007, 913
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 15.08.2005 - 17 W 161/05

    Erstattungsfähigkeit erhöhter Verfahrensgebühr in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06
    Darunter war nach damaligem Verständnis die Gesamtheit der Wohnungseigentümer zu verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1977 - VII ZR 167/76, BauR 1977, 341, 342; OLG Köln, NJW 2006, 706).

    Die Kläger durften sich an der damals gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientieren und gemeinsam einen Prozessbevollmächtigten beauftragen (vgl. OLG Zweibrücken, JurBüro 2006, 536; OLG Köln, NJW 2006, 706; a.A. OLG Koblenz, JurBüro 2006, 315).

    Grundsätzlich ist ein Rechtsinhaber nicht gehalten, unter dem Gesichtspunkt der kostensparenden Prozessführung (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) von der selbständigen Verfolgung seiner Rechte abzusehen, wenn die Rechte auch anderen Gläubigern zustehen und die Klage gemeinsam erhoben werden soll (vgl. OLG Köln, NJW 2006, 706; OLGR 1993, 187, 188; OLG Düsseldorf, JurBüro 1990, 1157, 1158; OLG München, MDR 1985, 857, 858).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06
    Haben die durch den Verwalter vertretenen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Klage beauftragt und ist diese erhoben worden, bevor der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur fehlenden Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft geändert hat (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154), ist die Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO grundsätzlich erstattungsfähig.

    Erst mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2005 (V ZB 32/05, BGHZ 163, 154) ist unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung eine Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt worden.

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZB 35/04

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Geltendmachung von Ansprüchen einer

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06
    Es gilt nichts anderes als in den vom Bundesgerichtshof bereits entschiedenen Fällen, in denen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Klage erhoben hatten, bevor eine gesicherte Rechtsprechung vorlag, die der Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts Rechts- und Parteifähigkeit zubilligte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. September 2005 - VIII ZB 35/04, WuM 2005, 792; Beschluss vom 26. Februar 2003 - VIII ZB 69/02, JurBüro 2004, 145, 146; Beschluss vom 18. Juni 2002 - VIII ZB 6/02, JurBüro 2003, 89, 90).
  • OLG München, 23.05.1985 - 11 W 970/85

    Erhöhungsgebühr; Verwalter; Rechtsanwalt; Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06
    Grundsätzlich ist ein Rechtsinhaber nicht gehalten, unter dem Gesichtspunkt der kostensparenden Prozessführung (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) von der selbständigen Verfolgung seiner Rechte abzusehen, wenn die Rechte auch anderen Gläubigern zustehen und die Klage gemeinsam erhoben werden soll (vgl. OLG Köln, NJW 2006, 706; OLGR 1993, 187, 188; OLG Düsseldorf, JurBüro 1990, 1157, 1158; OLG München, MDR 1985, 857, 858).
  • BGH, 05.01.2004 - II ZB 22/02

    Anwaltsgebühren bei Vertretung einer Sozietät von Steuerberatern und

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06
    So kann z.B. ein Prozessbevollmächtigter einer Anwaltssozietät insbesondere bei Honorarklagen eine Erhöhungsgebühr regelmäßig nicht geltend machen (BGH, Beschluss vom 5. Januar 2004 - II ZB 22/02, FamRZ 2004, 623).
  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZB 69/02

    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Prozeßvertretung einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06
    Es gilt nichts anderes als in den vom Bundesgerichtshof bereits entschiedenen Fällen, in denen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Klage erhoben hatten, bevor eine gesicherte Rechtsprechung vorlag, die der Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts Rechts- und Parteifähigkeit zubilligte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. September 2005 - VIII ZB 35/04, WuM 2005, 792; Beschluss vom 26. Februar 2003 - VIII ZB 69/02, JurBüro 2004, 145, 146; Beschluss vom 18. Juni 2002 - VIII ZB 6/02, JurBüro 2003, 89, 90).
  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06
    Darunter war nach damaligem Verständnis die Gesamtheit der Wohnungseigentümer zu verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1977 - VII ZR 167/76, BauR 1977, 341, 342; OLG Köln, NJW 2006, 706).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2006 - 6 W 102/06

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr bei Entscheidung über den

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06
    Die Rechtsbeschwerden der Beklagten gegen die Beschlüsse des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in Brandenburg vom 18. August 2006 - Aktenzeichen: 6 W 101/06 und 6 W 102/06 - werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 18.06.2002 - VIII ZB 6/02

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06
    Es gilt nichts anderes als in den vom Bundesgerichtshof bereits entschiedenen Fällen, in denen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Klage erhoben hatten, bevor eine gesicherte Rechtsprechung vorlag, die der Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts Rechts- und Parteifähigkeit zubilligte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. September 2005 - VIII ZB 35/04, WuM 2005, 792; Beschluss vom 26. Februar 2003 - VIII ZB 69/02, JurBüro 2004, 145, 146; Beschluss vom 18. Juni 2002 - VIII ZB 6/02, JurBüro 2003, 89, 90).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.1990 - 3 Wx 93/90
    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06
    Grundsätzlich ist ein Rechtsinhaber nicht gehalten, unter dem Gesichtspunkt der kostensparenden Prozessführung (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) von der selbständigen Verfolgung seiner Rechte abzusehen, wenn die Rechte auch anderen Gläubigern zustehen und die Klage gemeinsam erhoben werden soll (vgl. OLG Köln, NJW 2006, 706; OLGR 1993, 187, 188; OLG Düsseldorf, JurBüro 1990, 1157, 1158; OLG München, MDR 1985, 857, 858).
  • OLG Zweibrücken, 10.05.2006 - 3 W 63/06

    Rechtsanwaltsgebühren im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit des

  • OLG Koblenz, 13.03.2006 - 14 W 164/06

    Rechtsanwaltskosten: Verneinung einer Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer

  • OLG Frankfurt, 22.02.1993 - 6 W 146/92

    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer BGB -Gesellschaft

  • OLG Schleswig, 27.02.2008 - 2 W 26/08

    Vergütung des Rechtsanwalts bei Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Die Wohnungseigentümer sind in einem solchen Fall nach einhelliger Auffassung als "mehrere Personen" im Sinne der eingangs genannten Vorschriften anzusehen (vgl. aus der reichhaltigen Rechtsprechung, welche die Erhöhung nach dem Vertrauensgrundsatz noch nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Bundesgerichtshof gemäß Beschluss vom 2.06.2005 (BGHZ 163, 154 ) weiterhin bejaht hat, z. B. BGH vom 8.02.2007 - VII ZB 89/06 - NJW 2007, 1464 und OLG München vom 1.08.2006 - 32 Wx 117/06 - bei Juris).
  • OLG Koblenz, 25.08.2017 - 14 W 372/17

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr wegen Mann Datierung des Rechtsanwalts

    Die bei Klageerhebung bzw. Beauftragung des Prozessbevollmächtigten vor der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Mandatierung durch die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft persönlich entstandene Erhöhungsgebühr ist grundsätzlich erstattungsfähig (vgl. BGH, Beschluss vom 8.2.2007 - VII ZB 89/06).
  • OLG Köln, 27.05.2019 - 17 W 71/17

    Keine Mehrvertretungsgebühr für geborene Ansprüche der Gemeinschaft

    Angesichts der Klageerhebung im Jahr 2015 können sich die Wohnungseigentümer zur Begründung der Erstattungsfähigkeit der Erhöhung auch nicht etwa darauf berufen, dass ihnen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005 zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zeitpunkt der Beauftragung ihres Prozessbevollmächtigten noch nicht bekannt sein konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 08.02.2007 - VII ZB 89/06 - Rdnr. 7, veröffentlicht u.a. in NJW 2007, 333 f; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.06.2008 - 8 W 239/08; veröffentlicht: OLGR 2008, 702).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2008 - Verg 33/07

    Erfallen der Erhöhungsgebühr im Vergabeverfahren

    Soweit der Bundesgerichtshof für eine Übergangszeit bei der Vertretung mehrerer Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder BGB-Gesellschaft durch einen Rechtsanwalt eine Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO für grundsätzlich erstattungsfähig angesehen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 8.2.2007, VII ZB 89/06, NZBau 2007, 305, 306; BGH, Beschl.v.20.2.2006, II ZB 3/05, NJW-RR 2006, 1508, 1509; Beschl. v.18.6.2002, VIII ZB 6/02, NJW 2002, 2958, 2959), war dies dem Umstand geschuldet, dass die Klagen vor der Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Rechts- und Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft und Wohnungseigentümergesellschaft ausdrücklich im Namen jedes einzelnen Mitgliedes erhoben worden waren.
  • OLG Dresden, 21.05.2007 - 3 W 592/07

    BRAGO-Gebühr bei Mehrfachvertretung (Altfälle)

    Dies hatte der Bundesgerichtshof schon zur GbR so entschieden und hat dies nun auch für die Wohnungseigentümergemeinschaft so ausgesprochen (B. v. 26.02.03, VIII ZB 69/02; B. v. 08.02.07, VII ZB 89/06).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2007 - VII ZB 90/06   

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https://dejure.org/2007,61271
BGH, 08.02.2007 - VII ZB 90/06 (https://dejure.org/2007,61271)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2007 - VII ZB 90/06 (https://dejure.org/2007,61271)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - VII ZB 90/06 (https://dejure.org/2007,61271)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beauftragung eines Rechtsanwalts mit einer Klageerhebung von Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Klageerhebung vor Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zur fehlenden Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1464
  • NZBau 2007, 305
  • NZM 2007, 333
  • BauR 2007, 913
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - VII ZB 90/06
    Haben die durch den Verwalter vertretenen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Klage beauftragt und ist diese erhoben worden, bevor der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur fehlenden Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft geändert hat (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154), ist die Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO grundsätzlich erstattungsfähig.
  • OLG Frankfurt, 20.06.2006 - 6 W 102/06

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr bei Entscheidung über den

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - VII ZB 90/06
    Die Rechtsbeschwerden der Beklagten gegen die Beschlüsse des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in Brandenburg vom 18. August 2006 - Aktenzeichen: 6 W 101/06 und 6 W 102/06 - werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZB 89/06

    Berichtigung eines Tenors

    Auszug aus BGH, 08.02.2007 - VII ZB 90/06
    Urteil korrigiert durch Beschluss BGH - 12.04.2007 - AZ: VII ZB 89/06.
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