Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 11.05.2007

Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07   

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https://dejure.org/2007,2316
BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07 (https://dejure.org/2007,2316)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2007 - 1 StR 135/07 (https://dejure.org/2007,2316)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2007 - 1 StR 135/07 (https://dejure.org/2007,2316)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 GG; Art. 8 EMRK; § 105 StPO; § 102 StPO; § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Keine grobe Verkennung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen durch die Staatsanwaltschaft auf Grund mangelnder Dokumentation (Gefahr im Verzug; Verwertungsverbot; Unverletzlichkeit der Wohnung); Zuständigkeit des Ermittlungsrichters

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung bei Gefahr im Verzug; Anordnungszuständigkeit eines Richters bei Gefahr im Verzug

  • Judicialis

    StGB § 316; ; StVG § 24a Abs. 2; ; GVG § 143 Abs. 1; ; StPO §§ 7 ff.; ; StPO § 162 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 162 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 105 Abs. 1 § 162 Abs. 1
    Kein Verwertungsverbot bei nicht gezielter Umgehung des Richtervorbehalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2567 (Ls.)
  • NStZ-RR 2007, 242
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07
    Es ist inakzeptabel, dass in einer Stadt der Größe Augsburgs um die Mittagszeit des 1. Weihnachtsfeiertags kein Bereitschaftsrichter erreichbar ist (vgl. BVerfG StV 2006, 676; StraFo 2006, 368).

    Es ist zwar nicht akzeptabel, dass in einer Stadt der Größe Augsburgs um die Mittagszeit des 1. Weihnachtsfeiertags kein Bereitschaftsrichter erreichbar ist (vgl. BVerfG StV 2006, 676; StraFo 2006, 368).

  • BGH, 13.01.2005 - 1 StR 531/04

    Kein Beweisverwertungsverbot bei richterlich angeordneter oder gestatteter

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07
    Eine fehlende Dokumentation der Voraussetzung der Gefahr im Verzug führt nicht zu einer groben Verkennung des Richtervorbehalts und mithin nicht zu einem Verwertungsverbot (vgl. BGH NStZ 2005, 392).

    Fehlende Dokumentation hätte allerdings auch nicht zu einem Verwertungsverbot geführt (vgl. BGH NStZ 2005, 392).

  • BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 1114/05

    Verletzung von Art 13 Abs 1, 2 iVm Art 19 Abs 4 GG durch Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07
    Es ist inakzeptabel, dass in einer Stadt der Größe Augsburgs um die Mittagszeit des 1. Weihnachtsfeiertags kein Bereitschaftsrichter erreichbar ist (vgl. BVerfG StV 2006, 676; StraFo 2006, 368).

    Es ist zwar nicht akzeptabel, dass in einer Stadt der Größe Augsburgs um die Mittagszeit des 1. Weihnachtsfeiertags kein Bereitschaftsrichter erreichbar ist (vgl. BVerfG StV 2006, 676; StraFo 2006, 368).

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07
    Eine gezielte Umgehung des Richtervorbehalts - oder eine willkürliche Auswahl eines bestimmten Staatsanwalts, was freilich zu einer anderen Bewertung hätte führen können - seitens der Ermittlungsbehörden, eine willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug sind jedoch nicht ersichtlich (vgl. BVerfG NJW 2006, 2684, 2686 Rdn. 26 f.; BGH NStZ 2004, 449).
  • BGH, 18.11.2003 - 1 StR 455/03

    Verwertungsverbot bei Verletzung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen

    Auszug aus BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07
    Eine gezielte Umgehung des Richtervorbehalts - oder eine willkürliche Auswahl eines bestimmten Staatsanwalts, was freilich zu einer anderen Bewertung hätte führen können - seitens der Ermittlungsbehörden, eine willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug sind jedoch nicht ersichtlich (vgl. BVerfG NJW 2006, 2684, 2686 Rdn. 26 f.; BGH NStZ 2004, 449).
  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme zum Nachweis einer

    aa) Dass die strafgerichtliche Rechtsprechung davon ausgeht, eine fehlende Dokumentation allein führe nicht zu einem Verwertungsverbot (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 135/07 -, NStZ-RR 2007, S. 242 , unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1 StR 531/04 -, NStZ 2005, S. 392 ), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, zumal diese Rechtsprechung die Möglichkeit offen lässt, den Dokumentationsmangel entsprechend seinem Gewicht im Einzelfall als Gesichtspunkt in der vorzunehmenden Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Wenn die strafgerichtliche Rechtsprechung davon ausgeht, dass fehlende Dokumentation allein nicht zu einem Verwertungsverbot führt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 135/07 -, NStZ-RR 2007, S. 242 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1 StR 531/04 -, NStZ 2005, S. 392 ), ist das deswegen nicht zu beanstanden, zumal diese Rechtsprechung die Möglichkeit offen lässt, den Dokumentationsmangel entsprechend seinem Gewicht im Einzelfall als Gesichtspunkt in der vorzunehmenden Abwägung zu berücksichtigen.
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Im übrigen würde sie allein genommen auch kein Verwertungsverbot begründen können (BGH NStZ-RR 2007, 242; vgl. auch BVerfG NJW 2008, 3053, 2054).

    Der Fall liegt hier anders als der, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in NStZ-RR 2007, 242, zu Grunde lag, in der ein Verwertungsverbot verneint wurde.

  • OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08

    In Bielefeld und Umgebung müssen Richter auch nachts erreichbar sein

    Bei der hier vorzunehmenden Abwägung auf der Grundlage der vorgenannten Kriterien ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des von den Polizeibeamten bei dem Angeklagten festgestellten starken Haschischgeruches, der im Rucksack vorgefundenen Drogen und insbesondere aufgrund der Menge des ebenfalls dort entdeckten Verpackungsmaterials der begründeten Verdacht des Handelns mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG und infolgedessen nach kriminalistischer Erfahrung eine hohe Auffindungswahrscheinlichkeit in Bezug auf Drogen bestand (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 242).
  • LG Wiesbaden, 04.10.2016 - 2 Qs 74/16

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses

    Bei fehlerhaft ausgeführten oder auf fehlerhafter Grundlage beruhenden Durchsuchungen ist unter Zugrundelegung des hypothetischen Ersatzeingriffs zu prüfen, ob dem Erlass einer ordnungsgemäßen Durchsuchungsanordnung keine rechtlichen Hindernisse entgegengestanden hätten (BGH NStZ-RR 2007, 242 [BGH 25.04.2007 - 1 StR 135/07] ).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Dass der Polizeibeamte seine Einschätzung, die Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch Verzögerung, die auf der Befürchtung des Beweismittelverlustes durch sehr raschen Abbau der Drogen im Blut beruhte, nicht aktenmäßig dokumentiert hat, widersprach zwar der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, führte jedoch nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 242; BGH NStZ 2005, 392).

    Ein Beweisverwertungsverbot wäre insbesondere dann anzunehmen, wenn die Durchführung der Maßnahme auf einer bewusst fehlerhaften bzw. objektiv willkürlichen Annahme der Eingriffsbefugnis durch den Polizeibeamten beruht hätte (vgl. BVerfG NJW 2007, 1425; NJW 2006, 2684; BGH NStZ-RR 2007, 242; NJW 2007, 2269).

    Ein solcher irrtümlicher Verstoß gegen die gesetzliche Zuständigkeitsregelung führt - jedenfalls, wenn ein hypothetischer Ersatzeingriff rechtmässig wäre - nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. zuletzt BGH NStZ-RR 2007, 242; Senge in Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 81 a Rn. 14; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 81 a Rn. 32).

  • OLG Bamberg, 20.11.2009 - 2 Ss OWi 1283/09

    Bußgeldverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr: Beweisverwertungsverbot bei

    Die fehlende Dokumentation für sich allein führt grundsätzlich nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 242, 243 unter Hinweis auf BGH NStZ 2005, 392, 393).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10

    Beweisverwertungsverbot: Erforderlichkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung

    Deren bloßer Irrtum, der Dienstgruppenleiter habe die richterliche Anordnung eingeholt, vermag angesichts der - hier zweifelsfrei gegebenen - Rechtmäßigkeit des hypothetischen Ersatzeingriffs ein willkürliches Verhalten indes ebenso wenig zu begründen (OLG Frankfurt am Main [1. Strafsenat], Beschl. v. 14.10.2009 - 1 Ss 310/09; OLG Stuttgart; NStZ 2008, 238; vgl. auch BGH, NStZ-RR 2007, 242), wie ihre fehlende Vergewisserung, die mangels gegenteiliger Feststellungen auch auf bloßer Nachlässigkeit beruhen kann, eine bewusste oder gezielte Umgehung bzw. Ignorierung des Richtervorbehalts beinhaltet.

    Die fehlende Dokumentation schließlich führt allein nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (BGH, NStZ-RR 2007, 242; NStZ 2005, 392; OLG Frankfurt am Main [2.Strafsenat] aaO - jew. mwN).

  • OLG Frankfurt, 14.10.2009 - 1 Ss 310/09

    Auswirkungen der Missachtung des Richtervorbehalts bei der Entnahme einer

    Ein Beweisverwertungsverbot ist danach insbesondere dann anzunehmen, wenn die Durchführung der Maßnahme auf einer bewusst fehlerhaften bzw. objektiv willkürlichen Annahme der Eingriffsbefugnis durch den Polizeibeamten beruht (vgl. BVerfG NJW 2007, 1425; NJW 2006, 2684; BGH NStZ-RR 2007, 242; BGH NJW 2007, 2269; OLG Stuttgart a.a.O.).

    Ein irrtümlicher Verstoß gegen die gesetzliche Zuständigkeitsregelung führt dagegen - jedenfalls, wenn ein hypothetischer Ersatzeingriff rechtmäßig wäre - nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 242; Meyer-Goßner, a.a.O., § 81 a Rn. 32).

  • VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

    Weiterhin ist nach der Rechtsprechung die fehlende Dokumentation der Gründe, aufgrund derer die Polizeibeamten Gefahr in Verzug annahmen, kein schwerwiegender Fehler, der zwingend zu einem Beweisverwertungsverbot führt (BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 135/07, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2009 - 1 Ss 15/09, juris Rn. 34).

    Vielmehr nimmt die Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 25.04.2007, 1 StR 135/07, juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.07.2008, 2 BvR 784/08, juris Rdnr. 9; OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2009, 311 SsBs 49/09, juris Rdnr. 11 m. w. N.) ein Beweisverwertungsverbot an bei - bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalts, - willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder - Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schwerwiegenden Fehlers.

  • KG, 09.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14

    Bußgeldverfahren: Einwilligungsfähigkeit in eine Blutentnahme bei

  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 4 Ss 466/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Beweisverwertungsverbot

  • BGH, 19.01.2010 - 3 StR 530/09

    Durchsuchung von Wohnräumen (Gefahr im Verzuge; Anordnung durch die Polizei);

  • OLG Brandenburg, 25.03.2009 - 1 Ss 15/09

    Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot bei Missachtung der richterlichen

  • LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08

    Berechtigung von Polizeibeamten zur Anordnung einer Blutentnahme wegen evidenter

  • LG Braunschweig, 04.01.2008 - 9 Qs 381/07

    Zulässigkeit der Anordnung einer Blutentnahme durch die Polizei; Gefährdung des

  • OLG Zweibrücken, 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18

    Revision im Strafverfahren: Außerachtlassung der Rechtsfigur des hypothetischen

  • OLG Naumburg, 07.02.2011 - 1 Ss 38/10

    Beweiserhebungsverbot: Anordnung einer Blutprobenentnahme durch einen

  • OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 53 Ss 68/10

    Beweisverwertungsverbot in Strafsachen: Verwertbarkeit der Ergebnisse einer

  • OLG Bamberg, 18.12.2009 - 2 Ss OWi 1423/09

    Richtervorbehalt bei der Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der

  • VG Berlin, 12.09.2008 - 11 A 453.08

    Voraussetzungen eines Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes;

  • LG Itzehoe, 08.12.2009 - 2 Qs 186/09

    Kein Beweisverwertungsverbot bei Blutentnahme unter Verstoß gegen

  • OLG Dresden, 13.10.2008 - 3 Ss 490/08

    Blutentnahme: Neues zum Richtervorbehalt

  • LG Heidelberg, 19.06.2008 - 1 Qs 41/08

    Blutentnahmen zur Nachtzeit ohne Beachtung des Richtervorbehalts führen

  • LG Zweibrücken, 22.06.2009 - Qs 59/09
  • LG Oldenburg, 09.12.2008 - 1 Qs 487/08

    Zwingendes Erfordernis der richterlichen Anordnung für Blutentnahmen im Falle des

  • LG Koblenz, 19.10.2010 - 2060 Js 46787/10

    Durchsuchungsbeschluss, Anforderungen, Begründung

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8993
OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07 (https://dejure.org/2007,8993)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.05.2007 - 1 AK 3/07 (https://dejure.org/2007,8993)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - 1 AK 3/07 (https://dejure.org/2007,8993)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslieferungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union; Gerichtliche Kontrolle einer Entscheidung der Bewilligungsbehörde für den Bereich des Europäischen Haftbefehls; Überstellung eines Untersuchungshäftlings nach Deutschland zur Strafvollstreckung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    IRG § 79 Abs. 2 S. 3; IRG § 29; IRG § 83 b Abs. 1; IRG § 83 b Abs. 2; IRG § 80 Abs. 1; IRG § 80 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1
    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft, Rechtsweggarantie, Auslieferungshindernis, gewöhnlicher Aufenthalt, Inlandsbezug, Auslandsbezug, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Rücküberstellung, Schutz von Ehe und Familie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 79 Abs. 2, 83b Abs. 1 und 2, 80 IRG, 9 Abs. 2 StGB
    Auslieferung einer türkischen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung in die Niederlande

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2567
  • StV 2008, 536
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 AK 28/06

    D (A), Auslieferung, Unionsbürger, Europäischer Haftbefehl, Vorabentscheidung,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07
    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkten abwägend gegenübergestellt werden (Senat, Beschluss vom 13.3.2007, 1 AK 28/06; abgedruckt bei juris).

    Die Generalstaatsanwaltschaft hat bei ihrer Bewertung, kein Bewilligungshindernis geltend machen zu wollen, neben Erwägungen zum Tatort maßgeblich auf das Interesse der in den Niederlanden ansässigen Verletzten und die effektive Verfügbarkeit der Beweismittel in den Niederlanden abgehoben (vgl. Senat Beschluss vom 13.3.2007, 1 AK 28/06, abgedruckt bei juris; vgl. BT-Drucks. 16, 1024, S. 13).

    Zutreffend geht sie zunächst davon aus, dass die Verfolgte, die seit 28 Jahren in Y. lebt, in der Bundesrepublik Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt i. S. d. § 83b Abs. 2 IRG hat, weil dieser ersichtlich auf Dauer angelegt ist (vgl. Senat Beschluss vom 13.3.2007, 1 AK 28/06, abgedruckt bei juris; Renner, AuslR, 8.Aufl. 2005, § 28 AufenthG Rn.6).

    Insoweit liegt es auf der Hand, dass die Belange eines Verfolgten, eine von einem EU-Mitgliedstaat verhängte Strafe in der Bundesrepublik Deutschland verbüßen zu können, bei einem seit vielen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebenden und gesellschaftlich integrierten ausländischen Mitbürger anders zu gewichten sind als bei einem Verfolgten, der sich in der Bundesrepublik Deutschland erst seit kurzem aufhält (Senat, Beschluss vom 13.3.2007, 1 AK 28/06; abgedruckt bei juris).

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an die Republik Polen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07
    [A] 80/06 u.a; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.12.2004, 2 Ausl.A 69/04; so nun auch für Polen OLG Stuttgart NJW 2007, 613 ff. unter teilweise Abkehr vom NJW 2005, 1522 ff.; Grützner/Pötz-Böse, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl. § 80 IRG Rn. 5; vgl. auch BT-Drucks. 16/1024 S. 14 und 15/1718, S. 16), nicht auch auf das Bewilligungsverfahren nach § 83b Abs. 2a IRG zu übertragen.
  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05

    Voraussetzungen der Auslieferung eines Deutschen an einen EU-Mitgliedstaat

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07
    [A] 80/06 u.a; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.12.2004, 2 Ausl.A 69/04; so nun auch für Polen OLG Stuttgart NJW 2007, 613 ff. unter teilweise Abkehr vom NJW 2005, 1522 ff.; Grützner/Pötz-Böse, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl. § 80 IRG Rn. 5; vgl. auch BT-Drucks. 16/1024 S. 14 und 15/1718, S. 16), nicht auch auf das Bewilligungsverfahren nach § 83b Abs. 2a IRG zu übertragen.
  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07
    Nach der Rechtsprechung des Senates ist auch unter Berücksichtigung des der Bewilligungsbehörde eingeräumten weiten Ermessens insoweit erforderlich, dass die nach § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles bewusst war (Senat NJW 2007, 617 ff. = StV 2007, 149 f.; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.3.2007, 3 Ausl. 52/06; BT-Drucks. 16/1024 S. 11 ff, 13).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 1 AK 46/06

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07
    Nach der Rechtsprechung des Senates ist auch unter Berücksichtigung des der Bewilligungsbehörde eingeräumten weiten Ermessens insoweit erforderlich, dass die nach § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles bewusst war (Senat NJW 2007, 617 ff. = StV 2007, 149 f.; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.3.2007, 3 Ausl. 52/06; BT-Drucks. 16/1024 S. 11 ff, 13).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07
    Durch diese Vorschrift wird dem Postulat des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 18.7.2005 (BVerfGE 113, 273 = NJW 2005, 2289) Genüge getan, nach welchem jedenfalls für den Bereich des.
  • KG, 14.08.2006 - AuslA 378/06

    Zweiteilung des Auslieferungsverfahrens: Vorabentscheidung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07
    Nach der Rechtsprechung des Senates ist auch unter Berücksichtigung des der Bewilligungsbehörde eingeräumten weiten Ermessens insoweit erforderlich, dass die nach § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles bewusst war (Senat NJW 2007, 617 ff. = StV 2007, 149 f.; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.3.2007, 3 Ausl. 52/06; BT-Drucks. 16/1024 S. 11 ff, 13).
  • OLG Celle, 16.02.2005 - 1 ARs 1/05

    Sicherstellung einer Rücküberstellung bei Auslieferungsersuchen in Form eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07
    Der Senat sieht keinen Anlass, diese zum Zulässigkeitsverfahren entwickelte Rechtsprechung, welcher sich zwischenzeitlich die überwiegende Mehrheit der Oberlandesgerichte angeschlossen hat (vgl. OLG Celle StV 2005, 231 f.; OLG Düsseldorf; Beschluss vom 6.11.2006, III- 4 Ausl.
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 AK 20/04

    Europäischer Haftbefehl: Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Deutschland als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07
    Neben der Einholung einer vorherigen ausdrücklichen Zusicherung des ersuchenden Staates reicht es nach der für das Zulässigkeitsverfahren nach § 80 Abs. 3 IRG i.d.F. vom 21.7.2004 entwickelten ständigen Rechtsprechung des Senats als ausreichende Sicherung auch aus, dass die Bewilligungsbehörde die Bewilligung der Überstellung der Verfolgten mit dieser Maßgabe erklärt und die Übernahme der Verfolgten daraufhin erfolgt (Senat StV 2005, 32).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

    Gleiches gilt, wenn zwar in der Bundesrepublik Deutschland noch kein Ermittlungsverfahren in gleicher Sache eingeleitet wurde, aufgrund des Legalitätsprinzips wegen bestehender inländischer Verfolgungszuständigkeit dies aber geboten wäre (Senat NJW 2007, 2567).

    Insoweit ist über den gewöhnlichen Aufenthalt des Verfolgten in Deutschland hinaus - auch unter Beachtung des Gesichtspunktes des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. Senat NJW 2007, 2567) und der Gewährleistungen des Art. 8 Abs. 1 MRK - von Bedeutung, in welchem Maße die beruflichen, wirtschaftlichen, familiären und sozialen Beziehungen des Verfolgten im Inland verfestigt sind.

  • OLG Karlsruhe, 13.07.2011 - 1 AK 24/11

    Voraussetzungen der Auslieferung nach Italien aufgrund eines Europäischen

    Sie ermöglicht dem Senat die gebotene Überprüfung, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles bewusst war (zu den Anforderungen vgl. Senat NJW 2007, 2567 und Beschluss vom 13.03.2007, 1 AK 28/06).

    Auch wenn der Verfolgte seine mitgliedschaftlichen Aktivitäten nur im Inland in der Untergruppe der ´Ndrangheta "Locale U." erbracht haben dürfte, führt dies nicht zu der Annahme eines maßgeblichen Inlandsbezugs, da er sich die Handlungen der in Italien befindlichen Mittäter und Führer der Organisation zurechnen lassen muss (Senat NJW 2007, 2567; NStZ 2010, 708).

    Denn bei einem Deutschen ist bei Taten mit maßgeblichem Auslandsbezug eine Auslieferung dann zulässig, wenn - wie hier nunmehr anzunehmen - seine Rücküberstellung gesichert ist, § 80 Abs. 1 Nr. 1 IRG (vgl. hierzu Senat NJW 2007, 2567).

  • OLG Karlsruhe, 07.01.2019 - Ausl 301 AR 95/18

    Auslieferung eines Verfolgten zur Strafverfolgung nach Polen

    Die wesentlichen Gesichtspunkte wurden ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte abwägend gegenübergestellt (Senat NJW 2007, 2567 ff. und NStZ-RR 2008, 376).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 1 AK 10/15

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung eines Verfolgten zur Strafvollstreckung

    Gleiches gilt, wenn zwar in der Bundesrepublik Deutschland noch kein Ermittlungsverfahren in gleicher Sache eingeleitet wurde, aufgrund des Legalitätsprinzips wegen bestehender inländischer Verfolgungszuständigkeit - wie hier nach § 6 Nr. 5 StGB - dies aber geboten wäre (Senat NJW 2007, 2567).

    Insoweit ist über den gewöhnlichen Aufenthalt des Verfolgten in Deutschland hinaus - auch unter Beachtung des Gesichtspunktes des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. Senat NJW 2007, 2567) und der Gewährleistungen des Art. 8 Abs. 1 MRK - von Bedeutung, in welchem Maße die beruflichen, wirtschaftlichen, familiären und sozialen Beziehungen des Verfolgten im Inland verfestigt sind.

  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12

    Auslieferungsverfahren: Auslieferung eines Verdächtigen aufgrund eines

    Die wesentlichen Gesichtspunkte wurden ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte abwägend gegenübergestellt (Senat NJW 2007, 2567 ff. und Beschluss vom 13.3.2007,1 AK 28/06).

    Denn bei einem Deutschen ist bei Taten mit maßgeblichem Auslandsbezug eine Auslieferung dann zulässig, wenn - wie hier - seine Rücküberstellung gesichert ist, § 80 Abs. 1 Nr. 1 IRG (vgl. hierzu Senat NJW 2007, 2567).

  • OLG Karlsruhe, 15.02.2018 - Ausl 301 AR 135/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines Verfolgten zum

    Die wesentlichen Gesichtspunkte wurden ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte abwägend gegenübergestellt (Senat NJW 2007, 2567 und NStZ-RR 2008, 376).

    Insoweit ist über den gewöhnlichen Aufenthalt des Verfolgten in Deutschland hinaus -auch unter Beachtung des Gesichtspunktes des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. Senat NJW 2007, 2567) und der Gewährleistungen des Art. 8 Abs. 1 MRK- von Bedeutung, in welchem Maße die beruflichen, wirtschaftlichen, familiären und sozialen Beziehungen des Verfolgten im Inland verfestigt sind.

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 AuslA 12/07

    Auslieferungssache; Auslandsbezug

    Bei Mittätern ist jedem das Handeln des anderen nach § 25 Abs. 2 StGB zuzurechnen ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Mai 2007 - 1 AK 3/07 -, zitiert nach juris Rn. 13).

    Allerdings muss die gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht im Rahmen der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung nach § 29 IRG die Prüfung ermöglichen, ob die Generalstaatsanwaltschaft als Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war ( OLG Dresden, Beschluss vom 20. Juni 2008 - OLG Ausl 51/08 -, zitiert nach juris Rn. 10; OLG Karlsruhe, NJW 2007, 2567).

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 3 Ausl 69/07

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Vorlagebeschluss an den EuGH zu den

    Teils wird verlangt, der Verfolgte müsse sich freiwillig ständig oder für längere Zeit, wenn auch nicht ununterbrochen im Inland aufhalten (Schmidt, in: Strafverteidiger Forum 2007 S. 7 [9]) bzw. der inländische Aufenthalt müsse auf Dauer angelegt sein (Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 11.05.2007 - 1 AK 3/07 = Neue Juristische Wochenschrift 2007 S. 2567 [2568]; Böhm, in: Neue Juristische Wochenschrift 2006 S. 2592 [2596]).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 1 OAus 1/23
    Für die Ermessensausübung ist - auch unter Beachtung des Gesichtspunkts des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 GG (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2007, 2567, 2569) und der Gewährleistungen des Art. 8 MRK - von Bedeutung, in welchem Maße die beruflichen, wirtschaftlichen, familiären und sozialen Beziehungen des Verfolgten in Deutschland verfestigt sind (vgl. BT-Drucks 16/2015, S. 15).

    Hierbei ist zu bedenken, dass die Bindungen an Deutschland bei - wie im vorliegenden Fall - drohender Strafvollstreckung im Heimatstaat des Verfolgten besonderer Ausprägung bedürfen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010 a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 2007, 2567, 2569 m.w.N.; Schmidt StraFo 2007, 7, 10).

  • OLG Karlsruhe, 07.09.2016 - 1 AK 34/16

    Auslieferungsverfahren aufgrund eines Europäischen Haftbefehls aus Spanien:

    Die wesentlichen Gesichtspunkte wurden ausdrücklich bedacht und die aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte abwägend gegenübergestellt (Senat NJW 2007, 2567 und NStZ-RR 2008, 376).

    Jedoch ergibt sich aus den vorliegenden Auslieferungsunterlagen durchaus, dass er die kriminellen und ihm zurechenbaren Aktivitäten der Rosemary W. aus Deutschland heraus unterstützt hat und er sich deren Handlungen anrechnen lassen muss (Senat NJW 2007, 2567), so dass nach §§ 80 Abs. 2 IRG i.V.m. § 83 b Abs. 2 Satz 1 lit. a. IRG als "Mischfall" auch die Auslieferung eines Deutschen zulässig wäre.

  • OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 AK 119/14

    Vorabbewilligung der Staatsanwaltschaft im Auslieferungsverfahren: Schutzwürdiges

  • KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls; Ausländer mit mehrjährigem

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2020 - Ausl 310 AR 16/19

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten nach Ungarn zur Strafvollstreckung

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2009 - 1 AK 43/09

    Absehen von Rücküberstellungsvorbehalt wegen Erschleichung des Aufenthaltsrechts

  • OLG Karlsruhe, 01.10.2019 - Ausl 301 AR 27/19

    Auslieferungshindernis bei Trennung eine Mutter von ihrem erst acht Monate alten

  • OLG Brandenburg, 04.06.2020 - 1 AR 10/20
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2016 - 1 AK 109/15

    Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Polen: Verletzung rechtlichen Gehörs

  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 145/12

    Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

  • OLG Dresden, 20.06.2008 - Ausl 51/08

    Bewilligungshindernis

  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 144/12

    Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

  • OLG Brandenburg, 20.09.2021 - 1 AR 21/21

    Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Lettland zur Strafvollstreckung

  • OLG Karlsruhe, 02.11.2020 - Ausl 301 AR 124/20

    Auslieferung eines EU-Bürgers von Deutschland nach Serbien zur Strafvollstreckung

  • OLG Karlsruhe, 31.01.2018 - Ausl 301 AR 54/17

    Auslieferung zur Strafverfolgung nach Ungarn: Zulässigerklärung mit

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Bewilligungsentscheidung zur Auslieferung

  • OLG Brandenburg, 29.03.2017 - 53 AuslA 39/16
  • OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15

    Prüfung der Bedingung der Rücküberstellung zur Strafvollstreckung bei

  • OLG Brandenburg, 13.12.2021 - 1 AR 34/21

    Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen zur Vollstreckung einer

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2019 - Ausl 301 AR 208/18

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls: Bewilligungshindernis des

  • OLG Köln, 09.12.2011 - 6 AuslA 118/11

    Rechtshilfeverkehr mit den Niederlanden; Niederländische Gnadenpraxis bei

  • OLG Saarbrücken, 11.05.2023 - 1 Ausl 23/23

    Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts anhand des ständigen Wohnsitzes;

  • OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - Ausl 301 AR 81/19

    Auslieferung nach Schottland zur Strafverfolgung aufgrund des Europäischen

  • OLG Karlsruhe, 06.07.2009 - 1 AK 39/08

    Voraussetzungen für die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund

  • KG, 28.08.2012 - 151 AuslA 109/12

    Auslieferung zur Strafvollstreckung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • KG, 24.05.2011 - AuslA 1069/10

    Internationale Rechtshilfe: Voraussetzungen der Ablehnung der Auslieferung

  • OLG Brandenburg, 15.09.2022 - 1 AR 35/22

    Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen zum Zweck der Vollstreckung

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