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   OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - I-1 U 182/06   

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OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - I-1 U 182/06 (https://dejure.org/2007,499)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.02.2007 - I-1 U 182/06 (https://dejure.org/2007,499)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - I-1 U 182/06 (https://dejure.org/2007,499)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Merkmals "bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs" in § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG); Kausalität der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs für einen Schadenseintritt; Mitverschulden eines Rennradfahrers an einer Schädelverletzung durch das Nichttragen eines ...

  • Judicialis

    StVG § 18 Abs. 1; ; StVG § 11 S. 2; ; StVG § 7 Abs. 1; ; BGB § 253 Abs. 2; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2

  • rewis.io
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Fahrradfahrer - Verkehrsunfall ohne Helm - Mitverschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kfz bei erheblichem Eigenverschulden des gestürzten Radfahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rennradfahrer sollten Schutzhelm tragen

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Rennradfahrer müssen Schutzhelm tragen

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Radfahren ohne Schutzhelm kann Mitverschulden begründen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Helmpflicht durch die Hintertür? - Verunglückter Rennradfahrer erhält keinen Schadenersatz

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Rennradfahrer: Mitverschulden bei Unfall ohne Schutzhelm

  • rsc-witten.de PDF (Auszüge)

    Helmpflicht für Rennradfahrer

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Schutzhelme: Regeln bei Sportradfahrern und Kurieren

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Helmpflicht für Radfahrer?!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rennradfahrer selbst schuld, wenn er keinen Schutzhelm trägt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Rennradfahrern ohne Helm?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Helmpflicht für Radfahrer?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rennradfahrer müssen einen Schutzhelm tragen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 1.3.2007)

    Rennradfahrer müssen Schutzhelm tragen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Helmpflicht für Rennradfahrer

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Diskussion um Helmpflicht für Fahrradfahrer // Mit kühlem Kopf den Verkehrsrisiken begegnen

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3075
  • NZV 2007, 619
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Celle, 03.03.2004 - 14 W 65/03

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Unfallursächliches verkehrswidriges Verhalten;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06
    Auch nach der Änderung des § 7 Abs. 2 StVG kommt weiterhin ein vollständiges Zurücktreten der Betriebsgefahr gegenüber einem groben Verschulden des Geschädigten prinzipiell in Betracht (so auch OLG Celle MDR 2004, 994; Lemcke in zfs 2002, 318; teilweise a.A. Ch. Huber, Das neue Schadensersatzrecht, § 4 Rn. 42 ff.).
  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06
    Ob die Reaktion des Klägers im konkreten Fall auch angemessen und geboten gewesen ist, ist für die Frage der Betriebsbezogenheit ohne Relevanz (vgl. BGH NJW 1988 2802; OLG Hamm DAR 2001, 34).
  • OLG Hamm, 24.10.2000 - 27 U 62/00

    Betriebsgefahr des entgegenkommenden Fahrzeugs bei Ausweichmanöver

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06
    Ob die Reaktion des Klägers im konkreten Fall auch angemessen und geboten gewesen ist, ist für die Frage der Betriebsbezogenheit ohne Relevanz (vgl. BGH NJW 1988 2802; OLG Hamm DAR 2001, 34).
  • BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91

    Haftung für Panikreaktionen von Tieren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06
    Ein Schaden ist bereits dann "bei dem Betrieb" entstanden, wenn sich von einem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahren ausgewirkt haben und das Unfallgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug (mit-) geprägt wird (BGH NJW 1991, 2568; NJW 2005, 2081).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2006 - 1 U 9/06

    Haftungsverteilung bei Kollision eines 11 Jahre alten Radfahrers mit einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06
    Insofern kommt der Entscheidung des erkennenden Senats vom 12.06.2006 (Az. I-1 U 9/06, veröffentlicht in NZV 2007, 38), in der ein Mitverschulden wegen Fahrens ohne Fahrradhelm abgelehnt wurde, keine allgemeingültige Bedeutung zu.
  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06
    Denn bei dem Gebot, die eigenen Interessen zu wahren und dabei Sorgfalt walten zu lassen, handelt es sich um eine Obliegenheit des Gläubigers, die nicht davon abhängt, dass er eine Rechtspflicht oder sogar eine sanktionsbewehrte Norm verletzt hat (BGH NJW 1997, 2234; Oetker in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2003, § 254, Rn. 3).
  • BGH, 08.02.1966 - VI ZR 181/64

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Lastzüge an einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06
    cc) Soweit in der Rechtsprechung in vereinzelten Fällen eine Verpflichtung des Fahrzeugführers nach § 1 StVO angenommen wurde, bei Annäherung an eine Engstelle andere Verkehrsteilnehmer durch Abgabe eines Warnsignals auf sich aufmerksam zu machen (so BGH VersR 1966, 540, 541 bei einem schweren Lkw, der in einer engen Kurve die Gegenfahrbahn mitbenutzt), kann dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.
  • OLG Karlsruhe, 24.01.1990 - 1 U 94/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06
    Die bisher vorherrschende Rechtsprechung hat einen aus dem Nichttragen eines Schutzhelms resultierenden Vorwurf des Mitverschuldens gegenüber Radfahrern verneint (vgl. etwa OLG Hamm NZV 2001, 86; NZV 2002, 129; OLG Stuttgart VRS 97, 15; OLG Nürnberg DAR 1991, 173; DAR 1999, 507; OLG Karlsruhe NZV 1991, 25), zumeist mit der Begründung, eine allgemeine Verkehrsanerkennung der Notwendigkeit einer solchen Schutzmaßnahme sei (noch) nicht festzustellen.
  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 299/95

    Tragweite des Rechtsfahrgebots

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06
    Dieser Grundsatz gilt zwar nicht auf schmalen Straßen im unübersichtlichen Kurvenbereich (vgl. BGH NZV 1996, 444); hier ist äußerst rechts zu fahren, soweit hierdurch keine Fußgänger auf der rechten Seite gefährdet werden.
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06
    Dies wäre aber erforderlich, um im Rahmen des § 254 BGB berücksichtigt werden zu können, da insoweit nur nachweislich ursächlich gewordene Gefahrenmomente Berücksichtigung finden (BGH NJW 1995, 1029; zuletzt EBE/BGH 2007, 30-32), nicht also bloßes vermutetes Verschulden i.S.d. § 18 StVG.
  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Errichtung von Pfosten auf einem

  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

  • OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegenden

  • OLG Nürnberg, 23.10.1990 - 3 U 2574/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem

  • BGH, 17.06.2014 - VI ZR 281/13

    Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

    Inwieweit in Fällen sportlicher Betätigung des Radfahrers das Nichtragen eines Schutzhelms ein Mitverschulden begründen kann (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NZV 2007, 614, 618; OLG Düsseldorf, NZV 2007, 619, 622; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 266, 267 f.; OLG München, Urteil vom 3. März 2011 - 24 U 384/10, juris Rn. 32; OLG Celle, aaO; MünchKommBGB/Oetker, aaO Rn. 42; Kettler, NZV 2007, 603 ff.), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden Pkw mit einem parallel

    aa) Das Nichttragen eines Fahrradhelms begründet erst dann den Mitverschuldensvorwurf gemäß § 254 BGB , wenn sich der Radfahrer als sportlich ambitionierter Fahrer besonderen Risiken aussetzt oder wenn in seiner persönlichen Disposition ein gesteigertes Gefährdungspotenzial besteht (OLG Düsseldorf NJW 2007, 3075, 3077; BeckRS 2007, 11136;Senat NJW-RR 2008, 266, 268; OLG Celle, Urt. v. 12.02.2014 - 14 U 113/13, juris Rn. 90 = BeckRS 2014, 03723; Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, aaO. § 21a StVO Rn. 7a; König in Hentschel/König/Dauer, aaO. § 21a Rn. 24; Zieres in Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. Kap. 27 Rn. 551).
  • BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07

    Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad-

    Nach der bisher herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung begründet das Radfahren ohne Schutzhelm - zumindest bei Erwachsenen - nicht oder zumindest nicht ohne weiteres - den Vorwurf des Mitverschuldens (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 86; OLG Hamm NZV 2002, 129, 131; OLG Stuttgart VRS 97 (1999), 15, 18; OLG Nürnberg DAR 1991, 173; OLG Nürnberg DAR 1999, 507; OLG Karlsruhe NZV 1991, 25; OLG Düsseldorf NZV 2007, 619; OLG Saarbrücken NZV 2008, 202, 303).
  • OLG Schleswig, 05.06.2013 - 7 U 11/12

    Fahrradunfall ohne Helm - Mitverschulden an der Kopfverletzung?

    b) Entgegen der bisher herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1991, 25; OLG Nürnberg DAR 1991, 173; OLG Stuttgart VRS 97, 15, 18; OLG Nürnberg DAR 1999, 507; OLG Hamm NZV 2001, 86; OLG Hamm NZV 2002, 129, 131;OLG Düsseldorf NZV 2007, 619; OLG Saarbrücken NZV 2008, 202, 303) begründet nach Auffassung des Senats das Radfahren ohne Schutzhelm bei einer Kopfverletzung durch Fahrradsturz auch den Vorwurf des Mitverschuldens eines Radfahrers, wenn er am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 1 U 278/06

    Fahrrad fahren ohne Helm begründet bei einem Freizeitradler kein Mitverschulden

    Zu beobachten ist, dass sich gerade in den zurückliegenden Jahren die Akzeptanz des Tragens von Fahrradhelmen allgemein erhöht hat, mag auch die Anzahl der nicht Helm tragenden Fahrradfahrer zumindest innerorts noch deutlich überwiegen (Senat, Urteil vom 12. Februar 2007, Az.: 1 U 182/06).
  • OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 113/13

    Mitverschulden eines Radfahrers wegen Nichttragens eines Helms

    Unter dieser Maßgabe ist ein Radfahrer aus Eigenschutzgesichtspunkten daher nur gehalten, einen Schutzhelm zu tragen, wenn er sich als sportlich ambitionierter Fahrer auch außerhalb von Rennsportveranstaltungen besonderen Risiken aussetzt oder infolge seiner persönlichen Disposition - etwa aufgrund von Unerfahrenheit im Umgang mit dem Rad oder den Gefahren des Straßenverkehrs - ein gesteigertes Gefährdungspotential besteht (Saarländische OLG, Urteil vom 9. Oktober 2007 - 4 U 80/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Februar 2007, NJW 2007, 3075 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 4 U 80/07

    Mitverschuldensvorwurf wegen fehlendem Tragens eines Fahrradhelms

    aaaa) Rechtsprechung und Literatur zeigen ein differenziertes Bild: Während insbesondere die ältere Rechtsprechung (OLG Nürnberg, NJW-RR 1991, 546; OLGR Hamm 2002, 45, 49; OLG Hamm, NZV 2001, 86; ebenso: Hentschel, aaO., § 21a StVO, Rdnr. 8; Bamberger/Roth/Grüneberg, BGB, § 254 Rdnr. 16) ein Mitverschulden des ohne Helm fahrenden Radfahrers grundsätzlich nicht anrechnet, hält die wohl überwiegende Meinung den Mitverschuldensvorwurf jedenfalls für besonders gefährdete Radfahrer, insbesondere für Kinder und sportlich ambitioniert fahrende Rennradfahrer, für berechtigt (OLGR Düsseldorf 2007, 1 = MDR 2007, 460; DAR 2007, 458; LG Krefeld, NZV 2006, 205; offen lassend MünchKomm(BGB)/Oetker, § 254 Rz. 42, der eine Helmpflicht für besonders gefährdete Radfahrer für diskussionswürdig erachtet).
  • LG Heidelberg, 13.03.2014 - 2 O 203/13

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mitverschulden des Leichtkraftradfahrers wegen

    Der Kraftfahrer, der sich in den Verkehr begibt, muss vielmehr alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Gefahr für sich möglichst gering zu halten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2007 - 1 U 182/06).

    Selbst eine allgemeine Obliegenheit, einen Fahrradhelm zu tragen, lehnen die Obergerichte überwiegend ab (jüngst OLG Celle, Urteil vom 12.02.2014 - 14 U 113/13 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2007 - 1 U 182/06, juris Rn. 58); und dies, obgleich Helme unter Fahrradfahrern mittlerweile weit verbreitet sind.

  • LG Bonn, 11.12.2014 - 18 O 388/12

    Speed-Pedelec, Helmtragepflicht, Mitverschulden

    Dass der Gesetzgeber insoweit noch nicht (klarstellend) tätig geworden ist, sondern offensichtlich auf die Eigenverantwortung der Fahrer(innen) setzt, entlastet den Kläger nicht (ebenso OLG Düsseldorf, NJW 2007, S. 3075 für einen Rennradfahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 30 - 40 km/h unterwegs war).

    Für diese Kausalität spricht der Beweis des ersten Anscheins (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2007, S. 3075 [3078]).

  • LG Itzehoe, 30.04.2010 - 6 O 210/08

    Haftungsverteilung bei Sturz eines von einem Wohnwagengespann unter Überschreiten

    Insoweit nimmt die Beklagtenseite Bezug auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.02.2007 zum Geschäftszeichen I-1 U 182/06.

    Zwar hält eine beachtliche Meinung in der neueren Rechtsprechung (vgl. u.a. OLG Düsseldorf MDR 2007, 460; DAR 2007, 458; OLG Saarbrücken a.a.O.) ein Mitverschulden für besonders gefährdete Radfahrer, insbesondere für Kinder und sportlich ambitioniert fahrende Rennradfahrer, die sich auch außerhalb von Rennsportveranstaltungen besonderen Risiken aussetzen, für gerechtfertigt.

  • OLG Köln, 23.12.2015 - 27 U 1/15

    Haftung des Verkäufers eines sogenannten Speed-Pedelec für Folgen eines Unfalls

  • AG Wesel, 09.01.2014 - 5 C 56/13

    Fahrradhelm, Radfahrer, Mitverschulden

  • LG Münster, 27.09.2021 - 11 O 304/20
  • LG Koblenz, 04.10.2010 - 5 O 349/09

    Zum Mitverschulden eines Rennradfahrers an unfallbedingten Kopfverletzungen bei

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