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   BGH, 05.12.2006 - X ZR 165/03   

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https://dejure.org/2006,536
BGH, 05.12.2006 - X ZR 165/03 (https://dejure.org/2006,536)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2006 - X ZR 165/03 (https://dejure.org/2006,536)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - X ZR 165/03 (https://dejure.org/2006,536)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines klauselartigen Verbotes zur Aufgabe von verderblichen und zerbrechenlichen Gegenständen, Wertsachen, Geschäftspapieren usw. in einem Luftbeförderungsvertrag; Beschränkung der Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von aufgegebenem Gepäck auf ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Luftfrachtführer - Beschränkung durch allgemeine Beförderungsbedingungen unzulässig

  • reise-recht-wiki.de

    Gesetzliche Haftung der Fluggesellschaften für Gepäckverlust, Kofferverlust und Gepäckschäden kann nicht ausgeschlossen werden

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unzulässige Klauseln für die Fluggepäckbeförderung - Verstoß gegen EU-Recht und internationales Abkommensrecht

  • Verbraucherzentrale NRW PDF
  • kanzlei-woicke.de
  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1 Bg

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Allgemeine Beförderungsbedingungen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307 Abs. 1
    Unzulässige Klauseln zum aufgegebenen Gepäck in AGB eines Luftfahrtunternehmens

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses zerbrechlicher oder verderblicher Gegenstände als Fluggepäck und eines Haftungsausschlusses in den AGB eines Luftfrachtführers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sittenwidriger Frachtvertrag bei Transport- und Haftungsausschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Klauseln in Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Haftung für Luftgepäck

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftung für Luftgepäck

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftung für Fluggepäck

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung für besondere Gepäckstücke und deren Beförderung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wertsachen im Fluggepäck - Luftfahrtunternehmen kann sich nicht vor der Haftung drücken

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Klauseln in Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fluggesellschaften dürfen in ihren AGB die Haftung für Gepäckbeschädigungen nicht einschränken

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Über Klauseln in Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 997
  • MDR 2007, 704
  • VersR 2007, 1392
  • BB 2007, 223
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 05.12.2006 - X ZR 165/03
    Im Falle eines derartigen Zusammenwirkens zweier Klauseln sind beide Klauseln unwirksam, weil es nicht Sache des Gerichts ist auszusuchen, welche der Klauseln bestehen bleiben soll (BGHZ 127, 245, 253).
  • BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02

    Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei

    Auszug aus BGH, 05.12.2006 - X ZR 165/03
    Stehen zwei Klauseln in Wechselwirkung, von denen eine schon isoliert betrachtet eine unangemessene Benachteiligung der Vertragspartner des Verwenders enthält, während die andere für sich gesehen nicht zu beanstanden ist, kann sich die Unwirksamkeit auf beide Klauseln erstrecken (BGH, Urt. v. 14.5.2003 - VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234 m.w.N.; vgl. auch Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., § 307 Rdn. 155).
  • BGH, 06.05.1992 - VIII ZR 129/91

    Unzulässige Kleinreparaturklausel in Formularmietvertrag

    Auszug aus BGH, 05.12.2006 - X ZR 165/03
    Ihre Unwirksamkeit ergibt sich, wie das Berufungsgericht im Ergebnis zu Recht angenommen hat, aus § 307 Abs. 1 BGB, weil die Klausel gegen zwingendes Recht verstößt und die Vertragspartner der Beklagten aus diesem Grunde unangemessen benachteiligt (BGHZ 118, 194, 198; 152, 121, 133, jew. m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und

    Auszug aus BGH, 05.12.2006 - X ZR 165/03
    Beide Klauseln gehören damit nicht zu dem engen Bereich derjenigen Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH, Urt. v. 23.6.1993 - IV ZR 135/92, NJW 1993, 2369; Urt. v. 30.11.1993 - XI ZR 80/93, NJW 1994, 318 jew. m.w.N.), und unterliegen daher der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB.
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus BGH, 05.12.2006 - X ZR 165/03
    Für diese ist das im Zeitpunkt der Entscheidung über die Revision geltende Recht maßgeblich, so dass der rechtlichen Beurteilung das im Laufe des Revisionsverfahrens in Kraft getretene Recht zugrunde zu legen ist (BGHZ 9, 101 f.; 141, 329, 336 - Tele-Info-CD m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 05.12.2006 - X ZR 165/03
    Beide Klauseln gehören damit nicht zu dem engen Bereich derjenigen Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH, Urt. v. 23.6.1993 - IV ZR 135/92, NJW 1993, 2369; Urt. v. 30.11.1993 - XI ZR 80/93, NJW 1994, 318 jew. m.w.N.), und unterliegen daher der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB.
  • BGH, 25.09.2002 - VIII ZR 253/99

    Klagebefugnis rechtsfähiger Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen

    Auszug aus BGH, 05.12.2006 - X ZR 165/03
    Ihre Unwirksamkeit ergibt sich, wie das Berufungsgericht im Ergebnis zu Recht angenommen hat, aus § 307 Abs. 1 BGB, weil die Klausel gegen zwingendes Recht verstößt und die Vertragspartner der Beklagten aus diesem Grunde unangemessen benachteiligt (BGHZ 118, 194, 198; 152, 121, 133, jew. m.w.N.).
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81

    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus BGH, 05.12.2006 - X ZR 165/03
    Der Inhaltskontrolle steht weder - wie die Beklagte meint - die weltweite Verwendung der Klausel 2 durch fast alle Fluggesellschaften noch die Genehmigung der Klauseln durch die zuständige Behörde entgegen, denn auch solche Beförderungsbedingungen unterliegen der Inhaltskontrolle auf der Grundlage der §§ 305 ff. BGB (so schon zum AGB-Gesetz BGHZ 86, 284, 288 f., 291; vgl. auch Giemulla/Schmid, Frankfurter Kommentar zum Luftverkehrsrecht, Stand Dezember 2004, § 44 LuftVG Rdn. 46 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1973 - IV ZR 158/72

    Stillschweigendes Zustandekommen eines Handelsvertretervertrages

    Auszug aus BGH, 05.12.2006 - X ZR 165/03
    Bei den Klauseln handelt es sich, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, nicht um Leistungsbeschreibungen, die Art und Güte sowie Umfang der Hauptleistungspflicht der Beklagten aus dem in der Regel als Werkvertrag zu qualifizierenden Beförderungsvertrag (BGHZ 62, 71, 75; Giemulla/Schmid, aaO, § 44 LuftVG Rdn. 27 m.w.N.) unmittelbar festlegen und deshalb der Inhaltskontrolle entzogen wären.
  • OLG Köln, 11.04.2003 - 6 U 206/02

    Durch Luftfahrtunternehmen verwendete Beförderungsbedingungen; Zugänglichkeit der

    Auszug aus BGH, 05.12.2006 - X ZR 165/03
    Mit der vom Berufungsgericht für die Beklagte zugelassenen Revision greift diese das angefochtene Urteil (veröffentlicht in RRa 2003, 234 f.) an, soweit zu ihrem Nachteil erkannt worden ist.
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher

  • BGH, 30.09.2003 - XI ZR 232/02

    Mitverschulden des Kontoinhabers bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank

  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Denn auch im zweiten Fall wären beide Klauseln unwirksam, weil es nicht Sache des Gerichts ist auszusuchen, welche von zwei Klauseln Bestand haben soll (vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 1994 - VIII ARZ 3/94, BGHZ 127, 245, 254 und vom 5. Dezember 2006 - X ZR 165/03, NJW 2007, 997 Rn. 27).
  • BGH, 11.11.2009 - VIII ZR 12/08

    Happy Digits - Zur datenschutzrechtlichen Einwilligung in AGBs

    Die Klausel 2 ist Bestandteil des Vertragswerks der Beklagten, das auch die Klausel 1, hinsichtlich derer das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, enthält (vgl. Senatsurteil vom 18. April 2007 - VIII ZR 117/06, WM 2007, 1856, Tz. 27; BGH, Urteil vom 5. Dezember 2006 - X ZR 165/03, VersR 2007, 1392, Tz. 6).
  • BGH, 21.11.2017 - X ZR 30/15

    Zur Haftung des Luftverkehrsunternehmens für Sturz eines Reisenden auf der

    Wie Erwägungsgrund 7 der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Mai 2002 bestätigt, mit der diese Regelung in das Gemeinschaftsrecht übernommen worden ist (Art. 1 Nr. 4 der Verordnung), dient die Regelung der Verstärkung des Schutzes der Fluggäste und ihrer Angehörigen; sie begründet daher eine Gefährdungshaftung (vgl. Littger/Kirsch, ZLW 2003, 563, 572) oder eine der Gefährdungshaftung angenäherte Erfolgshaftung (Giemulla/Schmid, aaO, § 44 LuftVG Rn. 4) und nicht mehr eine Haftung für vermutetes Verschulden wie nach Art. 20 WA (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2006 - X ZR 165/03, RRa 2007, 74 Rn. 19).
  • BGH, 22.05.2019 - IV ZR 73/18

    Versicherung für fremde Rechnung; Informationsobliegenheit des

    Die von der Revision erstrebte weitergehende Stattgabe der Klage setzt dabei nicht anders als der von der Anschlussrevision erfasste Anspruch auf Krankenhaustagegeld voraus, dass die Beklagte mit ihrem übergreifenden Einwand, es habe sich bei dem Vorfall vom 1. März 2013 um ein nicht versichertes Ereignis gehandelt, erfolglos bleibt (vgl. hierzu auch BGH, Urteile vom 16. Oktober 2014 - VII ZR 152/12, NJW 2014, 3645 Rn. 20; vom 5. Dezember 2006 - X ZR 165/03, VersR 2007, 1392 Rn. 6; vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174 unter B 1 [juris Rn. 26]).
  • BGH, 17.10.2017 - XI ZR 157/16

    Darlehensvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen Bestimmung einer

    Denn die Interessenwidrigkeit kann auch darin bestehen, dass sich Benachteiligungen des Vertragspartners aus dem Zusammentreffen mehrerer sachlich zusammenwirkender Klauseln ergeben, deren Effekte sich verstärken, sodass die aus der Gesamtregelung für den Vertragspartner des Klauselverwenders resultierende Benachteiligung unangemessen ist (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1992, aaO; BGH, Urteile vom 5. April 2006 - VIII ZR 163/05, NJW 2006, 2116 Rn. 16 und vom 5. Dezember 2006 - X ZR 165/03, NJW 2007, 997 Rn. 27).

    Deswegen ist bei der Beurteilung einer durch mehrere Klauseln ausgelösten Benachteiligung auch eine unwirksame Klausel einzubeziehen, die in einem sachlichen Zusammenhang mit einer weiteren, für sich genommen möglicherweise wirksamen Klausel steht (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1994, aaO; BGH, Urteile vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234, 2235 und vom 5. Dezember 2006 - X ZR 165/03, NJW 2007, 997 Rn. 27).

    Deshalb bedarf es in solchen Fällen keiner Entscheidung, welche der in die Gesamtabwägung einbezogenen und wegen ihrer Summierungswirkung den Vertragspartner benachteiligenden Klauseln für sich der Inhaltskontrolle standhalten würde (vgl. dazu BGH, Urteil vom 5. Dezember 2006, aaO).

  • BGH, 25.06.2009 - IX ZR 98/08

    Zum Rechtserwerb vorausabgetretener Kontokorrentforderungen bei Insolvenz

    Die Anschlussrevision ist nach § 554 Abs. 2 Satz 1 ZPO dann, wenn die Revision für den Revisionsbeklagten nicht zugelassen worden ist, jedenfalls unter der Voraussetzung statthaft, dass sie einen Anspruch zur Überprüfung stellt, welcher mit dem Streitgegenstand der Hauptrevision in unmittelbarem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang steht (BGH, Urt. v. 5. Dezember 2006 - X ZR 165/03, NJW 2007, 997, 998 Rn. 6; zum alten Recht vgl. bereits BGHZ 148, 156, 159 f ; siehe außerdem BGH, Urt. v. 30. September 2003 - XI ZR 232/02, WM 2003, 2286, 2287; BGHZ 155, 189, 191 f ; BGH, Urt. v. 23. November 2005 - XII ZR 51/03, NJW 2006, 1794).
  • BGH, 15.03.2011 - X ZR 99/10

    Zur Haftung des Luftfahrtunternehmens bei Verlust von Reisegepäck

    Die Parteien eines Luftbeförderungsvertrags gehen davon aus, dass der Fluggast Gepäck mitnimmt, das zusammen mit ihm befördert wird (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2006 - X ZR 165/03, RRa 2007, 74 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 16 U 15/14

    Wirksame Vereinbarung der vollständigen Zahlung des Flugpreises nach Bestätigung

    Das Landgericht hat zwar Recht, wenn es ausführt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die auf den IATA-Beförderungsbedingungen beruhenden Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Beklagten Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, die der gerichtlichen Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB unterliegen, wobei daran auch die weltweite Verwendung der AGB und die damit beabsichtigte Rechtseinheitlichkeit nichts zu ändern vermag, da das inländische Interesse an einem wirksamen und unbeschränkten Verbraucherschutz dem Streben nach internationaler Rechtseinheitlichkeit vorgeht (so: BGH, Urteil vom 20.1.1983, VII ZR 105/81 = BGHZ 86, 284; siehe auch BGH, Urteil vom 5.12.2006, X ZR 165/03 = NJW 2007, 997).
  • OLG Celle, 18.12.2014 - 13 U 19/14

    Formularmäßige Vereinbarung der Bezahlung des vollen Flugpreises bei Buchung des

    cc) Ein Luftbeförderungsvertrag ist als Werkvertrag zu qualifizieren, da mit der Hauptleistungspflicht der Beklagten, der Beförderung des Fluggastes und seines Gepäcks, ein Erfolg geschuldet ist (vgl. nur BGHZ 62, 71, 75; BGH, Urteil vom 5. Dezember 2006 - X ZR 165/03, juris Rdnr. 10, OLG Frankfurt, Urteil vom 4. September 2014, a. a. O., juris Rdnr. 40).
  • LG Frankfurt/Main, 08.01.2014 - 24 O 151/13

    Vorauszahlungspflicht des Kunden bei Reisebuchung wettbewerbswidrig

    Als allgemein formulierte Regeln sind auf den IATA-Beförderungsbedingungen beruhende Geschäfts- und Beförderungsbedingungen somit - wie von Rechtsprechung und Schrifttum einhellig angenommen wird - typische Allgemeine Geschäftsbedingungen (BGHZ 86, 284 Rz. 13 ff; BGH NJW 07, 997 Rz. 9 - zit. nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 342/12

    Haftung des Busunternehmers: Sorgfaltspflichtverletzung durch fehlende Sicherung

  • LG Köln, 12.03.2013 - 11 S 250/12

    Luftfrachtführer, Gepäckverlust, Haftung

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