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   OLG Karlsruhe, 04.08.2008 - 2 UF 31/08   

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OLG Karlsruhe, 04.08.2008 - 2 UF 31/08 (https://dejure.org/2008,7402)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.08.2008 - 2 UF 31/08 (https://dejure.org/2008,7402)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. August 2008 - 2 UF 31/08 (https://dejure.org/2008,7402)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • fr-blog.com

    Bei Kindesunterhalt unter Umständen Selbstbehalt auf Sozialhilfeniveau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 1
    Höhe des Selbstbehalts bei Einkünften aus Rente und geringfügiger Erwerbstätigkeit und Ersparnis durch gemeinsame Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3290
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2008 - 2 UF 31/08
    Die Umgangskosten können in diesem Fall als Abzug vom Einkommen oder durch die Erhöhung des Selbstbehalts (vgl. BGH, FamRZ 08, 594) Berücksichtigung finden.

    Im Urteil vom 09.01.2008 (FamRZ 2008, 594 ) ist ausgeführt, dass geringe Nebeneinkünfte es unter Berücksichtigung der für eine Differenzierung des notwendigen Selbstbehaltes sprechenden Gründe, insbesondere des Erwerbsanreizes, kaum rechtfertigen, dem Beklagten einen gleich hohen Selbstbehalt zu belassen, wie er einem vollschichtigen Erwerbstätigen verbliebe.

    Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, FamRZ 2008, 594 ) ist vielmehr entscheidend, ob der Unterhaltsschuldner - wie hier - wegen des Synergieeffekts ohne Einbußen günstiger lebt und seinen Lebensstandard mit geringeren Mitteln aufrechterhalten kann als ein allein lebender Unterhaltsschuldner.

  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 216/00

    Unterhaltsanspruch der beim Vater lebenden minderjährigen Tochter gegen die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2008 - 2 UF 31/08
    Ob dieses unterhaltsrechtlich relevante Einkommen der Mutter der Klägerin deutlich (nach der Faustregel von Gerhardt, FA-FamR, 6. Aufl. 2008, 6. Kap. Rn. 177: ein mindestens 300 - 500 EUR höheres Einkommen) höher ist als dasjenige des Beklagten, kann dahingestellt bleiben, weil bei der Prüfung der Subsidiaritätsklausel des § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB auf den angemessenen und nicht nur auf den notwendigen Selbstbehalt abzustellen ist (Gerhardt, aaO.; Wendl/Staudigl/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 7. Aufl. 2008, § 2 Rn. 272, 274a; BGH, FamRZ 2002, 742 ).

    bb) Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscheidung aber auch auf seine bisherige Rechtsprechung hingewiesen, wonach sich durch die gemeinsame Haushaltsführung mit einem neuen Partner eine Ersparnis ergeben könne, die eine Herabsetzung des Selbstbehalts rechtfertige (BGH, FamRZ 2004, 24 ; 2002, 742 ; 1998, 286, 288).

  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2008 - 2 UF 31/08
    Obwohl die Leistungsfähigkeit als anspruchsbegründender Umstand an sich zur Klagebegründung gehören müsste, wollte der Gesetzgeber das Kind bis zur Höhe des Existenzminimums vollständig von der Darlegungs- und Beweislast freistellen (BGH, FamRZ 2002, 536 ), weswegen - wie sich aus den §§ 1603 Abs. 1, 1581 BGB ergibt - die Beweislast hier umgekehrt ist.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob in jedem Fall der strengen Ansicht von Gerhardt (aaO., 6. Kap. Rn. 498a unter Berufung auf BGH, FamRZ 2002, 536 ), beim Unterhalt minderjähriger Kinder könne trotz höherer Fahrtkosten höchstens die Pauschale von 5 % des Einkommens angesetzt werden, zu folgen ist.

  • OLG Hamburg, 16.09.1996 - 12 UF 24/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2008 - 2 UF 31/08
    Im Rahmen des hier der Berufung vorgeschalteten Gesuchs um Bewilligung von Prozesskostenhilfe fehlt die Erfolgsaussicht für eine Berufung daher insgesamt, denn die von § 114 Satz 1 ZPO vorausgesetzte "hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung" scheitert am Erfordernis der Mindestbeschwer (vgl. Beschluss des Senats vom 16.05.2008 - 2 UF 202/07; OLG Hamburg, FamRZ 1997, 621 ; Seetzen, Berufungssumme und Prozesskostenhilfe, FamRZ 1994, 1510 m.w.N.; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO , 28. Aufl. 2007, § 114 Rn. 3).
  • BGH, 29.10.2003 - XII ZR 115/01

    Sicherung des Eigenbedarfs des Unterhaltsverpflichteten durch den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2008 - 2 UF 31/08
    bb) Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscheidung aber auch auf seine bisherige Rechtsprechung hingewiesen, wonach sich durch die gemeinsame Haushaltsführung mit einem neuen Partner eine Ersparnis ergeben könne, die eine Herabsetzung des Selbstbehalts rechtfertige (BGH, FamRZ 2004, 24 ; 2002, 742 ; 1998, 286, 288).
  • OLG Hamm, 08.01.2003 - 8 WF 296/02

    Höhe des Unterhalts bei Lebensgemeinschaft des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2008 - 2 UF 31/08
    Diese Schätzung erfolgt dabei äußerst zurückhaltend, denn der Bundesgerichtshof (aaO.) hat in seiner Begründung zur überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung unter anderem Bezug genommen auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (FamRZ 2003, 1210 ), Nürnberg (FamRZ 2004, 300 ) und insbesondere auch auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München (FamRZ 2004, 485 ), die das Familiengericht der hier angegriffenen Entscheidung zugrunde gelegt hat.
  • OLG Koblenz, 04.09.1995 - 13 UF 330/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2008 - 2 UF 31/08
    Ob die im Prozesskostenhilfeverfahren gewonnene Beurteilung einer Erfolgsaussicht der Berufung nur unterhalb der Mindestbeschwer im Fall einer bereits eingelegten Berufung mit Anträgen über der Mindestbeschwer eine andere Bewertung rechtfertigen würde (so OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1396 m. Anm. in FuR 2006, 429; OLG Koblenz FamRZ 1996, 557 ; a.A. OLG Nürnberg, FamRZ 1985, 1152; Zimmermann, Prozesskostenhilfe - insbesondere in Familiensachen, 3. Aufl. 2007, Rn. 670) kann hier offen bleiben.
  • BGH, 25.06.2003 - XII ZR 63/00

    Familienrecht - Elternunterhalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2008 - 2 UF 31/08
    Der Berücksichtigung dieser Kostenersparnis in einer neuen Ehe steht auch nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof dem Unterhaltsschuldner die freie Disposition eingeräumt hat, wie er einen ihm zu belassenden Selbstbehalt im Einzelfall verwendet (vgl. BGH, FamRZ 2006, 1664, 1666 und FamRZ 2004, 186, 189).
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06

    Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2008 - 2 UF 31/08
    Vielmehr entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt FamRZ 08, 968), dass die Bemessung des dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Selbstbehalts Aufgabe des Tatrichters ist, der dabei die gesetzlichen Wertungen und die Bedeutung des jeweiligen Unterhaltsanspruchs berücksichtigen muss.
  • BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04

    Titulierung von Unterhaltsansprüchen; Bemessung des notwendigen Selbstbehalts bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2008 - 2 UF 31/08
    Der Berücksichtigung dieser Kostenersparnis in einer neuen Ehe steht auch nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof dem Unterhaltsschuldner die freie Disposition eingeräumt hat, wie er einen ihm zu belassenden Selbstbehalt im Einzelfall verwendet (vgl. BGH, FamRZ 2006, 1664, 1666 und FamRZ 2004, 186, 189).
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

  • OLG Karlsruhe, 01.06.2006 - 2 UF 163/05

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung bei die Berufungssumme nicht erreichender

  • BGH, 19.11.1997 - XII ZR 1/96

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Gleichwertigkeit von Barunterhalt und

  • OLG Karlsruhe, 01.06.2006 - 15 UF 41/05
  • OLG Karlsruhe, 13.09.2005 - 16 (20) UF 76/05

    Kindesunterhalt: Bemessung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen und

  • OLG Nürnberg, 30.05.2003 - 11 UF 850/03

    Herabsetzung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen bei Zusammenleben mit

  • OLG München, 10.10.2003 - 30 UF 285/03

    Umfang des Selbstbehalts bei Zusammenleben des Unterhaltsverpflichteten mit einem

  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 74/82

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Beurteilung

  • BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82

    Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil

  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 56/02

    Berücksichtigung der Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen

  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 157/03

    Überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit eines Ehegatten; Berücksichtigung von

  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94

    Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt

  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter

  • OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 228/18

    Zurechnung fiktiver Nebeneinkünfte bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Mit Blick darauf, dass das sich das errechnete Einkommen überschlägig zu 1/3 aus der Rente und zu 2/3 aus fiktiven Erwerbstätigkeiten zusammensetzt, erscheint es dem Senat als angemessen, den Selbstbehalt, der bei dem Antragsgegner als Nichterwerbstätigen bei 880, 00 EUR/Monat liegt, um 2/3 des Differenzbetrages zum Selbstbehalt von Erwerbstätigen (=1.080,00 EUR), mithin um 133, 13 EUR (2/3 von 200, 00 EUR) auf dann 1.013,13 EUR zu erhöhen (ebenso OLG Karlsruhe, Beschl. v. 04.08.2008 - 2 UF 31/08, NJW 2008, 3290).
  • OLG Karlsruhe, 15.12.2008 - 2 UF 231/06

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach russischem Recht

    Selbst wenn wegen des Zusammenlebens mit seiner Ehefrau eine Ersparnis sowohl hinsichtlich der Wohn- als auch der allgemeinen Lebensführungskosten anzunehmen ist, die sogar höher als die von der Klägerin angesetzten 150, 00 EUR sein könnte (vgl. Senat, NJW 2008, 3290 [OLG Karlsruhe 04.08.2008 - 2 UF 31/08] ), so erreicht das bereinigte Nettoeinkommen des Beklagten derzeit den verbleibenden Selbstbehalt nicht.
  • OLG Koblenz, 27.11.2019 - 13 UF 337/19
    Dies gilt auch dann, wenn die Fahrzeugfinanzierung sowohl die Berufsaufwandspauschale von 5%, als auch die unterhaltsrechtliche Kilometerpauschale übersteigt (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2008, 3290).
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