Rechtsprechung
EuGH, 11.03.2010 - C-19/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Besondere Zuständigkeiten - Art. 5 Nr. 1 Buchst. a und Buchst. b zweiter Gedankenstrich - Erbringung von Dienstleistungen - ...
- Europäischer Gerichtshof
Wood Floor Solutions Andreas Domberger
Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Besondere Zuständigkeiten - Art. 5 Nr. 1 Buchst. a und Buchst. b zweiter Gedankenstrich - Erbringung von Dienstleistungen - ...
- EU-Kommission
Wood Floor Solutions Andreas Domberger
Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Besondere Zuständigkeiten - Art. 5 Nr. 1 Buchst. a und Buchst. b zweiter Gedankenstrich - Erbringung von Dienstleistungen - ...
- EU-Kommission
Wood Floor Solutions Andreas Domberger
Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Besondere Zuständigkeiten - Art. 5 Nr. 1 Buchst. a und Buchst. b zweiter Gedankenstrich - Erbringung von Dienstleistungen - ...
- IWW
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Anwendbarkeit bei Erbringung von Dienstleistungen in mehreren Mitgliedstaaten; Zuständigkeitskonzentration auf das Gericht der hauptsächlichen ...
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Art. 5 Nr.1 lit. a und lit. b zweiter Gedankenstrich Brüssel-I-VO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Anwendbarkeit bei Erbringung von Dienstleistungen in mehreren Mitgliedstaaten; Zuständigkeitskonzentration auf das Gericht der hauptsächlichen ...
- datenbank.nwb.de
Erbringung von Dienstleistungen - Vertragserfüllung in mehreren Mitgliedstaaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Wood Floor Solutions Andreas Domberger
Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Besondere Zuständigkeiten - Art. 5 Nr. 1 Buchst. a und Buchst. b zweiter Gedankenstrich - Erbringung von Dienstleistungen - ...
- ZIP-online.de (Leitsatz)
Internationale Zuständigkeit am Ort der hauptsächlichen Leistungserbringung bei Dienstleistungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten ("Wood Floor Solutions Andreas Domberger")
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Silva Trade -, - Wood Floor Solutions Andreas Domberger -, internationale Zuständigkeit, Gerichtsstand des Erfüllungsortes, Erfüllungsort beim HVV mit einem mehrere Mitgliedstaaten überschreitenden Bezirk
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
EuGVVO Art. 5 Nr. 1 lit. b
Zur internationalen Zuständigkeit bei Erbringung von Dienstleistungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten/"Wood Floor Solutions/Silva Trade"
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Wien (Österreich) eingereicht am 15. Januar 2009 - Wood Floor Solutions Andreas Domberger GmbH gegen Silva Trade, SA
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Wien (Österreich) - Auslegung von Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und b zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2010 - C-19/09
- EuGH, 11.03.2010 - C-19/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 1189
- ZIP 2010, 2420 (Ls.)
- EuZW 2010, 378
Wird zitiert von ... (34)
- EuGH, 07.03.2018 - C-274/16
Die Fluggesellschaft, die in einem Mitgliedstaat nur den ersten Flug eines …
In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof zu Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 44/2001 entschieden, dass unter dem Erfüllungsort, wenn Dienstleistungen an mehreren Orten in verschiedenen Mitgliedstaaten erbracht werden, grundsätzlich der Ort zu verstehen ist, an dem die engste Verknüpfung zwischen dem Vertrag und dem zuständigen Gericht besteht, wobei dies im Allgemeinen der Ort der hauptsächlichen Leistungserbringung sein wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juli 2009, Rehder, C-204/08, EU:C:2009:439, Rn. 35 bis 38, und vom 11. März 2010, Wood Floor Solutions Andreas Domberger, C-19/09, EU:C:2010:137, Rn. 33).Dieser Ort ist nach Möglichkeit aus den Bestimmungen des Vertrags selbst abzuleiten (Urteil vom 11. März 2010, Wood Floor Solutions Andreas Domberger, C-19/09, EU:C:2010:137, Rn. 38).
- LG Frankfurt/Main, 06.06.2014 - 24 S 152/13
Flugstornierung - Rückzahlungsanspruch von Steuern und Gebühren
Ist die Dienstleistung in mehreren Mitgliedstaaten zu erbringen, ist Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit für alle den Vertrag betreffenden Klagen der Ort, an dem der Schwerpunkt der Tätigkeit des Dienstleistenden, der Ort der hauptsächlichen Leistungserbringung, liegt (EuGH NJW 10, 1189). - BGH, 26.04.2018 - VII ZR 139/17
Internationale Zuständigkeit: Überprüfung der Behauptung einer bestimmten Form …
b) Art. 7 Nr. 1 Buchst. b) zweiter Gedankenstrich Brüssel-Ia-VO knüpft für die Bestimmung des Erfüllungsorts an die vertragscharakteristische Leistung - die Erbringung der Dienstleistung - an und legt einen einheitlichen Erfüllungsort für sämtliche Klagen aus dem Vertrag, mithin sowohl für Klagen bezüglich der zu erbringenden Dienstleistung, als auch für Klagen bezüglich der Gegenleistung, fest (…vgl. EuGH, NZI 2014, 919 Rn. 41; NJW 2010, 1189 Rn. 43;… NJW 2007, 1799 Rn. 26).Sie ist dahin auszulegen, dass im Fall der Erbringung von Dienstleistungen in mehreren Mitgliedstaaten für die Entscheidung über alle Klagen aus dem Vertrag das Gericht zuständig ist, das die engste Verknüpfung zum Vertrag aufweist, wobei dies im Allgemeinen das Gericht ist, in dessen Sprengel sich der Ort der hauptsächlichen Leistungserbringung befindet (vgl. EuGH…, Urteil vom 7. März 2018 - C-274/16, juris Rn. 67; NJW 2010, 1189 Rn. 25-33 und NJW 2009, 2801 Rn. 36-38).
Im Hinblick auf das mit der Verordnung verfolgte Ziel der Vorhersehbarkeit und unter Berücksichtigung des Wortlauts von Art. 7 Nr. 1 Buchst. b) zweiter Gedankenstrich Brüssel-Ia-VO, wonach maßgebend ist, an welchem Ort in einem Mitgliedstaat die Dienstleistungen "nach dem Vertrag" erbracht worden sind oder hätten erbracht werden müssen, ist der Ort der hauptsächlichen Leistungserbringung nach Möglichkeit aus den Bestimmungen des Vertrags selbst abzuleiten (vgl. EuGH, NJW 2010, 1189 Rn. 38).
Dabei können tatsächliche Aspekte der Rechtssache, insbesondere die an diesen Orten aufgewendete Zeit und die Bedeutung der dort ausgeübten Tätigkeit, berücksichtigt werden (vgl. EuGH, NJW 2010, 1189 Rn. 40).
- EuGH, 10.09.2015 - C-47/14
Holterman Ferho Exploitatie u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
In Anbetracht des Wortlauts von Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 44/2001, wonach maßgebend ist, an welchem Ort in einem Mitgliedstaat die Dienstleistungen "nach dem Vertrag" erbracht worden sind oder hätten erbracht werden müssen, ist der Ort der hauptsächlichen Leistungserbringung nach Möglichkeit aus den Bestimmungen des Vertrags selbst abzuleiten (Urteil Wood Floor Solutions Andreas Domberger, C-19/09, EU:C:2010:137, Rn. 38). - OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 10/21
Zum Auskunftsanspruch gegen Amazon zur Identität eines Bewertenden, wenn Händler …
(2) Erfüllungsort im Sinne des Art. 7 Nr. 1 Brüssel-Ia-VO ist nach lit b) der Vorschrift - wenn (wie hier) nichts anderes vertraglich vereinbart ist - "für die Erbringung von Dienstleistungen der Ort in einem Mitgliedstaat, an dem sie nach dem Vertrag erbracht worden sind oder hätten erbracht werden müssen." Der Begriff der "Dienstleistung" ist dabei wiederum anerkanntermaßen autonom und auch insgesamt nicht zu weit auszulegen (…statt aller Leible , a.a.O., Rn. 66 m.w.N.); greift die Norm ein, sind dort jedoch im Grundsatz alle Klagen aus dem Vertrag zu erheben und nicht nur diejenigen aus der konkret streitigen Leistungsverpflichtung (EuGH v. 11.03.2010 - C-19/09, EuGHE 2010 I 2121 Rn. 27 = juris - Wood Floor Solutions Andreas Domberger/Silvia Trade;… Leible , a.a.O., Rn. 57, 73), was einen Unterschied zu den Fällen von Art. 7 Nr. 1 lit. a) und c) Brüssel-Ia-VO darstellt, bei der es nach herrschender Meinung bei der Bestimmung des Erfüllungsortes nach der sog. "Tessili/Dunlop"-Rechtsprechung des EuGH und den sonstigen bisher dazu anerkannten Grundsätzen bleibt (…dazu allg. Leible , a.a.O. Rn. 41 - 54 m.w.N. und unten im Detail).Das Anknüpfen an den Unternehmenssitz der Beteiligten erscheint auch schon deswegen allein richtig, weil man "dort aller Wahrscheinlichkeit nach einen nicht unerheblichen Teil seiner Dienstleistungen erbringen wird" (zu diesem Kriterium für die Niederlassung eines Handelsvertreters etwa EuGH v. 11.03.2010 - C-19/09, EuGHE 2010 I 2121 Rn. 42 = juris - - Wood Floor Solutions Andreas Domberger vs. Silvia Trade).
- BGH, 15.12.2016 - VII ZR 221/15
Handelsvertretervertrag eines inländischen Vertriebsmitarbeiters mit einem …
Art. 5 Nr. 1 Buchst. b) zweiter Gedankenstrich Brüssel-I-VO sieht einen einheitlichen Gerichtsstand an dem genannten Erfüllungsort für alle Klagen aus einem solchen Dienstleistungsvertrag vor (vgl. EuGH, EuZW 2010, 378 Rn. 43 - Wood Floor Solutions Andreas Domberger;… EuGH, NZI 2014, 919 Rn. 41 - Nickel & Goeldner Spedition; BGH…, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 11;… Urteil vom 28. Februar 2012 - XI ZR 9/11, NJW 2012, 1817 Rn. 22;… Urteil vom 2. März 2006 - IX ZR 15/05, NJW 2006, 1806 Rn. 15).Die Tätigkeit von Handelsvertretern ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union als Dienstleistung im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchst. b) zweiter Gedankenstrich Brüssel-I-VO einzustufen (vgl. EuGH, EuZW 2010, 378 Rn. 34).
In Anbetracht des Wortlauts von Art. 5 Nr. 1 Buchst. b) zweiter Gedankenstrich Brüssel-I-VO ist der Ort der hauptsächlichen Leistungserbringung nach Möglichkeit aus den Bestimmungen des Vertrags selbst abzuleiten (EuGH, EuZW 2010, 378 Rn. 38 f.;… EuGH, EuZW 2015, 922 Rn. 60 - Holterman Ferho Exploitatie u.a.).
Bei einem Handelsvertretervertrag ist auf der Grundlage dieses Vertrags der Ort zu ermitteln, an dem der Vertreter seine Tätigkeit für Rechnung des Unternehmers, die insbesondere darin besteht, die ihm anvertrauten Geschäfte vorzubereiten, zu vermitteln und gegebenenfalls abzuschließen, hauptsächlich vorzunehmen hatte (EuGH, EuZW 2010, 378 Rn. 38).
- LG München I, 08.05.2015 - 32 O 26502/12
Bankenprozess
Lässt sich auch dieser nicht feststellen, kommt es auf den Sitz des Leistungserbringers der vertragstypischen Leistung an (vgl. EuGH Urt. v. 1.03.2010, C-19/09, NJW 2010, 1189ff.) Nach diesen Grundsätzen liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit beim Darlehens vertrag In der Regel am Ort der Verwaltung des Kreditgebers, während an dem Ort, an dem das Auszahlungskonto geführt wird, in der Regel allenfalls ein untergeordneter Teil der Leistung stattfindet. - BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 135/08
Internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitendem Versendungskauf: …
Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass das Berufungsgericht, dessen internationale Zuständigkeit zur Entscheidung über die zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen sich vorliegend jedenfalls aus Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Spiegelstrich EuGVVO ergeben dürfte (vgl. EuGH, Urteil vom 11. März 2010 - Rs. C-19/09, NJW 2010, 1189, Rdnr. 33 ff. - Wood Floor Solutions Andreas Domberger GmbH / Silva Trade SA;… Geimer/Schütze/Geimer, aaO, A. 1 Art. 5 Rdnr. 90 m.w.N.), auch zu prüfen haben wird, ob die Voraussetzungen, das Zustandekommen und die Wirkungen der Aufrechnung im Gegensatz zu der von ihm in der Berufungsverhandlung gebilligten Sichtweise des Landgerichts, das die Aufrechnung ersichtlich nach deutschem Recht als der lex fori beurteilt hatte, nicht stattdessen nach unvereinheitlichtem italienischem Recht zu beurteilen sein werden. - BGH, 15.01.2015 - I ZR 88/14
Internationale und örtliche Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine …
Nach Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Spiegelstrich Brüssel-I-VO gilt für die Erbringung von Dienstleistungen und der Gegenleistung ein einheitlicher Erfüllungsort der vertragscharakteristischen Leistung (vgl. zu Art. 5 Nr. 1 Buchst. b erster Spiegelstrich Brüssel-I-VO EuGH…, Urteil vom 3. Mai 2007 - C-386/05, Slg. 2007, I-3699 = NJW 2007, 1799 Rn. 26 - Color Drack/Lexx;… Urteil vom 25. Februar 2010 - C-381/08, Slg. 2010, I-1255 = NJW 2010, 1059 Rn. 50 - Car Trim/KeySafety; zu Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Spiegelstrich Brüssel-I-VO EuGH…, Urteil vom 9. Juli 2009 - C-204/08, Slg. 2009, I-6073 = NJW 2009, 2801 Rn. 36 - Rehder/Air Baltic; Urteil vom 11. März 2010 - C-19/09, Slg. 2010, I-2121 = NJW 2010, 1189 Rn. 25 - Domberger/Silva;… MünchKomm.ZPO/Gottwald, 4. Aufl., Art. 5 EuGVO Rn. 26;… Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., Art. 5 EuGVVO Rn. 4b). - EuGH, 08.03.2018 - C-64/17
Saey Home & Garden - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …
Wenn es mehrere Erfüllungsorte der charakteristischen Verpflichtung eines Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen gibt, ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs unter dem Erfüllungsort dieser Verpflichtung im Sinne von Art. 7 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1215/2012 der Ort zu verstehen, an dem die engste Verknüpfung zwischen dem Vertrag und dem zuständigen Gericht besteht, wobei dies im Allgemeinen der Ort der hauptsächlichen Leistungserbringung sein wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. März 2010, Wood Floor Solutions Andreas Domberger, C-19/09, EU:C:2010:137, Rn. 33 und 34).Das nach dieser Bestimmung für die Entscheidung über Klagen aus einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen zuständige Gericht ist im Fall der Leistungserbringung in mehreren Mitgliedstaaten folglich das Gericht des Mitgliedstaats, in dem sich der Ort der hauptsächlichen Leistungserbringung befindet, wie er sich aus den Bestimmungen des Vertrags oder, mangels solcher Bestimmungen, aus dessen tatsächlicher Erfüllung ergibt; kann der fragliche Ort nicht auf dieser Grundlage ermittelt werden, so ist auf den Wohnsitz des Leistungserbringers abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. März 2010, Wood Floor Solutions Andreas Domberger, C-19/09, EU:C:2010:137, Rn. 43).
Diese Auslegung, die auch unter Umständen wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden gelten muss, trägt den vom Unionsgesetzgeber verfolgten Zielen der Vorhersehbarkeit und der räumlichen Nähe Rechnung (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Februar 2010, Car Trim, C-381/08, EU:C:2010:90, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 11. März 2010, Wood Floor Solutions Andreas Domberger, C-19/09, EU:C:2010:137, Rn. 41 und 42).
- LG Frankfurt/Main, 06.03.2015 - 24 O 209/13
Pauschalvertrag / Internationale und örtliche Zuständigkeit
- EuGH, 19.12.2013 - C-9/12
Corman-Collins - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - …
- OLG München, 26.02.2020 - 15 U 4202/19
Maklerprovision mit Auslandsbezug - Internationale Zuständigkeit und anwendbares …
- OLG Düsseldorf, 05.10.2011 - 20 U 29/11
Schadensersatzanspruch wegen unbefugter Verwertung von anvertrauten Vorlagen oder …
- OLG Hamm, 11.01.2017 - 30 U 107/16
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für …
- OLG Oldenburg, 25.02.2014 - 13 U 86/13
Handelsvertretervertrag: Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2015 - C-47/14
Holterman Ferho Exploitatie u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
- KG, 19.03.2019 - 21 U 80/18
Zahlungsanspruch für die Produktion eines Imagevideos: Abnahmereife
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-88/17
Zurich Insurance und Metso Minerals - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- LAG Düsseldorf, 28.05.2014 - 12 Sa 1423/13
Urlaubsabgeltung - Internationale Zuständigkeit
- OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 5 U 126/11
Internationale Zuständigkeit: Unwirksamkeit der in einem Handelsvertretervertrag …
- EuGH, 11.07.2018 - C-88/17
Zurich Insurance und Metso Minerals - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- OLG Schleswig, 30.01.2023 - 16 U 47/22
Verweisung eines Rechtsstreits in der Berufungsinstanz an ein örtlich zuständiges …
- LG Frankfurt/Main, 22.12.2016 - 24 S 123/16
Anschlussflug verpasst - Ausgleichanspruch
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2013 - C-9/12
Corman-Collins - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - …
- OLG München, 07.06.2011 - 9 U 5019/10
Internationale Zuständigkeit: Bauwerkvertrag als "Dienstleistung" und vorgehende …
- OLG Hamm, 19.03.2020 - 32 SA 16/20
Gerichtsstandbestimmung; Erfüllungsort; Dienstleistungsvertrag; internationale …
- EuGH, 14.11.2013 - C-469/12
Krejci Lager & Umschlagbetrieb - Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-543/10
Refcomp - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung …
- OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 5 U 12/15
Stufenklage eines Handelsvertreters auf Zahlung eines sog. Treuegeldes aus einer …
- OLG Düsseldorf, 08.11.2013 - 16 U 8/13
Karenzentschädigung und Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs gegenüber einem …
- OLG Köln, 17.01.2013 - 19 U 134/12
Begriff des Erfüllungsorts i.S. von Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO; Internationale …
- EuGH, 29.04.2010 - C-147/09
Seunig - Streichung
- LG Aachen, 17.07.2012 - 41 O 64/11
Handelsvertreter; Erfüllungsort; Internationale Zuständigkeit