Rechtsprechung
   BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12   

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https://dejure.org/2013,9515
BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12 (https://dejure.org/2013,9515)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2013 - VI ZR 269/12 (https://dejure.org/2013,9515)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - VI ZR 269/12 (https://dejure.org/2013,9515)
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Volltextveröffentlichungen (26)

  • lexetius.com

    ZPO § 32; EGBGB Art. 40 Abs. 1 Satz 2; BGB § 823 Abs. 1, § 1004

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Suchwortergänzungsfunktion - Zur (Störer-) Haftung des Betreibers einer Internet-Suchmaschine für Persönlichkeitsverletzungen im Rahmen einer Autocomplete-Funktion.

  • openjur.de

    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; § 32 ZPO; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG; Art. 40 Abs. 1 Satz 2 EGBGB

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 ZPO, Art 40 Abs 1 S 2 BGBEG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Persönlichkeitsschutz im Internet: Voraussetzungen der Haftung des Betreibers einer Internet-Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion

  • Telemedicus

    Autocomplete

  • Telemedicus

    Autocomplete

  • webshoprecht.de

    Zur Störerhaftung durch nutzergenerierte Ergänzung von Suchbegriffen in Suchmaschinen

  • IWW
  • JurPC

    Verantwortlichkeit des Betreibers einer Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion

  • aufrecht.de

    Google Autocomplete und die Grenzen der Rechtmäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme des Betreiber einer Internet-Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion auf Unterlassung der Ergänzung persönlichkeitsrechtsverletzender Begriffe bei Eingabe des Namens des Betroffenen; Verletzung zumutbarer Prüfpflichten als Voraussetzung für die ...

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Haftung von Google für Autocomplete-Funktion

  • debier datenbank

    Autocomplete-Funktion

    Art. 1, 2, 5, 14 GG

  • rabüro.de

    Zum Unterlassungsanspruch gegen Betreiber einer Internet-Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verletzt Googles Autocomplete-Funktion das allgemeine Persönlichkeitsrecht?

  • Betriebs-Berater

    Zulässigkeit persönlichkeitsrechtsverletzender Suchergänzungsvorschläge bei "Google"

  • rewis.io

    Persönlichkeitsschutz im Internet: Voraussetzungen der Haftung des Betreibers einer Internet-Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 32; EGBGB Art. 40 Abs. 1 S. 2; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
    Betreiber einer Internetsuchmaschine muss rechtswidrige Verletzung eines Persönlichkeitsrechts infolge Suchwortergänzungsfunktion nur bei Kenntnis verhindern

  • kanzlei-rader.de

    Zur Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch "Autocomplete”-Funktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme des Betreiber einer Internet-Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion auf Unterlassung der Ergänzung persönlichkeitsrechtsverletzender Begriffe bei Eingabe des Namens des Betroffenen; Verletzung zumutbarer Prüfpflichten als Voraussetzung für die ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Autocomplete-Funktion

  • datenbank.nwb.de

    Persönlichkeitsschutz im Internet: Voraussetzungen der Haftung des Betreibers einer Internet-Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    IT-Recht - Googles Suchwortergänzungsfunktion muss geändert werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (65)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit persönlichkeitsrechtsverletzender Suchergänzungsvorschläge bei "Google"

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Autocomplete-Funktion - Zur Haftung von "Google" für persönlichkeitsrechtsverletzende Suchwortergänzungsvorschläge

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    IT-Recht: Google Auto Suggest bzw. Auto Complete grundsätzlich in Ordnung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Google-Autovervollständigung: Persönlichkeitsrechte sind - auf Beschwerde hin - zu beachten

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Auch ein Automat kann die Persönlichkeit verletzen

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Autocomplete-Funktion: Google muss Suchvorschläge löschen

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Google löscht Begriffe aus der Autovervollständigungsfunktion nach Aufforderung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Google muss Suchergebnisse entschärfen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Google muss Suchergänzungsvorschläge (Autocomplete) löschen, wenn Kenntnis von einer darin liegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung besteht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Google haftet für Autocomplete-Funktion ab Kenntnis von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung - Google-Autocomplete

  • paloubis.com (Kurzinformation)

    Google muss Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Autocomplete löschen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Haftung von Google für Autocomplete-Funktion

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Google AutoComplete: Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit persönlichkeitsrechtsverletzender Suchergänzungsvorschläge

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Google Autocomplete-Funktion

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Google-Autocomplete

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Google will sich mit Autocomplete-Urteil des BGH nicht abfinden

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Google haftet ab Kenntnis für »Autocomplete«-Vorschläge

  • heise.de (Pressebericht, 14.05.2013)

    Autocomplete: Google muss in Suchvorschläge eingreifen

  • heise.de (Pressebericht, 26.05.2013)

    Begründung zu Autocomplete-Urteil liegt vor

  • heise.de (Pressebericht, 26.05.2013)

    Googles Suchvorschläge: Autocomplete-Urteil

  • heise.de (Pressemeldung)

    Verletzung von Rechten durch Googles Autovervollständigung

  • zeit.de (Pressebericht, 14.05.2013)

    Suchmaschine: Google muss beleidigende Suchworte sperren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die "Autocomplete"-Funktion in der Google-Suche

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht: Suchvorschläge beim Eintippen in Google-Suche

  • lto.de (Kurzinformation)

    Autocomplete-Funktion

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Google's dubiose Suchvorschläge: Weisen Betroffene den Betreiber der Internetsuchmaschine auf rechtswidrige Vorschläge hin, muss er sie verhindern

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Google muss Suchvorschläge nach berechtigtem Hinweis auf Verletzung von Persönlichkeitsrechten löschen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Autocomplete-Funktion von Google

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit persönlichkeitsrechtsverletzender Suchergänzungsvorschläge bei "Google"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Suchergänzungsvorschläge

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Suchwortergänzungsfunktion einer Internet-Suchmaschine kann Eingriff in Persönlichkeitsrecht darstellen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Google haftet für Autocomplete Funktion - ab Kenntnis

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Zulässigkeit persönlichkeitsrechtsverletzender Suchergänzungsvorschläge

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Suchergänzungsvorschläge

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Google haftet ab Kenntnis für Autocomplete-Vorschläge

  • angster.net (Kurzinformation)

    Suchergänzungsvorschläge gegen Google

  • nachtwey-ip.eu (Kurzinformation)

    Autocomplete bei Suchmaschinen - Pflicht bei Kenntnis?!

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Stichwort-Ergänzung in Internet-Suchmaschinen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Internet-Suchmaschine - persönlichkeitsrechtsverletzende Suchergänzungsvorschläge - Unterlassungsanspruch?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Autocomplete-Vorschläge bei Internet-Suchmaschine - Unterlassungsanspruch gegen Betreiber?

  • internetrecht-nuernberg.de (Zusammenfassung)

    Google-Autocomplete

  • it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit persönlichkeitsrechtsverletzender Suchergänzungsvorschläge bei "Google"

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Möglichwerweise Persönlichkeitsverletzungen durch Autocomplete- Funktion bei Google

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Google-Autocomplete

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Haftung des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (hier www.google.de) mit Suchwortergänzungsfunktion (Autocomplete)

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Google-Autocomplete

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Suchwort Completed: Google haftet

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Suchmaschinenbetreibers für Suchwortergänzungsfunktion

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit persönlichkeitsrechtsverletzender Suchergänzungsvorschläge bei "Google"

  • beck.de (Kurzinformation)

    Suchergänzungsvorschläge von Google - Autocomplete-Funktion

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Googles Autocomplete Funktion kann im Einzelfall rechtswidrig sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Googles Autocomplete Funktion

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung von Google wegen Autocomplete-Funktion

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Autocomplete-Funktion von Google kann Persönlichkeitsrechte verletzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Google muss bei seiner Suchergänzung einschreiten

  • juve.de (Kurzinformation)

    Automatische Suchvorschläge: Google muss Vorschläge ihrer sogenannten Autovervollständigungs-Funktion löschen, wenn dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt werden

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Google darf automatische Ergänzung beibehalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Google muss Beleidigungen löschen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Google muss rechtsverletzende Suchvorschläge löschen

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit persönlichkeitsrechtsverletzender Suchergänzungsvorschläge bei "Google"

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Google haftet für Autovervollständigung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Haftung für Suchwortergänzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Suchmaschinen mit intelligenter Autocompletefunktion

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit persönlichkeitsrechtsverletzender Suchergänzungsvorschläge bei "Google"

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Google will sich mit Autocomplete-Entscheidung nicht abfinden

Besprechungen u.ä. (14)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Die Grenzen der Rechtmäßigkeit bei Googles Autocomplete

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Die Autocomplete-Entscheidung im Detail

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Haftung von Google für die Suchwortvervollständigung

  • heise.de (Entscheidungsanmerkung)

    Autocomplete-Funktion von Google

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 823, 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG
    Suchergänzungsvorschläge bei "Google"

  • taz.de (Pressekommentar, 14.05.2013)

    Das Netz der Beleidigten kommt: Bettina Wulff ohne "Rotlicht"

  • cr-online.de (Kurzanmerkung)

    Autocomplete-Urteil: Wer soll dies denn noch verstehen?

  • hlci-kontrovers.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Autocomplete - Autotakedown?

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Suchmaschinenbetreiber Google

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Unterlassungsanspruch bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Suchergänzungsvorschlägen bei "Google”

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: BGH weist Google in seine Schranken

  • cr-online.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsprechung zu den Prüfungspflichten der Online-Dienste - ein Überblick

  • uni-jena.de PDF, S. 20 (Entscheidungsbesprechung)

    Die äußerungsrechtliche Behandlung der Google Predictions - Google Autocomplete (Christian Gomille)

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Suchwort Completed: Google haftet

Sonstiges (3)

  • internet-law.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 20.06.2013)

    Google bereinigt Autocomplete-Einträge

  • lhr-law.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Google löscht Begriffe aus der Autovervollständigungsfunktion

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Google einigt sich mit Bettina Wulff

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 197, 213
  • NJW 2013, 2348
  • NJW 2013, 28
  • MDR 2013, 710
  • GRUR 2013, 751
  • VersR 2013, 769
  • VersR 2013, 771
  • WM 2013, 1188
  • MMR 2013, 535
  • MIR 2013, Dok. 029
  • BB 2013, 1345
  • K&R 2013, 474
  • ZUM 2013, 550
  • afp 2013, 229
  • afp 2013, 260
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Er wird hier erkennbar nicht im fachspezifischen, sondern in einem alltagssprachlichen Sinne verwendet (vgl. dazu Senatsurteile vom 29. Januar 2002 - VI ZR 20/01, AfP 2002, 169, 170; vom 14. Mai 2013 - VI ZR 269/12, BGHZ 197, 213 Rn. 14; BVerfGE 85, 1, 19; BVerfG, NJW 2012, 1643 Rn. 42).
  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16

    Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de)

    a) Zwar kann nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats - wie die Revision im Ausgangspunkt zutreffend annimmt - als Störer jeder haften, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat (Senatsurteil vom 14. Mai 2013 - VI ZR 269/12, BGHZ 197, 213 Rn. 24 mwN - Autocomplete).
  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Er kann den Störer nicht nur gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog auf Unterlassung weiterer Störungen, sondern in entsprechender Anwendung von Satz 1 dieser Bestimmung auch auf Beseitigung eines durch die unwahren Tatsachenbehauptungen geschaffenen Zustands fortdauernder Rufbeeinträchtigung in Anspruch nehmen, der sich für ihn als eine stetig sich erneuernde und fortwirkende Quelle der Ehrverletzung darstellt (vgl. Senatsurteil vom 30. November 1971 - VI ZR 115/70, BGHZ 57, 325, 326 ff., 332 f.; BGH, Urteile vom 12. Januar 1960 - I ZR 30/58, JZ 1960, 701, 702; vom 28. September 1973 - I ZR 136/71, NJW 1973, 2285, 2286; BVerfG, AfP 1997, 619, 620; NK-BGB/Katzenmeier, 2. Auflage, Vor §§ 823 ff Rn. 79 ff., § 823 Rn. 241 ff.; MünchKommBGB/Rixecker, 6. Aufl., Anhang zu § 12 Rn. 219 ff.; Staudinger/Hager, 13. Bearb. 1999, § 823 C 271; Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl., Einf v § 823 Rn. 38; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., 22. Kapitel, Rn. 2; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Mai 2013 - VI ZR 269/12, BGHZ 197, 213 Rn. 28 sowie zum Beseitigungsanspruch in Gestalt der Veröffentlichung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung bei unzulässiger Meinungsäußerung: Senatsurteil vom 25. November 1986 - VI ZR 57/86, BGHZ 99, 133, 136 ff.).

    Dabei genügt als Mitwirkung in diesem Sinne auch die Unterstützung oder die Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (vgl. Senatsurteile vom 14. Mai 2013 - VI ZR 269/12, BGHZ 197, 213 Rn. 24; vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 13; vom 18. November 2014 - VI ZR 76/14, AfP 2015, 36 Rn. 37; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 44/10, AfP 2011, 156 Rn. 10 ff., jeweils mwN).

    Abweichend von dem im Urheber- und Markenrecht entwickelten Begriffsverständnis des I. Zivilsenats (vgl. Urteil vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119 Rn. 34 - Internet-Versteigerung II sowie zuletzt Urteil vom 5. Februar 2015 - I ZR 240/12, GRUR 2015, 485 Rn. 49 - Kinderhochstühle im Internet III) wird im Rahmen des § 1004 BGB auch derjenige als - unmittelbarer - Störer bezeichnet, der nach der Art seines Tatbeitrags sonst als Täter oder Teilnehmer anzusehen wäre (vgl. Senatsurteile vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 13; vom 14. Mai 2013 - VI ZR 269/12, BGHZ 197, 213 Rn. 24; BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, BGHZ 155, 189, 194 f. - Buchpreisbindung; NK-BGB/Katzenmeier, 2. Aufl., Vor §§ 823 ff Rn. 83; Hollenders, Mittelbare Verantwortlichkeit von Intermediären im Netz, S. 84 f.; Ingendaay, AfP 2011, 126, 127 f.; von Pentz, AfP 2014, 8, 15 ff.).

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Rechtsprechung
   BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35283
BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13 (https://dejure.org/2013,35283)
BAG, Entscheidung vom 10.12.2013 - 9 AZR 51/13 (https://dejure.org/2013,35283)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 (https://dejure.org/2013,35283)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

  • openjur.de

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung; Rechtsfolge

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 S 1 AÜG, § 9 Nr 1 AÜG, § 1 Abs 1 S 2 AÜG, Art 2 Abs 1 AÜGÄndG 1, Art 1 Abs 1 EGRL 104/2008
    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolge einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher bei nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung

  • bag-urteil.com

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Dauer-Leiharbeit mit Überlassungserlaubnis: rechtswidrig aber möglich

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Dauer-Leiharbeit mit Überlassungserlaubnis: rechtswidrig aber möglich

  • hensche.de

    Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Zeitarbeit

  • Betriebs-Berater

    Rechtsfolge einer nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • Betriebs-Berater

    Rechtsfolge einer nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Rechtsfolge einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung: Kein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher als Rechtsfolge (auch bei Überlassung nur an einen Entleiher)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (52)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur nicht nur "vorübergehenden" Überlassung von Leiharbeitnehmern

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    (Kein) Paukenschlag aus Erfurt: BAG klärt ein vorübergehendes Problem

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    "Vorübergehend"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Keine Festanstellung eines Leiharbeiters

  • lto.de (Kurzinformation)

    Dauerhafte Überlassung von Leiharbeitern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechtsfolge einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    BAG klärt Streitfrage zur Arbeitnehmerüberlassung: Dauerhafte Überlassung bleibt in vielen Fällen sanktionslos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsfolge einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Arbeitsverhältnis bei nicht nur vorübergehendem Einsatz des Leiharbeitnehmers

  • Jurion (Kurzinformation)

    Erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung schließt unmittelbare Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG aus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Übernahmeanspruch nach dauerhafter Leiharbeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Folgen einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsfolge einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsfolge einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsfolge einer nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • taz.de (Pressebericht, 10.12.2013)

    Leiharbeit: Keine Sanktionen für Arbeitgeber

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer: Kein Arbeitsverhältnis bei nicht nur vorübergehender Überlassung

  • poko.de (Kurzinformation)

    Zur nicht nur "vorübergehenden" Überlassung von Leiharbeitnehmern

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung (Krankenhaus)

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Keine automatische Festanstellung bei dauerhafter Leiharbeit

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Zur Rechtsfolge einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Keine automatische Festanstellung beim Entleiher bei dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Kein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Leiharbeit - nicht nur auf Zeit

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Arbeitsverhältnis bei - erlaubter - nicht nur vorübergehender Leiharbeit

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Zur Rechtsfolge einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Leiharbeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine automatische Festanstellung bei dauerhafter Leiharbeit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Rechtsfolge einer andauernden Arbeitnehmerüberlassung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rechtsfolgen von Leiharbeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung fingiert kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher

  • templin-thiess.de (Kurzinformation)

    Dauerleihe

  • templin-thiess.de (Kurzinformation)

    Dauerleihe

  • templin-thiess.de (Kurzinformation)

    Leiharbeit und Werkvertrag "nicht auf der Agenda"?

  • juve.de (Kurzinformation)

    Leiharbeit: Kreiskliniken Lörrach erfolgreich

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung und ihre Folgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Leiharbeiters auf eine Festanstellung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässige Dauer von Leiharbeit offen

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kein guter Tag für Leiharbeiter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leiharbeit: längerfristige Arbeitnehmerüberlassung führt nicht zu Arbeitsverhältnis mit Entleiher

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unbefristete Überlassung von Leiharbeitnehmern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zustandekommen eines direkten Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiherb

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Kein Arbeitsvertrag zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher bei ihm nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher bei nicht mehr nur vorübergehender Überlassung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Erlaubte Leiharbeit führt nicht zu Arbeitsverhältnis mit Entleiher

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    BAG zu dauerhaften Überlassung von Leiharbeitern - Zeitarbeit

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Anstellung beim Entleiher

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rechtsfolge einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch bei dauerhafter Leiharbeit entsteht kein automatischer Anspruch auf Festanstellung beim Entleiher - BAG zur Rechtsfolge einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • templin-thiess.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Dauerleihe - Leiharbeitnehmer

Besprechungen u.ä. (8)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    (Kein) Paukenschlag aus Erfurt: BAG klärt ein vorübergehendes Problem

  • wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Übernahmeanspruch nach dauerhafter Leiharbeit

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitlich unbegrenzter Einsatz von Leiharbeitnehmern führt aber nicht zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Keine automatische Festanstellung bei dauerhafter Leiharbeit

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neues von der Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolgen einer nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmerüberlassung: Gewährleistung von Transparenz, aber was bringt der Koalitionsvertrag?

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmerüberlassung - trotz unbegrenzter Dauer entsteht kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher

  • derenergieblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Geht der dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung die Luft aus? - Die Schlinge zieht sich zu!

Sonstiges

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Stellungnahme der EU-Kommission: Dauerhafte Leiharbeit ist zulässig!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 384
  • NJW 2013, 28
  • NJW 2014, 956
  • ZIP 2013, 98
  • ZIP 2014, 437
  • MDR 2014, 14
  • MDR 2014, 410
  • NZA 2014, 196
  • BB 2014, 435
  • BB 2014, 700
  • DB 2014, 548
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13
    Entgegen der Auffassung des Klägers hat eine nach § 1 Abs. 2 AÜG zu vermutende Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Folge, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher begründet wird (ausführlich dazu BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe, BAGE 95, 165; ebenso BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22) .

    Damit war klar, dass künftig eine zeitlich unbeschränkte Überlassung von Arbeitnehmern zulässig sein sollte (eingehend dazu BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 24) .

    c) Die Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (ABl. EU L 327 vom 5. Dezember 2008 S. 9, im Folgenden: Leiharbeitsrichtlinie) gebietet kein anderes Ergebnis (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 25) .

    In den Fällen der nach § 1 Abs. 2 AÜG zu vermutenden Arbeitsvermittlung und damit auch bei einer Überschreitung der bis zum 31. Dezember 2002 in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG geregelten Überlassungsdauer von höchstens 24 Monaten gab es somit keine gesetzliche Grundlage mehr für das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer (grundlegend BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe, BAGE 95, 165; ebenso 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22) .

    Ein Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der bis zum 30. November 2011 geltenden Fassung lag ebenso wenig vor wie ein Fall des institutionellen Rechtsmissbrauchs, der das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses gebietet (eingehend BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 26 ff.) .

    Rechtsmissbrauch setzt voraus, dass ein Vertragspartner eine an sich rechtlich zulässige Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Norm oder des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 27) .

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13
    Entgegen der Auffassung des Klägers hat eine nach § 1 Abs. 2 AÜG zu vermutende Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Folge, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher begründet wird (ausführlich dazu BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe, BAGE 95, 165; ebenso BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22) .

    Dies hatte zur Folge, dass bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (vgl. BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 95, 165; 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 29, 7) .

    In den Fällen der nach § 1 Abs. 2 AÜG zu vermutenden Arbeitsvermittlung und damit auch bei einer Überschreitung der bis zum 31. Dezember 2002 in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG geregelten Überlassungsdauer von höchstens 24 Monaten gab es somit keine gesetzliche Grundlage mehr für das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer (grundlegend BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe, BAGE 95, 165; ebenso 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22) .

    (3) Einer analogen Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG steht darüber hinaus entgegen, dass die Situation eines nicht nur vorübergehend überlassenen Leiharbeitnehmers mit der Situation eines ohne Erlaubnis überlassenen Arbeitnehmers, für den § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher fingiert, nicht vergleichbar ist (vgl. BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III 2 der Gründe, BAGE 95, 165) .

    Die Entscheidung des Gesetzgebers zu einem solchen Eingriff muss im Gesetz einen hinreichenden Ausdruck finden (vgl. BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 33; 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III 1 a der Gründe, BAGE 95, 165) .

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13
    eine noch oder eine nicht mehr vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (zur möglichen Auslegung des Begriffs "vorübergehend": vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 53 mwN) anzunehmen wäre.

    b) Ein Verstoß gegen das Verbot der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (zu diesem Verbot: vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 32 mwN) führt entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts nicht zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer, wenn der Verleiher die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat, seine Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung zu überlassen.

    (b) Der Gesetzgeber hat mit der Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, nach der die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher vorübergehend erfolgt, eine nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung wieder verboten (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 32) , ohne in einer § 13 AÜG in der bis zum 31. März 1997 geltenden Fassung nachgebildeten Bestimmung oder in einer anderen Vorschrift zu regeln, dass eine nicht nur vorübergehende Überlassung des Leiharbeitnehmers an einen Entleiher das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses bewirkt.

    Dies gilt auch dann, wenn die Leiharbeitsrichtlinie bezüglich einer nicht nur vorübergehenden Überlassung eines Leiharbeitnehmers an einen Entleiher (Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 Buchst. b bis e der Leiharbeitsrichtlinie) mangels einer wirksamen, angemessenen und abschreckenden Sanktion unzureichend umgesetzt worden sein sollte (zum Recht des Betriebsrats, bei einer beabsichtigten mehr als vorübergehenden Beschäftigung die Zustimmung nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zu verweigern: vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 48 ff.) .

    Ein mehr als vorübergehender Einsatz eines Leiharbeitnehmers bei einem Entleiher ist seitdem verboten (vgl. hierzu BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 32 mwN) .

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13
    Die Freiheit, ein Arbeitsverhältnis einzugehen oder dies zu unterlassen, ist Ausdruck der durch Art. 12 GG geschützten Vertragsfreiheit (vgl. BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69, 76, BVerfGE 128, 157) .

    Im Übrigen trifft den Gesetzgeber, wenn er es zulässt, dass der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers ausgewechselt wird, grundsätzlich eine Schutzpflicht, die nicht nur das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes trotz Arbeitgeberwechsels, sondern auch seine privatautonome Entscheidung über die Person des Vertragspartners beachten muss (vgl. BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 73 mwN, aaO) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12

    Dauerverleih - institutioneller Rechtsmissbrauch bei konzerninterner

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13
    aa) Freilich soll nach einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung angesichts der Neuregelungen des Missbrauchsverhinderungsgesetzes bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG in unmittelbarer, analoger oder richtlinienkonformer Anwendung des § 10 AÜG ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher zustande kommen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 9. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 - LAGE AÜG § 10 Nr. 8; Brors AuR 2013, 108, 113; Schaub/Koch ArbR-Hdb. 15. Aufl. § 120 Rn. 12c; Ulber/J. Ulber AÜG 4. Aufl. § 1 Rn. 231d; ErfK/Wank 14. Aufl. § 1 AÜG Rn. 37d; wohl auch Zimmer AuR 2012, 422, 425) .

    (2) Eine einem Verleiher vor dem 1. Dezember 2011 erteilte Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG war auch nicht auf die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern beschränkt (aA LAG Berlin-Brandenburg 9. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 - zu II 1.2.1 der Gründe, LAGE AÜG § 10 Nr. 8; Gusssen FA 2013, 134, 136; wie hier im Ergebnis Hamann jurisPR-ArbR 10/2013 Anm. 1) .

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13
    Die Rechtsprechung hat § 15 Abs. 6 AGG zur Füllung einer Regelungslücke im Rahmen von § 612a BGB analog angewandt (vgl. BAG 21. September 2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 44 f.) .
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13
    2 Z 13/83|Europäisches Patentamt; 07.06.1983; T 14/83|LG Deggendorf; 18.03.1983; T 14/83">14/83 - [von Colson und Kamann] Slg. 1984, 1891; vgl. auch MüKoBGB/Thüsing 6.   Aufl. § 15 AGG Rn. 43) .
  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13
    als öffentliche Arbeitgeber im Sinne dieser Rechtsprechung anzusehen sind (vgl. dazu EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 38 f. mwN) .
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13
    Zwar kann sich der Einzelne in Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend konkret sind, vor nationalen Gerichten gegenüber einem öffentlichen Arbeitgeber auf diese Bestimmungen berufen, wenn die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt wurde (vgl. EuGH 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01 - [Pfeiffer ua.] Rn. 103, Slg. 2004, I-8835) .
  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13
    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BVerfG 11. Juli 2012 - 1 BvR 3142/07, 1 BvR 1569/08 - Rn. 75, BVerfGE 132, 99) .
  • BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

  • BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76

    Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung -

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG -

  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05

    Sozialkassenverfahren - Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1747/12

    Kettenbefristung und Leiharbeit im Konzern

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12

    Arbeitnehmerüberlassung - kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher

  • LAG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 11 Sa 84/12

    Arbeitnehmerüberlassung; vorübergehend

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

  • ArbG Stuttgart, 08.04.2014 - 16 BV 121/13

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Scheindienstvertrag -

    Die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - bezüglich der nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung aufgestellt hat, gelten auch bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung (Scheinwerk-/Scheindienstvertrag).

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - stehe dem nicht entgegen.

    Das Bundesarbeitsgericht habe in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - den Grundsatz des institutionellen Rechtsmissbrauchs nochmals ausdrücklich bestätigt, dort allerdings die Voraussetzungen als nicht gegeben angesehen, weil es aufgrund des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG) keinen Missbrauch einer zulässigen gesetzlichen Regelungen habe erkennen können.

    Im Übrigen habe das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - zu Unrecht angenommen, dass bei einer zwar nicht verdeckten, aber unzulässigen dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung bei Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiert werde.

    Soweit sich das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 -gehindert gesehen habe, eine richtlinienkonforme Auslegung vorzunehmen, habe es gegen seine Pflicht verstoßen, die Rechtssache gemäß Art. 267 AEUV an den Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

    Dies gelte unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerüberlassung vorübergehend erfolgt wäre oder nicht, und sei nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - eindeutig.

    Die von diesem gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - vorgebrachten weiteren Argumente überzeugten ebenfalls nicht.

    In seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - sei für das Bundesarbeitsgericht einzig und allein ausreichend gewesen, dass eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vorgelegen habe, unabhängig davon, ob die Überlassung zulässig oder - weil nicht vorübergehend - unzulässig gewesen sei.

    Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis, als Verleiher Dritten Arbeitnehmer im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung zu überlassen, hindert dies eine unmittelbare Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196).

    Dies gilt auch, wenn der Einsatz entgegen der Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht nur vorübergehend erfolgt (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196), und ferner auch dann, wenn die Arbeitnehmerüberlassung verdeckt im Rahmen eines Scheinwerk-/Scheindienstvertrages erfolgt (vgl. Arbeitsgericht Stuttgart 12. März 2014 -19 Ca 7077/13-).

    Daraus wird deutlich, dass eine geänderte Rechtslage nicht per se die Unwirksamkeit einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bewirkt oder die Erlaubnis einschränkt (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196).

    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196 mwN).

    Der Gesetzgeber des Missbrauchsverhinderungsgesetzes hat bewusst davon abgesehen zu regeln, dass eine nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer bewirkt, wie aus der Entstehungsgeschichte des AÜG deutlich wird (näher dazu vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196).

    (ccc) Einer analogen Anwendung der Rechtsfolge des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG steht darüber hinaus entgegen, dass die Situation eines nicht nur vorübergehend überlassenen Leiharbeitnehmers mit der Situation eines ohne Erlaubnis überlassenen Arbeitnehmers, für den § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher fingiert, nicht vergleichbar ist (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196).

    Das AÜG regelt demgegenüber nicht, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Verleiher unwirksam ist oder beendet wird, wenn der Leiharbeitnehmer vom Verleiher nicht nur vorübergehend überlassen wird (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196).

    Vorschriften, die die freie Wahl des Arbeitsplatzes durch den Arbeitnehmer bei einer nicht nur vorübergehenden oder verdeckten Überlassung an einen Entleiher gewährleisten, fehlen im AÜG völlig (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196; Arbeitsgericht Stuttgart 12. März 2014 - 19 Ca 7077/13 -).

    (ccc) Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer kann im Falle einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung und/oder einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung auf der Basis von Scheinwerk-/Scheindienstverträgen auch nicht auf eine unionsrechtskonforme Auslegung oder unionsrechtskonforme Fortbildung der Bestimmungen des AÜG gestützt werden (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196).

    Die Leiharbeitsrichtlinie sieht damit keine eigenen Sanktionen vor, sondern überlässt deren Auswahl den Mitgliedstaaten (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196).

    Solche eindeutigen Anhaltspunkte lassen sich der deutschen Rechtsordnung nicht entnehmen (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196).

    Insbesondere kann diese Rechtsfolge nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs bzw. institutionellen Rechtsmissbrauchs aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) hergeleitet werden (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196; Arbeitsgericht Stuttgart 12. März 2014 - 19 Ca 7077/13 -).

    Vertragsgestaltungen können nur dann als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn sie gravierend von den Gestaltungsmöglichkeiten abweichen, die nach der Konzeption des Gesetzes noch gebilligt sind (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196; 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - NZA 2013, 1267).

    Dies würde bedeuten, sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegzusetzen und unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers einzugreifen (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196).

    Dies würde wiederum auch insoweit bedeuten, unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers einzugreifen (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196, Arbeitsgericht Stuttgart 12. März 2014 - 19 Ca 7077/13 -).

  • FG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 K 130/16

    Einkommensteuerliche Zuordnung der betrieblichen Einrichtung des Entleihers die

    Auch aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes - BAG - (etwa Urteil vom 10. Dezember 2013, 9 AZR 51/13) sei zu entnehmen, dass eine Überlassung von Leiharbeitnehmern an Entleiher nur vorübergehend erfolgen dürfe.
  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 352/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

    Daraus wird deutlich, dass eine geänderte Rechtslage nicht per se die Unwirksamkeit einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bewirkt oder die Erlaubnis einschränkt (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 21, BAGE 146, 384) .

    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 23, BAGE 146, 384) .

    Der Senat hat hinsichtlich der Frage der Rechtsfolge bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung bereits ausgeführt, dass im Gesetzgebungsverfahren zum Missbrauchsverhinderungsgesetz die Erweiterung der Rechtsfolge aus § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG über die Fälle des Fehlens der Erlaubnis hinaus diskutiert und von Sachverständigen angemahnt wurde (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 27, BAGE 146, 384 mit Verweis auf BT-Drs. 17/5238 S. 9 und der dort dargestellten Kritik von Düwell, der Gesetzentwurf sei "nicht effektiv genug", da er "die vorgesehene Rechtsfolge für die anderen Fälle der gesetzwidrigen Arbeitnehmerüberlassung aus[spare]") .

    Der Senat hat im Zuge der Problematik einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung bereits ausgeführt, dass die Bestimmung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderlich ist, weil bei Fehlen der nach § 1 AÜG erforderlichen Erlaubnis der Vertrag des Leiharbeitnehmers mit dem Verleiher nach § 9 Nr. 1 AÜG unwirksam ist (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 30, BAGE 146, 384) .

    (4) Die Auswechslung des Arbeitgebers aufgrund einer analogen Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG wäre darüber hinaus wegen des Entzugs des vom Arbeitnehmer gewählten Arbeitgebers auch verfassungsrechtlich bedenklich (ausf. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 31, BAGE 146, 384) .

    Wegen der Vielzahl möglicher Verstöße gegen Vorschriften des AÜG durch Verleiher und Entleiher sowie möglicher Sanktionen ist die Auswahl wirksamer, angemessener und abschreckender Sanktionen iSv. Art. 10 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (Leiharbeitsrichtlinie) nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, sondern Sache des Gesetzgebers (ausf. für den Fall einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 32 ff., BAGE 146, 384) .

    Nach Streichung des § 13 AÜG aF gibt es in den Fällen der nach § 1 Abs. 2 AÜG vermuteten Arbeitsvermittlung keine gesetzliche Grundlage mehr für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (ausf. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 25 mwN, BAGE 146, 384) .

    Dies würde bedeuten, sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegzusetzen und unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers einzugreifen (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 38, BAGE 146, 384) .

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Rechtsprechung
   BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7775
BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12 (https://dejure.org/2013,7775)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2013 - 2 AZR 579/12 (https://dejure.org/2013,7775)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 (https://dejure.org/2013,7775)
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Volltextveröffentlichungen (19)

Kurzfassungen/Presse (40)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Kündigung wegen Austritts aus der Kirche

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Kirchenaustritt kann teuer werden

  • faz.net (Kurzinformation)

    Kann mir gekündigt werden, wenn ich aus der Kirche austrete?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bei Kirchenaustritt: Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kirchenarbeitsrecht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Katholische Kirche kann bei Austritt eines Mitarbeiters kündigen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dem Kirchenaustritt folgt der Rausschmiss - In einer kirchlichen Einrichtung kann der Austritt den Arbeitsplatz kosten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Kirchenaustritt kann Kündigung durch kirchlichen Arbeitgeber rechtfertigen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kirchenaustritt rechtfertigt außerordentliche Kündigung

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • spiegel.de (Pressebericht, 25.04.2013)

    Caritas darf Mitarbeiter nach Kirchenaustritt kündigen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Austritt aus der Kirche kann Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nach Kirchenaustritt den Job verloren - Kündigung war rechtens

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Kirchenaustritt rechtfertigt die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit kirchlichem Arbeitgeber

  • anwalt24.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Kirchenaustritt kann Kündigung rechtfertigen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kirchenaustritt kann eine Kündigung rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kirchenaustritt als Kündigungsgrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein Kirchenaustritt kann eine Kündigung durch einen kirchlichen Arbeitgeber rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kirchenaustritt führt zur Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei Kirchenaustritt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Arbeitnehmers nach Kirchenaustritt kann wirksam sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach Kirchenaustritt gerechtfertigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach Kirchenaustritt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Kirchenaustritts rechtmäßig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Kündigung der Caritas wegen Kirchenaustritts aus Gewissensgründen des Arbeitnehmers wirksam

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Austritts aus der Kirche?

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen AGG - Außerordentliche Kündigung wegen Kirchenaustritts

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Austritt aus der katholischen Kirche

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen Kirchenaustritts gerechtfertigt - Kirchenaustritt stellt Verstoß gegen arbeitsvertragliche Loyalitätsobliegenheiten dar

Besprechungen u.ä. (4)

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmer kirchlicher Einrichtungen (Caritas, Diakonie) riskieren bei einem Kirchenaustritt die außerordentliche Kündigung

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Raus aus der Kirche, raus aus dem Job - Kirchenaustritt berechtigt Caritasverband zur fristlosen Kündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Kirchenaustritt kann Kündigung rechtfertigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 90
  • NJW 2013, 28
  • NJW 2014, 104
  • MDR 2013, 1286
  • MDR 2013, 13
  • NZA 2013, 1131
  • BB 2013, 1139
  • BB 2013, 2292
  • DB 2013, 2274
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12
    Er verträgt sich aus Sicht der Kirche weder mit ihrer Glaubwürdigkeit noch mit der von ihr geforderten vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84 - zu B II 4 c der Gründe, BVerfGE 70, 138) .

    Auch die Entscheidung darüber, ob und wie innerhalb der im kirchlichen Dienst tätigen Mitarbeiter eine Abstufung der Loyalitätsanforderungen eingreifen soll (vgl. Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 GrO) , ist grundsätzlich eine dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht unterliegende Angelegenheit (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE   70, 138; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - BAGE 139, 144; 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 -; bestätigend EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 45) .

    Die Gerichte haben sicherzustellen, dass die kirchlichen Einrichtungen nicht in Einzelfällen unannehmbare Anforderungen an die Loyalität ihrer Arbeitnehmer stellen (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 2 a der Gründe, aaO) .

    Auch in diesen Fällen hat nach staatlichem Recht eine Interessenabwägung stattzufinden; dabei ist dem Selbstverständnis der Kirchen ein besonderes Gewicht beizumessen (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 1 e, B II 2 b, B II 4 c und C 1 der Gründe, BVerfGE 70, 138) .

    Dies schließt die rechtliche Vorsorge für die Wahrnehmung kirchlicher Dienste durch den Abschluss privatrechtlicher Arbeitsverträge ein (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 1 b bis c der Gründe, BVerfGE 70, 138; BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 95; 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 22, BAGE 139, 144) .

    b) Das durch Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV verfassungsrechtlich verbürgte Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht kommt neben den verfassten Kirchen auch den ihnen zugeordneten, insbesondere ihren karitativen Einrichtungen zu (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 1 d der Gründe, BVerfGE 70, 138; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 22, BAGE 139, 144) .

    Erfasst sind alle der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück des Auftrags der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen ( BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83  ua. - zu B II 1 a der Gründe mwN, aaO; BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 56 und 101 ) .

    Die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrechts bleibt auch für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse wesentlich (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 1 d der Gründe, BVerfGE 70, 138; BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - aaO) .

    Werden Loyalitätsanforderungen in einem Arbeitsvertrag festgelegt, nimmt der kirchliche Arbeitgeber nicht nur die allgemeine Vertragsfreiheit für sich in Anspruch; er macht zugleich von seinem verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrecht Gebrauch (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - aaO; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 23, BAGE 139, 144; kritisch Schlink JZ 2013, 209, 212 f.) .

    Eine Rechtsanwendung, bei der die vom kirchlichen Selbstverständnis gebotene Verpflichtung der Arbeitnehmer auf grundlegende Maximen kirchlichen Lebens arbeitsrechtlich ohne Bedeutung bliebe, widerspräche dem verfassungsverbürgten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 1 e der Gründe mwN, BVerfGE 70, 138) .

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 543/10

    Kirchlicher Arbeitnehmer - Kündigung - Loyalitätsverstoß

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12
    Auch die Entscheidung darüber, ob und wie innerhalb der im kirchlichen Dienst tätigen Mitarbeiter eine Abstufung der Loyalitätsanforderungen eingreifen soll (vgl. Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 GrO) , ist grundsätzlich eine dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht unterliegende Angelegenheit (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE   70, 138; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - BAGE 139, 144; 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 -; bestätigend EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 45) .

    Dies schließt die rechtliche Vorsorge für die Wahrnehmung kirchlicher Dienste durch den Abschluss privatrechtlicher Arbeitsverträge ein (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 1 b bis c der Gründe, BVerfGE 70, 138; BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 95; 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 22, BAGE 139, 144) .

    b) Das durch Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV verfassungsrechtlich verbürgte Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht kommt neben den verfassten Kirchen auch den ihnen zugeordneten, insbesondere ihren karitativen Einrichtungen zu (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 1 d der Gründe, BVerfGE 70, 138; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 22, BAGE 139, 144) .

    Werden Loyalitätsanforderungen in einem Arbeitsvertrag festgelegt, nimmt der kirchliche Arbeitgeber nicht nur die allgemeine Vertragsfreiheit für sich in Anspruch; er macht zugleich von seinem verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrecht Gebrauch (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - aaO; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 23, BAGE 139, 144; kritisch Schlink JZ 2013, 209, 212 f.) .

    Es kommt weder auf die Auffassung der einzelnen betroffenen kirchlichen Einrichtungen, bei denen die Meinungsbildung von verschiedenen Motiven beeinflusst sein kann, noch auf diejenige breiter Kreise unter Kirchenmitgliedern oder gar einzelner, bestimmten Tendenzen verbundener Mitarbeiter an (BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 24, BAGE 139, 144; 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 - Rn. 53) .

    Die staatlichen Gerichte haben zwischen den Grundrechten der Arbeitnehmer, etwa dem Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit, und dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft abzuwägen (BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 18, BAGE 139, 144) .

    Die Beachtung der Rechtsprechung des EGMR ist verfassungsrechtlich geboten, soweit dies methodisch vertretbar und mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist (BVerfG 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 ua. - Rn. 93 f. mwN, BVerfGE 128, 326; 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 - BVerfGE 111, 307; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - aaO) .

    a) In Fällen, in denen die Kündigung eine Benachteiligung iSd. §§ 1 ff. AGG mit sich bringt, sind für die Frage der sozialen Rechtfertigung nach § 1 KSchG die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) heranzuziehen (BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 31, BAGE 139, 144; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - BAGE 128, 238) .

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12
    a) Der Schutzbereich des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts erfasst die individual- und kollektivrechtliche Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen der in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeitnehmer (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 94) .

    Dies schließt die rechtliche Vorsorge für die Wahrnehmung kirchlicher Dienste durch den Abschluss privatrechtlicher Arbeitsverträge ein (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 1 b bis c der Gründe, BVerfGE 70, 138; BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 95; 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 22, BAGE 139, 144) .

    Erfasst sind alle der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück des Auftrags der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen ( BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83  ua. - zu B II 1 a der Gründe mwN, aaO; BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 56 und 101 ) .

    Das gilt auch dann, wenn die Religionsgesellschaft beim Betrieb solcher Einrichtungen im Wettbewerb mit nichtkirchlichen Trägern steht (vgl. BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - aaO ) .

    Die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrechts bleibt auch für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse wesentlich (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 1 d der Gründe, BVerfGE 70, 138; BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - aaO) .

    Eine derartige Grundrechtsbindung ginge über die von Art. 1 Abs. 3 GG für die staatliche Gewalt angeordnete Grundrechtsbindung noch hinaus, da sie bereits den Schutzbereich des Selbstbestimmungsrechts als solchen begrenzte (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 105 ) .

  • EGMR, 03.02.2011 - 18136/02

    Kündigung einer bei der evangelischen Kirche angestellten Kindergärtnerin wegen

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12
    Auch die Entscheidung darüber, ob und wie innerhalb der im kirchlichen Dienst tätigen Mitarbeiter eine Abstufung der Loyalitätsanforderungen eingreifen soll (vgl. Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 GrO) , ist grundsätzlich eine dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht unterliegende Angelegenheit (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE   70, 138; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - BAGE 139, 144; 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 -; bestätigend EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 45) .

    Dieses Abwägungsgebot folgt nicht zuletzt aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 45; 23. September 2010 - 425/03 - [Obst] Rn. 49; 23. September 2010 - 1620/03 - [Schüth] Rn. 69) .

    d) Bei der Abwägung der Grundrechte des Klägers mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB ist zu berücksichtigen, dass der Kläger in die Obliegenheit, die an ihn gestellten Loyalitätserwartungen zu erfüllen, bei Begründung des Arbeitsverhältnisses mit dem Beklagten eingewilligt hat (vgl. dazu EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 46; 23. September 2010 - 1620/03 - [Schüth] Rn. 71) .

    Besondere berufliche Anforderungen sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht nur dann gegeben, wenn sie ein gleichsam handwerkliches Erfordernis darstellen, sondern auch dann, wenn sie im Einklang mit der Richtlinie 2000/78/EG auf den religiösen Grundsätzen des Arbeitgebers und der Bedeutung der Tätigkeit des betreffenden Arbeitnehmers für diesen beruhen (so für das Gebot der ehelichen Treue nach dem Verständnis der Mormonenkirche EGMR 23. September 2010 - 425/03 - [Obst] Rn. 51; vgl. ferner EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 46) .

  • EGMR, 23.09.2010 - 1620/03

    Achtung des Privat- und Familienlebens eines kirchlichen Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12
    Dieses Abwägungsgebot folgt nicht zuletzt aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 45; 23. September 2010 - 425/03 - [Obst] Rn. 49; 23. September 2010 - 1620/03 - [Schüth] Rn. 69) .

    d) Bei der Abwägung der Grundrechte des Klägers mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB ist zu berücksichtigen, dass der Kläger in die Obliegenheit, die an ihn gestellten Loyalitätserwartungen zu erfüllen, bei Begründung des Arbeitsverhältnisses mit dem Beklagten eingewilligt hat (vgl. dazu EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 46; 23. September 2010 - 1620/03 - [Schüth] Rn. 71) .

    f) Das Landesarbeitsgericht hat in die Interessenabwägung mit Recht den Umstand einbezogen, dass es für den Kläger auch außerhalb der katholischen Kirche und ihrer Einrichtungen Beschäftigungsmöglichkeiten als Sozialpädagoge gibt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt EGMR 23. September 2010 - 1620/03 - [Schüth] Rn. 73) .

  • EGMR, 23.09.2010 - 425/03

    Obst gegen Deutschland

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12
    Dieses Abwägungsgebot folgt nicht zuletzt aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 45; 23. September 2010 - 425/03 - [Obst] Rn. 49; 23. September 2010 - 1620/03 - [Schüth] Rn. 69) .

    Besondere berufliche Anforderungen sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht nur dann gegeben, wenn sie ein gleichsam handwerkliches Erfordernis darstellen, sondern auch dann, wenn sie im Einklang mit der Richtlinie 2000/78/EG auf den religiösen Grundsätzen des Arbeitgebers und der Bedeutung der Tätigkeit des betreffenden Arbeitnehmers für diesen beruhen (so für das Gebot der ehelichen Treue nach dem Verständnis der Mormonenkirche EGMR 23. September 2010 - 425/03 - [Obst] Rn. 51; vgl. ferner EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 46) .

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 139/00

    Kirchliche Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12
    Auch die Entscheidung darüber, ob und wie innerhalb der im kirchlichen Dienst tätigen Mitarbeiter eine Abstufung der Loyalitätsanforderungen eingreifen soll (vgl. Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 GrO) , ist grundsätzlich eine dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht unterliegende Angelegenheit (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE   70, 138; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - BAGE 139, 144; 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 -; bestätigend EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 45) .

    Es kommt weder auf die Auffassung der einzelnen betroffenen kirchlichen Einrichtungen, bei denen die Meinungsbildung von verschiedenen Motiven beeinflusst sein kann, noch auf diejenige breiter Kreise unter Kirchenmitgliedern oder gar einzelner, bestimmten Tendenzen verbundener Mitarbeiter an (BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 24, BAGE 139, 144; 21. Februar 2001 - 2 AZR 139/00 - Rn. 53) .

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12
    Ist der Arbeitnehmer aber ordentlich nicht kündbar und führt gerade der Ausschluss der ordentlichen Kündigung zu einer unzumutbaren Belastung des Arbeitgebers, weil dieser dann, obwohl er den Arbeitnehmer nicht mehr einsetzen kann, noch für lange Zeit an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gebunden wäre, kann auch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein (vgl. zur krankheitsbedingt mangelnden Einsetzbarkeit BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99  - zu II 3 der Gründe, BAGE 96, 65 ; zur betriebsbedingt mangelnden Einsetzbarkeit BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11  - Rn. 14 mwN) .

    In diesem Fall ist zur Vermeidung einer Benachteiligung der durch den Ausschluss der ordentlichen Kündigung gerade besonders geschützten Arbeitnehmer eine der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuhalten (vgl. BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11  - Rn. 14 mwN ) .

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12
    Die Beachtung der Rechtsprechung des EGMR ist verfassungsrechtlich geboten, soweit dies methodisch vertretbar und mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist (BVerfG 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 ua. - Rn. 93 f. mwN, BVerfGE 128, 326; 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 - BVerfGE 111, 307; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - aaO) .
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12
    Die Beachtung der Rechtsprechung des EGMR ist verfassungsrechtlich geboten, soweit dies methodisch vertretbar und mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist (BVerfG 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 ua. - Rn. 93 f. mwN, BVerfGE 128, 326; 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 - BVerfGE 111, 307; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - aaO) .
  • EuGH, 01.04.2004 - C-1/02

    Borgmann

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

  • BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 12 Sa 55/11

    Außerordentliche Kündigung eines Sozialarbeiters der Caritas - schwerwiegender

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

    Zwar handelt es sich bei dem Beklagten um eine einer Religionsgemeinschaft, nämlich der EKD zugeordnete Einrichtung iSd. § 9 Abs. 1 AGG und im Sinne des Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG (zu den Anforderungen an die Annahme einer solchen Einrichtung: vgl. EuGH 11. September 2018 - C-68/17 - [IR] Rn. 39 bis 41; BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 146 f., BVerfGE 137, 273; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 22 f.; 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 94 f., BAGE 143, 354) .
  • BAG, 20.02.2019 - 2 AZR 746/14

    Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen

    ArbN Rn. 8; ders. ZMV-Sonderheft Tagung 2009 S. 7, 10 f.; Richardi ZfA 2008, 31, 49; Mohr/von Fürstenberg BB 2008, 2122, 2124 f.; Schliemann FS Richardi 2007 S. 959 ff.; ders. in Reichold Loyalitätsobliegenheiten im Umbruch S. 73 ff.; Schoenauer KuR 2012, 30, 35; Steinmeyer FS Wank 2014 S. 587, 591; Joussen NZA 2008, 675, 677 ff.; Thüsing in Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche Bd. 46, 129, 148; Thüsing/Fink-Jamann/von Hoff ZfA 2009, 153, 178 ff.; offengelassen BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 46, BAGE 145, 90; zu möglichen unionsrechtlichen Auslegungsvarianten vgl. auch Reichegger Die Auswirkungen der Richtlinie 2000/78/EG auf das kirchliche Arbeitsrecht unter Berücksichtigung von Gemeinschaftsgrundrechten als Auslegungsmaxime S. 219 ff.) .
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Dies zeige auch der Vergleich zur Entscheidung vom 25. April 2013 (- 2 AZR 579/12 - NZA 2013, S. 1131 ff.), in der der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts im Falle des Kirchenaustritts festgestellt habe, dass die Kündigung eines im verkündigungsnahen Bereich eingesetzten kirchlichen Arbeitnehmers gerechtfertigt gewesen sei.

    Ferner wird es zu beachten haben, dass die Freiwilligkeit der Eingehung von Loyalitätsobliegenheiten durch den kirchlichen Arbeitnehmer im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen ist (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - juris, Rn. 32; EGMR, Schüth v. Deutschland, Urteil vom 23. September 2010 Nr. 1620/03, § 71; EGMR, Siebenhaar v. Deutschland, Urteil vom 3. Februar 2011 Nr. 18136/02, § 46) und dem Arbeitgeber nach einem einmaligen Fehlverhalten die Fortführung des Arbeitsverhältnisses eher zugemutet werden kann als in Konstellationen, in denen er dauerhaft mit dem illoyalen Verhalten des Arbeitnehmers konfrontiert wird (vgl. BAG, Urteil vom 25. Mai 1988 - 7 AZR 506/87 - juris, Rn. 27; hierzu auch: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Januar 2001 - 1 BvR 619/92 -, juris, Rn. 8 f.).

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Werden - wie hier - Loyalitätsanforderungen in einem Arbeitsvertrag festgelegt, nimmt der kirchliche Arbeitgeber nicht nur die allgemeine Vertragsfreiheit für sich in Anspruch, er macht zugleich von seinem verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrecht Gebrauch (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - BVerfGE 70, 138; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 23, BAGE 139, 144; 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 25, BAGE 145, 90) .

    Die Gerichte haben jedoch sicherzustellen, dass die kirchlichen Einrichtungen nicht in Einzelfällen unannehmbare Anforderungen an die Loyalität ihrer Arbeitnehmer stellen (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 70, 138; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 25, BAGE 145, 90) .

    (1) Bei der Abwägung der Grundrechte der Klägerin mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht der Beklagten - unterstellt es handelt sich bei ihr um eine der Evangelischen Kirche zugeordnete Einrichtung - ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin in die Obliegenheit, die an sie gestellten Loyalitätserwartungen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zu erfüllen, bei Begründung des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten eingewilligt hat (vgl. dazu EGMR 23. September 2010 - 1620/03 - [Schüth] Rn. 71; 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 46; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 32, BAGE 145, 90) .

    Die arbeitsvertragliche Anerkennung der Loyalitäts- und Neutralitätserwartungen der Beklagten durch die Klägerin, führt aber dazu, dass der nunmehr anderen Ausübung ihrer Glaubensfreiheit in Gestalt des jetzt - anders als zu Beginn des Arbeitsverhältnisses - von ihr als verbindlich angesehenen religiösen Gebots, ein Kopftuch zu tragen, zumindest kein höheres Gewicht als dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht zukommt (vgl. BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 32, BAGE 145, 90) .

    Nach der Rechtsprechung des EGMR, deren Beachtung verfassungsrechtlich geboten ist, soweit dies methodisch vertretbar und mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist (BVerfG 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 - BVerfGE 111, 307; 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 ua. - Rn. 93 f. mwN, BVerfGE 128, 326; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 27, BAGE 145, 90) , ist zu berücksichtigen, dass die Religionsgemeinschaften traditionell und weltweit in Form organisierter Strukturen existieren (EGMR 23. September 2010 - 425/03 - [Obst] Rn. 44 und - 1620/03 - [Schüth] Rn. 58; 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 41) .

    Unter Berücksichtigung der Tätigkeit der Klägerin könnte auf andere Weise das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, von dem der kirchliche Arbeitgeber mit der Festlegung von Loyalitätspflichten im Arbeitsverhältnis Gebrauch macht (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - BVerfGE 70, 138; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 23, BAGE 139, 144; 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 25, BAGE 145, 90) , nicht gewahrt werden.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - 4 Sa 157/14

    Kirchlicher Arbeitgeber - kein Entschädigungsanspruch bei erfolgloser Bewerbung

    Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG ist vielmehr seit dem 01.12.2009 seinerseits im Lichte von Art. 17 Abs. 1 AEUV auszulegen (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 579/12 - EzA § 611 BGB 2002 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 26 = AP Nr. 243 zu § 626 BGB).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrechts bleibt auch für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse wesentlich (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83  ua. - zu B II 1 d der Gründe, BVerfGE 70, 138 ; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 25) .
  • LAG Baden-Württemberg, 10.02.2021 - 4 Sa 27/20

    Außerordentliche Kündigung wegen Kirchenaustritts - ordentlich unkündbarer Koch

    In diesem Fall ist zur Vermeidung einer Benachteiligung der durch den Ausschluss der ordentlichen Kündigung gerade besonders geschützten Arbeitnehmer eine der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuhalten (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 -).

    Auch wenn der Kirchenaustritt nach dem Kirchenrecht zu den schwersten Vergehen gegen die Religion und die Einheit der Kirche gehört (BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 -), wird man diesen Loyalitätsverstoß angesichts der Glaubens- und Gewissensfreiheit des Klägers nicht als schuldhaft ansehen können (so zumindest andeutend: BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 -).

  • LAG Hamm, 08.05.2015 - 18 Sa 1727/14

    Zulässigkeit eines Kopftuchverbots für eine Krankenschwester im Dienst der

    Werden - wie hier - Loyalitätsanforderungen in einem Arbeitsvertrag festgelegt, nimmt der kirchliche Arbeitgeber nicht nur die allgemeine Vertragsfreiheit für sich in Anspruch, er macht zugleich von seinem verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrecht Gebrauch (vgl. BVerfG 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83; BAG 08.09.2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 23; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 25).

    Die Gerichte haben jedoch sicherzustellen, dass die kirchlichen Einrichtungen nicht in Einzelfällen unannehmbare Anforderungen an die Loyalität ihrer Arbeitnehmer stellen (BVerfG 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83 - zu B II 2 a der Gründe; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 25).

    (a) Bei der Abwägung der Grundrechte der Klägerin mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht der Beklagten ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin in die Obliegenheit, die an sie gestellten Loyalitätserwartungen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zu erfüllen, bei Begründung des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten eingewilligt hat (vgl. dazu EGMR 23.09.2010 - 1620/03 - [Schüth] Rn. 71; EGMR 03.02.2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 46; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 32).

    Die arbeitsvertragliche Anerkennung der Loyalitäts- und Neutralitätserwartungen der Beklagten durch die Klägerin führt aber dazu, dass der nunmehr anderen Ausübung ihrer Glaubensfreiheit in Gestalt des jetzt - anders als zu Beginn des Arbeitsverhältnisses - von ihr als verbindlich angesehenen religiösen Gebots, ein Kopftuch zu tragen, zumindest kein höheres Gewicht als dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht zukommt (vgl. BAG 25.04.2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 32).

    Nach der Rechtsprechung des EGMR, deren Beachtung verfassungsrechtlich geboten ist, soweit dies methodisch vertretbar und mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist (BVerfG 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 ; BVerfG 04.05.2011 - 2 BvR 2333/08 - Rn. 93 f. m.w.N.; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 27), ist zu berücksichtigen, dass die Religionsgemeinschaften traditionell und weltweit in Form organisierter Strukturen existieren (EGMR 23.09.2010 - 425/03 - [Obst] Rn. 44 und - 1620/03 - [Schüth] Rn. 58; EGMR 03.02.2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 41).

    Unter Berücksichtigung der Tätigkeit der Klägerin könnte auf andere Weise das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, von dem der kirchliche Arbeitgeber mit der Festlegung von Loyalitätspflichten im Arbeitsverhältnis Gebrauch macht (vgl. dazu BVerfG 04.06.1985 - 2 BvR 1703/8; BAG 08.09.2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 23; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 25), nicht gewahrt werden.

  • LAG Hamm, 08.11.2018 - 18 Sa 639/18

    Vergütungsansprüche einer Kopftuch tragenden Krankenschwester im Dienste einer

    Werden - wie hier - Loyalitätsanforderungen in einem Arbeitsvertrag festgelegt, nimmt der kirchliche Arbeitgeber nicht nur die allgemeine Vertragsfreiheit für sich in Anspruch, er macht zugleich von seinem verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrecht Gebrauch (vgl. BVerfG 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83; BAG 08.09.2011 - 2 AZR 543/10; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 579/12).

    Die Gerichte haben jedoch sicherzustellen, dass die kirchlichen Einrichtungen nicht in Einzelfällen unannehmbare Anforderungen an die Loyalität ihrer Arbeitnehmer stellen (BVerfG 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 579/12).

    (a) Bei der Abwägung der Grundrechte der Klägerin mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht der Beklagten ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin in die Obliegenheit, die an sie gestellten Loyalitätserwartungen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zu erfüllen, bei Begründung des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten eingewilligt hat (vgl. dazu EGMR 23.09.2010 - 1620/03 [Schüth]; EGMR 03.02.2011 - 18136/02 [Siebenhaar]; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 579/12).

    Die arbeitsvertragliche Anerkennung der Loyalitäts- und Neutralitätserwartungen der Beklagten durch die Klägerin führt aber dazu, dass der nunmehr anderen Ausübung ihrer Glaubensfreiheit in Gestalt des jetzt - anders als zu Beginn des Arbeitsverhältnisses - von ihr als verbindlich angesehenen religiösen Gebots, ein Kopftuch zu tragen, zumindest kein höheres Gewicht als dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht zukommt (vgl. BAG 25.04.2013 - 2 AZR 579/12).

    Im juristischen Schrifttum ist zwar umstritten, inwieweit diese Anforderungen in § 9 Abs. 2 AGG "hineinzulesen" sind; dass aber insofern eine europarechtskonforme Auslegung methodisch nicht zulässig sei, wird, soweit ersichtlich, nirgends vertreten (vgl. BAG 25.04.2013 - 2 AZR 579/12 m. w. N.; das BAG hat die Streitfrage unentschieden gelassen).

    Nach der Rechtsprechung des EGMR, deren Beachtung verfassungsrechtlich geboten ist, soweit dies methodisch vertretbar und mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist (BVerfG 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04; BVerfG 04.05.2011 - 2 BvR 2333/08; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 579/12), ist zu berücksichtigen, dass die Religionsgemeinschaften traditionell und weltweit in Form organisierter Strukturen existieren (EGMR 23.09.2010 - 425/03 [Obst] und - 1620/03 [Schüth]; EGMR 03.02.2011 - 18136/02 [Siebenhaar]).

  • LAG Hamm, 24.09.2020 - 18 Sa 210/20

    Kirchenaustritt, Wartezeitkündigung, Benachteiligung wegen der Religion,

    Von ihm kann nicht mehr zuverlässig erwartet werden, dass er noch am Sendungsauftrag der Kirche teilnehmen und sich an der Glaubens- und Sittenlehre der katholischen Kirche orientieren will ( BAG, Urteil vom 25.04.2013 - 2 AZR 579/12 ).

    Gerechtfertigte berufliche Anforderungen sind nicht nur dann gegeben, wenn sie ein gleichsam handwerkliches Erfordernis darstellen, sondern auch dann, wenn sie im Einklang mit der Richtlinie 2000/78/EG auf den religiösen Grundsätzen des Arbeitgebers und der Bedeutung der Tätigkeit des betreffenden Arbeitnehmers für diesen beruhen ( BAG, Urteil vom 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 m.w.N .).

  • LAG Hamm, 25.03.2021 - 18 Sa 1197/20

    Verletzung der Neutralitätspflicht durch Tragen eines Kopftuchs im Krankenhaus;

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 664/12

    Probezeitkündigung eines evangelischen Pfarrers im befristeten Arbeitsverhältnis

  • VGH Bayern, 08.10.2014 - 12 ZB 13.1087

    Elternzeit, Kündigungsschutz, Ausnahme, Abwägung, Pflichtverstoß,

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.11.2015 - 3 Sa 405/13

    Entschädigung wegen Nichtberücksichtigung bei Stellenausschreibung

  • VG Freiburg, 30.07.2020 - 9 K 4519/19

    Gebrauchsüberlassung einer im Staatseigentum stehenden, von katholischer

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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15983
BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08 (https://dejure.org/2013,15983)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2013 - XII ZB 107/08 (https://dejure.org/2013,15983)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 (https://dejure.org/2013,15983)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 Abs 1 S 1 ZPO, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 3 Abs 1 BDSG
    Kostenfestsetzung im Unterhaltsprozess: Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten bei heimlicher GPS-Überwachung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten zur Feststellung des Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten mittels GPS

  • rewis.io

    Kostenfestsetzung im Unterhaltsprozess: Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten bei heimlicher GPS-Überwachung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten zur Feststellung des Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten mittels GPS

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Detektivkosten zur Beweismittelbeschaffung erstattungsfähig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Detektivkosten sind zu erstatten wenn sie notwendig waren

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wenn Matulla GPS einsetzt

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Detektivkosten für heimliche Erstellung eines GPS-Bewegungsprofils im Unterhaltsrechtsstreit nicht erstattungspflichtig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Detektivkosten für den Unterhalt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Abänderungsklage - Nachehelicher Unterhalt - GPS-Sender am Fahrzeug der Exfrau

  • lto.de (Kurzinformation)

    Detektivkosten - Nur zulässige Beweisgewinnung ist erstattungsfähig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erstattung von Detektivkosten im Rahmen eines Unterhaltsverfahrens (GPS-Überwachung)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Kostenersatz für GPS-Überwachung im Unterhaltsrechtstreit

  • kanzlei-kotz.de (Kurzinformation)

    Detektivkosten - Erstattungsfähigkeit im Gerichtsverfahren

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Detektivkosten sind erstattungsfähig

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsstreit: Wer zahlt den Detektiv?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Detektivkosten durch GPS-Tracking im Unterhaltsstreit erstattungsfähig?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mann muss Detektivkosten für Beobachtung der Ex-Frau selber zahlen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Detektivkosten sind zu erstatten wenn sie notwendig waren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Detektivkosten zur Überwachung des ehemaligen Partners im Unterhaltsstreits sind grundsätzlich erstattungsfähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Heimliche Überwachung mittels GPS & Co.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Müssen Detektivkosten im Unterhaltsstreit erstattet weden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wer trägt die Detektivkosten in Unterhaltsverfahren?

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

Besprechungen u.ä. (2)

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Ersatzfähigkeit von Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wer zahlt die Detektivkosten im Unterhaltsverfahren?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2668
  • NJW 2013, 28
  • MDR 2013, 1006
  • FamRZ 2013, 1387
  • Rpfleger 2013, 706
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08
    Es darf nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden; die Einschränkung darf nicht weiter gehen als es zum Schutz des öffentlichen Interesses unerlässlich ist (Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, BVerfG NJW 2001, 2320, 2321).

    Trifft dies zu, dann hat er die Vorschriften im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, vgl. auch BVerfG FamRZ 1991, 1037).

    Nach dem Schutzzweck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts hindert ein Verstoß gegen das Beweiserhebungsverbot auch die Verwertung des Beweismittels (Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341; Musielak/Foerste ZPO 10. Aufl. § 284 Rn. 23).

    Außerhalb der Intimsphäre als unantastbarem Kernbereich privater Lebensführung (vgl. BVerfG NJW 2004, 999, 1002 ff.; OLG Hamburg NJW 2008, 96, 100), die bei einer längerfristigen Observation einer Person im öffentlichen Raum typischerweise nicht tangiert ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 1338 1340), können Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht daher durch die Wahrnehmung überwiegender schutzwürdiger Interessen der Allgemeinheit, insbesondere in Gestalt höherwertiger Rechtsgüter Dritter und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall gerechtfertigt sein (BVerfG NJW 2002, 3619, 3624; NJW 2001, 2320, 2321; Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341 und BGH Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - NJW 2003, 1727, 1728).

    Vielmehr müssen weitere Aspekte hinzutreten, die ergeben, dass das Interesse an der Beweiserhebung trotz der Persönlichkeitsbeeinträchtigung schutzbedürftig ist (vgl. BVerfG NJW 2002, 3619, 3624 mwN; Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341; BGH Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - NJW 2003, 1727, 1728 und OLG Hamburg NJW 2008, 96, 100).

    Das ist der Fall, wenn sich der Beweisführer in einer Notwehrsituation oder einer notwehrähnlichen Lage im Sinne von § 227 BGB bzw. § 32 StGB befindet (vgl. BVerfG NJW 2002, 3619, 3624 mwN; Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341; BGH Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - NJW 2003, 1727, 1728; BGHZ 27, 284, 289 f.; BGH Urteil vom 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57 - NJW 1958, 1344, 1345 und BAG NJW 2003, 3436, 3437).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08
    Hieraus erwächst die verfassungsrechtlich begründete Verpflichtung des Gerichts, unter Berücksichtigung des § 286 ZPO die von den Parteien angebotenen Beweismittel bei Entscheidungserheblichkeit zu berücksichtigen (BVerfG NJW 2002, 3619, 3624).

    Außerhalb der Intimsphäre als unantastbarem Kernbereich privater Lebensführung (vgl. BVerfG NJW 2004, 999, 1002 ff.; OLG Hamburg NJW 2008, 96, 100), die bei einer längerfristigen Observation einer Person im öffentlichen Raum typischerweise nicht tangiert ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 1338 1340), können Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht daher durch die Wahrnehmung überwiegender schutzwürdiger Interessen der Allgemeinheit, insbesondere in Gestalt höherwertiger Rechtsgüter Dritter und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall gerechtfertigt sein (BVerfG NJW 2002, 3619, 3624; NJW 2001, 2320, 2321; Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341 und BGH Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - NJW 2003, 1727, 1728).

    Vielmehr müssen weitere Aspekte hinzutreten, die ergeben, dass das Interesse an der Beweiserhebung trotz der Persönlichkeitsbeeinträchtigung schutzbedürftig ist (vgl. BVerfG NJW 2002, 3619, 3624 mwN; Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341; BGH Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - NJW 2003, 1727, 1728 und OLG Hamburg NJW 2008, 96, 100).

    Das ist der Fall, wenn sich der Beweisführer in einer Notwehrsituation oder einer notwehrähnlichen Lage im Sinne von § 227 BGB bzw. § 32 StGB befindet (vgl. BVerfG NJW 2002, 3619, 3624 mwN; Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341; BGH Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - NJW 2003, 1727, 1728; BGHZ 27, 284, 289 f.; BGH Urteil vom 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57 - NJW 1958, 1344, 1345 und BAG NJW 2003, 3436, 3437).

  • BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02

    Schutz des gesprochenen Worts; Verwertung von einem Zeugen mitgehörter Angaben in

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08
    Außerhalb der Intimsphäre als unantastbarem Kernbereich privater Lebensführung (vgl. BVerfG NJW 2004, 999, 1002 ff.; OLG Hamburg NJW 2008, 96, 100), die bei einer längerfristigen Observation einer Person im öffentlichen Raum typischerweise nicht tangiert ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 1338 1340), können Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht daher durch die Wahrnehmung überwiegender schutzwürdiger Interessen der Allgemeinheit, insbesondere in Gestalt höherwertiger Rechtsgüter Dritter und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall gerechtfertigt sein (BVerfG NJW 2002, 3619, 3624; NJW 2001, 2320, 2321; Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341 und BGH Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - NJW 2003, 1727, 1728).

    Vielmehr müssen weitere Aspekte hinzutreten, die ergeben, dass das Interesse an der Beweiserhebung trotz der Persönlichkeitsbeeinträchtigung schutzbedürftig ist (vgl. BVerfG NJW 2002, 3619, 3624 mwN; Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341; BGH Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - NJW 2003, 1727, 1728 und OLG Hamburg NJW 2008, 96, 100).

    Das ist der Fall, wenn sich der Beweisführer in einer Notwehrsituation oder einer notwehrähnlichen Lage im Sinne von § 227 BGB bzw. § 32 StGB befindet (vgl. BVerfG NJW 2002, 3619, 3624 mwN; Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341; BGH Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - NJW 2003, 1727, 1728; BGHZ 27, 284, 289 f.; BGH Urteil vom 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57 - NJW 1958, 1344, 1345 und BAG NJW 2003, 3436, 3437).

  • BVerfG, 15.03.2001 - 2 BvR 1841/00

    Weitere Entscheidungen zum "genetischen Fingerabdruck"

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08
    Dieses Recht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfG NJW 2001, 2320, 2321; BVerfGE 65, 1, 41 f.; BVerfGE 78, 77, 84).

    Es darf nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden; die Einschränkung darf nicht weiter gehen als es zum Schutz des öffentlichen Interesses unerlässlich ist (Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, BVerfG NJW 2001, 2320, 2321).

    Außerhalb der Intimsphäre als unantastbarem Kernbereich privater Lebensführung (vgl. BVerfG NJW 2004, 999, 1002 ff.; OLG Hamburg NJW 2008, 96, 100), die bei einer längerfristigen Observation einer Person im öffentlichen Raum typischerweise nicht tangiert ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 1338 1340), können Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht daher durch die Wahrnehmung überwiegender schutzwürdiger Interessen der Allgemeinheit, insbesondere in Gestalt höherwertiger Rechtsgüter Dritter und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall gerechtfertigt sein (BVerfG NJW 2002, 3619, 3624; NJW 2001, 2320, 2321; Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341 und BGH Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - NJW 2003, 1727, 1728).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08
    Außerhalb der Intimsphäre als unantastbarem Kernbereich privater Lebensführung (vgl. BVerfG NJW 2004, 999, 1002 ff.; OLG Hamburg NJW 2008, 96, 100), die bei einer längerfristigen Observation einer Person im öffentlichen Raum typischerweise nicht tangiert ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 1338 1340), können Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht daher durch die Wahrnehmung überwiegender schutzwürdiger Interessen der Allgemeinheit, insbesondere in Gestalt höherwertiger Rechtsgüter Dritter und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall gerechtfertigt sein (BVerfG NJW 2002, 3619, 3624; NJW 2001, 2320, 2321; Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341 und BGH Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - NJW 2003, 1727, 1728).

    So bietet z.B. § 100 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO eine - verfassungsgemäße (BVerfG NJW 2005, 1338, 1339 zu § 100 c Abs. 1 Nr. 1 b StPO aF) - Ermächtigungsgrundlage für Beweiserhebungen unter Einsatz eines GPS und die anschließende Verwertung dieser Beweise bei Straftaten von erheblicher Bedeutung.

  • OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05

    Informationen über das Führen einer (Schein-) Ehe dürfen nicht durch verdeckte

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08
    Außerhalb der Intimsphäre als unantastbarem Kernbereich privater Lebensführung (vgl. BVerfG NJW 2004, 999, 1002 ff.; OLG Hamburg NJW 2008, 96, 100), die bei einer längerfristigen Observation einer Person im öffentlichen Raum typischerweise nicht tangiert ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 1338 1340), können Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht daher durch die Wahrnehmung überwiegender schutzwürdiger Interessen der Allgemeinheit, insbesondere in Gestalt höherwertiger Rechtsgüter Dritter und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall gerechtfertigt sein (BVerfG NJW 2002, 3619, 3624; NJW 2001, 2320, 2321; Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341 und BGH Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - NJW 2003, 1727, 1728).

    Vielmehr müssen weitere Aspekte hinzutreten, die ergeben, dass das Interesse an der Beweiserhebung trotz der Persönlichkeitsbeeinträchtigung schutzbedürftig ist (vgl. BVerfG NJW 2002, 3619, 3624 mwN; Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341; BGH Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - NJW 2003, 1727, 1728 und OLG Hamburg NJW 2008, 96, 100).

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08
    dd) Ob und in welchem Umfang ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden (vgl. BGH Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 - NJW 1995, 1955, 1957).

    Denn obgleich der Einzelne auch außerhalb seines befriedeten Besitztums die Anfertigung von Bildnissen und Filmaufnahmen nicht generell dulden muss, kann niemand allgemein Schutz davor verlangen, in diesem Bereich, insbesondere auf öffentlichen Wegen, durch andere beobachtet zu werden (vgl. BGH Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 - NJW 1995, 1955, 1956).

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2009 - 10 WF 34/08

    Erstattung von Detektivkosten

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08
    Des Weiteren wird verlangt, dass der Auftrag an die Detektei zur Bestätigung eines bestimmten festen Verdachts erteilt wurde (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 2009, 410 f.; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 131; OLG Koblenz VersR 2011, 1156 und Beschluss vom 15. März 2006 - 9 WF 81/06 - juris Rn. 2; KG FamRZ 2009, 1699; OLG Hamburg MDR 2011, 1014; OLG Köln Beschluss vom 3. September 2012 - 17 W 151/12 - juris Rn. 12).

    bb) Nach dieser Auffassung, die der Senat teilt, kann es einer Partei in einem Unterhaltsverfahren unzumutbar sein, sich für die bestrittene Behauptung des Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft allein auf die Bekundungen des Unterhaltsberechtigten und seines angeblichen Lebenspartners zu verlassen, anstatt Indiztatsachen zu ermitteln, die notfalls durch neutrale Zeugen bewiesen werden können (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 2009, 410 f.).

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08
    Das ist der Fall, wenn sich der Beweisführer in einer Notwehrsituation oder einer notwehrähnlichen Lage im Sinne von § 227 BGB bzw. § 32 StGB befindet (vgl. BVerfG NJW 2002, 3619, 3624 mwN; Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341; BGH Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - NJW 2003, 1727, 1728; BGHZ 27, 284, 289 f.; BGH Urteil vom 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57 - NJW 1958, 1344, 1345 und BAG NJW 2003, 3436, 3437).
  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08
    Das ist der Fall, wenn sich der Beweisführer in einer Notwehrsituation oder einer notwehrähnlichen Lage im Sinne von § 227 BGB bzw. § 32 StGB befindet (vgl. BVerfG NJW 2002, 3619, 3624 mwN; Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03 - FamRZ 2005, 340, 341; BGH Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - NJW 2003, 1727, 1728; BGHZ 27, 284, 289 f.; BGH Urteil vom 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57 - NJW 1958, 1344, 1345 und BAG NJW 2003, 3436, 3437).
  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79

    Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 226/08

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten - Kostenfestsetzungsverfahren

  • BGH, 11.12.1986 - III ZR 268/85

    Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde - Entfallen der beiderseitigen

  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

  • OLG Koblenz, 15.03.2006 - 9 WF 81/06

    Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten

  • OLG Koblenz, 29.12.2010 - 14 W 757/10

    Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten bei Anfangsverdacht eines

  • OLG Köln, 03.09.2012 - 17 W 151/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Ermittlungsbüros

  • OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 93/08

    Erstattung der dem Ehegatten durch die Einschaltung eines Detektivs entstandenen

  • KG, 09.08.2007 - 19 WF 132/07

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten

  • BGH, 14.04.2011 - IX ZR 153/10

    Verteidigergebühr: Anfall einer zusätzlichen Gebühr bei vorläufiger Einstellung

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr in derartigen Fällen aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden (vgl. Senatsurteile vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 378/01, NJW 2003, 1123 zur Zeugenvernehmung der Verhörsperson im Zivilprozess nach unterlassener Beschuldigtenbelehrung im Strafprozess; vom 3. Juni 1997 - VI ZR 133/96, VersR 1997, 1422 zur Verwertung einer ohne Wissen des Beklagten gefertigten Tonaufzeichnung; vom 24. November 1981 - VI ZR 164/79, VersR 1982, 191, 192 zur Verwertung einer heimlich angefertigten Tonbandaufnahme; BGH, Urteil vom 27. Januar 1994 - I ZR 326/91, NJW 1994, 2289, 2292; vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02, NJW 2003, 1727 zur Vernehmung eines Zeugen zu einem heimlich über eine Mithöreinrichtung belauschten Telefonat; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03, BGHZ 162, 1, 6 zur Verwertbarkeit einer heimlich eingeholten DNA-Analyse; Beschluss vom 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08, FamRZ 2013, 1387 Rn. 16 zur Erstellung eines umfassenden personenbezogenen Bewegungsprofils mittels eines GPS-Geräts; Urteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 70/07, VersR 2011, 125 Rn. 28 zur Vernehmung eines Zeugen zu einem ohne Einwilligung des Gesprächspartners mitgehörten Telefonat).

    Vielmehr müssen weitere Aspekte hinzutreten, die ergeben, dass das Interesse an der Beweiserhebung trotz der Persönlichkeitsbeeinträchtigung schutzbedürftig ist (vgl. Senatsurteile vom 13. Oktober 1987 - VI ZR 83/87, VersR 1988, 379; vom 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57, NJW 1958, 1344, 1345; vom 24. November 1981 - VI ZR 164/79, NJW 1982, 277; BGH, Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02, NJW 2003, 1727, 1728; vom 12. Januar 2005 - XII ZR 227/03, BGHZ 162, 1, 6; vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 70/07, VersR 2011, 125 Rn. 28; dies verallgemeinernd BGH, Beschluss vom 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08, FamRZ 2013, 1387 Rn. 14).

    Es besteht auch ein individuelles Interesse der Partei eines Zivilprozesses an der Findung der materiellen Wahrheit bis hin zur Abwehr eines möglichen Prozessbetruges (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08, FamRZ 2013, 1387 Rn. 24, dort offen gelassen; Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., vor § 286 Rn. 31 f.; Laumen in Prütting/Gehrlein, ZPO, 9. Aufl., § 284 Rn. 27).

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

    Wegen der nach Art. 1 Abs. 3 GG bestehenden Bindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte und der Verpflichtung zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93 , BVerfGE 117, 202) hat das Gericht zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 21; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 18; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 2 3, BAGE 156, 370; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21) .

    Ein Arbeitgeber, der - wie hier die Beklagte - eine Überwachungsmaßnahme "ins Blaue hinein" veranlasst, befindet sich weder in einer Notwehr- oder notwehrähnlichen Situation gemäß § 227 BGB bzw. § 32 StGB noch in einer Notstandslage iSv. § 34 StGB (dazu BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 36; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 23 f.) .

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    Der Achtung dieses Rechts dient zudem Art. 8 Abs. 1 EMRK (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 14) .
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Wegen der nach Art. 1 Abs. 3 GG gegebenen Bindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte und der Verpflichtung zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93 , BVerfGE 117, 202) hat das Gericht zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 18; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 2 3, BAGE 156, 370; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21) .
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    Das Gericht hat deshalb zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (so auch BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21) .

    Der Achtung dieses Rechts dient zudem Art. 8 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 14) .

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    Das Gericht hat deshalb zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - aaO; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21) .

    Diesem Schutz dient auch Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) (BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 14) .

    Sie können etwa darin liegen, dass sich der Beweisführer mangels anderer Erkenntnisquellen in einer Notwehrsituation oder einer notwehrähnlichen Lage befindet (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 36; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 22; jeweils mwN) .

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Das Gericht hat deshalb zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - aaO; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21) .

    Der Achtung dieses Rechts dient zudem Art. 8 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) (BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 14) .

  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

    Das Gericht hat deshalb zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (so auch BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21) .

    Der Achtung dieses Rechts dient zudem Art. 8 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 23; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 14) .

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2023 - 6 U 1/22

    Vorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines

    2022, § 93 AktG Rn. 89; Verse, in: Scholz, GmbHG, 13. Aufl. 2022, § 43 GmbHG Rn. 300; Spindler, in: MüKoAktG, 5. Aufl. 2019, § 93 AktG, Rn. 193; Fleischer, in: BeckOGK, 1.1.2023, § 93 AktG, Rn. 258; Lüneborg/Resch, NZG 2018, 209, 214 jeweils m.w.N.; Beck, in: Rübenstahl/Hahn/Voet van Vormizeele, Kartell Compliance, 2019, § 16 Rn. 33; vgl. auch BAG, Urteil vom 28.5.2009, 8 AZR 226/08, NZA 2009, 1300 und BGH, Beschluss vom 15.5.2013, XII ZB 107/08, NW 2013, 2668 zu sog. Detektivkosten).
  • LAG Köln, 07.02.2020 - 4 Sa 329/19

    Arbeitszeitbetrug durch private Nutzung von Internet und E-Mails Fristlose

    Das Gericht hat deshalb zu prüfen, ob die Verwertung von persönlichen Daten und Erkenntnissen, die bspw. heimlich beschafft wurden, mit datenschutzrechtlichen Belangen (insbesondere Art. 88 DSGVO iVm. § 26 BDSG) oder mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des hiervon betroffenen Beweisgegners vereinbar sind (BAG, Urteil vom 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11, Rn. 28, NZA 2012, 1025, 1027); BGH, Urteil vom 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08, Rn. 21, NJW 2013, 2668 ff.), selbst wenn die rechtswidrige Beschaffung nicht vom Gericht veranlasst wurde.
  • LAG Hamm, 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines

  • BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem

  • BGH, 15.01.2019 - II ZB 12/17

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten anwaltlicher

  • OLG Brandenburg, 22.06.2020 - 9 UF 254/19

    Trennungsunterhaltsanspruch aufgrund neuer verfestigter Lebensgemeinschaft

  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 630/12

    Kostenfestsetzung nach Kindesunterhaltsklage eines Jobcenters aus übergegangenem

  • OLG Schleswig, 27.03.2020 - 15 WF 52/18

    Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten für den Nachweis des Bestehens einer

  • OLG Hamm, 09.01.2015 - 6 WF 83/14

    Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten im Unterhaltsprozess

  • OLG Köln, 20.04.2016 - 17 W 26/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatgutachtens

  • OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähige Kosten eines

  • OLG Frankfurt, 19.10.2018 - 25 W 35/18

    Kosten für die Beauftragung eines Detektivs als Kosten des Rechtsstreits

  • LG Hamburg, 17.01.2019 - 311 S 25/18

    Ablehnungsgesuch gegen den Richter: Befangenheitsgründe - Beweisverwertungsverbot

  • OLG Saarbrücken, 17.06.2015 - 5 U 22/14

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an den Beweis einer zur

  • OLG Köln, 02.08.2017 - 17 W 175/16

    Voraussetzungen und Umfang der Erstattung von Detektivkosten

  • OLG Hamm, 07.02.2017 - 7 U 85/16

    Anspruch auf Geldentschädigung; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts;

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 W 30/13

    Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten im Patentverletzungsverfahren

  • LG Köln, 21.08.2013 - 34 T 179/13

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch lang anhaltende Observierungsmaßnahmen

  • VG Meiningen, 22.01.2018 - 3 P 50004/16

    Ersetzung der Zustimmung der Personalvertretung zu einer außerordentlichen

  • KG, 20.06.2016 - 25 U 68/15

    Verkehrsunfall - Observierung des Geschädigten durch Privatdetektei im

  • OLG Brandenburg, 08.03.2022 - 13 WF 31/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss;

  • LG Stuttgart, 18.08.2021 - 49 O 254/21

    Vertragliches Wettbewerbsverbot: Dienstverpflichtung eines abberufenen

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Rechtsprechung
   BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15607
BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12 (https://dejure.org/2013,15607)
BAG, Entscheidung vom 10.07.2013 - 10 AZR 915/12 (https://dejure.org/2013,15607)
BAG, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 10 AZR 915/12 (https://dejure.org/2013,15607)
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Volltextveröffentlichungen (17)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bundesagentur für Arbeit unterliegt abermals

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auswahlentscheidung bei Versetzungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auswahlentscheidung bei Versetzungen - die BA und ihr Entfristungsüberhang

  • lto.de (Kurzinformation)

    BAG zu Auswahlentscheidung bei Versetzungen - Bundesrichter rügen Bundesagentur für Arbeit erneut

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auswahlentscheidung bei Versetzungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wieder Streit bei der BA: In Auswahl für Versetzungen sind auch vormals unbefristet Beschäftigte einzubeziehen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auswahlentscheidungen bei Versetzungen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Auswahlentscheidung bei Versetzungen von Arbeitnehmern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auswahlentscheidung bei Versetzungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auswahlentscheidung bei Versetzungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Versetzung bei der Bundesagentur für Arbeit - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

  • spiegel.de (Pressemeldung, 10.07.2013)

    Bundesagentur verstößt wieder gegen Arbeitsrecht

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Versetzung muss billigem Ermessen entsprechen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen aufpassen - Vorsicht bei Versetzung von Mitarbeitern

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Versetzung nur ehemals befristet Angestellter widerspricht billigem Ermessen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Auswahl bei Versetzungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bei der Auswahl über Versetzungen müssen alle Arbeitnehmer einbezogen werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bei der Entscheidung über eine Versetzung müssen alle Arbeitnehmer einbezogen werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine unbillige Eingrenzung von Arbeitnehmern im Rahmen der Versetzung - Arbeitsrecht

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Versetzungspraxis der Bundesagentur für Arbeit

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Versetzungspraxis der Bundesagentur für Arbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versetzung aus dienstlichen Gründen nur bei Wahrung billigen Ermessens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit von Versetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsagentur darf bei Versetzungen nicht nur Beschäftigte mit zuvor befristeten Arbeitsverträgen berücksichtigen - BAG zur Auswahlentscheidung bei Versetzungen

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haushaltsrechtliche Gründe rechtfertigen es nicht, Planstelleninhaber von Versetzungen in andere Dienststellen auszunehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 341
  • NJW 2013, 28
  • ZIP 2013, 70
  • MDR 2013, 11
  • NZA 2013, 1142
  • BB 2013, 2228
  • JR 2015, 498
 
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Wird zitiert von ... (125)Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12
    Maßgeblich für die Wirksamkeit ist dabei der Zeitpunkt der Maßnahme (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 34; 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 89, BAGE 135, 128 [zur Ermessensentscheidung nach § 106 GewO]) .

    Ein solcher kann auch vorliegen, wenn aufgrund von Änderungen von Verwaltungsstrukturen Arbeitsaufgaben verlagert werden und der Arbeitgeber diese Aufgaben am neuen Arbeitsort weiter von dem dafür qualifizierten und eingearbeiteten Personal wahrnehmen lassen will (BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 28; 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 56 f., BAGE 135, 128) .

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Wirksamkeit der getroffenen Ermessensausübung liegt beim Arbeitgeber (BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 90, BAGE 135, 128) .

    Dabei kann dahinstehen, ob dessen Entscheidung wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls nur einer eingeschränkten Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 23; 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 92 mwN, BAGE 135, 128) .

    d) Aus den genannten Gründen kann dahinstehen, ob eine Versetzung innerhalb des Gebiets der Regionaldirektion Sachsen als milderes Mittel möglich gewesen wäre und der Personalrat bei der abgebenden und der aufnehmenden Dienststelle (vgl. zur Bedeutung der Beteiligung des aufnehmenden Personalrats aber BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 107, BAGE 135, 128) ordnungsgemäß beteiligt wurde.

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12
    Ein solcher kann auch vorliegen, wenn aufgrund von Änderungen von Verwaltungsstrukturen Arbeitsaufgaben verlagert werden und der Arbeitgeber diese Aufgaben am neuen Arbeitsort weiter von dem dafür qualifizierten und eingearbeiteten Personal wahrnehmen lassen will (BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 28; 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 56 f., BAGE 135, 128) .

    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse, wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen ( BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 29 f. mwN; 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 22 mwN) .

    Ob die Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigt wurden, kann nur durch Abwägung mit den dienstlichen Gründen des Arbeitgebers ermittelt werden, die zu der Ausübung des Direktionsrechts geführt haben (BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 26; v gl. auch 17. August 2011 - 10 AZR 322/10 - Rn. 29 ) .

    Eine soziale Auswahl wie im Fall des § 1 Abs. 3 KSchG findet aber nicht statt ( BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 30; 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 22) .

    Dabei kann dahinstehen, ob dessen Entscheidung wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls nur einer eingeschränkten Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 23; 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 92 mwN, BAGE 135, 128) .

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12
    Maßgeblich für die Wirksamkeit ist dabei der Zeitpunkt der Maßnahme (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 34; 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 89, BAGE 135, 128 [zur Ermessensentscheidung nach § 106 GewO]) .

    Fallen Maßnahme und ihr Wirksamwerden auseinander (zB im Fall einer Versetzung mit einer Ankündigungsfrist) , muss im Zeitpunkt der Maßnahme die Prognose gerechtfertigt sein, dass der dienstliche Grund bei der Umsetzung der Maßnahme vorliegen wird (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - aaO) .

    Dem Gericht obliegt nach § 315 Abs. 3 BGB allein die Prüfung, ob der Arbeitgeber als Gläubiger die Grenzen seines Direktionsrechts beachtet hat (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 28; 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11   - Rn. 28; BGH 18. Oktober 2007 - III ZR 277/06 - Rn. 20, BGHZ 174, 48) .

    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse, wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen ( BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 29 f. mwN; 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 22 mwN) .

    Eine soziale Auswahl wie im Fall des § 1 Abs. 3 KSchG findet aber nicht statt ( BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 30; 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 22) .

  • BAG, 21.01.2004 - 6 AZR 583/02

    Tarifliche Versetzungsbefugnis - Dienstort

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12
    an Gründe, die im Interesse des öffentlichen Dienstes liegen (BAG 21. Januar 2004 - 6 AZR 583/02 - zu II 2 c aa der Gründe, BAGE 109, 207; 20. Januar 1960 - 4 AZR 267/59 - BAGE 8, 338) .

    Ob dienstliche Gründe vorliegen, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle (BAG 21. Januar 2004 - 6 AZR 583/02 - aaO) .

    dd) Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn eine Tarifnorm - wie hier - eine Versetzung aus dienstlichen Gründen zulässt (vgl. BAG 21. Januar 2004 - 6 AZR 583/02 - zu II 2 d bb der Gründe, BAGE 109, 207 [zu § 12 Abs. 1 MTA-O]) .

  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12
    Im Anschluss an die Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 9. März 2011 (- 7 AZR 728/09 - BAGE 137, 178) übermittelte die Beklagte ihrem Hauptpersonalrat (HPR) unter dem 30. März 2011 (Rechtskreis SGB III) und unter dem 15. April 2011 (Rechtskreis SGB II) jeweils eine nahezu gleichlautende E-Mail-Info Personal/Organisationsentwicklung (POE) "Unterbringung der entfristet Beschäftigten; Einstellungs- und Besetzungsstopp" mit der Bitte um Zustimmung ua. nach § 76 Abs. 2 Nr. 8 BPersVG.

    Die Beklagte beruft sich auf einen Personalüberhang, der im Zusammenhang mit der Entfristung mehrerer tausend Arbeitsverträge aufgrund der Entscheidung des Siebten Senats vom 9. März 2011 (- 7 AZR 728/09 - BAGE 137, 178) entstanden sei.

    Vor diesem Hintergrund bestehen Zweifel, ob die bloße Festlegung der Anzahl der Beschäftigten in einem Stellenplan bei der Beklagten, die ihren Haushaltsplan selbst - wenn auch unter Genehmigungsvorbehalt - aufstellt (vgl. dazu BAG 9. März 2011 - 7 AZR 728/09 - Rn. 18, BAGE 137, 178) , als dienstlicher Grund genügt.

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12
    Die Leistungsbestimmung ist dann gegenüber demjenigen Arbeitnehmer zu treffen, dessen Interessen weniger schutzwürdig sind (vgl. BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu   IV 2 d bb der Gründe, BAGE 112, 80) .

    Zwar ist anerkannt, dass eine absehbare Beeinträchtigung des Betriebsfriedens dem Interesse eines geringfügig schutzwürdigeren Arbeitnehmers im Einzelfall im Rahmen der Gesamtabwägung aller Umstände entgegengehalten werden kann (BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 2 d bb der Gründe, BAGE 112, 80) .

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 117/10

    Versetzung zum Stellenpool - Zuordnung zum Personalüberhang - Mitwirkung der

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12
    Die Klägerin war nicht etwa wegen der Verlagerung einer Stelle oder des Wegfalls von Aufgaben einem "Stellenpool" zugeordnet worden (vgl. zu Voraussetzungen und Wirkungen zB BAG 1. Juni 2011 - 7 AZR 117/10 -; 13. März 2007 - 9 AZR 417/06 -) .

    Denn die Verwaltungsvorschriften dienen der Sicherung einer gleichförmigen Handhabung (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10 - Rn. 30; 1. Juni 2011 - 7 AZR 117/10 - Rn. 31) .

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12
    cc) Ob die Entscheidung der Billigkeit entspricht, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB (st. Rspr., zB BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - Rn. 46) .

    Auch wenn im Rahmen der Ermessensausübung subjektiv Fehler gemacht wurden, weil beispielsweise nicht alle Faktoren in die Überlegungen einbezogen wurden, kann der Inhalt der Entscheidung bei objektiver Betrachtung billigem Ermessen entsprechen (vgl. dazu nur BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - Rn. 42 [teilunwirksame Berechnungsbestimmung]; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - zu A II 2 a dd der Gründe, BAGE 104, 55; vgl. auch 9. November 2006 - 2 AZR 812/05 - Rn. 24, BAGE 120, 137 [zur Sozialauswahl nach § 1 KSchG]) .

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 414/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - genereller Ausschluss des Blockmodells -

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12
    Welche Umstände dies im Einzelnen sind, hängt auch von der Art der Leistungsbestimmung ab, die der Berechtigte zu treffen hat (BAG 17. August 2010 - 9 AZR 414/09 - Rn. 42) .

    Durch Verwaltungsvorschriften kann sich der öffentliche Arbeitgeber aber nicht von vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Verpflichtungen - wie sie sich etwa aus § 106 GewO, § 315 BGB ergeben - lösen (BAG 17. August 2010 - 9 AZR 414/09 - Rn. 46) .

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12
    Dabei ist es grundsätzlich Sache des öffentlichen Arbeitgebers, im Rahmen seiner Organisationshoheit (vgl. dazu BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 18 f.) festzulegen, mit welchem Personalumfang die zu erfüllenden Aufgaben in einer Dienststelle erledigt werden (BAG 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - zu B I 1 a der Gründe mwN, BAGE 112, 361 [betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst]; vgl. auch 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 19 [zur unternehmerischen Entscheidung in der Privatwirtschaft zur Rechtfertigung einer betriebsbedingten Änderungskündigung]) .

    Unter Umständen bestehen Bindungen haushaltsrechtlicher Natur, so wenn in einem Haushaltsplan eine konkrete Stelle gestrichen, ein sog. kw-Vermerk angebracht oder aus einem Personalbedarfsplan der Wegfall einer Stelle ersichtlich wird (BAG 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - aaO) .

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 412/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

    Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06

    Stellenpool - Versetzung

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 518/09

    Konkurrentenklage - Mindestbeschäftigung - Befristung

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09

    Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen -

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 423/10

    Altersteilzeit - Vergütungserhöhung in der Freistellungsphase

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

  • BVerwG, 05.09.1990 - 6 P 27.87

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei Erstellung von Testbogen und Festlegung

  • EuGH, 18.10.2012 - C-302/11

    Das Unionsrecht steht einer "Stabilisierung" des Arbeitsverhältnisses befristet

  • BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 267/59

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Zulässigkeit - Wirksamkeit - Neuer Arbeitsort -

  • BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 218/91

    Teilabordnung eines Schulhausmeisters

  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05

    Änderungskündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 322/10

    Abordnung - Direktionsrecht - Gymnasiallehrer

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 479/10

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Blockmodell

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

  • BGH, 18.10.2007 - III ZR 277/06

    Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der Infrastruktureinrichtungen

  • LAG Sachsen, 14.09.2012 - 2 Sa 356/12
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    dd) In neuester Zeit haben hingegen sowohl der Sechste Senat (7. Juli 2011 - 6 AZR 151/10 - Rn. 33) als auch der Zehnte Senat (zB 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 27; 10. Juli 2013 - 10 AZR 915/12 - Rn. 32, BAGE 145, 341; 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 23; vgl. aber BAG 18. April 2012 - 10 AZR 134/11 - Rn. 23 [nur eingeschränkte Überprüfung]) diese Frage ausdrücklich offengelassen.
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    dd) In neuester Zeit haben hingegen sowohl der Sechste Senat (7. Juli 2011 - 6 AZR 151/10 - Rn. 33) als auch der Zehnte Senat (zB 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 27; 10. Juli 2013 - 10 AZR 915/12 - Rn. 32, BAGE 145, 341; 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 23; vgl. aber BAG 18. April 2012 - 10 AZR 134/11 - Rn. 23 [nur eingeschränkte Überprüfung]) diese Frage ausdrücklich offengelassen.
  • ArbG Köln, 02.09.2014 - 18 Ca 2351/14
    Nachdem das Landesarbeitsgericht Sachsen durch Urteil vom 14.9.2012 (- 2 Sa 356/13 - juris) und das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 10.7.2013 (- 10 AZR 915/12 - NZA 2013, 1142) in parallel gelagerten Rechtsstreiten Versetzungen der Beklagten für unwirksam erklärt hatten, forderte der Kläger die Beklagte per E-Mail vom 17.7.2013 auf, ihn aufgrund der Unwirksamkeit seiner Versetzung vom 21.7.2011 zeitnah als .................. im Bereich der ..................... einzusetzen.

    aa) Das vertragliche Weisungsrecht der Beklagten umfasst die Befugnis, den Kläger nach Maßgabe der § 106 Satz 1 GewO, § 2 des Arbeitsvertrags der Parteien vom 30.3.2009 i.V.m. § 4 Abs. 1 TV-BA einen anderen Arbeitsort zuzuweisen (in diesem Sinne auch: BAG 10.7.2013 - 10 AZR 915/12 - Rn. 17 m.w.N., NZA 2013, 1142).

    Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsort zu, so unterliegt dies der Ausübungskontrolle gemäß § 106 Satz 1 GewO, § 315 Abs. 3 BGB (statt vieler: BAG 10.7.2013 - 10 AZR 915/12 - Rn. 18 m.w.N., NZA 2013, 1142).

    Dem entspricht § 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 4 TV-BA, wonach eine Versetzung aus dienstlichen Gründen möglich ist (vgl. BAG 10.7.2013 - 10 AZR 915/12 - Rn. 19, NZA 2013, 1142).

    mit Wirkung zum 5.9.2011 bestand (so auch: BAG 10.7.2013 - 10 AZR 915/12 - Rn. 21, NZA 2013, 1142).

    Die Beklagte hat von ihrem Weisungsrecht jedenfalls nicht nach billigem Ermessen Gebrauch gemacht, § 106 GewO, § 315 BGB (in diesem Sinne auch: BAG 10.7.2013 - 10 AZR 915/12 - Rn. 26, NZA 2013, 1142).

    Dem Gericht obliegt nach § 315 Abs. 3 BGB allein die Prüfung, ob der Arbeitgeber als Gläubiger die Grenzen seines Direktionsrechts beachtet hat (BAG 10.7.2013 - 10 AZR 915/12 - Rn. 27 m.w.N., NZA 2013, 1142).

    Ob die Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigt wurden, kann nur durch Abwägung mit den dienstlichen Gründen des Arbeitgebers ermittelt werden, die zu der Ausübung des Direktionsrechts geführt haben (BAG 10.7.2013 - 10 AZR 915/12 - Rn. 28 m.w.N., NZA 2013, 1142).

    Eine soziale Auswahl wie im Fall des § 1 Abs. 3 KSchG findet aber nicht statt (BAG 10.7.2013 - 10 AZR 915/12 - Rn. 29 m.w.N., NZA 2013, 1142).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Wirksamkeit der getroffenen Ermessensausübung liegt beim Arbeitgeber (BAG 10.7.2013 - 10 AZR 915/12 - Rn. 30 m.w.N., NZA 2013, 1142).

    (d) Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn eine Tarifnorm - wie hier - eine Versetzung aus dienstlichen Gründen zulässt (BAG 10.7.2013 - 10 AZR 915/12 - Rn. 31 m.w.N., NZA 2013, 1142).

    Sie hat den Rahmen der in die Auswahlentscheidung einzubeziehenden Beschäftigten unzulässig verengt, indem sie nur Beschäftigte in die Auswahl einbezogen hat, die vorher einen nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG befristeten Arbeitsvertrag hatten, der in Folge der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entfristet wurde (BAG 10.7.2013 - 10 AZR 915/12 - Rn. 32, NZA 2013, 1142).

    Insoweit wird auf die eingehende Begründung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 10.7.2013 Bezug genommen (- 10 AZR 915/12 - Rn. 32 ff., NZA 2013, 1142).

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39825
OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12 (https://dejure.org/2012,39825)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.12.2012 - 12 W 2180/12 (https://dejure.org/2012,39825)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 12 W 2180/12 (https://dejure.org/2012,39825)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    1. Reisekosten eines Rechtsanwalts, der eine Partei vertritt, die bei einem aus-wärtigen Gericht verklagt wird, und der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), sind regelmäßig nur bis zur Höhe der ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Erstattung von Reisekosten bei auswärtigem Termin / Rechtsanwalt muss nicht um 06.00 Uhr aufstehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei-rader.de

    Aufstehen vor 6:00 Uhr für Rechtsanwälte unzumutbar

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91; ZPO § 758a Abs. 4; RVG VV Nr. 7006
    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des weder am Gerichtsort, noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten; Erstattungsfähigkeit vonÜbernachtungskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anwälte müssen keine Frühaufsteher sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Reisekosten auswärtigen Rechtsanwalts sind nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann darf ein Anwalt fliegen, wie früh muss er morgens aufstehen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 28
  • Rpfleger 2013, 360
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamburg, 03.03.2010 - 4 W 249/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Flugreise- und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12
    Als Nachtzeit ist in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO die Zeit von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr anzusehen (vgl. OLG Hamburg AGS 2011, 463; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1654; Ebert in: Mayer/Kroiß, RVG 5. Aufl. VV Nr. 7006 Rn. 3 m. w. N.; a. A.: OLG Koblenz AGS 2012, 50: bis 05:00 Uhr).

    Deshalb sind im Rahmen der Vergleichsberechnung auch fiktive Übernachtungskosten (nicht dagegen Kosten des Frühstücks, vgl. OLG Düsseldorf NJW-Spezial 2012, 732) als sonstige Auslagen gemäß VV-RVG Nr. 7006 anzusetzen, soweit sie ihrer Höhe nach angemessen sind (vgl. Zöller/Herget, ZPO 29. Aufl. § 91 Rn. 13 Stichwort "Reisekosten des Anwalts" a. E.; Ebert in: Mayer/Kroiß, RVG 5. Aufl. VV Nr. 7006 Rn. 3 m. w. N.; OLG Hamburg AGS 2011, 463; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1654; OLG Karlsruhe Justiz 1985, 473).

  • OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 21 W 12/03

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12
    Als Nachtzeit ist in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO die Zeit von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr anzusehen (vgl. OLG Hamburg AGS 2011, 463; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1654; Ebert in: Mayer/Kroiß, RVG 5. Aufl. VV Nr. 7006 Rn. 3 m. w. N.; a. A.: OLG Koblenz AGS 2012, 50: bis 05:00 Uhr).

    Deshalb sind im Rahmen der Vergleichsberechnung auch fiktive Übernachtungskosten (nicht dagegen Kosten des Frühstücks, vgl. OLG Düsseldorf NJW-Spezial 2012, 732) als sonstige Auslagen gemäß VV-RVG Nr. 7006 anzusetzen, soweit sie ihrer Höhe nach angemessen sind (vgl. Zöller/Herget, ZPO 29. Aufl. § 91 Rn. 13 Stichwort "Reisekosten des Anwalts" a. E.; Ebert in: Mayer/Kroiß, RVG 5. Aufl. VV Nr. 7006 Rn. 3 m. w. N.; OLG Hamburg AGS 2011, 463; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1654; OLG Karlsruhe Justiz 1985, 473).

  • BGH, 20.12.2011 - XI ZB 13/11

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Rechtsanwalt am dritten Ort

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12
    b) Unter diesem Gesichtspunkt ist die Partei im Regelfall gehalten, einen in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes (oder am Gerichtsort) ansässigen Prozessbevollmächtigten zu mandatieren (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZB 93/10, NJW-RR 2012, 695; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697; Beschluss vom 21.12.2011 - I ZB 47/09, NJW-RR 2012, 381 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort), so dass nur auf dessen Reisekosten abzustellen wäre.

    Ausnahmen hiervon hat die Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn besondere Umstände die Einschaltung eines auswärtigen Anwalts geboten erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII), etwa wenn die dem Rechtsstreit vorangegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält, oder in Fällen, in denen im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen bestimmte Rechtsanwälte, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, mit der rechtlichen Besorgung von Angelegenheiten der Partei betraut sind ("Hausanwälte") und in denen Besonderheiten in der Sache selbst und ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte zugelassen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 28.06.2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697).

  • BGH, 13.09.2011 - VI ZB 42/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12
    b) Unter diesem Gesichtspunkt ist die Partei im Regelfall gehalten, einen in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes (oder am Gerichtsort) ansässigen Prozessbevollmächtigten zu mandatieren (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZB 93/10, NJW-RR 2012, 695; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697; Beschluss vom 21.12.2011 - I ZB 47/09, NJW-RR 2012, 381 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort), so dass nur auf dessen Reisekosten abzustellen wäre.

    Ausnahmen hiervon hat die Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn besondere Umstände die Einschaltung eines auswärtigen Anwalts geboten erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII), etwa wenn die dem Rechtsstreit vorangegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält, oder in Fällen, in denen im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen bestimmte Rechtsanwälte, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, mit der rechtlichen Besorgung von Angelegenheiten der Partei betraut sind ("Hausanwälte") und in denen Besonderheiten in der Sache selbst und ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte zugelassen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 28.06.2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697).

  • BGH, 21.01.2004 - IV ZB 32/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht am Prozessgericht zugelassenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12
    b) Unter diesem Gesichtspunkt ist die Partei im Regelfall gehalten, einen in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes (oder am Gerichtsort) ansässigen Prozessbevollmächtigten zu mandatieren (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZB 93/10, NJW-RR 2012, 695; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697; Beschluss vom 21.12.2011 - I ZB 47/09, NJW-RR 2012, 381 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort), so dass nur auf dessen Reisekosten abzustellen wäre.

    Ausnahmen hiervon hat die Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn besondere Umstände die Einschaltung eines auswärtigen Anwalts geboten erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII), etwa wenn die dem Rechtsstreit vorangegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält, oder in Fällen, in denen im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen bestimmte Rechtsanwälte, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, mit der rechtlichen Besorgung von Angelegenheiten der Partei betraut sind ("Hausanwälte") und in denen Besonderheiten in der Sache selbst und ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte zugelassen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 28.06.2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697).

  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12
    b) Unter diesem Gesichtspunkt ist die Partei im Regelfall gehalten, einen in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes (oder am Gerichtsort) ansässigen Prozessbevollmächtigten zu mandatieren (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZB 93/10, NJW-RR 2012, 695; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697; Beschluss vom 21.12.2011 - I ZB 47/09, NJW-RR 2012, 381 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort), so dass nur auf dessen Reisekosten abzustellen wäre.

    Ausnahmen hiervon hat die Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn besondere Umstände die Einschaltung eines auswärtigen Anwalts geboten erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII), etwa wenn die dem Rechtsstreit vorangegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält, oder in Fällen, in denen im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen bestimmte Rechtsanwälte, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, mit der rechtlichen Besorgung von Angelegenheiten der Partei betraut sind ("Hausanwälte") und in denen Besonderheiten in der Sache selbst und ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte zugelassen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 28.06.2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697).

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12
    b) Unter diesem Gesichtspunkt ist die Partei im Regelfall gehalten, einen in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes (oder am Gerichtsort) ansässigen Prozessbevollmächtigten zu mandatieren (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZB 93/10, NJW-RR 2012, 695; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697; Beschluss vom 21.12.2011 - I ZB 47/09, NJW-RR 2012, 381 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort), so dass nur auf dessen Reisekosten abzustellen wäre.

    Ausnahmen hiervon hat die Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn besondere Umstände die Einschaltung eines auswärtigen Anwalts geboten erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII), etwa wenn die dem Rechtsstreit vorangegangene unternehmensinterne Bearbeitung der Sache an einem Ort stattgefunden hat, an dem das Unternehmen weder seinen Hauptsitz noch eine Zweigniederlassung unterhält, oder in Fällen, in denen im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen bestimmte Rechtsanwälte, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, mit der rechtlichen Besorgung von Angelegenheiten der Partei betraut sind ("Hausanwälte") und in denen Besonderheiten in der Sache selbst und ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte zugelassen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 28.06.2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008; Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283; Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08 -Auswärtiger Rechtsanwalt VIII; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697).

  • OLG Karlsruhe, 04.09.1985 - 17 W 38/85
    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12
    Deshalb sind im Rahmen der Vergleichsberechnung auch fiktive Übernachtungskosten (nicht dagegen Kosten des Frühstücks, vgl. OLG Düsseldorf NJW-Spezial 2012, 732) als sonstige Auslagen gemäß VV-RVG Nr. 7006 anzusetzen, soweit sie ihrer Höhe nach angemessen sind (vgl. Zöller/Herget, ZPO 29. Aufl. § 91 Rn. 13 Stichwort "Reisekosten des Anwalts" a. E.; Ebert in: Mayer/Kroiß, RVG 5. Aufl. VV Nr. 7006 Rn. 3 m. w. N.; OLG Hamburg AGS 2011, 463; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1654; OLG Karlsruhe Justiz 1985, 473).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 47/09

    Rechtsanwalt an einem dritten Ort

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12
    b) Unter diesem Gesichtspunkt ist die Partei im Regelfall gehalten, einen in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes (oder am Gerichtsort) ansässigen Prozessbevollmächtigten zu mandatieren (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZB 93/10, NJW-RR 2012, 695; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697; Beschluss vom 21.12.2011 - I ZB 47/09, NJW-RR 2012, 381 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort), so dass nur auf dessen Reisekosten abzustellen wäre.
  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZB 93/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts am

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12
    b) Unter diesem Gesichtspunkt ist die Partei im Regelfall gehalten, einen in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes (oder am Gerichtsort) ansässigen Prozessbevollmächtigten zu mandatieren (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Beschluss vom 21.01.2004 - IV ZB 32/03, RuS 2005, 91; Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 42/10, NJW 2011, 3521; Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZB 93/10, NJW-RR 2012, 695; Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, NJW-RR 2012, 697; Beschluss vom 21.12.2011 - I ZB 47/09, NJW-RR 2012, 381 - Rechtsanwalt an einem dritten Ort), so dass nur auf dessen Reisekosten abzustellen wäre.
  • OLG Koblenz, 21.09.2010 - 14 W 528/10

    Zivilprozess - Übernachtungskosten eines RA nur beschränkt erstattungsfähig!

  • BGH, 12.11.2009 - I ZB 101/08

    Auswärtiger Rechtsanwalt VIII

  • BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06

    Voraussetzungen des Kostenfestsetzungsverfahrens

  • BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05

    Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer

  • KG, 25.05.2022 - 5 W 22/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Reisekosten eines

    Übernachtungskosten können auch in eine Abrechnung der Reisekosten auf der Basis derjenigen Aufwendungen einbezogen werden, die einem am Sitz der Partei ansässigen Rechtsanwalt entstanden wären (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 12 W 2180/12, Rn. 29, juris).

    Hiervon ist in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO dann auszugehen, wenn die Hin- und Rückreise nicht in einem Zeitfenster von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr erfolgen können (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. Mai 2018 - 6 W 37/18, Rn. 7, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 08. Juni 2016 - 12 W 36/16 (KfB), Rn. 4, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 12 W 2180/12, Rn. 28, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 03. März 2010 - 4 W 249/09, Rn. 15, juris; 21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2003 - 21 W 12/03 -, Rn. 6, juris; LG Memmingen, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 34 O 1272/16, Rn. 5, juris; vgl. ferner Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 25. Aufl. 2021, RVG VV 7003 Rn. 72 m. weit.

  • VG Würzburg, 11.07.2017 - W 8 M 17.30937

    Übernachtungskosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Ein Reisantritt ab 06:00 Uhr ist indes im Regelfall zumutbar (vgl. OLG LSA, B.v. 8.6.2016 - 12 W 36/16 [KfB] - AGS 2016, 593; OLG Nürnberg, B.v. 13.12.2012 - 12 W 2180/12 - AGS 2013, 201; OLG Koblenz, B.v. 21.9.2010 - 14 W 528/10 - AGS 2012, 50; Hanseatisches OLG Hamburg, B.v. 3.3.2010 - 4 W 249/09 - AGS 2011, 463).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 W 108/18

    Kostenerstattung: Reisekosten des Rechtsanwalts am "dritten Ort"

    Die Beklagte - die hierfür darlegungs- und beweisbelastet ist - hat aber schon nicht vorgetragen (OLG Bamberg NJOZ 2013, 553), dass hinsichtlich tatsächlicher Komplexität und rechtlicher Schwierigkeit die Beauftragung eines Rechtsanwaltes im Gerichtsbezirk der Beklagten (LG-Bezirk Stadt3) nicht möglich war.
  • OLG Bamberg, 27.05.2014 - 1 W 10/14

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines

    Nicht zu beanstanden ist allerdings zunächst der an der ständigen Rechtsprechung orientierte Ansatz im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss: Beauftragt ein Unternehmen, das bei einem auswärtigen Gericht klagt, einen Rechtsanwalt, der weder am Gerichtsort noch am Unternehmenssitz der Partei ansässig ist, mit der Prozessführung, sind die Reisekosten des Rechtsanwalts regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten vom Unternehmenssitz zum Gerichtsort erstattungsfähig (vgl. BGH VersR 2012, 595; 2012, 593; 2011, 1584; OLG Bamberg JurBüro 2014, 28; OLG Nürnberg RPfleger 2013, 360; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.06.2012, Az. 10 W 3/12 - juris).
  • OLG Jena, 23.12.2014 - 1 W 518/14

    Kosten des Unterbevollmächtigten

    Soweit dem entgegengehalten wird, dass dann zumindest auch die Kosten für eine fiktive Übernachtung festzusetzen wären, kann dem nicht gefolgt werden, da ein Reiseantritt um 6 Uhr als zumutbar anzusehen ist (vgl. OLG Nürnberg Beschluss vom 13.12.2012 - 12 W 2180/12 - zitiert nach juris; OLG Karlsruhe Beschluss vom 24.07.2003 - 21 W 12/03 - zitiert nach juris).
  • LG Oldenburg, 13.07.2022 - 5 Qs 217/22

    Auswärtiger Verteidiger, Auslagenerstattung, Reisekosten, Hotelkosten

    Ein Reiseantritt (ab Wohnung des Rechtsanwalts) vor 6 Uhr morgens ist in der Regel nicht zumutbar (OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.12.2012 - 12 W 2180/12).
  • LG Oldenbur, 13.07.2022 - 5 Qs 217/22

    Auslagenerstattung, auswärtiger Rechtsanwalt, Reisekosten, Übernachtung

    Ein Reiseantritt (ab Wohnung des Rechtsanwalts) vor 6 Uhr morgens ist in der Regel nicht zumutbar (OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.12.2012 - 12 W 2180/12).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.06.2013 - II-8 UF 75/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20432
OLG Hamm, 12.06.2013 - II-8 UF 75/12 (https://dejure.org/2013,20432)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.06.2013 - II-8 UF 75/12 (https://dejure.org/2013,20432)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - II-8 UF 75/12 (https://dejure.org/2013,20432)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Schulschwänzer, Verletzung der Schulpflicht; Entziehung von Teilbereichen der elterlichen Sorge

  • openjur.de

    Elterliche Sorge; Verletzung der Schulpflicht; Entziehung von Teilbereichen der elterlichen Sorge

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Elterliche Sorge; Verletzung der Schulpflicht; Entziehung von Teilbereichen der elterlichen Sorge

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Verletzung der Schulpflicht

  • rechtsportal.de

    § 1666, 1666a BGB
    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Verletzung der Schulpflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulpflichtverletzung - Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Schulschwänzer? - wohl eher Schulverweigerer - das dicke Ende kommt?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Notorischer Schulschwänzer - Eltern droht Entzug des Sorgerechts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Lust auf Schule

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schulpflicht: Keine Lust auf Schule - Jugendamt darf eingreifen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schulschwänzer - Eltern haben "versagt"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Jugendamt darf eingreifen, damit ein Elfjähriger zur Schule geht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Eltern können zur Unterstützung des Schulbesuchs ihres Kindes verpflichtet werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Jugendamt darf eingreifen, damit ein Elfjähriger zur Schule geht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts kann auch bei Verletzung der Schulpflicht unverhältnismäßig sein

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Vorgehen gegen Eltern, die das Schulschwänzen ihres Sohnes akzeptieren

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentzug, weil das Kind durch die Eltern zu Hause unterrichtet wird?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kinder brauchen Schule

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jugendamt darf bei dauerhaftem Fernbleiben eines Kindes vom Unterricht eingreifen - Oberlandesgericht entzieht Eltern das Recht zur Regelung der schulischen Angelegenheiten

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Jugendamt darf eingreifen, damit ein Elfjähriger zur Schule geht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 28
  • NJW-RR 2014, 6
  • FamRZ 2014, 398
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 41/07

    Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2013 - 8 UF 75/12
    4) Da der Senat § 1666 Abs. 3 Nr. 2 BGB i.V.m. den landesrechtlichen Regelungen zur Schulpflicht in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof nicht für verfassungswidrig hält, ist es der Anregung des Verfahrensbevollmächtigten des Kindes, das Verfahren gem. Art. 100 Abs. 1 GG auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, nicht gefolgt (vgl. auch BGH, Beschl. v. 11.09.2007, XII ZB 41/07 = NJW 2008, 369, 370).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04

    Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2013 - 8 UF 75/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Nichtannahmebeschluss vom 31.05.2006 insoweit ausgeführt, dass sich der staatliche Erziehungsauftrag nicht nur auf die Vermittlung von Wissen richtet, sondern auch auf die Erziehung zu einer selbstverantwortlichen Persönlichkeit und die Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger, die gleichberechtigt und verantwortungsbewusst an demokratischen Prozessen in einer pluralistischen Gesellschaft teilhaben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.05.2006, 2 BvR 1963/04, veröffentlicht bei BeckRS 2009, 38783).
  • OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 53/06

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern und des Rechts zur

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2013 - 8 UF 75/12
    Durch den Schulbesuch sollen Kinder auch die Gelegenheit erhalten, in das Gemeinschaftsleben hineinzuwachsen (vgl. OLG Hamm, Beschl. vom 20.02.2007, Aktenenzeichen 6 UF 53/06, veröffentlicht bei juris.de).
  • AG Warendorf, 09.03.2012 - 9 F 715/11
    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2013 - 8 UF 75/12
    Die Eltern beantragten, des Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Warendorf vom 09.03.2012 zum Aktenzeichen 9 F 715/11 aufzuheben.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2014 - 9 S 897/14

    Durchsetzung der Schulpflicht

    Die schulrechtliche Beurteilung folgt einem anderen Maßstab als die bürgerlich-rechtliche (vgl. zu letzterer etwa BGH, Beschluss vom 17.10.2007 - XII ZB 42/07 -, FamRZ 2008, 45; OLG Hamm, Beschluss vom 12.06.2013 - 8 UF 75/12 u.a. - NJW-RR 2014, 6; OLG Köln, Beschluss vom 30.11.2012 - 4 UF 177/12 u.a. -, ZKJ 2013, 175).
  • VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 341/16
    Zwischenzeitlich wurden dem Kläger und dessen Ehefrau durch Beschlüsse des Amtsgerichts Warendorf - Familiengericht - vom 9. März 2012 - 9 F 715/11 - und des Oberlandesgerichts Hamm - Familiensenat - vom 12. Juni 2013 - II-8 UF 75/12 - u. a. das Recht zur Regelung schulischer Angelegenheiten für ihren Sohn K. entzogen und dem Kreis X1.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2014 - 19 B 682/14

    Grundsätze zur Möglichkeit des Erwerbs eines Schulabschlusses durch externe

    EGMR, Entscheidung vom 13. September 2011 - 319/08 -, juris, Rdn. 76 (Sexualkundeunterricht); BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 BvR 1358/09 -, NJW 2009, 3151, juris, Rdn. 14; Beschluss vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1693/04 -, FamRZ 2006, 1094, juris, Rdn. 9 (Homeschooling); Beschluss vom 29. April 2003 - 1 BvR 436/03 -, NVwZ 2003, 1113, juris, Rdn. 7 (Heimunterricht); BVerwG, Urteil vom 11. September 2013 - 6 C 12.12 -, NJW 2014, 804, juris, Rdn. 21 (Krabat); OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juni 2013 - II-8 UF 75/12, 8 UF 75/12 -, NJW-RR 2014, 6, juris, Rdn. 30.
  • VG Münster, 17.11.2017 - 1 K 342/16
    Zwischenzeitlich wurden der Klägerin und deren Ehemann durch Beschlüsse des Amtsgerichts Warendorf - Familiengericht - vom 9. März 2012 - 9 F 715/11 - und des Oberlandesgerichts Hamm - Familiensenat - vom 12. Juni 2013 - II-8 UF 75/12 - u. a. das Recht zur Regelung schulischer Angelegenheiten für ihren Sohn K. entzogen und dem Kreis Warendorf - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - als Ergänzungspfleger übertragen.
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Rechtsprechung
   VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 2028/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25258
VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 2028/11 (https://dejure.org/2013,25258)
VG Hannover, Entscheidung vom 23.09.2013 - 10 A 2028/11 (https://dejure.org/2013,25258)
VG Hannover, Entscheidung vom 23. September 2013 - 10 A 2028/11 (https://dejure.org/2013,25258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • zvr-online.com

    § 32 Abs. 2 Satz 1 BKAG, § 81g Abs. 3 StPO, § 81g Abs. 1 StPO
    "Einwilligung in Entnahme von Körperzellen genügt nicht"

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs. 2 S. 1 BKAG; § 81g Abs. 1 StPO
    Löschung eines DNA-Identifizierungsmusters aus der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamts im Falle einer rechtswidrigen Anordnung der Entnahme von Körperzellen

  • Wolters Kluwer

    Löschung eines DNA-Identifizierungsmusters aus der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamts im Falle einer rechtswidrigen Anordnung der Entnahme von Körperzellen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    LKA muss DNA - Muster aus der beim BKA geführten Analysedatei löschen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    DNA-Probe: Freiwillig reicht nicht

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Landeskriminalamt muss DNA-Muster aus BKA-Datei, das freiwillig anlässlich eines bestimmten Tatvorwurfs abgegeben wurde, löschen / Kein allgemeines Aufbewahrungsrecht

  • heise.de (Pressemeldung, 24.09.2013)

    LKA muss genetischen Fingerabdruck löschen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn die Speichelprobe zur Datenspeicherung führt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    DNA-Analysedatei: Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Datenerhebung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Speicherung von DNA-Probe - Einwilligung in Speichelentnahme reicht nicht aus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unzureichende Gefahrenprognose begründet Anspruch auf Löschung abgegebenen DNA-Identifizierungsmusters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    LKA muss DNA-Muster aus der beim BKA geführten Analysedatei löschen

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Die Speicherung von DNA-Mustern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Enge Grenzen für Polizei bei Speicherung von DNA-Mustern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LKA muss DNA-Muster aus Analysedatei des Bundeskriminalamtes löschen - VG Hannover erklärt Datenerhebung und nachfolgende Datenspeicherung für rechtswidrig

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zu Unrecht in der DNA-Analysedatei?

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit um DNA - Speicherung geht in die zweite Runde

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 28
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 2028/11
    Eine tragfähig begründete Entscheidung setzt dabei voraus, dass ihr eine hinreichende Sachaufklärung, insbesondere durch Beiziehung der verfügbaren Straf- und Vollstreckungsakten, des Bewährungshefts und zeitnaher Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, vorausgegangen ist und in den Entscheidungsgründen die bedeutsamen Umstände abgewogen wurden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99, 2 BvR 276/00, 2 BvR 2061/00 -, BVerfGE 103, 21 , juris Rn. 60).

    Als besonders schwerwiegend erweist sich dabei die unterbliebene Beiziehung jeglicher Vollstreckungsakten einschließlich eines ggf. angelegten Bewährungshefts, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiter erhöhte Begründungsanforderungen bestehen, wenn bereits ein Gericht im Rahmen der Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung eine günstige Sozialprognose getroffen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.12.2000 - a. a. O., Rn. 60).

  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09

    Anordnung molekulargenetischer Untersuchung zum Zwecke der Identitätsfeststellung

    Auszug aus VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 2028/11
    Denn wenn die richterliche Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 81 g Abs. 3 StPO bei einer schriftlichen Einwilligung des Betroffenen unterbleibt, gibt die verwaltungsgerichtliche Prüfung der Speicherungsvoraussetzungen im Rahmen eines Löschungsbegehrens dem Betroffenen die Möglichkeit, noch nachträglich gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen und den mit der Entnahme und Untersuchung von Körperzellen verbundenen Eingriff in seine Grundrechte zwar nicht vollends (dazu BVerfG, Beschluss vom 10.3.2009 - 2 BvR 400/09 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 23.1.2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris Rn. 10), aber wenigstens weitestmöglich rückgängig machen zu lassen.
  • BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 2392/12

    DNA-Analyse (Körperzellen; Entnahme; molekulargenetische Untersuchung; künftige

    Auszug aus VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 2028/11
    Denn wenn die richterliche Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 81 g Abs. 3 StPO bei einer schriftlichen Einwilligung des Betroffenen unterbleibt, gibt die verwaltungsgerichtliche Prüfung der Speicherungsvoraussetzungen im Rahmen eines Löschungsbegehrens dem Betroffenen die Möglichkeit, noch nachträglich gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen und den mit der Entnahme und Untersuchung von Körperzellen verbundenen Eingriff in seine Grundrechte zwar nicht vollends (dazu BVerfG, Beschluss vom 10.3.2009 - 2 BvR 400/09 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 23.1.2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris Rn. 10), aber wenigstens weitestmöglich rückgängig machen zu lassen.
  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1293/07

    Verfassungsmäßigkeit der molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und

    Auszug aus VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 2028/11
    In einem solchen Beschluss ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einzelfallbezogen darzulegen, warum die wiederholte Begehung sonstiger Straftaten im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichsteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 14.8.2007 - 2 BvR 1293/07 -, juris Rn. 5).
  • VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 4 K 2270/12

    Speicherung der personenbezogenen Daten bei polizeilichen Ermittlungsverfahren

    Die Einstellungsvoraussetzungen des § 31 a BtMG setzen wie bei § 153 StPO eine geringe Schuld voraus (vgl. VG Hannover, Urt. v. 23.09.2013 - 10 A 2028/11 - zu § 81 g StPO), verlangen aber einen Anfangsverdacht, der sich aus dem Geständnis des Klägers ergibt, er habe "bis zum Jahr 1990 ab und zu einen Joint geraucht und auch solche zum Eigenkonsum erworben".

    Für die Beurteilung, ob ein geringer Unrechtsgehalt (§ 5 Abs. 3 Satz 3 DVO PolG) anzunehmen ist, ist u.a. danach zu differenzieren, ob neben den vorgeworfenen Tatbeständen möglicherweise (nicht verwirklichte) besonders strafbewehrte Begehungsformen oder andere tatbestandliche Qualifikationen bestehen, die in Abgrenzung zur einfachen Begehungsweise bei der Einordnung des Unrechtsgehalts der vorgeworfenen Taten hätten berücksichtigt werden können (VG Hannover, Urt. v. 23.09.2013 - 10 A 2028/11 - ).

    Ferner lassen die jeweils als erfüllt angesehenen Einstellungsvoraussetzungen der §§ 31 a BtMG, 153 StPO (geringe Schuld), 153 a StPO (keine entgegenstehende Schwere der Schuld) und des § 154 StPO, der die Einstellung hinsichtlich Neben-straftaten erlaubt, die nicht beträchtlich ins Gewicht fallen, keine Rückschlüsse auf einen geringen Unrechtsgehalt im Sinne des § 5 Abs. 3 Satz 3 DVO PolG zu (vgl. VG Hannover, Urt. v. 23.09.2013 - 10 A 2028/11 - zu § 81 g StPO).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.03.2013 - I-4 U 162/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7477
OLG Hamm, 07.03.2013 - I-4 U 162/12 (https://dejure.org/2013,7477)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2013 - I-4 U 162/12 (https://dejure.org/2013,7477)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2013 - I-4 U 162/12 (https://dejure.org/2013,7477)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JurPC

    "Scheidung online - spart Zeit, Nerven und Geld"

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit und berufsrechtliche Zulässigkeit der Werbeaussage "Scheidung online -> spart Zeit, Nerven und Geld" auf der Internetseite eines Rechtsanwalts

  • kanzlei.biz

    Anwaltliche Werbung mit "Online-Scheidung" zulässig

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 5 UWG 2004, § 4 UWG 2004, § 43 BRAO
    Anwalt darf mit "Scheidung online - spart Zeit, Nerven und Geld" werben

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 5 UWG 2004, § 4 UWG 2004, § 43 BRAO
    Anwalt darf mit "Scheidung online - spart Zeit, Nerven und Geld" werben

  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung mit "zeit-, nerven- und kostensparender" Online-Scheidung

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit und berufsrechtliche Zulässigkeit der Werbeaussage "Scheidung online -> spart Zeit, Nerven und Geld" auf der Internetseite eines Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Online Scheidung spart Zeit, Nerven und Geld" keine unerlaubte Werbung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit einer Werbung eines Rechtsanwalts auf dessen Webseite

  • lto.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm zu Werbung von Anwälten - "Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld" nicht irreführend

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Angebot der Online-Scheidung darf u.a. mit Geldersparnis beworben werden

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Anwaltswerbung: Aussage "Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld" bei hinreichender Erläuterung der Einsparmöglichkeiten zulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anwaltswerbung: Aussage "Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld" bei hinreichender Erläuterung der Einsparmöglichkeiten zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    OLGHamm: "Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld" kann eine zulässige Anwaltswerbung sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbeaussage "Scheidung online - spart Zeit, Nerven und Geld" kann zulässig sein

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    UWG §§ 5 Abs. 1 S. 2, 4 Nr. 11; BRAO § 43 b, BORA § 6 Abs. 1; GG Art. 12
    Keine irreführende oder unsachliche Werbung mit "Online-Scheidung"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld kann eine zulässige Anwaltswerbung sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gericht weist Kammer-Kritik an Anwaltswerbung mit Online-Scheidung zurück

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Zulässige Anwaltswerbung mit "Scheidung Online - & spart Zeit, Nerven und Geld"

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    "Scheidung Online" keine unerlaubte Anwaltswerbung

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    "Scheidung Online" keine unerlaubte Anwaltswerbung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld" als Anwaltswerbung zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Scheidung Online -> spart Zeit, Nerven und Geld" kann eine zulässige Anwaltswerbung sein - Gewählte Form der Werbung genügt berufsrechtlichem Sachlichkeitsgebot

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2038
  • NJW 2013, 28
  • GRUR 2013, 746
  • MMR 2013, 507
  • K&R 2013, 603
  • AnwBl 2013, 662
  • AnwBl Online 2013, 329
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02

    Optimale Interessenvertretung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2013 - 4 U 162/12
    Denn zu den gesetzlichen Vorschriften nach § 4 Nr. 11 UWG zählt auch die durch Satzung nach § 59 b Abs. 1, § 191 a Abs. 2, § 191 e BRAO ergangene BORA (BGH, GRUR 2005, 520 - Optimale Interessenvertretung -).

    Die Vorschrift konkretisiert die verfassungsrechtlich garantierte Werbefreiheit (BGH, GRUR 2005, 520, 521 - Optimale Interessenvertretung).

    Form und Inhalt der Selbstdarstellung des Anwalts dürfen nicht unsachlich sein (BGH, GRUR 2005, 520, 521 - Optimale Interessenvertretung).

    Daher können auch Werturteile zulässig sein, wenn sie in einem inneren Zusammenhang mit Sachangaben stehen und keine übermäßige reklamehafte Übertreibung (BGH GRUR 2005, 520, 521 - Optimale Interessenvertretung), sondern eine Schlussfolgerung darstellen ( Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., a. a. O., Rn. 11.92 f.).

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2013 - 4 U 162/12
    Die Klägerin ist nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugt (vgl. BGH, WRP 2012, 75).

    Die Tatsachenbehauptungen dürfen nicht unwahr oder irreführend sein, andernfalls verstoßen sie zugleich gegen §§ 3, 5 Abs. 1 S. 2 UWG (BGH GRUR 2010, 349 - EKW-Steuerberater ; BGH WRP 2012, 75 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker).

    Auch dabei ist auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Adressaten abzustellen (BGH NJW 2003, 662, 663 - presserecht.de ; BGH WRP 2012, 75 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker).

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 77/07

    EKW-Steuerberater

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2013 - 4 U 162/12
    Das Sachlichkeitsgebot erfordert nicht einmal einen Überschuss der Sachinformation gegenüber der Anlockwirkung der Werbung (BVerfG, GRUR 2004, 164, 166 - Arztwerbung im Internet ; BGH, GRUR 2010, 349 - EKW-Steuerberater; Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., a. a. O., Rn. 11.87).

    Die Tatsachenbehauptungen dürfen nicht unwahr oder irreführend sein, andernfalls verstoßen sie zugleich gegen §§ 3, 5 Abs. 1 S. 2 UWG (BGH GRUR 2010, 349 - EKW-Steuerberater ; BGH WRP 2012, 75 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker).

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2013 - 4 U 162/12
    Im Hinblick auf den mit dem Irreführungsverbot verfolgten Zweck, Werbung zu untersagen, die in irgendeiner Weise die Personen, an die sie sich richtet, täuscht oder zu täuschen geeignet ist und die infolge der ihr innewohnenden Täuschung deren wirtschaftliches Verhalten beeinflussen kann (vgl. Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie des Rates vom 10.09.1984 über irreführende Werbung - 84/450/EWG, ABl. EG Nr. L 250 v. 19.9.1984, S. 17), ist auch bei der Verwendung des Mediums Internet darauf abzustellen, ob die einzelnen Inhalte von den angesprochenen Verkehrskreisen bei der Vornahme des in Rede stehenden wirtschaftlichen Verhaltens als zusammengehörig angesehen und verwendet werden (BGH, WRP 2005, 480 - Epson-Tinte - m. w. N.).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1886/06

    Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2013 - 4 U 162/12
    Die Werbung darf daher lediglich nicht zu einer Beeinträchtigung des Vertrauens der Rechtsuchenden führen, der Rechtsanwalt werde nicht aus Gewinnstreben zu Prozessen raten oder die Sachbehandlung an Gebühreninteressen ausrichten (BVerfG, WRP 2008, 492; Köhler /Bornkamm, a. a. O., Rn. 11.87 ff.).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2013 - 4 U 162/12
    Der Inhalt einer Information genügt dem Sachlichkeitsgebot, wenn es sich um Tatsachenbehauptungen handelt, deren Richtigkeit überprüfbar ist (BGHZ 147, 71, 78 - Anwaltswerbung II) und die nicht geeignet sind, das Vertrauen der Rechtsuchenden in die Integrität der Anwaltschaft zu beeinträchtigen.
  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02

    Presserecht.de

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2013 - 4 U 162/12
    Auch dabei ist auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Adressaten abzustellen (BGH NJW 2003, 662, 663 - presserecht.de ; BGH WRP 2012, 75 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker).
  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 167/01

    Arztwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2013 - 4 U 162/12
    Das Sachlichkeitsgebot erfordert nicht einmal einen Überschuss der Sachinformation gegenüber der Anlockwirkung der Werbung (BVerfG, GRUR 2004, 164, 166 - Arztwerbung im Internet ; BGH, GRUR 2010, 349 - EKW-Steuerberater; Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., a. a. O., Rn. 11.87).
  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2013 - 4 U 162/12
    Dies erfordert eine wertende Betrachtung unter Berücksichtigung von Anlass, Mittel, Zweck und Begleitumständen der Werbung (BVerfG, WRP 2000, 720, 721 - Sponsoring).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2013 - 4 U 162/12
    Die Werbung muss sich dabei nicht auf die Mitteilung nüchterner Fakten beschränken (BVerfG, NJW 2004, 3765, 3767).
  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06

    Zulässigkeit einer Gegnerliste auf Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

  • BGH, 12.05.2011 - I ZR 119/10

    Innerhalb 24 Stunden

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.09.2013 - I-4 U 64/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35464
OLG Hamm, 24.09.2013 - I-4 U 64/13 (https://dejure.org/2013,35464)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.09.2013 - I-4 U 64/13 (https://dejure.org/2013,35464)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. September 2013 - I-4 U 64/13 (https://dejure.org/2013,35464)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Irreführende Werbung, Zahngesundheitsprogramm, einziges Vollprogramm, zahnärztliche Leistungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Irreführende Werbung, Zahngesundheitsprogramm, einziges Vollprogramm, zahnärztliche Leistungen

  • IWW
  • JurPC

    Zahngesundheitliches Vollprogramm

  • aufrecht.de

    Zahnärtliche Leistungen und irreführende Werbung

  • Wolters Kluwer

    Irreführung durch Bewerbung eines Zahngesundheitsprogramms als deutschlandweit "einziges Vollprogramm"

  • kanzlei.biz

    Werbung für zahnärztliche Leistungen irreführend

  • bzaek.de

    Werbung für ein deutschlandweit einziges Zahngesundheits"voll'programm, bei dem nicht alle über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehenden Leistungen angeboten werden

  • rechtsportal.de

    §§ 3, 5, 8 UWG
    Irreführung durch Bewerbung eines Zahngesundheitsprogramms als deutschlandweit "einziges Vollprogramm"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Zahngesundheitsprogramm

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Internetwerbung für Zahngesundheitsprogramm doppelt irreführend

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Werbung mit zahnärztlichem Vollprogramm doppelt irreführend

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Wer mit einem "Vollprogramm" von Leistungen wirbt, muss auch das volle Programm anbieten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführende Online-Werbung mit Vollprogramm

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Werbung für ein Zahngesundheitsprogramm

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur irreführenden Internetwerbung mit zahnärztlichen Leistungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur irreführenden Internetwerbung mit zahnärztlichen Leistungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Irreführende Internetwerbung mit zahnärztlichen Leistungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werbung für ein Zahngesundheitsprogramm als "einziges Vollprogramm" kann irreführend sien

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Vollprogramm" für Zahngesundheit - Bietet die werbende Firma nicht alle zahnärztlichen Leistungen an, ist diese Reklame irreführend

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Werbung für Zahngesundheitsprogramm

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung für ein Zahngesundheitsprogramm als "einziges Vollprogramm" kann irreführend sien

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Internetwerbung mit zahnärztlichen Leistungen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann eine Internetwerbung mit zahnärztlichen Leistungen unzulässig ist

  • staufer.de (Kurzinformation)

    Zahnarzt: Irreführende Werbung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Irreführende Internetwerbung für Zahnarztleistung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende zahnärztlichen Werbung im Internet - Wettbewerbsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Irreführende Internetwerbung für Zahnarztleistung

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Internetwerbung für Vollprogramm - Irreführende Werbung für Zahnbehandlungsleistungen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 28
  • GRUR-RR 2014, 170
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.11.2006 - I ZB 28/06

    Gesamtzufriedenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 4 U 64/13
    Hiermit soll sichergestellt werden, dass Handlungen der gesetzlichen Krankenkassen und der für sie tätigen Leistungserbringer zur Erfüllung des Versorgungsauftrags gegenüber dem Versicherten nur nach dem öffentlichen Recht beurteilt werden (BGH NJW-RR 2006, 1046; NJW 2007, 1819).

    Die Antragstellerin stützt den wettbewerbsrechtlichen Anspruch noch nicht einmal inzidenter - und insoweit im Gegensatz zu dem vom Senat BeckRS 2009, 20876 entschiedenen Rechtsstreit - auf einen Verstoß gegen Vorschriften des SGB V, sondern allein auf wettbewerbsrechtliche Normen, deren Beachtung auch jedem privaten Mitbewerber obliegen (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 1819 - Gesamtzufriedenheit ).

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 4 U 64/13
    Ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher, der dieser Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt - und auf diesen kommt es an (vgl. u.a. BGH GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster ) -, wird die streitgegenständliche Werbung zwar mit normaler, wenn nicht gar größerer Aufmerksamkeit beurteilen (vgl. Köhler/ Bornkamm , 31. Aufl., § 5 UWG Rn. 2.88).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 4 U 64/13
    Das nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG hierfür erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis setzt voraus, dass sich die beteiligten Parteien beim Anbieten oder Nachfragen gleichartiger oder austauschbarer Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises beeinträchtigen, also im Absatz behindern oder stören können, mithin auf demselben sachlichen und räumlichen Markt tätig sind (hierzu BGH GRUR 2002, 828, 829 - Lottoschein ; Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 2 Rn. 106a; Teplitzky, 10. Aufl., Kap. 13 Rn. 5).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 73/07

    Hier spiegelt sich Erfahrung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 4 U 64/13
    Denn sie ist vorliegend auf eine solche Beweiserleichterung nicht angewiesen (vgl. BGH GRUR 2010, 352 Rn 22 - Hier spiegelt sich Erfahrung ).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 4 U 64/13
    Im Interesse eines wirksamen lauterkeitsrechtlichen Individualschutzes sind hieran keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker).
  • OLG Hamm, 09.06.2009 - 4 U 70/09

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Zahnklinik verbunden mit einem Hinweis

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 4 U 64/13
    Die Antragstellerin stützt den wettbewerbsrechtlichen Anspruch noch nicht einmal inzidenter - und insoweit im Gegensatz zu dem vom Senat BeckRS 2009, 20876 entschiedenen Rechtsstreit - auf einen Verstoß gegen Vorschriften des SGB V, sondern allein auf wettbewerbsrechtliche Normen, deren Beachtung auch jedem privaten Mitbewerber obliegen (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 1819 - Gesamtzufriedenheit ).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 164/03

    Blutdruckmessungen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 4 U 64/13
    Hiermit soll sichergestellt werden, dass Handlungen der gesetzlichen Krankenkassen und der für sie tätigen Leistungserbringer zur Erfüllung des Versorgungsauftrags gegenüber dem Versicherten nur nach dem öffentlichen Recht beurteilt werden (BGH NJW-RR 2006, 1046; NJW 2007, 1819).
  • LG Hagen, 26.10.2017 - 21 O 90/17

    Gewährleistungszusage "Hält bis zu 12 Monate" ist irreführend

    Sie ist irreführend, wenn das Verständnis, das sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen erweckt, mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmt (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2015 - I ZR 136/13 = GRUR 2015, 906 - TIP der Woche, mwN; OLG Hamm, Urteil vom 24.09.2013 - 4 U 64/13, GRUR-RS 2013, 21778 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.2013 - 5 StR 184/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14179
BGH, 11.06.2013 - 5 StR 184/13 (https://dejure.org/2013,14179)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2013 - 5 StR 184/13 (https://dejure.org/2013,14179)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - 5 StR 184/13 (https://dejure.org/2013,14179)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 30 BtMG; § 46 StGB; § 27 StGB; § 49 StGB; § 56 StGB
    Rechtsfehlerfreie Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Kuriertätigkeit; Strafrahmenwahl; milde Strafe trotz hohen Wirkstoffgehalts)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision eines wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit diesen Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Revision eines wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit diesen Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Bewährungsstrafe für die Einfuhr von 22 kg Marihuana -Staatsanwaltschaft ist unzufrieden, BGH nicht!

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 28
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 11.07.2013 - 8 Sa 502/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25521
LAG Hamm, 11.07.2013 - 8 Sa 502/13 (https://dejure.org/2013,25521)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.07.2013 - 8 Sa 502/13 (https://dejure.org/2013,25521)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 8 Sa 502/13 (https://dejure.org/2013,25521)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,25521) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    § 826 BGB
    Anspruch auf Erstattung von Bußgeldern als Schadensersatz/Veranlassung von Lenkzeitüberschreitung durch den Arbeitgeber unter Kündigungsandrohung/Anforderungen an Substantiierung des Klägervorbringens/prozessuale Erklärungspflicht des Gegners

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anspruch auf Erstattung von Bußgeldern als Schadensersatz/Veranlassung von Lenkzeitüberschreitung durch den Arbeitgeber unter Kündigungsandrohung/Anforderungen an Substantiierung des Klägervorbringens/prozessuale Erklärungspflicht des Gegners

  • IWW

    BGB § 826 ZPO § 138 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen einer Kündigungsandrohung bei Weigerung von Lenkzeitüberschreitungen; Weigerung des Arbeitgebers zur Vorlage von Berichten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1
    Drohung mit Kündigung bei Weigerung von Lenkzeitüberschreitungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Kraftfahrer u.U. Bußgelder erstatten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Muss der Arbeitgeber Bußgelder erstatten?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 28
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Arnsberg, 05.03.2013 - 2 Ca 702/12

    Erstattung von Unkosten für diverse Bußgelder durch den Arbeitgber gegenüber dem

    Auszug aus LAG Hamm, 11.07.2013 - 8 Sa 502/13
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 05.03.2013 - 2 Ca 702/12 O - abgeändert:.

    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg - 2 Ca 702/12 O - vom 05.03.2013, zugestellt am 27.03.2013, aufzuheben und die Klage kostenpflichtig abzuweisen.

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus LAG Hamm, 11.07.2013 - 8 Sa 502/13
    Die "sekundäre Behauptungslast" der nicht beweisverpflichtenden Partei dient indessen nicht dazu, den Gegner ganz allgemein und voraussetzungslos bei der Durchsetzung streitiger Ansprüche zu unterstützen und ihm erst die Grundlage für einen schlüssigen und substantiierten Tatsachenvortrag zu verschaffen (Leipold a.a.O. Rn 26; BGH 11.06.1990, II ZR 159/89, NJW 1990, 3151).
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