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   BGH, 12.01.1951 - V ZR 11/50   

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BGH, 12.01.1951 - V ZR 11/50 (https://dejure.org/1951,363)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1951 - V ZR 11/50 (https://dejure.org/1951,363)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1951 - V ZR 11/50 (https://dejure.org/1951,363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 441
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 56/50

    Nichtigkeitsklage. Aufnahme nach Unterbrechung

    Auszug aus BGH, 12.01.1951 - V ZR 11/50
    Gegen dieses Urteil hat die Beklagte jetzt Nichtigkeitsklage erhoben, die dem Senat zur Entscheidung vorliegt (Az. V ZR 56/50).
  • BGH, 08.12.2009 - VI ZR 284/08

    Geltung des Grundsatzes des Freibeweises bei Vorliegen von für eine

    Ist das der Fall, wird sie wie hier aber erst nach Erhebung der Klage erkannt, gilt § 57 Abs. 1 ZPO nach allgemeiner Auffassung entsprechend (BGH, Urteil vom 12. Januar 1951 - V ZR 11/50 - LM Nr. 1 zu § 56 ZPO; RGZ 105, 401, 404; OLG München, ZInsO 2006, 882, 883; OLG Stuttgart, MDR 1986, 198; Musielak/Weth, aaO, § 57 Rn. 2; MünchKommZPO/Lindacher, aaO, § 57 Rn. 8).

    Ob mit dem Verzug Gefahr verbunden ist, ist revisionsrechtlich zwar nur begrenzt nachprüfbar, da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1951 - V ZR 11/50 - aaO; RGZ 105, 401, 402 f.; OLG Stuttgart, MDR 1996, 198; Käck, Der Prozesspfleger, 1991, S. 56; Wieczorek/Schütze/ Hausmann, ZPO, 3. Aufl., § 57 Rn. 11; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 68. Aufl., § 57 Rn. 5; Zimmermann, ZPO, 8. Aufl., § 57 Rn. 2; Dunz, NJW 1961, 441, 442).

  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89

    Wettbewerbsverein IV

    Diese Beweisanträge durfte das Berufungsgericht daher in dem für die Feststellung der Prozeßführungsbefugnis maßgeblichen Freibeweisverfahren (vgl. BGH, Urt. v. 12.1.1951 - V ZR 11/50, NJW 1951, 441, 442; Urt. v. 9.7.1987 - VII ZB 10/86, NJW 1987, 2075, 2076 [BGH 26.02.1987 - IX ZR 136/86], m.w.N.) ohne Rechtsverstoß vernachlässigen.
  • OLG Hamburg, 30.03.2007 - 11 U 231/04

    Die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nicht unter die europäische

    Bei der Prüfung der Partei- und Prozessfähigkeit sind jedoch nicht die Regeln des Strengbeweises maßgeblich; es gilt vielmehr der Grundsatz des Freibeweises (BGH NJW 1951, 441, 442; NJW 1992, 627, 628).
  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 73/85

    psychotischer Bürge - §§ 51, 52 ZPO, Zweifel an der Prozeßfähigkeit, § 56 BGB, §

    Das Revisionsgericht kann zwar die zur Beurteilung der Prozeßfähigkeit notwendigen tatsächlichen Feststellungen selbst treffen und daher selbst Beweis über diese Frage erheben (vgl. BGH, Urt. v. 16. Juni 1970 aaO; Urt. v. 12. Januar 1951 - V ZR 11/50, LM ZPO § 56 Nr. 1).
  • BGH, 16.05.1991 - IX ZB 81/90

    Neues tatsächliches Vorbringen zur Rechtswirksamkeit einer Vollmacht -

    Denn bei Prüfung der Prozeßvoraussetzungen findet auch im Revisionsverfahren Freibeweis statt (BGH, Urt. v. 12. Januar 1951 V ZR 11/50, NJW 1951, 441, 442), so daß der Beweis mit allen möglichen Mitteln geführt und erhoben werden kann.
  • ArbG Freiburg, 29.10.2007 - 2 Ca 478/04

    Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 ZPO

    Unschädlich ist, wenn der Mangel der Prozessfähigkeit der beklagten Partei erst im Laufe des Rechtsstreits erkannt wird und die weiteren Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 ZPO zu bejahen sind (BGH 12.1.1951 - V ZR 11/50 - NJW 1951, 441; 23.2.1990 - V ZR 188/88 - NJW 1990, 1734).
  • BGH, 25.11.1959 - V ZR 152/58

    Rechtsmittel

    Auf die (am 1. Juli 1948 beim Obersten Gerichtshof für die Britische Zone eingelegte) Revision der Klägerin wurde das Berufungsurteil durch Urteil des Senats vom 12. Januar 1951 (V ZR 11/50) aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Der Senat hat bereits in seinem im ersten Revisionsverfahren ergangenen Urteil vom 12. Januar 1951 (LM § 56 ZPO Nr. 1 = NJW 1951, 441 Nr. 8) ausgesprochen, bei der Prüfung von Prozeßvoraussetzungen, zu denen die Prozeßfähigkeit gehöre, sei das Gericht an die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Beweisverfahren nicht gebunden und auf die dort vorgeschriebenen Beweismittel nicht beschränkt; es könnten deshalb die Ergebnisse des Beweissicherungsverfahrens im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden.

  • BGH, 16.02.1984 - IX ZB 172/83

    Nachtbriefkasten - Berufungsschrift - Rechtzeitigkeit - Nachweis desEinwurfs

    Es kann hier offenbleiben, ob bei der Prüfung der Rechtsmittelvoraussetzungen nicht der Freibeweis möglich (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1951 - V ZR 11/50 = NJW 1951, 441; dagegen Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. Vorbem. vor § 128 Rz 97 m.w.N.) und daher auch eine eidesstattliche Erklärung zulässiges Beweismittel wäre und ob nicht wenigstens eine urkundenbeweisliche Verwertung einer eidesstattlichen Versicherung erfolgen könnte.
  • BGH, 24.01.1985 - I ZR 173/81

    Benzinverbrauch

    Damit kann der Senat bei der Prüfung der Prozeßführungsbefugnis, um die es hier geht, grundsätzlich auch eine Niederschrift aus einem anderen Rechtsstreit ohne Zustimmung der Parteien urkundenbeweislich verwerten (vgl. BGH, Urt. v. 12.1.1951 - V ZR 11/50, NJW 1951, 441; zustimmend Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 43. Aufl. 1985, § 56 Anm. 1 B; Zöller/Vollkommer, ZPO, 14. Aufl. 1984, § 56, Anm. II 3).
  • OLG München, 15.10.1992 - 29 U 7080/91

    Rechtsmißbrauch bei Zusammenarbeit zwischen Makler und Rechtsanwalt

    Dabei ist das Gericht berechtigt, nach den Regeln des Freibeweises zu verfahren (BGH NJW 1951, 441, 442; BGH GRUR 1990, 282, 284 - Wettbewerbsverein IV; Zöller, ZPO , 16. Aufl., vor § 284 RdNr. 7).
  • BGH, 24.01.1985 - I ZR 172/81

    Förderung gewerblicher Interessen - Wahrnehmung von Verbraucherinteressen -

  • BGH, 17.02.1982 - IVa ZR 19/81

    Wirkungen der Unrichtigkeit eines in einem Empfangsbekenntnis angegebenen Datums

  • BGH, 07.02.1961 - VI ZR 72/60

    Darlegungs- und Beweislast des Fahrers; Geltung des Vertrauensgrundsatzes

  • OLG Frankfurt, 11.12.1980 - 6 U 235/79

    Vertrieb von "wundertätigem Wasser aus Lourdes" und "wunderbarem Maya-Kreuz";

  • BGH, 22.04.1966 - IV ZR 81/65

    Entscheidung über ein Armenrechtsgesuch und die Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BGH, 06.05.1963 - VIII ZR 43/62

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.1951 - IV ZR 109/50   

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https://dejure.org/1951,346
BGH, 05.02.1951 - IV ZR 109/50 (https://dejure.org/1951,346)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1951 - IV ZR 109/50 (https://dejure.org/1951,346)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1951 - IV ZR 109/50 (https://dejure.org/1951,346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 441
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 06.03.1923 - III 308/22

    Veräußerung von Militärgut

    Auszug aus BGH, 05.02.1951 - IV ZR 109/50
    Diese Sicherstellung hatte den Charakter eines öffentlich-rechtlichen Hoheitsaktes, der im ordentlichen Rechtsweg nicht angegriffen werden konnte, RGZ 105, 192, 275; 106, 350. Sowohl die durch das Gesetz vom 31. März 1923 aufgehobene Verordnung als auch das Gesetz selbst beziehen sich aber nur auf das infolge der Demobilmachung nach dem ersten Weltkrieg freigewordene Heeresgut (vgl. hierzu auch die Ausführungen des Reichsgerichts in RGZ 106, 350 ff über die Gründe des Erlasses der Verordnung vom 23. Mai 1919).
  • RG, 26.09.1922 - VII 767/21

    Beschlagnahmtes Militärgut; Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 05.02.1951 - IV ZR 109/50
    Diese Sicherstellung hatte den Charakter eines öffentlich-rechtlichen Hoheitsaktes, der im ordentlichen Rechtsweg nicht angegriffen werden konnte, RGZ 105, 192, 275; 106, 350. Sowohl die durch das Gesetz vom 31. März 1923 aufgehobene Verordnung als auch das Gesetz selbst beziehen sich aber nur auf das infolge der Demobilmachung nach dem ersten Weltkrieg freigewordene Heeresgut (vgl. hierzu auch die Ausführungen des Reichsgerichts in RGZ 106, 350 ff über die Gründe des Erlasses der Verordnung vom 23. Mai 1919).
  • RG, 25.11.1930 - VII 126/30

    Zur Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs gegenüber Amtshandlungen von Behörden.

    Auszug aus BGH, 05.02.1951 - IV ZR 109/50
    Ein solcher Klage stattgebendes Urteil würde einen unzulässigen Eingriff in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsbehörden bedeuten und dem Grundsatz der Gewaltenteilung widersprechen, RGZ 130, 290; 162, 181. Inwieweit dieser Rechtszustand durch Art. 19 Abs. 4 GG eine Änderung erfahren hat, kann hier dahingestellt bleiben, da die hier in Frage stehende Handlung des Beklagten kein Hoheitsakt ist.
  • RG, 26.02.1938 - II 111/36

    1. Zur rechtlichen Natur der Schiedsgerichte nach der Verordnung über die Bildung

    Auszug aus BGH, 05.02.1951 - IV ZR 109/50
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Reichsgerichts hängt die Zulässigkeit des Rechtsweges nach § 13 GVG davon ab, ob nach dem von dem Kläger vorgetragenen Sachverhalt der Klageanspruch aus einem Rechtsverhältnis abgeleitet wird, das sich als ein bürgerlichrechtliches darstellt (RGZ 157, 106 ff/115/).
  • BGH, 30.10.1951 - I ZR 117/50

    Reichsvermögen und Bundesrepublik

    Auch das Urteil des IV. Zivilsenats vom 5. Februar 1951 - IV ZR 109/50 - (ÖffentVerw 1951, 218) behandelt nur die Verbindlichkeiten des Reiches.
  • BGH, 23.10.1953 - I ZR 106/52

    Rechtsmittel

    Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß der Bundesgerichtshof eine solche über § 14 Ziff 1 UmstG hinausgehende "allgemeine Sperrwirkung" in ständiger Rechtsprechung abgelehnt hat (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 12. Dezember 1952 - I ZR 57/52 - in BGHZ 8, 197 [201]; Urteil vom 5. Februar 1951 - IV ZR 109/50 - in ÖVerw 1951, 218 = JZ 1951, 230; Urteil vom 20. Dezember 1951 - IV ZR 163/50 in BGHZ 4, 266 [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50] [277]; Urteil vom 1. Dezember 1952 - III ZR 114/52 - in BGHZ 8, 169 ff; zur Geltendmachung von Forderungen gegen das Deutsche Reich im Wege der Aufrechnung insbesondere BGHZ 2, 300 ff; Reinhardt NJW 1952, 441 ff, 464 [OLG Celle 18.01.1952 - 8 U 228/52] unter Ziff 3, 466 unter Ziff 3; Krüger NJW 1952, 1283).
  • BGH, 21.06.1954 - IV ZR 45/54

    Rechtsmittel

    Denn diese Vorschriften enthalten keine Bestimmungen, wie die Verbindlichkeiten des Reichs zu regeln sind, im Gegenteil behalten sie deren Regelung einem erst noch zu erlassenden Bundesgesetz vor, so daß, solange dies nicht geschehen ist, Verbindlichkeiten des Reichs auch durch die in § 6 des Vorschaltgesetzes für die Verwaltung des Reichsvermögens vorgesehenen Oberfinanzdirektionen erfüllt werden können (vgl. auch BGHZ 4, 267 f [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50] [277]; 8, 197 f [201]; JZ 1951, 230).
  • BGH, 07.02.1952 - IV ZR 67/50

    Ordentlicher Rechtsweg. Bedarfsstelle

    Soweit die Ausführungen in dem Urteil des Senats vom 05.02.1951 (IV ZR 109/50 = NJW 51, 441) anders zu verstehen wären, könnten sie nicht aufrechterhalten werden.
  • BGH, 28.02.1952 - IV ZR 157/50

    Entschädigungsanspruch. Reichskassenordnung

    Davon ist der Senat auch in seinem Urteil vom 5.2.1951 (IV ZR 109/50) ausgegangen.
  • BGH, 21.06.1954 - IV ZR 52/54

    Rechtsmittel

    Denn diese Vorschriften enthalten keine Bestimmungen wie die Verbindlichkeiten des Reichs zu regeln sind, im Gegenteil behalten sie deren Regelung einem erst noch zu erlassenden Bundesgesetz vor, so dass, solange dies nicht geschehen ist, Verbindlichkeiten des Reichs auch durch die in § 6 des Vorschaltgesetzes für die Verwaltung des Reichsvermögens vorgesehenen Oberfinanzdirektionen erfüllt werden können (vgl. auch BGHZ 4, 267 f [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50] [277]; 8, 197 f [201]; JZ 1951, 230).
  • BGH, 08.07.1953 - VI ZR 85/52

    Nichtanmeldung eines Rückerstattungsfalls

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 153, 1 [4]; 157, 106 [115]), die auch vom BGH fortgesetzt worden ist (vgl. Urteil vom 5.2.1951 - IV ZR 109/50 - in NJW 1951, 441), hängt die Zulässigkeit des Rechtsweges nach § 13 GVG davon ab, ob sich die Klageansprüche bei dem zu ihrer Begründung vorgetragenen Sachverhalt ihrem Wesen nach als bürgerliche Rechtsstreitigkeit darstellen und für sie weder Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichte zuständig noch besondere Gerichte bestellt oder zugelassen sind.
  • BGH, 13.03.1952 - IV ZR 130/51

    Rechtsmittel

    An dieser Rechtsprechung, welcher der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 5. Februar 1951 - IV ZR 109/50 - gefolgt ist, wird festgehalten.
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