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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1951 - 1 StR 429/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,279
BGH, 02.10.1951 - 1 StR 429/51 (https://dejure.org/1951,279)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1951 - 1 StR 429/51 (https://dejure.org/1951,279)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1951 - 1 StR 429/51 (https://dejure.org/1951,279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 970
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 06.10.1925 - I 486/25

    Kann die Revision darauf gestützt werden, daß das Urteil nicht innerhalb der im §

    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - 1 StR 429/51
    Deshalb kann er auch nicht auf der verspäteten Absetzung der schriftlichen Gründe beruhen (ebenso RGSt 2, 378; 31, 348; 59, 362; 62, 181).

    In RGSt 59, 362 hat das Reichsgericht die Frage aufgeworfen, ob es für die Entscheidung des Revisionsgerichts von Bedeutung sein könne, zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils einerseits und der Absetzung und Unterzeichnung der Gründe andererseits eine ungewöhnlich lange Zeit abgelaufen und deshalb keine Gewähr mehr dafür geboten sei, dass die Gründe die Feststellungen des Gerichts zuverlässig beurkunden.

  • RG, 22.10.1880 - 2437/80

    1. Liegt ein Revisionsgrund darin, daß die Urteilsformel das Vergehen nur als

    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - 1 StR 429/51
    Deshalb kann er auch nicht auf der verspäteten Absetzung der schriftlichen Gründe beruhen (ebenso RGSt 2, 378; 31, 348; 59, 362; 62, 181).
  • RG, 24.05.1928 - III 308/28

    Begründet eine Überschreitung oder wenigstens eine sehr erhebliche Überschreitung

    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - 1 StR 429/51
    In RGSt 62, 182 hat das Reichsgericht sie verneint.
  • RG, 24.11.1898 - 3862/98

    Ist die Nichteinhaltung der Frist, binnen der nach § 275 Abs. 1 St.P.O. das

    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - 1 StR 429/51
    Deshalb kann er auch nicht auf der verspäteten Absetzung der schriftlichen Gründe beruhen (ebenso RGSt 2, 378; 31, 348; 59, 362; 62, 181).
  • RG, 07.06.1929 - I 275/29

    Was ist in §§ 337, 344 Abs. 1 StPO. unter dem "Urteil" zu verstehen?

    Auszug aus BGH, 02.10.1951 - 1 StR 429/51
    Urteil im Sinne dieser Vorschrift ist die im Urteilssatz enthaltene Entscheidung, die über Schuld und Strafe befindet (RGSt 63, 184).
  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65

    Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertreten, daß die Revision auf eine Überschreitung der in § 275 Abs. 1 StPO bestimmten Frist nicht gestützt werden könne (so u.a. BGH NJW 1951, 970 Nr. 24; BGH LM StPO § 275 Nr. 2 = MDR 1953, 309).

    Daneben ist gegenüber der Rüge einer Verletzung des § 275 Abs. 1 StPO fast stets eingewendet worden, daß auf der Verletzung dieser Vorschrift ein Urteil nie beruhen könne, weil das Urteil, nämlich der Urteilsspruch, niemals von einem Geschehen nach seiner Verkündung beeinflußt worden sein könne (so RGSt 2, 378, 379; 59, 362; BGH NJW 1951, 970 Nr. 24 und LM StPO § 275 Nr. 2).

    Gelegentlich wurde freilich die Frage aufgeworfen, ob durch eine längere Überschreitung der Frist des § 275 Abs. 1 StPO die Beurkundungswirkung der schriftlichen Gründe für das Beratungsergebnis beeinträchtigt werde, ohne daß dieser Gesichtspunkt allein - abgesehen von einer unten zu erörternden Ausnahme - zu einer Aufhebung des Urteils geführt hätte (vgl. RGSt 59, 362; BGH NJW 1951, 970 und BGH Urteil vom 8. Dezember 1955 - 3 StR 425/55).

  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59

    Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom

    Darauf, daß das Urteil verspätet abgesetzt worden ist (§ 275 Abs. 1 StPO), kann die Revision nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gestützt werden (BGH NJW 1951, 970 Nr. 21).
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auf eine Nichtbeachtung der Ordnungsvorschrift des § 275 Abs. 1 StPO kann die Revision nicht gestützt werden (BGH 1 StR 429/51, NJW 1951, 970 Nr. 24).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1951 - 2 StR 287/51   

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https://dejure.org/1951,110
BGH, 25.09.1951 - 2 StR 287/51 (https://dejure.org/1951,110)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1951 - 2 StR 287/51 (https://dejure.org/1951,110)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1951 - 2 StR 287/51 (https://dejure.org/1951,110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 318
  • NJW 1951, 970
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 18.12.1930 - III 781/30

    1. Abgabe und Erwerb von Rauschgiften in Apotheken ohne ärztliche Verordnung. 2.

    Auszug aus BGH, 25.09.1951 - 2 StR 287/51
    Das aus späteren ergänzenden Vorschriften (§ 2 Abs. 5 OpiumG 1920 und den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen) von der Rechtsprechung zutreffend gefolgerte weitere förmliche Erfordernis des Rezeptzwangs (vgl. RGSt 62, 284 [383 ff]; 65, 59) diente nur dazu, die Kontrolle des Verkehrs mit BtM zu verstärken.
  • RG, 23.11.1928 - I 286/28

    Unter welchen Voraussetzungen ist ein Arzt wegen unerlaubten Inverkehrbringens

    Auszug aus BGH, 25.09.1951 - 2 StR 287/51
    Das Gesetz will verhüten, daß die seiner Regelung unterworfenen Stoffe zu anderen als zu Zwecken der Heilung oder der wissenschaftlichen Forschung oder im Widerspruch zu einem sonstigen öffentlichen Interesse an Verbraucher gelangen (vgl. RGSt 62, 369 [389]).
  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil BGHSt 1, 318 ausgesprochen hat, vereinigt § 6 VVO das äußerliche Erfordernis der ärztlichen Verschreibung mit dem ihrer sachlichen Berechtigung in einer Bestimmung.
  • BGH, 17.05.1991 - 3 StR 8/91

    Unerlaubtes Verschreiben einer Ersatzdroge

    Der Bundesgerichtshof hat in früheren, an die Rechtsprechung des Reichsgerichts anknüpfenden Entscheidungen die ärztliche Begründetheit einer Betäubungsmittel-Verschreibung dann angenommen, wenn das Mittel nach den allgemein oder weitaus überwiegend anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft als Heilmittel für das Leiden des Patienten geeignet ist (BGHSt 29, 6 (9) [BGH 08.05.1979 - 1 StR 118/79]; 1, 318 (322); RGSt 62, 369 (385)).
  • BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79

    Verurteilung wegen fortgesetzten unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln

    Voraussetzung der ärztlichen Begründetheit einer Betäubungsmittelverschreibung ist daher zunächst einmal, daß nach den allgemein oder weitaus überwiegend anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft das Mittel für das Leiden des Patienten als Heilmittel geeignet ist (so BGHSt 1, 318, 322 [BGH 25.09.1951 - 2 StR 287/51] zu § 6 der auf Grund des Opiumgesetzes von 1929 erlassenen Verschreibungsverordnung vom 19. Dezember 1930).
  • BGH, 12.03.1957 - 1 StR 453/56

    Rechtsmittel

    Vielmehr darf nach dieser Vorschrift der Arzt ein Betäubungsmittel überhaupt nur dann verschreiben, wenn er sich davon überzeugt hat, daß die Anwendung ärztlich begründet ist (vgl RGSt 62, 369, 386 sowie 64, 145 für das Opiumgesetz vom 30. Dezember 1920; RGSt 73, 392; BGHSt 1, 318 [BGH 25.09.1951 - 2 StR 287/51]; BGHSt 9, 370, 372 ff) [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55].

    Der Beschwerdeführer kann schließlich gegen § 6 VVO auch noch in den Fällen verstoßen haben, in denen er ein Betäubungsmittel in einer Menge verschrieben hat, die er nicht anzuwenden gedachte, wie möglicherweise in den Fällen U., Sc. und V. (BGHSt 1, 318 [BGH 25.09.1951 - 2 StR 287/51]).

  • BGH, 28.01.1975 - 5 StR 609/73

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 600 Menschen - Rüge der

    Auf diese der Sachleitung dienende Maßnahme des Vorsitzenden kann sich die Revision schon deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht stützen, weil der Angeklagte sie in der Hauptverhandlung nicht nach § 238 Abs. 2 StPO als unzulässig beanstandet hat (BGHSt 1, 318, 325; 3, 199, 202, 368, 370; 4, 364, 366).
  • BayObLG, 28.07.1960 - RReg. 4 St 84/60

    Ärztlich nicht begründete Verschreibung

    Der Begriff umfaßt daher jedes, gleichwie geartete Eröffnen der Möglichkeit, daß ein anderer die tatsächliche Verfügung über ein Betäubungsmittel erlangt und es nach eigener Entschließung verwendet, also jede Verursachung eines Wechsels der Verfügungsgewalt (RGSt 62, 389; RG JW 1932, 3340 und 1933, 2772; BGHSt 1, 318 [319]; Anselmino-Hamburger S. 50, 79 und 302).
  • LG Koblenz, 11.12.1978 - 9 KLs 66/77
    Denn die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes sollen die Suchtkriminalität bekämpfen und damit in erster Linie den Interessen der Gesamtheit, weniger denen des Einzelnen dienen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluß vom 15. August 1978, 2 Ss 347/78; BGHSt 1, 318 [322], BGH, Urteil vom 13. September 1977, 1 StR 389/77 zu Verstoß gegen § 5 HeilpraktikerG).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.1951 - 3 StR 148/51   

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https://dejure.org/1951,482
BGH, 27.09.1951 - 3 StR 148/51 (https://dejure.org/1951,482)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1951 - 3 StR 148/51 (https://dejure.org/1951,482)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1951 - 3 StR 148/51 (https://dejure.org/1951,482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 970
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Urteil vom 27. September 1951 - 3 StR 148/51 - LM Nr. 2 zu § 358 StPO = NJW 1951, 970 (LS), Urteil vom 25. Oktober 1951 - 3 StR 549/51 -, insoweit in NJW 1952, 34 f. nicht abgedruckt, Urteil vom 17. September 1953 - 3 StR 295/53 - NJW 1953, 1880 f., Urteil vom 22. Juni 1954 - 5 StR 228/54 -, Urteil von 5. April 1955 - 5 StR 79/55 -, Beschluß vom 18. Juni 1954 - 1 StR 620/53 - (für die Rechtsbeschwerde in einer Bußgeldsache).
  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor

    Auch der Bundesgerichtshof ist an sie in dieser Sache gebunden (Urt vom 27. September 1951 - 3 StR 148/51).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52

    Rechtsmittel

    In der neuen Hauptverhandlung ist die Strafkammer nach § 358 Abs. 1 StGB an die der früheren Aufhebung zugrundeliegende Ansicht des Oberlandesgerichts gebunden (BGH 3 StR 148/51 vom 27. September 1951, NJW 1951 S 970 Nr. 25).
  • BGH, 13.10.1953 - 1 StR 710/52

    Rechtsmittel

    Unter diesen Umständen ist die Auffassung des Landgerichts nicht zu beanstanden, dass die Dienstleistungen des Angeklagten an wirtschaftlichem Wert nicht dem dafür gezahlten Entgelte gleichkamen (vgl. auch RGSt 65, 281; BGHSt 2, 82 und die diesen Entscheidungen folgenden Urteile des Bundesgerichtshofs 1 StR 398/51 vom 23. Oktober 1951; 3 StR 148/51 vom 27. September 1951; 3 StR 841/51 vom 13. Dezember 1951).
  • BGH, 25.10.1951 - 3 StR 549/51

    Rechtsmittel

    Das gilt, wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (Urt. v. 27. September 1951 - 3 StR 148/51), auch dann, wenn die frühere Revisionsentscheidung durch ein Oberlandesgericht erlassen ist und die Sache im weiteren Verlauf des Verfahrens an den Bundesgerichtshof gelangt.
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 504/51

    Rechtsmittel

    Diese Bindung gilt auch für den Senat (Urteil des BGH vom 27.9.1951 - 3 StR 148/51 -).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 281/52

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die in dieser Frage der Rechtsprechung des Reichsgerichts (Bd 6, 357 und Bd 22, 158.) und des Obersten Gerichtshofs für die britische Zone (Bd 1, 36) folgt, ist auch der Bundesgerichtshof in der vorliegenden Sache an die, rechtliche Beurteilung gebunden, die ein zuvor als Revisionsgericht befasstes Oberlandesgericht seiner Aufhebung des angefochtenen Urteils zugrunde gelegt hat (vglUrt v. 27. September 1951 - 3 StR 148/51 - NJW 1950, 970).
  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 452/58

    Rechtsmittel

    Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, wonach ein Vermögensschaden des Staates auch dann gegeben ist, wenn die Anstellungsbehörde durch Täuschung veranlaßt wird, einen Bewerber einzustellen, der nach seiner Persönlichkeit, insbesondere wegen charakterlicher Schwächen und Mangel, für sein Amt ungeeignet ist (RGSt 65, 281; RG HRR 1939 Nr. 1491; OGH 2, 82; BGH 1 StR 389/51 vom 23. Oktober 1951; 2 StR 110/55 vom 31. August 1955 = GA 1956, 121; 3 StR 148/51 vom 27. September 1951; vgl. BGHSt 5, 358).
  • BGH, 12.03.1954 - 1 StR 761/52

    Rechtsmittel

    Das Landgericht ist zwar ebenso wie der Bundesgerichtshof an die rechtliche Beurteilung gebunden, die das Oberlandesgericht in Koblenz der Aufhebung des Urteils vom 14. April 1950 zugrunde gelegt hat (Urt des BGH - 3 StR 148/51 vom 27. September 1951 = JZ 1951, 760).
  • BGH, 18.06.1954 - 1 StR 620/53

    Rechtsmittel

    Das Gericht, das über die jetzt von der Preisbehörde eingelegte Rechtsbeschwerde zu entscheiden hat, ist an diese Rechtsansicht gleichfalls gebunden; das gilt auch für den Bundesgerichtshof (BGH 3 StR 148/51 vom 27.9.1951 = NJW 1951, 970 25 ).
  • BGH, 09.07.1953 - 3 StR 159/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.10.1952 - 2 StR 65/50

    Erschiessung eines Bauern, der ein RAD-Lager geplündert und gedroht hatte, zwei

  • BGH, 18.07.1952 - 1 StR 135/52

    Einzeltötungen von Männern, Frauen und Kindern des Minsker Ghettos auf Befehl wie

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