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   BGH, 09.10.1951 - 1 StR 159/51   

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BGH, 09.10.1951 - 1 StR 159/51 (https://dejure.org/1951,200)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1951 - 1 StR 159/51 (https://dejure.org/1951,200)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1951 - 1 StR 159/51 (https://dejure.org/1951,200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 366
  • NJW 1952, 151
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 22.12.1930 - II 819/30

    Darf auf die Berufung des Nebenklägers die Strafe für eine mit dem Gegenstand der

    Auszug aus BGH, 09.10.1951 - 1 StR 159/51
    Obwohl sich das Nebenklagerecht des Finanzamts auf diese Straftat nicht erstreckt, hatte das Revisionsgericht das Urteil auch insoweit zu prüfen, weil der Eröffnungsbeschluss Tateinheit mit dem Steuervergehen angenommen hatte (RGSt 65 S. 60, 131, 135).
  • RG, 17.12.1940 - 1 D 323/40

    1. Strafbarkeit der Einrichtung und Unterhaltung schwarzer Bankkonten seit der

    Auszug aus BGH, 09.10.1951 - 1 StR 159/51
    Sollte die kommende Verhandlung ergeben, dass das als Steuerordnungswidrigkeit gewürdigte Verhalten des Angeklagten als Teil des Verkürzungstatbestands strafbar ist, so könnte er nicht auch wegen Steuerordnungswidrigkeit verurteilt werden, weil § 413 Abs. 1 Nr. 1 RAbgO nur hilfsweise gilt (vgl. RGSt 75, 56).
  • RG, 06.02.1934 - 1 D 396/32

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß die Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 09.10.1951 - 1 StR 159/51
    Es kann daher weder das Ergebnis der Schätzung den Strafrichter binden, noch ist auch nur der Weg, den die Steuerbehörde nach § 217 beschreitet, für den Strafrichter gangbar; denn Grundlage seiner Entscheidung kann nur sein, was sicher feststeht (vgl. RGSt 68, 45, 56 ff: RFH in RStBl 1938, 4; RFH Bd 51 S. 30, 175).
  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen

    Ungeachtet des oben zu §§ 201, 201a StGB Gesagten erkennt die herrschende Meinung hier zwar ohnehin - neben dem als zu eng empfundenen § 34 StGB - weitgehend eine (ungeschriebene) Möglichkeit an, dass sich die Befugnis zur Offenbarung fremder Geheimnisse i.S. des § 203 StGB aus den allgemeinen Grundsätzen über die Abwägung widerstreitender Pflichten oder Interessen (analog § 193 StGB) ergeben kann (OLG Köln v. 04.07.2000 - Ss 254/00, NJW 2000, 3656, 3657; siehe auch BGH v. 08.10.1968 - VI ZR 168/67, NJW 1968, 2288, 2290; v. 09.10.1951 - 1 StR 159/51, NJW 1952, 151).
  • BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08

    Lichtbogenschnürung

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass die Befugnis zur Offenbarung eines Geheimnisses in bestimmten Konfliktfällen bestehen kann (etwa wenn der Rechtsanwalt ohne Offenbarung nicht in der Lage wäre, eine Honorarforderung im Zivilprozess geltend zu machen oder sich in einem gegen ihn selbst gerichteten Strafverfahren sachgemäß zu verteidigen, vgl. BGHSt 1, 366).
  • LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14

    Wirksamkeit der Vereinbarung der Abhängigkeit einer Beteiligung des Arbeitnehmers

    Allerdings ist sowohl zivilrechtlich (vgl. BGH, 25. März 1993, IX ZR 192/92 NJW 1993, 1638, II. 2. c) der Gründe; 10. August 1995, IX ZR 220/94, NJW 1995, 2915, II. 2. b) der Gründe; 11. November 2004, IX ZR 240/03, NJW 2005, 508, II. 2. b) bb) der Gründe; Stöber, ZIP 2007, 1492, 1494 f.) als auch strafrechtlich im Hinblick auf eine Strafbarkeit nach § 203 StGB (vgl. BGH, 9. Oktober 1951, 1 StR 159/51, NJW 1952, 151 ; 15. Mai 1956, 1 StR 55/56, MDR 1956, 625; Fischer, StGB, 61. Auflage, 2014, § 203 Rn. 45 f.; Schönke/Schröder/Eisele/Lenckner, StGB, 29. Auflage 2014, § 203 StGB Rn. 30 ff.) anerkannt, dass bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen gegen den Mandanten, zur Verteidigung im Regressprozess, zur Verteidigung gegen Beschuldigungen im Strafprozess und zur Abwehr von rechtswidrigen Angriffen auf Vermögen oder Ehre sowie von Gefahren für Dritte und die Allgemeinheit die Offenbarung von dem Berufsgeheimnis unterliegenden Tatsachen im gerichtlichen Verfahren zulässig ist.
  • LG Aurich, 15.04.2011 - 12 Qs 43/11

    Jugendamt muss Sozialdaten eines unbekannten Informanten bei bestehendem Verdacht

    Die Befugnis wiederum, Privatgeheimnisse in den in § 203 Abs. 1 und 3 StGB genannten Fällen preiszugeben, ergibt sich hier mangels Einwilligung namentlich aus den dem rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) angelehnten Grundsätzen über die Güterabwägung widerstreitender Interessen und Pflichten ( BGHSt 1, 366 (368); Kühl , in: Lackner/Kühl, StGB 27 , § 201a Rz. 9; Rogall , NStZ 1983, S. 1 (6)).
  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung

    Zwar ist einem Rechtsanwalt die gerichtliche Geltendmachung einer Honorarforderung erlaubt, wenn sein Mandant deren Berechtigung bestreitet (vgl. BGHZ 115, 213, 219; BGHSt 1, 366, 368; BGH, Urt. v. 15. Mai 1956 - 1 StR 55/56, MDR 1956, 625, 626; Jähnke aaO. Rdn. 83; Schönke/Schröder/Lenckner aaO. Rdn. 33; Samson aaO. Rdn. 44, 46).
  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Äußert er sich jedoch zur Sache, obwohl er hiernach weiß, daß er dazu nicht verpflichtet ist, so macht er sich in freiem Entschluß selbst zu einem Beweismittel und unterstellt sich damit der freien Beweiswürdigung, so daß seine Erklärungen wie jede andere Beweistatsache vom Tatrichter zu würdigen sind (BGHSt 1, 366, 368 [BGH 09.10.1951 - 1 StR 159/51]; Sarstedt in Löwe/Rosenberg 21. Aufl. Anm. 5 zu § 136 StPO).
  • OLG Köln, 04.07.2000 - Ss 254/00
    Denn die Befugnis zur Offenbarung fremder Geheimnisse im Sinne des § 203 StGB kann sich auch aus dem - die Rechtsordnung allgemein beherrschenden - Grundsätzen über die Abwägung widerstreitender Pflichten oder Interessen ergeben (BGHSt 1, 366, 368; BGH-Z-NJW 1968, 2288, 2290; OLG K. NJW 1984, 676; KG NJW 1994, 462; Tröndle/Fischer a.a.O., § 203 Rdnr. 31; Rogall NStZ 1983, 1, 6).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 195/55

    Pflichtenwiderspruch - Wahrung des Vertrauens - Aufklärung einer Straftat -

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  • BGH, 23.03.2010 - X ZB 37/08

    Korrektur einer Formulierung der Urteilsgründe

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass die Befugnis zur Offenbarung eines Geheimnisses in bestimmten Konfliktfällen bestehen kann (etwa wenn der Rechtsanwalt ohne Offenbarung nicht in der Lage wäre, eine Honorarforderung im Zivilprozess geltend zu machen oder sich in einem gegen ihn selbst gerichteten Strafverfahren sachgemäß zu verteidigen, vgl. BGHSt 1, 366).
  • BGH, 22.02.2022 - StB 2/22

    Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde;

    Unabhängig davon, dass bislang nicht einmal die Einleitung eines straf- oder berufsrechtlichen Verfahrens gegen den Pflichtverteidiger bekannt ist, lässt ein solches nicht von vornherein die Verschwiegenheitspflicht entfallen (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 1951 - 1 StR 159/51, BGHSt 1, 366 ff.; vom 25. März 1993 - IX ZR 192/92, BGHZ 122, 115, 120; Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 43a Rn. 110; Gaier/Wolf/Göcken/Zuck, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 43a BRAO/§ 2 BORA Rn. 34 f.; Hartung/Scharmer/Gasteyer, BORA/ FAO, 7. Aufl., § 2 BORA Rn. 126; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 203 Rn. 91).
  • BGH, 23.03.1976 - 1 StR 580/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Lohnsteuerhinterziehung, fortgesetzter

  • LG Düsseldorf, 05.01.2017 - 13 O 50/15

    Unterlassungsanspruch eines Mandanten von Äußerungen eines Rechtsanwalts im Fall

  • BGH, 08.08.1952 - 4 StR 416/51

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Prozessbetrugs - Anforderungen an die

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2018 - 16 U 18/17
  • BGH, 22.02.2022 - StB 3/22

    Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde;

  • KG, 07.10.1993 - 16 U 4836/93

    Arrestbefehl auf Grund von Honoraransprüchen und Gebührenansprüchen; Vorrang der

  • BGH, 22.01.1953 - 5 StR 681/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.12.1956 - 1 StR 182/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.01.1956 - 4 StR 473/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.10.1969 - 2 StR 317/69

    Vorwurf der gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung - Abtretung von Grundschulden

  • BGH, 08.04.1960 - 4 StR 480/59

    Verweigerung des rechtlichen Gehörs bei Nichtentbindung von der Schweigepflicht -

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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1951 - 3 StR 785/51   

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https://dejure.org/1951,537
BGH, 25.10.1951 - 3 StR 785/51 (https://dejure.org/1951,537)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1951 - 3 StR 785/51 (https://dejure.org/1951,537)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1951 - 3 StR 785/51 (https://dejure.org/1951,537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Voraussetzungen des "Rückfalls" i.S.v. § 244 Strafgesetzbuch (StGB) durch Urteile deutscher Gerichte - Verwertbarkeit von Urteilen von Gerichten der Besatzungsmächte auf deutschem Boden zur Rückfallsfeststellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 151
  • JR 1952, 61
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 05.10.1923 - IV 276/23

    Kommen für den Nachweis des Rückfalls auch Bestrafungen durch ein früheres

    Auszug aus BGH, 25.10.1951 - 3 StR 785/51
    An dieser vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl RGSt 21, 19; 54, 48; 57, 374; 63, 395)vertretenen Auffassung, die allein dem Sinn und Zweck der genannten Gesetzesvorschrift gerecht wird, ist festzuhalten.
  • RG, 15.11.1919 - II 846/19

    Ist eine durch deutsche Militärgerichte im besetzten Gebiet des Auslands

    Auszug aus BGH, 25.10.1951 - 3 StR 785/51
    An dieser vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl RGSt 21, 19; 54, 48; 57, 374; 63, 395)vertretenen Auffassung, die allein dem Sinn und Zweck der genannten Gesetzesvorschrift gerecht wird, ist festzuhalten.
  • RG, 12.06.1890 - 1259/90

    Kann die vor Begründung des Deutschen Reiches in Bayern wegen Diebstahles

    Auszug aus BGH, 25.10.1951 - 3 StR 785/51
    An dieser vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl RGSt 21, 19; 54, 48; 57, 374; 63, 395)vertretenen Auffassung, die allein dem Sinn und Zweck der genannten Gesetzesvorschrift gerecht wird, ist festzuhalten.
  • RG, 21.01.1930 - I 816/29

    Saargebiet - Staatsangehörigkeit

    Auszug aus BGH, 25.10.1951 - 3 StR 785/51
    An dieser vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl RGSt 21, 19; 54, 48; 57, 374; 63, 395)vertretenen Auffassung, die allein dem Sinn und Zweck der genannten Gesetzesvorschrift gerecht wird, ist festzuhalten.
  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 271/52

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat (u.a. NJW 1952, 151), sind unter "im Inland erfolgten Verurteilungen" im Sinne des § 244 StGB nur die Strafurteile deutscher, d.h. der deutschen Gerichtsbarkeit unterstellter Gerichte, nicht dagegen die auf deutschem Boden erlassenen Strafurteile von Gerichten einer der Besatzungsmächte zu verstehen.

    Die gegenteilige Anschauung des Oberlandesgerichts in Frankfurt/Main ist in der in NJW 1952, 151 veröffentlichten Entscheidung ausdrücklich abgelehnt.

  • BGH, 21.05.1954 - 2 StR 118/51
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  • BGH, 15.09.1953 - 5 StR 375/53
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  • BGH, 17.03.1955 - 3 ARs 79/54

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat bereits in dem Urteil 3 StR 785/51 vom 25. Oktober 1951 (NJW 1952, 151) ausgesprochen.
  • BGH, 25.04.1952 - 2 StR 25/52

    Rechtsmittel

    Wie in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 1951 - 3 StR 785/51 - näher ausgeführt ist, sind die von Gerichten der Besatzungsmächte auf deutschem Boden ausgesprochenen Verurteilungen nicht als Inlandsverurteilungen anzusehen.
  • BGH, 28.06.1955 - 5 StR 185/55

    Rechtsmittel

    Eine Bestrafung durch das amerikanische Militärgericht begründet den Rückfall nicht (BGH NJW 1952, 151).
  • BGH, 05.03.1954 - 2 StR 544/53

    Rechtsmittel

    Diese Voraussetzungen treffen auf die Gerichte der Besatzungsmächte nicht zu (BGH Urteil vom 25.10.1951 - 3 StR 785/51 - JW 1952, 151).
  • BGH, 13.05.1952 - 1 StR 91/52
    Der 3. Strafsenat hat im Urteil vom 25. Oktober 1951 - 3 StR 785/51 - schon dahin entschieden, dass die Voraussetzungen des Rückfalls nur durch Urteile deutscher Gerichte begründet werden, die von Gerichten der Besatzungsmächte auf deutschem Boden erlassenen Urteile zur Feststellung des Rückfalls daher nicht verwertet werden können.
  • BGH, 28.02.1952 - 3 StR 1131/51

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits entschieden hat, wirken nur Urteile deutscher Gerichte rückfallbegründend, so dass die von Gerichten der Besatzungsmächte auf deutschem Boden erlassenen Urteile zur Rückfallfeststellung nicht verwertet werden können (Urteil vom 25. Oktober 1951 - 3 StR 785/51).
  • BGH, 29.01.1952 - 1 StR 714/51
    Der Senat schliesst sich der Entscheidung des 3. Strafsenats 3 StR 785/51 vom 25. Oktober 1951 an, wonach die Voraussetzungen des Rückfalls nur durch Urteile deutscher Gerichte begründet werden.
  • BGH, 16.10.1968 - 2 StR 327/68

    Darlegung der Voraussetzung einer Verurteilung wegen Diebstahl im Rückfall -

  • BGH, 13.07.1959 - IV ZR 86/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.10.1954 - 1 StR 126/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 177/52
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Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1951 - 2 StR 393/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,1447
BGH, 12.10.1951 - 2 StR 393/51 (https://dejure.org/1951,1447)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1951 - 2 StR 393/51 (https://dejure.org/1951,1447)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1951 - 2 StR 393/51 (https://dejure.org/1951,1447)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 151
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

    Die wesentliche Bedeutung einer Aussage richtet sich ausschliesslich nach deren Inhalt und nicht, wie das Landgericht meint, nach deren Beweiswert (BGH Urt vom 4. Oktober 1951 - 3 StR 160/51 - und Urt vom 12. Oktober 1951 - 2 StR 393/51).
  • BGH, 09.12.1952 - 2 StR 196/52

    Rechtsmittel

    Sollte das Landgericht die Frau S. jedoch mit Rücksicht auf ihre Person unvereidigt gelassen haben - die Revision behauptet, die Zeugin habe sich in Widersprüche verwickelt -, so hätte es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (3 StR 160/51 NJW 1952, 74 und 2 StR 393/51 NJW 1952, 151) den Begriff der "wesentlichen Bedeutung" der Aussage im Sinne des § 61 Nr. 3 StPO ebenfalls verkannt.
  • BAG, 09.09.1980 - 6 AZR 627/78
    Auf ihre Verletzung kann die Revision nicht gestützt werden (vgl. Stein-Jonas-Pohle, 19. Aufl., 1972, § 376 ZPO Anm. III 2 und BGH, Urteil vom 12. Oktober 1951, NJW 1952, 151 [152]).
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