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   BGH, 08.05.1952 - 5 StR 182/52   

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BGH, 08.05.1952 - 5 StR 182/52 (https://dejure.org/1952,1636)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1952 - 5 StR 182/52 (https://dejure.org/1952,1636)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1952 - 5 StR 182/52 (https://dejure.org/1952,1636)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 1183
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Dies hat der Bundesgerichtshof im Gegensatz zu seiner sonst einengenden Haltung gegenüber anderen Kollektivbeleidigungen bejaht und ausgeführt, zumindest seit der Sondergesetzgebung des nationalsozialistischen Staates seien die jüdischen Staatsbürger der Bundesrepublik zu einer in jeder Beziehung scharf abgegrenzten Volksgruppe geworden; das ihnen vom Nationalsozialismus auferlegte Schicksal verbinde sie zu einer Einheit, die sie aus der Allgemeinheit hervortreten lasse und personal in jedem ihr Zugehörenden verkörpert werde (BGHSt 11, 207, 208 ff [BGH 28.02.1958 - 1 StR 387/57]; 13, 32, 38 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 16, 49, 57 [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60]; 17, 28, 35 [BGH 12.12.1961 - 3 StR 35/61]; BGH Urteile vom 23. November 1951-2 StR 612/51 - NJW 1952, 392;vom 8. Mai 1952 - 5 StR 182/52 = NJW 1952, 1183, 1184;vom 25. Juli 1963 - 3 StR 4/63 - NJW 1963, 2034; so auch schon OHGSt 2, 291, 312).

    Auch sie knüpft nicht an das Einzelschicksal der Verfolgten an (so schon klarstellend BGH Urteil vom 8. Mai 1952 - a.a.O. S. 208).

    Der Kreis der Betroffenen beschränkt sich daher nicht auf die Juden, die unter der Verfdgung des Dritten Reiches leben mußten und sie überlebt haben (so schon BGH Urteil vom 8. Mai 1952 - a.a.O. S. 208).

  • BGH, 28.02.1958 - 1 StR 387/57
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  • VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 751/18

    Hitler-Glocke darf hängen bleiben

    Der Kreis der Betroffenen beschränkt sich daher nicht auf die Juden, die unter der Verfolgung des "Dritten Reiches" leben mussten und sie überlebt haben (so schon BGH Urteil vom 8. Mai 1952 - 5 StR 182/52 - NJW 1952, 1183, 1184).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96

    Recht der Soldaten - Disziplinsrmaßnahmen bei Verunglimpfung von

    Dies ändert aber nichts daran, daß der Soldat mit diesem Ausspruch gegen seine Dienstpflichten zum treuen Dienen nach § 7 SG verstoßen hat; denn mit der Bezeichnung "Verräter" hat er nicht eine Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern ein kränkendes politisches Werturteil in bezug auf Widerstandskämpfer und damit eine Beleidigung zum Ausdruck gebracht (vgl. dazu BGH Urteile vom 8. Mai 1952 - 5 StR 182/52 - <NJW 1952, 1183> und vom 6. Mai 1958 - 5 StR 14/58 - <BGHSt 11, 329>).
  • BGH, 20.11.1952 - 5 StR 733/52

    Rechtsmittel

    Das ist, wie der Senat bereits in einemUrteil vom 8. Mai 1952 (5 StR 182/52) entschieden hat, im allgemeinen eine Ermessensfrage.

    In der erwähnten Sache 5 StR 182/52 konnte angesichts der besonderen Sachlage ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß alle Bemühungen, den Zeugen für die Hauptverhandlung zu erreichen, vergeblich bleiben würden.

  • VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 802/18

    Schutz deutscher Staatsangehöriger jüdischen Glaubens gegen Äußerungen eines

    Der Kreis der Betroffenen beschränkt sich daher nicht auf die Juden, die unter der Verfolgung des "Dritten Reiches" leben mussten und sie überlebt haben (so schon BGH Urteil vom 8. Mai 1952 - 5 StR 182/52 - NJW 1952, 1183, 1184).
  • LG Bonn, 09.09.2013 - 25 Ns 113/13

    Norbert Weidner

    Wer die Widerstandskämpfer - und damit auch den verstorbenen Bonhoeffer - in der heutigen Zeit "Landesverräter" nennt, kann das deshalb nicht im Sinne einer Tatsachenbehauptung, sondern nur als kränkendes Werturteil meinen (so bereits BGH, NJW 1952, 1183).
  • LG Saarbrücken, 05.12.2019 - 5 T 438/19

    Klage eines Juden gegen Konzertveranstalter wegen antisemitischer Inhalte

    Dies hat der Bundesgerichtshof im Gegensatz zu seiner sonst einengenden Haltung gegenüber anderen Kollektivbeleidigungen bejaht und ausgeführt, zumindest seit der Sondergesetzgebung des nationalsozialistischen Staates seien die jüdischen Staatsbürger der Bundesrepublik zu einer in jeder Beziehung scharf abgegrenzten Volksgruppe geworden; das ihnen vom Nationalsozialismus auferlegte Schicksal verbinde sie zu einer Einheit, die sie aus der Allgemeinheit hervortreten lasse und personal in jedem ihr Zugehörigen verkörpert werde (BGHSt 11, 207, 208ff; 13, 32, 38; 16, 49, 57; 17, 28, 35; BGH Urteile vom 23. November 1951 - 2 StR 612/51 = NJW 1952, 392; vom 8. Mai 1952 - 5 StR 182/52 = NJW 1952, 1183, 1184; vom 25. Juli 1963 - 3 StR 4/63 = NJW 1963, 2034; so auch schon OHGSt 2, 291, 312).
  • BGH, 06.05.1958 - 5 StR 14/58
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  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 477/58

    Rechtsmittel

    Ein solcher Antrag ist unzulässig und kann von dem zuständigen Spruchkörper des als ausgeschlossen bezeichneten oder als befangen abgelehnten Gerichts selbst verworfen werden (vgl. RGSt 27, 175; 56, 49; BGH 1 StR 423/51 vom 30. Oktober 1951 [insoweit in BGHSt 1, 389 nicht abgedruckt]; 5 StR 182/52 vom 8. Mai 1952; 1 StR 702/54 vom 1. Februar 1955).
  • BGH, 01.02.1955 - 1 StR 702/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.12.1952 - 5 StR 707/52

    Rechtsmittel

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