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Rechtsprechung
   BGH, 16.04.1953 - 5 StR 119/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,547
BGH, 16.04.1953 - 5 StR 119/53 (https://dejure.org/1953,547)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1953 - 5 StR 119/53 (https://dejure.org/1953,547)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1953 - 5 StR 119/53 (https://dejure.org/1953,547)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 254
  • NJW 1953, 1760
  • MDR 1953, 436
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Der Angeklagte hat sich jedoch wegen (untauglichen) Versuchs des Betruges (§§ 263 Abs. 1, 2, 22, 23, 25 Abs. 2 StGB) strafbar gemacht (vgl. RGSt 42, 92; 50, 35 f; BGHSt 4, 254; 14, 345, 350).

    Diese Kriterien gelten auch für den untauglichen Versuch, dessen Strafwürdigkeit in der - für sich gesehen schon gefährlichen - Auflehnung gegen die rechtlich geschützte Ordnung begründet ist (vgl. BGHSt 4, 254; 11, 268, 271; 30, 363, 366; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 22 Rdn. 24 m.w.Nachw.).

  • BGH, 04.10.1957 - 2 StR 366/57
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  • BGH, 29.03.1960 - 1 StR 636/59
    Die Verbrechensverabredung ist auch dann strafbar, wenn die Täter das ausersehene Opfer nicht vorfinden (im Anschluß an BGHSt 4, 254).
  • BGH, 18.02.1966 - 5 StR 514/65

    Erfolglose Revision des Angeklagten gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

    Die Verbrechensverabredung ist auch dann strafbar, wenn die Täter das ausersehene Opfer nicht vorfinden (vgl. BGHSt 4, 254; BGH LM StGB § 49 a Nr. 29).
  • BGH, 03.02.1955 - 3 StR 362/54

    Rechtsmittel

    Das angefochtene Urteil enthält keinerlei Begründung dazu, ob der Angeklagte, dem § 159 StGB gemäss (vgl BGHSt 4, 254 [BGH 16.04.1953 - 5 StR 119/53]), die Frau L. dazu veranlassen wollte und rechtlich überhaupt konnte, eine solche Versicherung vor einer "zuständigen Behörde" abzugeben.
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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1953 - 2 StR 229/53   

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https://dejure.org/1953,525
BGH, 29.09.1953 - 2 StR 229/53 (https://dejure.org/1953,525)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1953 - 2 StR 229/53 (https://dejure.org/1953,525)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1953 - 2 StR 229/53 (https://dejure.org/1953,525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 331
  • NJW 1953, 1760
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 28.06.1888 - 1406/88

    33. Kann wegen versuchten Vergehens auf eine geringere Geldstrafe als 3 M erkannt

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 229/53
    Der Gesetzgeber hat also eine Summe, die hinter diesem Betrag zurückbleibt, überhaupt nicht als ein gegenüber den im Strafgesetzbuch aufgeführten Straftaten geeignetes Strafübel anerkannt (RGSt 18, 125).
  • BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77

    Geldstrafe von weniger als fünf Tagessätzen - Geldstrafen im Sinne des

    Dieses ist der Meinung, eine Geldstrafe von weniger als fünf Tagessätzen sei schlechthin unzulässig, und verweist dazu auf die in RGSt 18, 125 ff sowie BGHSt 4, 331 f; BGH NJW 1960, 639 f veröffentlichten Entscheidungen.
  • BGH, 24.11.1970 - 1 StR 544/70

    Unabhängigkeit der Dauer und Intensität für die Annahme einer unzüchtigen

    Seine Handlung ist erst dann als ein solcher Anfang der Tatausführung und damit als Beginn des Versuchs anzusehen, wenn sie bei Berücksichtigung des Tatplans eine unmittelbare Gefährdung des geschützten Rechtsgutes mit sich bringt (BGHSt 2, 380; 3, 297 [BGH 18.11.1952 - 2 StR 139/52]; 4, 333 [BGH 29.09.1953 - 2 StR 229/53]; 20, 150 [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64]; 22, 80) [BGH 17.01.1968 - 2 StR 523/67].
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Rechtsprechung
   BGH, 10.09.1953 - 2 StR 695/52   

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https://dejure.org/1953,568
BGH, 10.09.1953 - 2 StR 695/52 (https://dejure.org/1953,568)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1953 - 2 StR 695/52 (https://dejure.org/1953,568)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1953 - 2 StR 695/52 (https://dejure.org/1953,568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1760
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 2 StR 695/52
    Dies zwang zwar die Strafkammer nicht, die Strafe zu mildern; sie musste aber die Möglichkeit der Milderung erwägen, da die erheblich verminderte Zurechnungsfähigkeit den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat verringert, und prüfen, welche Strafe bei der Bedeutung der Tat und der Schuld des Täters geboten sei (RGSt 69, 314; BGHSt 3, 179).
  • RG, 23.09.1935 - 3 D 603/35

    1. Ist § 213 StGB. auch anwendbar, wenn der Totschläger durch die irrige

    Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 2 StR 695/52
    Dies zwang zwar die Strafkammer nicht, die Strafe zu mildern; sie musste aber die Möglichkeit der Milderung erwägen, da die erheblich verminderte Zurechnungsfähigkeit den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat verringert, und prüfen, welche Strafe bei der Bedeutung der Tat und der Schuld des Täters geboten sei (RGSt 69, 314; BGHSt 3, 179).
  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Er monierte, dass der Tatrichter diese Möglichkeit jedenfalls hätte erwägen müssen (Urteil vom 10. September 1953 - 2 StR 695/52, NJW 1953, 1760).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Zwar verneinte er in derartigen Fällen weiterhin einen Zwang zur Strafmilderung; doch monierte er, dass der Tatrichter diese Möglichkeit hätte erwägen müssen (Urteil vom 10. September 1953 - 2 StR 695/52, NJW 1953, 1760).
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Die Vorschrift des § 51 Abs. 2 StGB beruht auf dem Gedanken, daß die Strafe schuldangemessen sein soll, daß aber erheblich verminderte Zurechnungsfähigkeit grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat vermindert (vgl. hierzu BGH NJW 1953, 1760 und RGSt 69, 314 [317]), so daß die Mindeststrafe oder absolut bestimmte Strafe, die das Gesetz für den Regelfall vorsieht, bei erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit des Täters möglicherweise das schuldangemessene Strafmaß übersteigt.
  • BGH, 23.04.1954 - 2 StR 79/54
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  • BGH, 17.09.1968 - 1 StR 390/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge -

    Denn die Strafmilderung nach § 51 Abs. 2 StGB ist grundsätzlich bei allen Tätern möglich, gleichviel worauf die Bewußtseinsstörung beruht, die zur verminderten Zurechnungsfähigkeit geführt hat, also auch dann, wenn sie durch Trunkenheit verursacht war (vgl. BGH LM StPO § 267 Abs. 3 Nr. 18 = NJW 1953, 1760; BGH Urteil vom 20. Juni 1958 - 5 StR 176, 178/58).
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