Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.09.1952

Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1952 - 4 StR 114/52   

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BGH, 16.10.1952 - 4 StR 114/52 (https://dejure.org/1952,1277)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1952 - 4 StR 114/52 (https://dejure.org/1952,1277)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1952 - 4 StR 114/52 (https://dejure.org/1952,1277)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 33
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 24.02.1953 - 1 StR 597/52

    Nylonstrümpfe aus dem Saarland - § 346 StGB aF (§§ 258a, 258 Abs. 5 StGB nF),

    Der spätere Verkauf wäre dann durch Bestrafung wegen Diebstahls oder Betrugs abgegolten (BGH 4 StR 114/52 von 16. Oktober 1952).
  • BGH, 02.02.1954 - 2 StR 181/53

    Rechtsmittel

    Auch insoweit ist der Bundesgerichtshof der Rechtsprechung des Reichsgerichts gefolgt (vgl. 4 StR 114/52 vom 16. Oktober 1952).

    Amtsunterschlagung scheidet aus (vgl. 4 StR 114/52 vom 16. Oktober 1952).

  • BGH, 24.09.1953 - 4 StR 346/53

    Rechtsmittel

    Das hat der Bundesgerichtshof schon in seinen Urteilenvom 10. August 1951 - 4 StR 81/50 -, vom 16. Oktober 1952 - 4 StR 114/52 undvom 30. Januar 1953 - 2 StR 707/52 - ausgesprochen.

    Dass er selbst die Renten nicht unmittelbar auszuzahlen hatte, steht der Annahme des Treubruchtatbestandes des § 266 StGB nicht entgegen; denn die Untreue braucht nicht immer in der Verfügung über Vermögensgegenstände zu bestehen; vielmehr genügen Verschleierungen, die der Auftraggeberin die Übersicht über ihr Vermögen erschweren, so dass diese die ihr zustehenden Rechte nicht geltend machen kann (RGSt 73, 6; BGH Urt v 16. Oktober 1952 - 4 StR 114/52).

  • BGH, 06.08.1953 - 4 StR 316/53

    Rechtsmittel

    Dann hätten die späteren Zueignungshandlungen aber nur die Natur einer straflosen Nachtat; denn sie stellten die Ausnutzung der durch die Straftat geschaffenen Lage dar (RGSt 22, 306, 308; 52, 163; 61, 37; 68, 204, 209; 70, 12; HRR 1928, 1538; DJ 1937, 552; BGH 4 StR 646/51 vom 6. Dezember 1951; 4 StR 114/52 in L-M Nr. 3 zu § 350 StGB).
  • BGH, 24.04.1959 - 4 StR 86/59

    Rechtsmittel

    Im Urteil vom 16. Oktober 1952 - 4 StR 114/52 - handelte es sich um einen Hilfspostschaffner, der in der Rentenzahlstelle eines Postamtes reine Büroarbeiten zu verrichten und unter anderem die Rentenempfangsquittungen auszustellen und den Empfangsberechtigten auszuhändigen hatte, damit diese die von ihnen unterschriebenen Quittungen bei der Abhebung des Betrages dem Kassenbeamten vorlegten.
  • BGH, 26.11.1957 - 1 StR 417/57

    Rechtsmittel

    Unter solchen Umständen ist nach der mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts übereinstimmenden Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs für eine Verurteilung wegen Amtsunterschlagung anstelle Betrugs oder neben diesem Vergehen kein Raum (u.a. RGSt 70, 12; 73, 6; BGH NJW 1953, 33 Nr. 18 = LM Nr. 3 zu § 350 StGB; BGH 3 StR 1111/51 vom 6. März 1952; 1 StR 505/52 vom 9. Dezember 1952; 3 StR 614/52 vom 26. November 1953; 1 StR 185/55 vom 21. Juni 1955 [m. Nachw.]; vgl. auch BGH LM Nr. 4 zu § 350 StGB).
  • BGH, 21.06.1955 - 1 StR 185/55

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung des Landgerichts steht in ihrem Ergebnis im Einklang mit der vom Bundesgerichtshof im Anschluß an das Reichsgericht für Fälle dieser Art wiederholt bestätigten Rechtsauffassung, daß dann, wenn der Täter sich den amtlichen Gewahrsam durch einen Betrug mit der Absicht verschafft hat, sich durch diesen eine Verfügungsmöglichkeit zu verschaffen, jede weitere Betätigung des Zueignungswillens nur die Ausnützung der durch den Betrug geschaffene Lage und damit eine mitbestrafte Nachtat darstellt (vgl BGH NJW 1953 S 33 Nr. 18; ferner BGH 3 StR 1111/51 vom 6. März 1952; 1 StR 505/52 vom 9. Dezember 1952; 4 StR 395/153 vom 8. Oktober 1953; RGSt 68, 204, 209; 70, 12, 13).
  • BGH, 03.06.1955 - 2 StR 428/54

    Rechtsmittel

    Wer sich durch Betrug Geld verschafft, um über dieses Geld verfügen zu können, kann neben dem Betrug nicht auch wegen Unterschlagung bestraft werden, wenn er es für sich verwendet, also die durch den Betrug geschaffene Lage ausnutzt (RGSt 22, 306, 308; 61, 37; BGH NJW 1953, 33; BGH Urt 2 StR 181/53 vom 2. Februar 1954).
  • BGH, 20.01.1955 - 3 StR 238/54

    Rechtsmittel

    Es kann dahinstehen, ob er mit der Falschbeurkundung und mit der Einnahme der genannten Beträge schon die Absicht rechtswidriger Zueignung betätigt hat (vgl RGSt 61, 37; BGH NJW 1953, 33 Nr. 18).
  • BGH, 08.04.1960 - 4 StR 52/59

    Annahme einer Amtsunterschlagung bei Erlangung der Verfügungsgewalt über eine

    Wie der Bundesgerichtshof (NJW 1953, 33 Nr. 18) entschieden hat, liegt eine Amtsunterschlagung dann nicht vor, wenn der Angeklagte sich die Verfügungsbefugnis über das Geld bereits durch Betrug verschafft hat, weil er durch diese Tat zugleich die Absicht rechtswidriger Zueignung kundgetan habe.
  • BDH, 02.12.1957 - I D 88/55

    Anspruch eines aus dem Dienst entfernten Beamten auf Unterhaltsbeitrag bei einem

  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 665/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.07.1953 - 5 StR 297/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.09.1960 - 2 StR 331/60

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Unterschlagung -

  • BGH, 04.03.1954 - 4 StR 546/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.12.1952 - 1 StR 505/52

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 23.09.1952 - 2 StR 309/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,345
BGH, 23.09.1952 - 2 StR 309/52 (https://dejure.org/1952,345)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1952 - 2 StR 309/52 (https://dejure.org/1952,345)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1952 - 2 StR 309/52 (https://dejure.org/1952,345)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 157
  • NJW 1953, 33
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 29.09.1955 - 4 StR 297/55

    Rechtsmittel

    Soweit der 2. Strafsenat (BGHSt 3, 157, 160) [BGH 23.09.1952 - 2 StR 309/52] eine andere Auffassung vertreten haben sollte, kann an ihr nicht festgehalten werden.

    Diese Entscheidung, die auch im Schrifttum Widerspruch gefunden hat (Hartung, NJW 1953, 33 und Weigelt, DAR 1952, 166) bindet den erkennenden Senat nicht (§ 136 Abs. 1 GVG), weil der 2. Strafsenat in Verkehrsstrafsachen nicht mehr zuständig ist.

  • BGH, 24.06.1958 - VI ZR 121/57

    Rechtsmittel

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat hieraus die Folgerung gezogen, daß ein Fahrzeugführer, der sich auf unübersichtlicher Strecke durch irgendwelche Umstände an der Benutzung der äußersten rechten Fahrbahnseite gehindert sieht, sein Fahrzeug entweder so lange anhalten muß, bis er dem Gebot, die äußerste rechte Seite der Fahrbahn zu benutzen, wieder gerecht werden kann, oder daß er, wenn er weiterfahren will, vorher andere Sicherungsmaßnahmen treffen muß, die eine Gefährdung anderer, insbesondere entgegenkommender Verkehrsteilnehmer auszuschließen geeignet sind (BGHSt 3, 157).

    Bei dieser Sachlage braucht hier daher nicht erörtert zu werden, ob der - von Hartung (NJW 1953, 33) bekämpften - Auffassung des 2. Strafsenats in vollem Umfange beizustimmen ist.

  • BGH, 30.04.1953 - 4 StR 42/53

    Rechtsmittel

    Tateinheitliches Zusammentreffen dieser allgemeinen Bestimmung mit der Sondervorschrift des § 10 StVO ist zwar möglich, wenn im einzelnen Falle durch das verbotswidrige Überholen eine Gefährdung des Verkehrs hervorgerufen worden ist (vgl. Müller, StrVR Vorb. zu § 1 StVO Anm. 1 c, Flögel-Hartung, § 1 Anm. 18, Hartung NJW 1953, 33).
  • BGH, 23.11.1955 - VI ZR 249/54

    Rechtsmittel

    Das Gebot des § 8 Abs. 2 Satz 3 StVO beruht auf der Überlegung, daß unübersichtliche Straßenstrecken einem Fahrseugführer den freien Blick nach vorne verwehren und er deshalb erfahrungsgemäß einen entgegenkommenden, für ihn nicht rechtzeitig sichtbaren Verkehrsteilnehmer leicht gefährdet, wenn er nicht die äußerste rechte Fahrbahnseite benutzt (vgl. BGHSt 3, 157 [159]).
  • BGH, 14.05.1968 - VI ZR 31/67

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem haltenden LKW unter

    Es stellt keine Überspannung der gerade an den Fahrer eines Lastzuges zu stellenden Sorgfaltspflichten dar, wenn bei einer Verkehrssituation, wie sie hier gegeben war, von ihm verlangt wird, daß er seinen Beifahrer aussteigen läßt und als Beobachter und Warnposten aufstellt (vgl. BGHSt 3, 157, 159 [BGH 23.09.1952 - 2 StR 309/52]; Urteile des erkennenden Senats vom 27. Mai 1960 - VI ZR 91/59 - VersR 1960, 667 = LM Nr. 8 zu § 8 StVO, und vom 7. November 1961 - VI ZR 252/60 - VersR 1962, 156).
  • BGH, 16.05.1961 - VI ZR 190/60

    Rechtsmittel

    Dann durfte grundsätzlich die linke Seite der Fahrbahn nicht befahren werden (BGHSt 3, 157 [BGH 23.09.1952 - 2 StR 309/52]; BGH VRS 15, 247, 248 und Entscheidung des erkennenden Senats vom 27.5.1960 - VI ZR 91/59 = VersR 1960, 667).
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