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Rechtsprechung
   BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,87
BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52 (https://dejure.org/1953,87)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1953 - VI ZR 9/52 (https://dejure.org/1953,87)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1953 - VI ZR 9/52 (https://dejure.org/1953,87)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Ermächtigung der Militärregierung für Zahlungen an einen außerhalb des Währungsgebietes wohnenden Schuldner - Notwendigkeit der Ermächtigung für die Erwirkung den Erlass eines Urteils auf Bewirkung der Leistung - Einzahlung des Betrages auf ein ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 8, 288
  • NJW 1953, 499
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.1952 - IV ZR 136/51

    Versorgungsvertrag

    Auszug aus BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52
    Ein Urteil auf Einzahlung eines Betrages in DM-West auf ein solches Sperrkonto zugunsten eines Gläubigers in der Sowjetischen Besatzungszone kann daher ohne eine besondere devisenrechtliche Einzelgenehmigung erlassen werden (vgl BGHZ 5, 302 [312 f]).
  • BGH, 14.02.1952 - III ZR 126/51

    Schadensberechnung. Berliner Ostsektor

    Auszug aus BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52
    Aus dem in § 249 BGB verankerten Grundsatz, daß der Zustand herzustellen ist, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre, ergibt sich zwingend, dass der Ersatz an dem Ort zu leisten ist, wo die entzogenen Sachen ohne den zum Ersatz verpflichtenden Umstand den Interessen des Gläubigers gedient hätten (BGHZ 5, 138 [BGH 14.02.1952 - III ZR 126/51] [143] mit Nachweisen).
  • BGH, 30.09.1952 - I ZR 31/52

    Interzonales Währungsrecht

    Auszug aus BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52
    Die Kläger wären auch entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht gehindert gewesen, Verurteilung des Beklagten zur Zahlung in DM-Ost zu verlangen (BGH JZ 1952, 720; Kühne: Die Durchsetzung von Ost-Mark-Forderungen im westdeutschen Besatzungsgebiet, in NJW 1950, 729).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.12.1952 - 1 BvR 164/52   

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https://dejure.org/1952,124
BVerfG, 17.12.1952 - 1 BvR 164/52 (https://dejure.org/1952,124)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.1952 - 1 BvR 164/52 (https://dejure.org/1952,124)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 1952 - 1 BvR 164/52 (https://dejure.org/1952,124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1; ZPO § 329 Abs. 3
    Beginn des Fristlaufs zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 101
  • NJW 1953, 499
  • MDR 1953, 282
  • DVBl 1953, 380
  • DÖV 1953, 254
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 1264/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Gehörsanspruchs (Art 103 Abs 1 GG)

    Sie soll gerade nicht zu laufen beginnen, bevor der Beschwerdeführer von der Entscheidung in einer Weise Kenntnis nehmen konnte, die es ihm ermöglicht, sich von der Wahrung oder Beeinträchtigung seiner verfassungsmäßigen Rechte zu überzeugen (vgl. BVerfGE 2, 101 ; 4, 309 ; 28, 88 ).
  • BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52

    Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei fehlender

    Zum anderen will der Gesetzgeber im Interesse des Betroffenen ausschließen, daß die Beschwerdefrist zu laufen beginnt, bevor ihm die Entscheidung in einer Weise zugegangen ist, die es ihm ermöglicht, sich von der Wahrung oder Beeinträchtigung seiner in § 90 Abs. 1 BVerfGG bezeichneten verfassungsmäßigen Rechte zu überzeugen (BVerfGE 2, 101 [102]).

    Aus diesen Erwägungen hat das Bundesverfassungsgericht eine förmliche Zustellung nicht als erforderlich angesehen, um die Beschwerdefrist in Lauf zu setzen, wenn das jeweils maßgebende Verfahrensgesetz eine formlose Mitteilung der Entscheidung durch das Gericht an die Verfahrensbeteiligten genügen läßt (BVerfGE 1, 433 [436] für den Fall des § 35 Abs. 2 Satz 2 StPO und BVerfGE 2, 101 für den Fall des § 329 Abs. 3 Satz 2 ZPO ).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

    Es hat zunächst ausgesprochen, daß die in § 93 Abs. 1 BVerfGG festgesetzte Monatsfrist nicht nur durch förmliche Zustellung in Lauf gesetzt werde, vielmehr der schriftliche Zugang einer begründeten Entscheidung in der für das jeweilige Verfahren vorgesehenen Weise genüge (Beschluß vom 17. Dezember 1952, BVerfGE 2, 101).
  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

    Zum anderen will der Gesetzgeber im Interesse des Betroffenen ausschließen, daß die Beschwerdefrist zu laufen beginnt, bevor er von der Entscheidung in einer Weise Kenntnis nehmen konnte, die es ihm ermöglicht, sich von der Wahrung oder Beeinträchtigung seiner in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG bezeichneten verfassungsmäßigen Rechte zu überzeugen (vgl. dazu BVerfGE 2, 101 (102); 4, 309 (311)).
  • BDH, 29.01.1957 - I DB 35/56

    Rechtsmittel

    Das Bundesverfassungsgericht selbst hat bei mehreren Gelegenheiten zu erkennen gegeben, daß es von § 32 Abs. 1 nur mit Zurückhaltung Gebrauch macht (BVerfGE 1, 85; 1, 281; 2, 103 [BVerfG 17.12.1952 - 1 BvR 164/52]; 3, 34 [BVerfG 01.08.1953 - 1 BvR 281/53]; 3, 41 [BVerfG 11.11.1953 - 1 BvR 512/53]; 3, 52 [BVerfG 11.11.1953 - 1 BvL 67/52]; 3, 267) [BVerfG 10.02.1954 - 2 BvN 1/54].
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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.02.1953 - 1 BvR 519/52   

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https://dejure.org/1953,313
BVerfG, 10.02.1953 - 1 BvR 519/52 (https://dejure.org/1953,313)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.1953 - 1 BvR 519/52 (https://dejure.org/1953,313)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 1953 - 1 BvR 519/52 (https://dejure.org/1953,313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 123
  • NJW 1953, 499 (Ls.)
  • DÖV 1953, 255
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei zurückgenommener Verfassungsbeschwerde

    Der Rechtsweg im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist nur erschöpft, wenn der Beschwerdeführer von jedem zulässigen Rechtsmittel der jeweiligen Prozeßordnung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfGE 1, 13 [14]; 2, 123 [124]; 21, 94 [96]; 54, 53 [65]).
  • BVerfG, 21.06.2023 - 2 BvR 1082/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender "Rohmessdaten" bei

    Soweit ein Beschwerdeführer ein eingelegtes Rechtsmittel zurücknimmt, hat er den Rechtsweg nicht erschöpft, sondern ihn sich selbst verschlossen (vgl. BVerfGE 2, 123 ; 21, 94 ; BVerfGK 3, 181 ; 4, 176 ).
  • VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 42/11

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Rücknahme einer Beschwerde

    Damit hat er den zunächst beschrittenen Rechtsweg nicht ausgeschöpft (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 2, 123, 124; Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, Kommentar, 2. Auflage 2005, § 90 Rdnr. 120).
  • VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 7/11

    Rechtswegerschöpfung; Widerruf von Prozesshandlungen; Rücknahme einer Beschwerde

    Damit hat er den zunächst beschrittenen Rechtsweg nicht ausgeschöpft (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 2, 123, 124; Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, Kommentar, 2. Auflage 2005, § 90 Rdnr. 120).
  • BVerfG, 05.01.2023 - 2 BvQ 109/22

    Unzulässiger Eilantrag betreffend die Aussetzung der Vollstreckung einer

    Soweit ein eingelegtes, zulässiges Rechtsmittel zurückgenommen wird, wird der Rechtsweg aber nicht erschöpft, sondern selbst verschlossen (vgl. BVerfGE 2, 123 ; 21, 94 ; BVerfGK 3, 181 ; 4, 176 ).
  • BVerfG, 25.03.1996 - 2 BvR 2952/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erschöpfung des

    Dies ist nicht der Fall, wenn der Beschwerdeführer von einem zulässigen Rechtsmittel keinen Gebrauch gemacht hat oder wenn ein an sich zulässiges Rechtsmittel aus prozessualen Gründen zurückgewiesen wird (vgl. BVerfGE 1, 13 [14]; 2, 123 [124]; 21, 94 [96]; 54, 53 [65]).
  • VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 29-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Nimmt der Beschwerdeführer durch Rücknahme eines statthaften Rechtsbehelfs von der Möglichkeit Abstand, den Rechtsweg zu erschöpfen, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig (vgl. z. B. BVerfG vom 10.2.1953 BVerfGE 2, 123/2; VerfGH vom 17.3.1994 - Vf. 22-VI-93 - juris Rn. 10; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 120 Rn. 54).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 25-IV-95
    Ebenfalls nicht erschöpft ist der Rechtsweg dann, wenn der Beschwerdeführer von einem zulässigen Rechtsmittel keinen Gebrauch macht oder ein zulässiges Rechtsmittel zurückgenommen hat (vgl. BVerfGE 1, 13; 2, 123; 21, 94; 54, 53).
  • BGH, 04.11.1970 - 2 StR 385/70

    Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Konkrete Normenkontrolle -

    Sie fußt auf der Entscheidung des Verfassungsgesetzgebers, allein das Bundesverfassungsgericht mit der Aufgabe zu betrauen, ein von den gesetzgebenden Körperschaften der Bundesrepublik beschlossenes Gesetz für verfassungswidrig zu erklären (BVerfGE 1, 184; 2, 124), [BVerfG 10.02.1953 - 1 BvR 519/52]im übrigen jedoch allen Gerichten die Befugnis und Pflicht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsnormen zu belassen.
  • VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 70-IV-98
    Er hat die vor dem Sozialgericht Leipzig erhobene Klage zurückgenommen und sich damit der Möglichkeit behoben, im Verfahren vor dem zuständigen Gericht die Beseitigung des beanstandeten Hoheitsaktes zu erreichen (BVerfGE 1, 12; 2, 123; 21, 94; 54, 53).
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