Rechtsprechung
BGH, 15.01.1953 - 3 StR 362/52 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 6
- NJW 1953, 591
Rechtsprechung
BGH, 22.01.1953 - 5 StR 417/52 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1953, 591
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 05.05.1964 - 1 StR 26/64
Rechtliche Verpflichtung eines Ehegatten zum Abbringen des anderen von der …
Unter diesen Umständen kann es auf sich beruhen, wie es sich mit der Frage verhält, ob und inwieweit ein Ehegatte kraft der ehelichen Lebensgemeinschaft rechtlich verpflichtet ist, den anderen von Straftaten abzuhalten: ob die Rechtsprechung hierzu besagt (BGHSt 6, 322; BGH NJW 1951, 204 Nr. 28 und NJW 1953, 591 Nr. 14), daß er schlechthin als Teilnehmer an dem Rechtsbruch des ändern in Betracht komme, wenn er ihn nicht verhindert oder wenigstens zu verhindern sucht; oder ob die Rechtsprechung, näher betrachtet, eine solche Rechtsfolge zwar noch dann annimmt, wenn der Ehegatte eine dem andern aus der eigenen Straftat unmittelbar drohende Gefahr pflichtwidrig nicht abwendet, die Folge aber nicht eintreten läßt, wenn die Straftat des anderen Teils sich allein gegen ein fremdes Rechtsgut richtet, für das der Ehegatte eigens keine Garantenstellung (BGHSt 16, 155, 157) einnimmt. - BGH, 24.02.1982 - 3 StR 34/82
Garantenstellung des Wohnungsinhabers
Solche Umstände sind in der Stellung als Haushaltsvorstand gegenüber der Täterin einer Kindstötung (RGSt 72, 373; OGHSt 1, 87), in der Stellung als Ehemann einer Abtreiberin (BGH LM Nr. 5 zu § 47 StGB a.F. = NJW 1953, 591;… BGH GA 1967, 115), ferner in dem Betreiben einer Gaststätte (RGSt 58, 299; BGH NJW 1966, 1763;… abw. BGH GA 1971, 336, wo in einem ähnlich gelagerten Fall nur auf den rechtlichen Gesichtspunkt der unterlassenen Hilfeleistung abgehoben wird) und, in dem eingangs (II 1) erwähnten Fall BGHSt 27, 10, in der Aufnahme des Opfers in den Schutzbereich der Wohnung gesehen worden. - BGH, 15.10.1954 - 2 StR 12/54 So betraf der vom 5. Strafsenat entschiedene Fall, auf den sich das Landgericht beruft, Abtreibungshandlungen, die in der gemeinsamen Ehewohnung vorgenommen wurden (BGH 5 StR 417/52 vom 22. Januar 1953).
Bei unechten Unterlassungsdelikten ist das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit grundsätzlich zu erörtern (BGHSt 2, 150 [155]; BGH 5 StR 417/52 vom 22. Januar 1953).
- BGH, 13.05.1966 - 4 StR 153/66
Verpflichtung von Ehegatten zur Verhinderung strafbarer Handlungen des …
Im unmittelbaren Bereich der ehelichen Wohnung sind jedenfalls beide Ehegatten verpflichtet, strafbare Handlungen zu verhindern, wie der Bundesgerichtshof in NJW 1953, 591 Nr. 14 ausgesprochen hat.Unter diesen Umständen bedarf es keiner Beantwortung der vom Bundesgerichtshof in NJW 1953, 591 Nr. 14 offengelassenen Frage, ob ein Ehegatte auf Grund der ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet ist, den anderen auch von Abtreibungshandlungen außerhalb der ehelichen Wohnung abzuhalten.
- BGH, 27.02.1963 - 2 StR 18/63
Rechtsmittel
Er kannte auch alle Umstände, die für ihn als Ehemann eine Garantenstellung gegen strafbare Handlungen seiner Ehefrau in der gemeinsamen ehelichen Wohnung begründeten (vgl. BGH NJW 1953, 591). - BGH, 26.08.1954 - 4 StR 357/54
Rechtsmittel
Aus der ehelichen Lebensgemeinschaft folgt die Pflicht jedes Ehegatten, den ändern von der Begehung strafbarer Handlungen abzuhalten und auf jeden Fall solche Handlungen im ehelichen Lebensbereich selbst zu verhindern (BGH NJW 1953, 591). - BGH, 21.01.1954 - 4 StR 719/53
Rechtsmittel
Wieweit die Pflicht des Ehegatten geht, den anderen von der Begehung strafbarer Handlungen abzuhalten (vgl. dazu BGH NJW 1953, 591; BGHSt 2, 153; RGSt 74, 285), braucht der Senat indessen nicht zu entscheiden, da der Sachverhalt ergibt, dass der Beschwerdeführer keineswegs untätig geblieben ist.