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   BGH, 16.10.1952 - 5 StR 330/52   

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https://dejure.org/1952,146
BGH, 16.10.1952 - 5 StR 330/52 (https://dejure.org/1952,146)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1952 - 5 StR 330/52 (https://dejure.org/1952,146)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1952 - 5 StR 330/52 (https://dejure.org/1952,146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 241
  • NJW 1953, 73
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.04.1952 - II ZR 49/51

    Abgrenzung von Diebstahl und Betrug

    Auszug aus BGH, 16.10.1952 - 5 StR 330/52
    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgeführt (vgl. u.a. Entscheidung des 2. Zivilsenats in NJW 1952, S. 782, 783 und Entscheidung des 4. Strafsenats in NJW 1952, S. 796).
  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62

    Sammelgarage - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Mitgewahrsam

    Einen solchen nimmt die Rechtsprechung deshalb auch an, wenn der Täter durch die falsche Behauptung einer behördlichen Beschlagnahme die Herausgabe einer fremden beweglichen Sache fordert und sie erreicht, selbst wenn das Opfer die Wegnahme nicht nur duldet, sondern die Sache dem Täter auf dessen Verlangen aushändigt; denn hier ist für einen eigenen freien Willensentschluß des Opfers, das sich dem Zwang fügt, kein Raum (BGHZ 5, 365; BGH NJW 1952, S. 797 Nr. 26; NJW 1953, S. 73 Nr. 17).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 37/20

    Amtsanmaßung kein eigenhändiges Delikt (Rechtsgut; Schutz des Staates und der

    Diesen droht Gefahr, wenn Unbefugte anderen gegenüber die öffentlich-rechtlichen Funktionen eines von ihnen angeblich bekleideten Amtes in Anspruch nehmen und auf diese Weise der Schein amtlichen Handelns für Tätigkeiten erweckt wird, die in Wahrheit nicht unter der Kontrolle der staatlichen Organe zustande gekommen sind (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1993 - 4 StR 416/93, BGHSt 40, 8, 12 f. mwN; vgl. auch BGH, Urteile vom 16. Oktober 1952 - 5 StR 330/52, BGHSt 3, 241, 244, und vom 19. August 1958 - 5 StR 338/58, BGHSt 12, 30, 31).
  • BayObLG, 19.11.2002 - 2St RR 103/02

    Keine Amtsanmaßung des Polizeibeamten bei allgemeinzuständigem Handeln trotz

    Grundsätzlich kann der Tatbestand des § 132 StGB auch durch einen Amtsträger erfüllt werden (vgl. RGSt 18, 430/435; BGHSt 3, 241/242).

    Dazu muss der Amtsträger aber die Grenzen seiner Amtsbefugnisse bewusst derart überschreiten, dass die Überschreitung den Charakter einer in den Kreis eines anderen Amtes einschlagenden Amtshandlung annimmt (vgl. RGSt 58, 173/176; BGHSt 3, 241/244; 12, 85/86).

    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so ist selbst dann der Tatbestand des § 132 StGB nicht erfüllt, wenn der Amtsträger in treuwidriger Ausnutzung ihm an sich nicht zustehender Amtsrechte gehandelt hat (BGHSt 3, 241/244).

    Schutzgut des § 132 StGB ist nämlich nicht etwa die Bewahrung von Privatpersonen gegen Übergriffe treuwidrig handelnder Amtsträger (vgl. BGHSt 3, 241/245); § 132 StGB dient nicht dem Schutz von Individualrechten (vgl. BGHSt 40, 8/15; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 132 Rn. 1; LK-v. Bubnoff StGB 11. Aufl. § 132 Rn. 5; Cramer/Sternberg-Lieben, in: Schönke/ Schröder StGB 26. Aufl. § 132 Rn. 1; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 132 Rn. 1; a.A.: OLG Hamm NJW 1951, 245).

    Die Vorschrift dient vielmehr nur dem Schutz der Autorität des Staates und seiner Behörden (vgl. RGSt 18, 430/435; BGHSt 3, 241/244; 12, 30/31; 40, 8/12).

    Eine solche ist - im Hinblick auf den Schutzbereich der Norm - nämlich nur dann anzunehmen, wenn der Amtsträger für Handlungen der in Frage stehenden Art nicht nur konkret, sondern darüber hinaus allgemein, bezogen auf die Außenwirkung, unzuständig war (vgl. BGHSt 3, 241/244; Cramer/Sternberg-Lieben, in: Schönke/Schröder aaO § 132 Rn. 15).

    Diese Überschreitung hatte jedoch nicht den Charakter einer in den "Kreis eines anderen Amtes einschlagenden Amtshandlung" (BGHSt 3, 241/244; 12, 85/86):.

  • BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93

    Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder

    Die Vorschrift schützt die Autorität des Staates und seiner Behörden (BGHSt 3, 241; 12, 30, 31; Herdegen in LK StGB 10. Aufl. § 132 Rdn. 1).
  • BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
    Die Vorschrift greift nicht ein, wenn der Beamte oder Richter nach außen hin zuständig ist, die betreffenden Amtshandlungen vorzunehmen (vgl. BGHSt 3, 241, 244; RGSt 58, 173, 176).
  • BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58

    Rechtsmittel

    In einem solchen Falle, in dem der Beamte die Grenzen seiner Amtsbefugnisse bewußt derart überschreitet, daß "die Überschreitung den Charakter einer in den Kreis eines anderen Amtes einschlagenden Amtshandlung annimmt", macht er sich vielmehr der Amtsanmaßung nach § 132 StGB in der zweiten Begehungsform schuldig (vgl. u.a. RGSt 2, 292, 293; 18, 430, 434; 58, 173, 176; BGHSt 3, 241, 244).
  • BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55

    'Verschärfte Vernehmung' deutscher Zivilisten und sowjetischer Fremdarbeiter zur

    Allerdings können nach ständiger Rechtsprechung nur offensichtliche Fassungsversehen eines Urteils nachträglich berichtigt werden (OGHSt 3, 94; BGHSt 2, 248; 3, 245 [BGH 16.10.1952 - 5 StR 330/52]; 7, 75) [BGH 23.11.1954 - 5 StR 301/54].
  • BGH, 19.08.1958 - 5 StR 338/58
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  • BGH, 14.07.1964 - 1 StR 145/64

    Beihilfe im Rückfall zum schweren Diebstahl - Ablehnung einer Auslagenerstattung

    Dieser Sachverhalt steht dem Tatbestand des Betruges näher als dem Diebstahl, wie ihn die Rechtsprechung dann angenommen hat, wenn der Täter das Schuldbewußtsein oder die jugendliche Unerfahrenheit eines ändern dazu ausnutzt, ihm die begehrte Sache unter Vortäuschen ihrer Beschlagnahme zu entwinden (BGH NJW 1952, 796 Nr. 26 und NJW 1953, 73 Nr. 17; BGH GA 1960, 277; BGHZ 5, 365).
  • BGH, 08.01.1957 - 5 StR 374/56

    Rechtsmittel

    Die Revision beruft sich zu Unrecht auf die Entscheidung BGHSt 3, 241.
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