Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.06.1954

Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52   

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https://dejure.org/1954,97
BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52 (https://dejure.org/1954,97)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1954 - I ZR 239/52 (https://dejure.org/1954,97)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1954 - I ZR 239/52 (https://dejure.org/1954,97)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inbesitznahme eines Segelbootes durch Angehörige der britischen Besatzungsmacht - Vorliegen einer Amtspflichtverletzung - Anspruch auf Entschädigung für eine Besatzungsleistung - Vorliegen einer irregulären Requisition

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 13, 145
  • NJW 1954, 1321
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.11.1953 - III ZR 379/51

    Rechtsweg für Requisitionsentschädigung

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52
    Für den Anspruch auf Entschädigung wegen einer nach Formular 80 G erfolgten Requisition der Besatzungsmacht in der britischen Zone ist der ordentliche Rechtsweg nicht gegeben (Zustimmung zu BGHZ 11, 43 (III. ZS) und 12, 52 (V. ZS)).

    Bei Verweisung eines Rechtsstreits an das zur Entscheidung zuständige Verwaltungsgericht des ersten Rechtszuges kann der Bundesgerichtshof bereits über die Kosten der Rechtsmittel entscheiden (Zustimmung zu BGHZ 11, 43 (55, 56) und 12, 52).

    Insbesondere gilt das für die Bestimmung in Art. 2 Abs. a des Ges Nr. 13, da der Rechtsstreit sich nur über die Höhe der vom Kläger beanspruchten Vergütung verhält, an deren vom Kläger beanstandeten Festsetzung aber weder die alliierten Streitkräfte noch die in Art. 1 a II des Ges Nr. 13 genannten Personen beteiligt gewesen sind (vgl. dazu auch BGHZ 11 S 43 [45]).

    Zu dieser Frage haben der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 5. November 1953 BGHZ 11, 43 - und der V. Zivilsenat in einem Urteil vom 22. Dezember 1953 - BGHZ 12, 52 - grundsätzlich Stellung genommen.

    Die Revision nimmt weiter auf das Gutachten Bezug, das Prof. Dr. von M. in dem Rechtsstreit III ZR 379/51 erstattet hat.

    Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens waren dem Kläger aufzuerlegen (§§ 97, 276 Abs. 3 S 2 ZPO; BGHZ 11, 43 [57-59]).

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52
    Allerdings stellt sich im vorliegenden Falle die Requisitionsanforderung der Besatzungsmacht als ein Eingriff dar, der seinem Wesen nach die in dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 1952 (BGHZ 6, 270 [280]) entwickelten Kennzeichen der Enteignung verwirklicht.

    Der Enteignungsbegriff des Grundgesetzes wird allerdings nach der Rechtsprechung auch durch einen objektiv rechtswidrigen, also einen nicht durch eine gesetzliche Ermächtigung, jedoch schuldlosen, Einzeleingriff erfüllt (BGHZ 6, 270 [290]).

  • BGH, 09.02.1953 - VI ZR 249/52

    Erfordernisse eines bindenden Beschlusses

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52
    Ob eine derartige Häufung von mehreren rechtlich und tatsächlich selbständigen Begründungen zu einem und demselben einheitlichen Klageantrag eine echte Klagenhäufung im Sinne des § 260 ZPO (Stein-Jonas, Anm. II A zu § 260 ZPO) darstellt oder nur die mehrfache Begründung desselben prozessualen Anspruchs bedeutet (Rosenberg, Lehrbuch, § 93 IV 2 d, § 88 II 3 a, vgl. auch BGHZ 9, 22 [27]), kann hier auf sich beruhen.
  • BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51

    Zulässigkeit des Rechtsweges

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52
    Betrifft der Rechtsstreit danach aber einen öffentlich-rechtlichen Anspruch, so wäre der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten nach § 13 GVG nur dann gegeben, wenn eine ausdrückliche Zuweisung an die ordentlichen Gerichte durch Gesetz erfolgt wäre oder eine gewohnheitsrechtliche Zuweisung angenommen werden könnte (BGHZ 1, 369 [378]; 9, 339).
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52
    Zu dieser Frage haben der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 5. November 1953 BGHZ 11, 43 - und der V. Zivilsenat in einem Urteil vom 22. Dezember 1953 - BGHZ 12, 52 - grundsätzlich Stellung genommen.
  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50

    Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52
    Betrifft der Rechtsstreit danach aber einen öffentlich-rechtlichen Anspruch, so wäre der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten nach § 13 GVG nur dann gegeben, wenn eine ausdrückliche Zuweisung an die ordentlichen Gerichte durch Gesetz erfolgt wäre oder eine gewohnheitsrechtliche Zuweisung angenommen werden könnte (BGHZ 1, 369 [378]; 9, 339).
  • RG, 26.04.1940 - III 131/39

    Wie ist die Befugnis der Amtsleiter der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52
    Das unterscheidende Kennzeichen wird dabei durch die Prüfung gewonnen, ob ein Sachverhalt dargelegt wird, der in seinen tatsächlichen Zusammenhängen, die Behauptungen des Klägers als richtig unterstellt, sämtliche Merkmale des § 839 als gegeben ausweist (RGZ 164, 15 [25]; 154, 135 [151-154] mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht

    Wird ein einheitlicher Antrag auf mehrere Lebenssachverhalte gestützt, ist die Verwerfung im Tenor hinsichtlich eines Klagegrundes unzulässig, weil der Kläger nur eine zusprechende Entscheidung begehrt (vgl. BGH 27. April 1954 - I ZR 239/52 - zu V der Gründe, BGHZ 13, 145 zur Klageabweisung) .
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Damit wird die Entscheidungskompetenz des angerufenen Gerichts gegenüber dem bisherigen Rechtszustand (dazu BGHZ 13, 145, 154; 46, 96, 105; vgl. auch Senatsurteile vom 20. November 1986 - III ZR 206/85 - BGHR VwGO § 41 Abs. 3 Satz 1 - Teilverweisung 1 = NVwZ 1987, 446, 447 und vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - DÖV 1990, 1027, 1028; std.Rspr.) erweitert.
  • BGH, 05.10.1989 - IX ZR 265/88

    Gutgläubiger Erwerb von Eigentum an abhanden gekommenen Sachen in einer

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß dann, wenn nur für einen von mehreren Klagegründen der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben ist, für eine Verweisung an eine andere Gerichtsbarkeit kein Raum bleibt (BGHZ 5, 105, 107; 13, 145, 153; BGH Urt. v. 8. Dezember 1970 - VI ZR 174/68, NJW 1971, 564; v. 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83, NJW 1984, 2531, 2533).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1954 - V ZR 20/53   

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https://dejure.org/1954,593
BGH, 11.06.1954 - V ZR 20/53 (https://dejure.org/1954,593)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1954 - V ZR 20/53 (https://dejure.org/1954,593)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1954 - V ZR 20/53 (https://dejure.org/1954,593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1321
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 20.03.1912 - V 316/11

    Notweg.

    Auszug aus BGH, 11.06.1954 - V ZR 20/53
    Das Reichsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 20. März 1912 (RGZ 79, 116 [120/121]) angenommen, bei einem 164 ha großen, von Westen nach Osten sich fast 2 km lang hinziehenden Grundstücke, das nur nach Westen hin mit einem öffentlichen Wege in Verbindung stehe, sei möglicherweise die ordnungsmäßige Bewirtschaftung einzelner Teile für jeden Benutzer nur mittels einer zweiten Wegeverbindung zu bewerkstelligen, sei es, daß der Weg für alle oder nur für gewisse Zwecke der Bewirtschaftung zu dienen habe.
  • BGH, 07.10.1953 - II ZR 208/52

    Verkündungsprotokoll

    Auszug aus BGH, 11.06.1954 - V ZR 20/53
    Im Gegensatz hierzu hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 7. Oktober 1953 (II ZR 208/52, BGHZ 10, 327) den Standpunkt vertreten, Mängel in der Bekanntgabe des Verkündungstermins könnten nicht dazu führen, daß ein Urteil im Rechtssinne nicht entstehe.
  • BGH, 12.10.1953 - III ZR 379/52

    Vorzeitige Urteilsverkündung

    Auszug aus BGH, 11.06.1954 - V ZR 20/53
    In einem anderen Falle hat derselbe Senat angenommen, die ordnungsmäßige Bekanntgabe des Verkündungstermins sei ein wesentliches und zwingendes Formerfordernis der Urteilsverkündung, so daß ein Verstoß hiergegen ein Urteil im Rechtssinne nicht entstehen lasse und von Amts wegen zur Aufhebung des mit einem Rechtsmittel angefochtenen Scheinurteils führen müsse (III ZR 379/52, BGHZ 10, 346).
  • BGH, 23.03.1953 - III ZR 170/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.06.1954 - V ZR 20/53
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 23. März 1953 (III ZR 170/51) die Vorschriften, nach denen ein auf Grund mündlicher Verhandlung ergehendes Urteil zu verkünden ist, seine Verkündung öffentlich zu erfolgen hat und im Protokoll festzustellen ist, ebenfalls als zwingend angesehen und sich dabei auf die angeführte Entscheidung des Reichsgerichts vom 10. Juli 1931 bezogen.
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 11.06.1954 - V ZR 20/53
    Hiergegen richtet sich die Revision der Eheleute Gagel (im Revisionsverfahren ist nach Wegfall der ehemännlichen Verwaltung und Nutznießung auf Grund von Art. 3 Abs. 2 und Art. 117 Abs. 1 GrundG zum 1. April 1953 - BGHZ 10, 266 - die Ehefrau Gagel für ihre Miteigentumshälfte als Mitklägerin in den Rechtsstreit eingetreten), mit der sie die in der Berufungsinstanz gestellten, nur in der Fassung abgeänderten Anträge weiter verfolgen.
  • RG, 10.07.1931 - II 502/30

    Welches sind die Rechtsfolgen, wenn ein auf Grund mündlicher Verhandlung

    Auszug aus BGH, 11.06.1954 - V ZR 20/53
    So hat das Reichsgericht in seinem Urteil vom 10. Juli 1931 angenommen, es handle sich insoweit um rechtswesentliche Formvorschriften zwingender Natur, von deren Beachtung es abhänge, ob das Urteil überhaupt zur rechtlichen Entstehung gelangt sei (RGZ 133, 215 [218]), und deren Befolgung in jeder Lage des Rechtsstreits von Amts wegen zu prüfen sei, deren Verletzung auch nicht durch einen Rügeverzicht der Parteien geheilt werden könne (vgl. hierzu ferner RGZ 135, 118; RG in JW 1936, 1903; KG in JW 1927, 2150; JW 1932, 1981; Oberster Gerichtshof für die Britische Zone in NJW 1947/48, 421 [422]).
  • RG, 27.01.1932 - IX 497/31

    1. Kann ein in einer Ehesache von der Zivilkammer beschlossenes Urteil wirksam

    Auszug aus BGH, 11.06.1954 - V ZR 20/53
    So hat das Reichsgericht in seinem Urteil vom 10. Juli 1931 angenommen, es handle sich insoweit um rechtswesentliche Formvorschriften zwingender Natur, von deren Beachtung es abhänge, ob das Urteil überhaupt zur rechtlichen Entstehung gelangt sei (RGZ 133, 215 [218]), und deren Befolgung in jeder Lage des Rechtsstreits von Amts wegen zu prüfen sei, deren Verletzung auch nicht durch einen Rügeverzicht der Parteien geheilt werden könne (vgl. hierzu ferner RGZ 135, 118; RG in JW 1936, 1903; KG in JW 1927, 2150; JW 1932, 1981; Oberster Gerichtshof für die Britische Zone in NJW 1947/48, 421 [422]).
  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Denn er kommt auch in Betracht, wenn eine vorhandene Verbindung für die ordnungsmäßige Benutzung des Grundstücks nicht ausreicht (Senat, Urt. v. 11. Juni 1954, V ZR 20/53, NJW 1954, 1321).
  • BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05

    Geltendmachung eines Notwegerechts durch Miteigentümer eines Grundstücks;

    Einem Grundstück fehlt der erforderliche Zugang nämlich auch dann, wenn nur ein Teil des Grundstücks keinen zur ordnungsgemäßen Nutzung hinreichenden Zugang hat (Senat, Urt. v. 11. Juni 1954, V ZR 20/53, NJW 1954, 1321; RGZ 79, 116, 120 f.; Reinicke MDR 1948, 358 f.) und dem Grundstückseigentümer nicht zugemutet werden kann, dem zuwegungslosen Teil seines Grundstücks über die übrigen, mit dem öffentlichen Weg verbundenen Teile des Grundstücks einen Zugang zu dem öffentlichen Weg zu verschaffen (Senat, aaO).
  • BGH, 19.11.2021 - V ZR 262/20

    Duldung der Benutzung der Hoffläche als Verbindung zu den beiden auf dem

    Daher kann auch dann, wenn nur ein Teil des Grundstücks von dem öffentlichen Weg aus zu benutzen ist, den restlichen Grundstücksteilen die notwendige Verbindung fehlen (vgl. Senat, Urteil vom 7. Juli 2006 - V ZR 159/05, NJW 2006, 3426 Rn. 9; Urteil vom 11. Juni 1954 - V ZR 20/53, NJW 1954, 1321).
  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Das Berufungsgericht hält - unter Berufung auf die Urteile des erkennenden Senats vom 11. Juni 1954, V ZR 20/53, NJW 1954, 1231 = LM BGB § 917 Nr. 1 und vom 26. Februar 1971, V ZR 116/68, MDR 1971, 379 = LM a.a.O. Nr. 11 - eine Notweglage nicht schon deshalb für ausgeschlossen, weil das Grundstück der Klägerin an eine öffentliche Straße angrenzt.
  • OLG Hamm, 16.04.2007 - 5 U 126/06

    Notwegerecht bei Vorhandensein einer Straße

    Unter diesem Gesichtspunkt kann eine bestehende Verbindung im Einzelfall unzureichend sein, wenn durch den bestehenden Weg nur ein Teil des Grundstücks ordnungsgemäß benutzt werden kann (BGH NJW 1954, 1321).
  • OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07

    Kein Notwegerecht bei fehlender Verbindung zu einem öffentlichen Weg

    Unter diesem Gesichtspunkt kann eine bestehende Verbindung im Einzelfall unzureichend sein, wenn durch den bestehenden Weg nur ein Teil des Grundstücks ordnungsgemäß benutzt werden kann (BGH NJW 1954, 1321).
  • LG Saarbrücken, 26.07.2013 - 5 S 200/12

    Grundstücksnutzung durch Dritte: Voraussetzungen eines so genannten

    Ausnahmsweise kann ein Grundstückseigentümer auch zum Betreten oder zum Befahren eines fremden Grundstücks gestützt auf die Rechtsfigur des Notwegrechts berechtigt sein, wenn zwar das Grundstück insgesamt an eine öffentliche Straße angrenzt, aber ein rechtlich unselbstständiger Teil dieses Grundstückes nicht von dieser öffentlichen Straße aus erreicht werden kann (vergleiche dazu BGH NJW 1954, 1321; OLG Celle NJOZ 2009, 3774; Säcker in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2009, Rn. 6; Fritzsche in BeckOK BGB § 917, Rn. 5; a.A. LG Düsseldorf NJW 1954, 681).
  • BGH, 17.01.1969 - V ZR 162/65

    Notweg zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des rückwärtigen Gartens -

    Daß das Grundstück der Kläger deswegen, weil diese Vorderfront zur ganzen Länge mit einem Haus ohne Durchfahrt bebaut sei, für ihren rückwärtigen Garten zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung eine besondere Zufahrt brauchte - was trotz der vorderen Straße einen Notweg begründen könnte (Senatsurteil vom 11. Juni 1954 - V ZR 20/53 NJW 1954, 1321) -, ergebe sich weder schon als Regel für ein Hausgrundstück mit Garten noch sei es für den Einzelfall dargetan.
  • LG Wiesbaden, 26.05.2015 - 4 S 14/14
    Von einer fehlenden notwendigen Verbindung im Sinne von § 917 Abs. 1 S.1 BGB ist auszugehen, wenn die vorhandene Verbindung für eine ordnungsgemäße Benutzung des Grundstücks nicht ausreicht (BGH V ZR 20/53, Juris, LS; BGH V ZR 106/07, Juris, Rn. 23; BGH V ZR 278/12, Juris, Rn. 10).
  • OLG Koblenz, 29.10.2001 - 13 U 635/01

    Duldungspflicht nach § 912 BGB auch bei Bauwerken, die nicht Gebäude sind

    Zwar kann auch dann eine zur ordnungsgemäßen Benutzung notwendige Verbindung fehlen, wenn nur ein Teil des Grundstücks von dem öffentlichen Weg aus ordnungsgemäß benutzt werden kann, ein anderer - nicht unwesentlicher - Teil hingegen nicht (vgl. BGH NJW 1954, 1321; Staudinger/Roth, a.a.O., § 917 Rnr. 11; Münchner Kommentar/Säcker, a.a.O., § 917 Rnr. 7).
  • LG Essen, 17.11.2011 - 13 S 115/11

    Unterlassung der Ziehung eines Grenzzaunes zwischen zwei Grundstücken; Faktische

  • OLG Frankfurt, 03.11.2020 - 16 U 9/19

    Voraussetzungen eines Notwegerechts

  • BGH, 28.05.1976 - V ZR 195/74

    Umstellung des Klageantrages bei Rechtsnachfolge auf Klägerseite

  • BGH, 04.11.1959 - V ZR 49/58

    Rechtsmittel

  • OLG Köln, 04.11.1991 - 2 W 160/91

    Bestehen eines Notwegrechts im Falle einer fehlender Verbindung zu einem

  • VG München, 16.03.2009 - M 8 K 08.3947

    Notwegerecht; durch die zugelassene Nutzung nach § 12 Abs. 2 BauNVO verursachter

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