Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.11.1953

Rechtsprechung
   BGH, 13.04.1953 - VI ZR 75/52   

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https://dejure.org/1953,223
BGH, 13.04.1953 - VI ZR 75/52 (https://dejure.org/1953,223)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1953 - VI ZR 75/52 (https://dejure.org/1953,223)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1953 - VI ZR 75/52 (https://dejure.org/1953,223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1066 (Ls.)
  • NJW 1954, 185
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 04.08.1937 - V 53/37

    Kann die inländische Partei in der Revisionsinstanz wegen der ihr hier

    Auszug aus BGH, 13.04.1953 - VI ZR 75/52
    Die Einrede kann deshalb in der Revisionsinstanz dann nicht mehr mit Erfolg vorgebracht werden, wenn der Beklagte es schuldhaft unterlassen hat, sie in den Vorinstanzen zu erheben (RGZ 155, 239; Rosenberg: Lehrbuch des Deutschen Zivilprozessrechts 5. Aufl. § 81 I 2 a γ;; Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 111 Anm. I; Baumbach-Lauterbach ZPO 21. Aufl. Anm. zu § 111 und Anm. 9 b zu § 274).
  • BGH, 26.04.1957 - VI ZR 66/56

    Rechtsmittel

    Sie werden daher ohne weiteres auch nicht damit zu rechnen brauchen, daß ein Fußgänger, ohne sich vorher nach herankommenden Fahrzeugen umzusehen, plötzlich auf die befestigte Fahrbahn tritt (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1952 - 1 StR 195/52 - VRS 4, S. 447 und vom 13. April 1953 - VI ZR 75/52 - DAR 1953, 113 Nr. 6).
  • BGH, 13.04.1956 - VI ZR 347/54

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Denn da der Beklagte möglicherweise den Winker herausgestellt hatte und langsam anfuhr, so ist nicht auszuschließen, daß der Kläger - zumal er (sei es auch infolge der erlittenen Schädelverletzung schuldlos) in seiner Darstellung des Unfallgeschehens gewechselt hat - bei Anwendung einer über die gewöhnliche Verkehrssorgfalt hinausgehenden besonderen, überlegenen und gesammelten Aufmerksamkeit, Umsicht und Geistesgegenwart (BGH VHS 4, 177; NJW 1954, 185 Nr. 1) durch die Fahrweise des Beklagten nicht in dem Maße überrascht worden wäre, daß er bei einer möglichen Eigengeschwindigkeit von nur 30 km/st einen schadenstiftenden Zusammenstoß durch Abbremsen oder Ausbiegen nicht noch hätte verhüten können.
  • BGH, 24.02.1987 - VI ZR 19/86

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei breiten Straßen

    Der erkennende Senat hat entgegen der Annahme der Revisionserwiderung sogar bei einer Straßenbreite von 10, 20 m einen Kraftfahrer grundsätzlich auch für verpflichtet gehalten, das Gelände neben der Fahrbahn, insbesondere den an der Fahrbahn gelegenen Teil des Bürgersteigs, zu beobachten, soweit dies nach der Lage des einzelnen Falles möglich und zumutbar ist (Senatsurteil vom 13. April 1953 - VI ZR 75/52 - VersR 1953, 242, 243).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1953 - II ZR 124/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,654
BGH, 11.11.1953 - II ZR 124/53 (https://dejure.org/1953,654)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1953 - II ZR 124/53 (https://dejure.org/1953,654)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1953 - II ZR 124/53 (https://dejure.org/1953,654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 185
  • DB 1953, 1053
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 02.11.1920 - VII 190/20

    Verdeckte Stellvertretung beim Eigentumserwerb

    Auszug aus BGH, 11.11.1953 - II ZR 124/53
    Dies hatte zur Folge, daß der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kläger zustande kam (§ 164 Abs. 2 BGB), ist aber für die Frage, ob der Kläger oder die Beklagte das Eigentum an dem Kraftwagen erworben hat, ohne Belang (RGZ 100, 190 [192]).
  • BGH, 09.10.1951 - I ZR 20/51

    Abzahlungsgeschäfte

    Auszug aus BGH, 11.11.1953 - II ZR 124/53
    Während bei der Absatzfinanzierung, durch Gewährung des Kredites an den Verkäufer, die rechtliche Stellung des Abzahlungskäufers nicht berührt wird, ist bei der Kundenfinanzierung der Fall des § 6 AbzG dann gegeben, wenn der Kaufvertrag mit dem Darlehensvertrage eines Dritten derartig gekoppelt ist, dass die Verträge eine Einheit bilden und der Käufer infolge der Verträge wirtschaftlich in die gleiche Lage kommt wie ein gewöhnlicher Abzahlungskäufer (BGHZ 3, 257 [259]; BGH in LM § 6 AbzG Nr. 2).
  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64

    Normales Bankkreditgeschäft finanziertes Abzahlungsgeschäft

    Dieses Ziel, dem Käufer zum Erwerb einer bestimmten beweglichen Sache gegen Teilzahlungen zu verhelfen, muß Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag derart innerlich miteinander verbinden, daß keiner der beiden Verträge ohne das Zustandekommen des anderen geschlossen worden wäre (BGH NJW 1954, 185, 187) [BGH 11.11.1953 - II ZR 124/53]; BGH Urteil v. 20. Februar 1967 - III ZR 243/64 -, zur Veröffentlichung bestimmt, oder jeder Vertrag seinen Sinn erst im Zusammenhang mit dem ändern erhält.

    Auf eine innere Bindung der Verträge aneinander ist aufgrund des verabredeten Zusammenwirkens aller drei Beteiligten (BGHZ 3, 257, 259) [BGH 09.10.1951 - I ZR 20/51] oder der gegenseitigen Bezugnahme der Verträge aufeinander (LM zu AbzG § 6 Nr. 2) oder des eigenen Interesses des Kreditgebers und seiner Mitwirkung am Kaufvertrage (BGH NJW 1954, 185, 187 [BGH 11.11.1953 - II ZR 124/53] = LM zu AbzG § 6 Nr. 4) geschlossen werden.

    Wenn in BGHZ 37, 94, 101 [BGH 05.04.1962 - VII ZR 183/60] ausgeführt ist, wer sich "auf eigene Faust" ein Darlehn beschaffe, dürfe nicht schon deswegen, weil er ohne das Darlehn den Kaufpreis nur in Raten zahlen könnte, als Abzahlungskäufer behandelt werden (vergl. auch BGH NJW 1954, 185, 186 [BGH 11.11.1953 - II ZR 124/53]; KG JW 1931, 75, 76), so besagt das im Grunde nichts anderes.

    Wenn in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1954, 185, 187 [BGH 11.11.1953 - II ZR 124/53] von dem eigenen wirtschaftlichen Interesse des Darlehnsgebers die Rede ist, so ist damit erkennbar das - dort aus dem Sachverhalt klar ersichtliche - Interesse am Zustandekommen und an der Ausgestaltung des Einzelgeschäfts gemeint, das dort allerdings sowohl auf Seiten des Verkäufers wie auch auf Seiten des kreditgewährenden Unternehmens gemeinsam auf Anschaffung des Kaufgegenstandes (Kraftwagens) durch den Käufer ging, der seine Tätigkeit als Handelsvertreter für dieses Unternehmen mit dem auf Raten gekauften Kraftwagen ausüben sollte.

  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 56/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

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  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 128/65

    Finanzierung eines Gebrauchtwagenkaufes

    Daß die Dinge naturgemäß anders liegen, wenn es an einer solchen Verknüpfung fehlt, der Käufer sich etwa auf "eigene Faust" ein Darlehen beschafft, um den Kaufpreis bar zahlen zu können, ist bereits in BGHZ 37, 94, 101 [BGH 05.04.1962 - VII ZR 183/60] ausgeführt (vgl. auch BGH NJW 1954, 185); davon ist hier nicht die Rede.
  • BGH, 29.04.1981 - VIII ZR 184/80

    Finanzierter Abzahlungskauf - Anwendbarkeit - Bewegliche Sache - Vermittlung -

    Voraussetzung dafür ist im Falle eines vom Käufer durch Aufnahme eines Darlehens finanzierten Kaufs nach der ständigen Rechtsprechung des BGH vor allem, daß Darlehensvertrag und Kaufvertrag eng miteinander verbunden sind und der eine Vertrag nicht ohne den anderen abgeschlossen wäre (BGH, NJW 1954, 185 (187); BGHZ 47, 233 (255) = NJW 1967, 1028; BGH, NJW 1980, 938 = WM 1980, 159 (161); NJW 1980, 1155 = WM 1980, 327, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 18.12.1969 - III ZR 248/68

    Verpflichtung zur Rückzahlung in den vereinbarten Teilbeträgen nach Empfang eines

    Dieses Ziel, dem Käufer zum Erwerbe einer bestimmten beweglichen Sache gegen Teilzahlungen zu verhelfen, muß Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag derart innerlich miteinander verbinden, daß keiner der beiden Verträge ohne das Zustandekommen des anderen geschlossen worden wäre (BGH NJW 1954, 185, 187) [BGH 11.11.1953 - II ZR 124/53] oder jeder Vertrag seinen Sinn erst im Zusammenhang mit dem anderen erhält.
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