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   BGH, 04.02.1954 - 4 StR 724/53   

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BGH, 04.02.1954 - 4 StR 724/53 (https://dejure.org/1954,168)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1954 - 4 StR 724/53 (https://dejure.org/1954,168)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1954 - 4 StR 724/53 (https://dejure.org/1954,168)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 301
  • NJW 1954, 726
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15

    Parteiverrat trotz objektiv bestmöglicher Durchsetzung des Mandanteninteresses

    Nach anderer Auffassung ist maßgeblich nicht, welches Verhalten tatsächlich ("objektiv") im Interesse der Partei liegt, sondern welches Ziel diese selbst verfolgt wissen will (BGHSt 5, 301 [307] = NJW 1954, 726; KG, NStZ 2006, 688; Gillmeister, § 356 Rn 59).

    Das Interesse bestimmt sich danach nach dem Inhalt und Umfang des Vertrauens, das dem Rechtsanwalt mit dem Auftrag in Bezug auf die rechtliche Auswertung eines Sachverhalts entgegengebracht wird (BGHSt 5, 301 [307] = NJW 1954, 726; BGHSt 15, 333 [334]).

    Hierbei werden bisweilen Einschränkungen dergestalt vorgenommen, dass eine allgemeine Entbindung von der Treuepflicht unwirksam wäre, weil die Vorschrift des § 356 StGB (ebenso wie die maßgeblichen berufsrechtlichen Bestimmungen (§ 43a IV BRAO) das Ansehen des Anwaltsstandes als eines wichtigen Organes der Rechtspflege wahren soll (BGHSt 5, 301 [307]) = NJW 1954, 726), dass das Einverständnis der Parteien nur bei vollständiger Aufhebung des Interessengegensatzes einer Pflichtwidrigkeit entgegenstehe (BGHSt 15, 333 [337]) oder dass auf Grund des von der Partei subjektiv verfolgten Ziels ein pflichtwidriges Handeln dann entfällt, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwaltes keinem seiner Mandanten zum Nachteil gereichen kann (KG, NStZ 2006, 688, wo nach einer die objektive Interessenlage einbeziehenden Prüfung ein Nachteil verneint wird).

  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07

    Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats

    a) Rechtssache kann jede rechtliche Angelegenheit sein, die zwischen mehreren Beteiligten mit jedenfalls möglicherweise entgegenstehenden rechtlichen Interessen nach Rechtsgrundsätzen behandelt und erledigt werden soll (vgl. RGSt 62, 289, 291; BGHSt 5, 301, 304; 18, 192; Fischer aaO Rdn. 5 m.w.N.).

    Demgemäß hat die Rechtsprechung als Parteien derselben Rechtssache in einem Strafverfahren unter anderem anerkannt den Angeklagten und den durch seine Tat Verletzten (RGSt 49, 342, 344; BGHSt 3, 400, 403; 5, 284, 285) sowie den Beschuldigten und den ihn belastenden Zeugen (BGHSt 5, 301, 304).

    Eine solche ist nicht nur gegeben, wenn es sich um ein und dasselbe Verfahren handelt; sie liegt vielmehr auch vor, wenn in Verfahren verschiedener Art und verschiedener Zielrichtung ein und derselbe Sachverhalt maßgeblicher Verfahrensgegenstand ist (vgl. RGSt 60, 298, 300; BGHSt 5, 301, 304; 18, 192; Fischer, StGB 55. Aufl. § 356 Rdn. 5).

  • BGH, 21.11.2018 - 4 StR 15/18

    Parteiverrat (pflichtwidriges Dienen; Bestimmung der Interessenlage in

    Unabhängig von im Schrifttum vertretenen unterschiedlichen dogmatischen Ansätzen zur Bestimmung der Interessenlage, die sich insbesondere mit der Frage befassen, ob und unter welchen Umständen ein bei generalisierender Betrachtung gegebener Interessengegensatz durch die subjektiven Anliegen einer Partei aufgehoben werden kann (zum Meinungsstreit vgl. LK-StGB/Gillmeister, 12. Aufl., § 356 Rn. 59 ff.; MüKo-StGB/Dahs, 2. Aufl., § 356 Rn. 50 ff.; Kretschmar, Der strafrechtliche Parteiverrat (§ 356 StGB), 2005, S. 188 ff.), besteht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Einigkeit darüber, dass sich die anvertrauten Interessen nach dem Inhalt des dem Anwalt erteilten Auftrags beurteilen, der maßgeblich vom Willen der Partei gestaltet wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1954 - 4 StR 724/53, BGHSt 5, 301, 307; Urteil vom 24. Juni 1960 - 2 StR 621/59, BGHSt 15, 332, 334; Urteil vom 13. Juli 1982 - 1 StR 245/82, NStZ 1982, 465; Urteil vom 7. Oktober 1986 - 1 StR 519/86, BGHSt 34, 190, 192; Urteil vom 15. Januar 1981 - III ZR 19/80, NJW 1981, 1211, 1212; Beschluss vom 4. Februar 2010 - IX ZR 190/07, Rn. 4; Urteil vom 23. April 2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, NJW 2012, 3039, 3041).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2002 - 3 Ss 143/01

    Parteiverrat: Vertretung eines Ehepartners nach Beratung beider Eheleute über die

    Dienen i.S.d. § 356 Abs. 1 StGB ist jede berufliche Tätigkeit eines Anwalts, durch die das Interesse des Auftraggebers durch Rat oder Beistand gefördert werden soll (BGHSt 5, 301, 305; 7, 17, 19; NStZ 1985, 74).

    Der Interessengegensatz ist nicht abstrakt und von der objektiven Interessenlage der Partei her, sondern in der Weise zu bestimmen, welches Ziel die Partei - subjektiv - verfolgt haben will und welchen Inhalt der dem Rechtsanwalt erteilte Auftrag hat (OLG Karlsruhe Die Justiz 1997, 448 = NStZ-RR 1997, 236 = AnwBl 1998, 102; BGHSt 5, 301, 306 ff.; MDR 1981, 734; St 15, 332, 334, 339; 34, 190, 192).

    Der strafrechtliche Schutz erstreckt sich nicht notwendig auf die Gesamtheit der persönlichen und wirtschaftlichen Belange des Auftraggebers, er wird vielmehr durch den Kreis der Rechtsinteressen begrenzt, die der Auftraggeber dem Rechtsanwalt anvertraut hat, sowie dadurch, wie weit sich nach dem Willen des Auftraggebers die anwaltliche Treuepflicht erstrecken sollte; es wäre sinnwidrig, den Strafschutz darüber hinaus auszudehnen (BGHSt 5, 301, 306 ff.; AnwBl 1955, 59).

    Hiernach ist es rechtlich möglich, dass ein Anwalt in derselben Rechtssache mehreren Beteiligten dient, deren Interessen sich tatsächlich widerstreiten, soweit sich die Interessen der Parteien in derselben Rechtsache vom Standpunkt der Beteiligten aus miteinander vereinigen lassen und soweit sie dem Rechtsanwalt die Wahrnehmung ihres gemeinsamen (vermeintlichen) Interesses anvertraut haben; es handelt sich dann für den Anwalt nicht um Gegenparteien oder um entgegengesetzte Interessen und es kann von einem Missbrauch des Vertrauens im Dienste des Gegners nicht die Rede sein (BGHSt 5, 301, 307, 308).

    Sind die Ziele, deren Verfolgung mehrere Beteiligte einem Rechtsanwalt anvertraut haben, nicht gegeneinander gerichtet, so verstößt er demgemäß nicht gegen die Bestimmung des § 356 StGB (vgl. auch § 43 a Abs. 4 BRAO), wenn er beiden Parteien, obwohl sie tatsächlich entgegengesetzte Interessen haben, im gemeinsamen beiderseitigen Interesse dient (BGHSt 5, 301, 307, 308).

    Dem Angeklagten ist daher zugute zu halten, dass sich J.G. bei dieser Festlegung/Abgrenzung des Aufgabenkreises von vornherein darüber im Klaren sein musste, dass der Angeklagte die Interessen der S.G. mitberücksichtigen würde und diese nicht seinen, des J.G., Interessen hintansetzen dürfe (vgl. hierzu RGSt 71, 231, 237; BGHSt 5, 301, 308).

    Zwar wäre das Einverständnis einer Partei mit der späteren Vertretung der anderen Partei durch denselben Anwalt grundsätzlich unbeachtlich und könnte eine darin etwa liegende Pflichtwidrigkeit des Anwaltes nicht rechtfertigen (BGHSt 18, 192, 198; BGH NStZ 1985, 74); Rechtsgut des § 356 StGB ist - wie bereits ausgeführt - nicht nur der Schutz des Auftraggebers, sondern auch das Ansehen der Anwaltschaft als wichtigem Organ der Rechtspflege (BGHSt 15, 332, 336; differenzierend BGHSt 5, 301, 306 f.; vgl. etwa auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 356 Rdnr. 1).

    Auf die Frage, ob ein solches Verhalten nach standesrechtlichen Gesichtspunkten billigenswert ist, kommt es hier nicht an (BGH AnwBl 1955, 69; zustimmend Schönke/Schröder-Cramer a.a.O. Rdnr. 15; vgl. auch RGSt 14, 364, 379; 66, 103; BGHSt 5, 301, 309).

    Auch die in der Entscheidung BGHSt 5, 301, 305 bis 309, 312 aufgestellten Grundsätze führen unter den besonderen Umständen des vorliegenden Einzelfalls dazu, dass der Angeklagte in Anbetracht der am 02.12.1998 mit beiden Eheleuten ausdrücklich besprochenen Interessen- und Auftragsabgrenzung (vgl. zur Auftrags- und Aufgabenbegrenzung auch RGSt 66, 103, 104; 71, 231, 234 f.) mit Recht davon ausging, dass ein die Pflichtwidrigkeit begründender Gegensatz der ihm hierbei anvertrauten Interessen jedenfalls bei der Geltendmachung des Getrenntlebensunterhaltes und des Kindesunterhaltes mit Schriftsatz vom 22.01.1999, der bereits Gegenstand der Besprechung vom 02.12.1998 war, nicht gegeben war.

    Die Irrtumsproblematik (vgl. hierzu BGHSt 4, 80, 83; 5, 301, 311; 7, 17; 15, 332, 338 f.; 18, 196, 200) stellt sich damit nicht.

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Die Vertragspartner haben mit dem Auftrag, einen Vertrag mit einem im wesentlichen von ihnen vereinbarten Inhalt zu entwerfen, dem Beklagten die Wahrnehmung eines gemeinsamen Interesses anvertraut, so daß ein Mißbrauch des Vertrauens im Dienste des Gegners entfällt (vgl. RGSt 14, 365, 379 f; BGHSt 5, 301, 307 f; 12, 96, 98; Hübner, Leipziger Kommentar zum StGB 10. Aufl. § 356 Rdnr. 85).
  • OLG Hamm, 09.10.2014 - 4 Ws 227/14

    Parteiverrat bei Vertretung mehrerer Kläger mit sich auseinander entwickelnden

    Auf eine formelle Prozessgegnerschaft kommt es aber nicht an (Fischer, StGB, 61.Aufl., § 356 StGB Rn 4; BGHSt 5, 301, 304).
  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 48/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Nichtigkeit des Anwaltsvertrages bei Vertretung eines

    a) Der Begriff "dieselbe Rechtssache" im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung wie in § 356 StGB zu verstehen und umfasst alle Rechtsangelegenheiten, in denen mehrere, zumindest möglicherweise, ein entgegengesetztes rechtliches Interesse verfolgende Beteiligte vorkommen können (BGH, Urt. v. 26. November 2007 - AnwSt (R) 10/06, NJW-RR 2008, 795; vgl. ferner BGHSt 5, 301, 304; 18, 192; BGHZ 141, 69, 79 zu § 46 Abs. 2 Nr. 1 BRAO; Feuerich/Weyland, BRAO 7. Aufl. § 45 Rn. 7, § 43a Rn. 61; Kilian in Henssler/Prütting, BRAO 3. Aufl. § 45 Rn. 12a; Kleine-Cosack, BRAO 6. Aufl. § 45 Rn. 5; Ganter in Ganter/Hertel/Wöstmann, Handbuch der Notarhaftung 2. Aufl. Rn. 734 ff; LK-Gillmeister, StGB 12. Aufl. § 356 Rn. 79).
  • BGH, 26.11.2007 - AnwSt (R) 10/06

    "Dieselbe Rechtssache" im Sinn des § 356 StGB; Tätigkeitsverbot für Rechtsanwälte

    Der Begriff "dieselbe Rechtssache" ist wie in § 356 StGB zu verstehen und umfasst alle Rechtsangelegenheiten, in denen mehrere ein entgegengesetztes rechtliches Interesse verfolgende Beteiligte vorkommen können (vgl. BGHSt 5, 301, 304; 18, 192; Kleine-Cosack, BRAO 4. Aufl. § 45 Rdn. 5 LK-Gillmeister, StGB 11. Aufl. § 356 Rdn. 79).

    Die Beteiligten brauchen sich nicht als Parteien im Prozess gegenüber zu stehen (vgl. BGHSt 5, 301, 304; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 356 Rdn. 5).

  • BGH, 03.11.2014 - AnwSt (R) 4/14

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufspflichtverletzung bei Vertretung eines

    b) Der Begriff "dieselbe Rechtssache" ist wie in § 356 StGB zu verstehen und umfasst alle Rechtsangelegenheiten, in denen mehrere ein entgegengesetztes rechtliches Interesse verfolgende Beteiligte vorkommen können (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1954 - 4 StR 724/53, BGHSt 5, 301, 304; Urteil vom 16. November 1962 - 4 StR 344/62, BGHSt 18, 192; Urteil vom 7. Oktober 1986 - 1 StR 519/86, BGHSt 34, 190, 191; Böhnlein in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 43a Rn. 61, § 45 Rn. 7; LK-Gillmeister, StGB, 12. Aufl., § 356 Rn. 82).
  • OLG München, 25.06.2015 - 6 U 4080/14

    Parteiverrat durch Patentanwalt

    Die prozessuale Ausgestaltung des Lebenssachverhalts ist demnach nicht entscheidend, so dass Kriterien wie der Streitgegenstand oder die prozessuale Tat unbeachtlich sind; auch der Zeitablauf ist ohne Bedeutung (vgl. BGH NJW 1954, 726, 727; NJW 1963, 668, 669; NJW 1987, 335; NJW 2008, 2723 Tz. 20; BayObLG NJW 1995, 606, 607; Heine/Weißer in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 356 Rn. 12; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 356 Rn. 5; Kudlich in Satzger/Schluckebier/-Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 356 Rn. 9; Grunewald, AnwBl. 2005, 437, 438).

    Die Pflichtwidrigkeit ergibt sich aus der dem Rechtsanwalt auferlegten Treuepflicht, welche bis zur Vollerledigung der Sache dauert, wobei ihr Erlöschen vom jeweiligen Einzelfall abhängt (vgl. BGH NJW 1954, 726, 727; Fischer, a. a. O., § 356 Rn. 12).

  • OLG Hamburg, 16.12.2014 - 1 Rev 49/14

    Parteiverrat: Pflichtwidriges Dienen durch Antrag auf Akteneinsicht

  • BGH, 02.12.1954 - 4 StR 500/54
  • BGH, 14.04.1954 - 4 StR 762/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.11.1962 - 4 StR 344/62
  • OLG Karlsruhe, 11.04.1997 - 2 Ss 259/96
  • BGH, 15.01.1981 - III ZR 19/80

    Dienstvertrag - Parteiverrat - Anwaltsvertrag - Pflichten des Anwalts

  • BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86

    Pflichtwidriges Dienen beider Parteien durch Rechtsanwalt - Vertreten derselben

  • OLG München, 21.09.2010 - 5St RR (II) 246/10

    Parteiverrat eines Rechtsanwalts: Vertretung beider Beklagten in getrennten

  • BGH, 10.03.1955 - 4 StR 616/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.10.1958 - 1 StR 298/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1955 - 4 StR 402/55

    Zum Parteiverrates eines Rechtsanwaltes, der den wegen Sittlichkeit angeklagten

  • BGH, 22.11.1957 - 2 StR 377/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.05.1955 - 3 StR 73/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.03.1955 - 4 StR 381/54
  • OLG Koblenz, 22.01.2001 - 1 Ss 283/00

    Parteiverrat, anvertrauen, Anvertrautsein, dienen, Pflichtwidrigkeit

  • KG, 10.05.2006 - 1 Ss 409/05

    Parteiverrat: Vertretung des Täters und seines Opfers durch denselben

  • BGH, 23.10.1984 - 5 StR 430/84

    (Beihilfe zum) Parteiverrat - Rechtsberatung beider Ehegatten in einem

  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 584/60

    Vorliegen derselben Rechtssache i. S. d. § 356 Strafgesetzbuch (StGB) -

  • BGH, 26.03.1974 - 4 StR 68/74

    Parteiverrat durch einen Rechtsanwalt - Pflichtwidriges Dienen für beide Parteien

  • BGH, 03.05.1962 - 1 StR 66/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.11.1958 - 2 StR 417/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.03.1960 - VII ZR 19/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.08.1981 - 1 StR 366/81

    Strafbarkeit wegen gemeinsamen Parteiverrats - Rüge der Verletzung des

  • BGH, 13.07.1982 - 1 StR 245/82

    Bestehen rechtlich geschützter Beziehungen zwischen Teilnehmern an derselben

  • LG Arnsberg, 29.11.2016 - 2 Qs 68/16

    Beurteilung der Wahrscheinlichkeit eines hinreichenden Tatverdachts; Aufklärung

  • BGH, 23.07.1965 - 4 StR 308/65

    Strafbarkeit wegen Parteiverrats - Wahrnehmung entgegengesetzter Interessen

  • BGH, 15.11.1960 - VI ZR 193/59

    Auslegung des Begriffs "beiden Parteien pflichtwidrig dient" im Tatbestand des

  • KG, 13.06.2016 - 20 SchH 1/16
  • BGH, 01.12.1959 - 1 StR 542/59

    Bestimmung der "Rechtssache" i.S.v. § 336 Strafegesetzbuch (StGB) und der

  • BGH, 18.11.1955 - 1 StR 39/55

    Rechtsmittel

  • LG München I, 22.03.2021 - 21 O 2201/21

    Patentanmeldung, Erfindung, Patentanwalt, Patent, Zwangsvollstreckung,

  • BGH, 12.10.1954 - 1 StR 298/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.03.1968 - 2 StR 729/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 16.02.1962 - 4 StR 258/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.03.1960 - 1 StR 569/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.01.1965 - AnwSt (B) 15/64

    Zulässigkeit einer Vorhaltung von Hauptakten in der Hauptverhandlung -

  • BGH, 09.07.1958 - 2 StR 238/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.05.1960 - 5 StR 180/60

    Würdigung des Verhaltens eines Anwalts als ein "Dienen durch Beistand"

  • BGH, 13.11.1964 - 4 StR 215/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.09.1960 - 1 StR 323/60

    Rechtsmittel

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